Hallo & Hilfe... hier scheinen ja einige Unterhaltsprofis unterwegs zu sein und ich suche dringend Rat.
Unsere Situation ist sehr kompliziert: Ich habe mit meinem Exfreund ein Kind, der nach friedlicher Trennung freiwillig 300 Euro Unterhalt bezahlt (er ist selbständig, Verdienst müsste bei ca. 4.000 - 5.000 Euro netto liegen). Er bekommt bereits ein zweites Kind mit seiner neuen Partnerin. Auf Betreuungsunterhalt habe ich verzichtet und arbeite seit Ende des Elterngeldes wieder...
Mein Freund hat ebenfalls ein Kind (6 Jahre alt) mit seiner Ex(freundin). Diese ist allerdings nicht so pflegeleicht wie ich... Mein Ex war ebenfalls selbstständig und hat gut verdient und seiner Ex einige Jahre freiwillig 800 Euro Unterhalt bezahlt. Er ist durch Steuerprobleme in den finanziellen Abgrund gerutscht (private Insolvenz ist angemeldet) und arbeitet jetzt als Angestellter und wird derzeit vom Finanzamt gepfändet. Er verdient 1.600 Euro netto (nach Abzug der Pfändung). Er zahlt seiner Ex jetzt 300 Euro Unterhalt für das Kind. Sie macht ihm allerdings das Leben zur Hölle und will immer noch mehr mehr und droht mit Anwalt und sonstwas.
Meine Frage - macht es Sinn, dass er selbst zum Jugendamt geht und den Unterhalt titulieren lässt?Wir wollen die ewige Diskussion endlich beenden, schon dem Kind zu liebe. Mir wäre wohler, wenn es einen festgelegten Unterhalt gibt, den er bezahlt und gut ist. Die Ex kann dann von mir aus machen was sie will....
ICh habe mich mit dem Unterhalt an der Düsseldorfer Tabelle orientiert - danach müsste er ja gar keine 300 Euro bezahlen - ist das richtig? Wer kann mir einen Rat geben?
1000 Dank & viele Grüße
Hey!
Er verdient 1.600 Euro netto (nach Abzug der Pfändung).
Das ist aber nicht das unterhaltsrelevante Einkommen.
Sprich es ist nicht das bereinigte Nettoeinkommen, nach dem der KU berechent wird..
KU geht immer außerdem vor jedem Gläubiger..sprich erst sind die Unterhaltspflichtigen zu berücksichtigen und dann kommt der Gläubiger..
Das Kind kann ja auch letztendlich nichts für seine Schulden..
Gruß
Jens
Heißt das etwa, für den Unterhalt wird das Gehalt ohne Pfändung berücksichtigt!? Es ist aber doch so, dass er wg. des Kindes weniger gepfändet wird??? also das Nettoeinkommen höher bleibt... Ich verstehs echt nicht...
Hallo Ratsuchende,
ist doch ganz einfach.
Den KU + BU haben die schon bei der Pfändung berücksichtigt.
KU wird vor jeglicher Schuld vom Netto berechnet. Danach darf dann dass FA kommen und ihn (nach einigen anderen Abzügen zum Einkommenserhalt und für Betreuungsunterhalt) bis zum Pfändungsfreibetrag runterpfänden. Und der liegt nicht bei 1,6k€ sondern irgendwo bei 0,8k€.
Gruß,
Michael
okay, Fakt ist, dass er momentan 1.600 Euro überwiesen bekommt - das Verfahren mit dem Finanzamt ist aber noch schwebend und die Insolvenz ist auch noch nicht durch (also noch nicht gestartet)...... Meine eigentliche Frage - ob es Sinn macht, dass er den Unterhalt freiwillig vom Jugendamt titulieren lässt - ist aber damit nicht beantwortet. Er will ja Unterhalt zahlen und auch soviel, wie dem Kind zusteht. Nur das Gezerre muss ein Ende haben....
Hey
Er will ja Unterhalt zahlen und auch soviel, wie dem Kind zusteht
Wie viel dem Kind aber zusteht kann man ansich so nicht wirklich sagen..hier wäre das bereinigte Netto wichtig.
Gruß
Jens
Hallo Ratsuchende,
juristisch gesehen, haben die Kinder einen Anspruch auf Rechtssicherheit in Form eines Titels. Darüber hinaus ist es natürlich in manchen Situationen einfacher, wenn man einen Titel vorlegen kann.
Den bekommt man beim JA kostenlos (wahrscheinlich wegen o.g. Grund) inklusive einer Feindeslandberatung, bei der Papi über den Tisch gezogen werden kann.
Bevor dein LG das Dingen macht, sollte er hier selbst einmal aufkreuzen und ein paar Fragen geklärt haben. Es ist einfach besser, dass er zur Titelerstellung weiß, was er da drinstehen haben will um dann mit dem Urkundsbeamten nur noch darüber zu diskutieren, das er es dann da reinscheibt. Der Mensch hat nämlich einen Interessenskonflikt, den sich kein Notar leisten dürfte und um einen Titel umzupinkeln bedarf es eines Gerichtsverfahrens oder mildtätiger Gnade der Ex.
Gruß,
Michael
:puzz:
Also wenn ich das richtig verstehe beeinhaltet die Farge einen Entscheidungskonflikt dazu kann ich beitragen weil ich selbst durch meinen Anwalt zum Unterhaltstitel beraten wurde welche ich auch machte.
Allerdings liest man immer wieder das Verurteilen sinnvoller währe..wobei die Gerichte eh zum Unterhaltstitel der Kids wegen neigen. ;(
Die Ex wird sobald Sie sich finanzell eingeeng sieht wohl kaum gütlich was zustimmen würde uns ja auch so gehen wenn wer ans Geld will bei uns. :knockout:
Daher solltet Ihr wohl bei dieser Offenen Frage einen Unterhaltsprozess auf PKH basis anstreben das dürfte der Insolvenzführende Treuhänder abnicken und die Ex zu Euch auf abstand halt allerdings zieht das natürlich den ANTI Kind Effekt nach sich is so muss man akzeptieren oder sich weiter rum Zanken!
Das Gericht wird dann Urteilen evtl. mit Jugendamtsurkunde also KEINEN Vergleich sondern Urteil!!
Solange macht es sinn sich auf eine Ratenzahlung zu vereinbaren oder einfach entsprechendes Anwaltlich mitteilen lassen bzw evtl. ganz auf Unterhaltszahlungen verzichten und das Geld auf ein Sparbuch oder gleich dem Anwalt Treuhänderisch zur Verfügung stellen das mögen die nicht und machen dann in der Regel auch was.
Hi ratsuchende
Meine eigentliche Frage - ob es Sinn macht, dass er den Unterhalt freiwillig vom Jugendamt titulieren lässt - ist aber damit nicht beantwortet.
Das einzige, was solch eine Titulierung mit sich bringen würde wäre eine Festlegung, welcher Betrag für den KU unstrittig ist. Das heisst auf keinen Fall, das damit die von Dir angesprochenen Probleme aus der Welt geschafft werden.
Der Gang zum Gericht steht damit genauso frei wie ohne Titulierung. Also - was soll das bringen ausser einer Reduzierung des Streitwertes vor Gericht? Sinnvoller ist zweifelsfrei festzustellen, wie hoch der gesetzliche Anspruch auf KU nun ist und darüber eine Titulierung vorzunehmen - damit kommt vielleicht Ruhe hinein, jedenfalls für alle zwei Jahre.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.