Unterhaltsanspruch
 
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Unterhaltsanspruch

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(@netze1972)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

nun bin ich in der "glücklichen" Lage, dass mein Sohn einen Unterhaltsanspruch gegen seine Mutter hat. Mein Sohn (8 Jahre) wohnt jetzt bei mir und seine Mutter will (kann) keinen Unterhalt zahlen, weil sie krank geschrieben ist und derzeit in stationärer Behandlung (Burn-out, Depression).

Wie gehe ich am Besten vor? Ich habe jetzt zur Zahlung aufgefordert. Kindsmutter ist wieder verheiratet und hat ein weiteres Kind (3,5 Jahre alt). Seit einigen Monaten krank geschrieben wegen Burn-out.

Was ist der nächste Schritt, wenn keine Zahlung erfolgt?

Danke schon jetzt für Eure kompetente Antwort.

Gruß,

Micha

egal was passiert...  ich geb´ nicht auf!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2013 12:33
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Micha,
wenn KM nicht reagiert oder nicht zahlen kann (will), ist  dein nächster Schritt der Gang zum JA (Vorschusskasse bzw. Beistandschaft).
Arbeitet KM überhaupt? Die Tatsache, dass sie verheiratet ist heisst nicht, dass sie leitungsfähig sein muss (deswegen Vorschusskasse).

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2013 12:56
(@netze1972)
Rege dabei Registriert

Hallo
Danke für die schnelle Antwort.  Sie arbeitet nicht,  wegen  elternzeit. Dann direkt burn-out.
Ich vermute, sie bbezieht Krankengeld.
Ich bin auch wieder verheiratet.  Unterhaltsvorschuss nur bei allein erziehenden,  oder?
Bis bald,  Michael

egal was passiert...  ich geb´ nicht auf!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2013 13:30
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin netze,

ist denn die Höhe des Unterhaltes korrekt berechnet und von der KM akzeptiert? Geht es hier nur um ein Aussetzen wegen Krankheit?

Offensichtlich ist der Kindesunterhalt nicht tituliert. Darauf hat Dein Kind bzw. Du einen Rechtsanspruch. Das wäre als nächstes anzugehen.

Hierzu würde ich mich selbst (schriftlich) an die KM wenden. Wenn alles nichts fruchtet, Anwalt einschalten und Unterhaltsprozess beginnen.

Von Beistandschaft würde ich ehrlich gesagt abraten, wenn Du in absehtbar ein Ergebnis erreichen willst. Ich habe seit Jahren mit Beistandschaften
zu tun und die arbeiten echt langsam. Die aktuelle hier in Berlin ist seit Anfang 2012 mit der Unterhaltsbechnung von mir beschäftigt und schaffen
es nicht, zum Ende zu kommen.

Also schreibt nochmal, wo genau das Problem liegt.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2013 13:33
(@netze1972)
Rege dabei Registriert

Hallo mux,
Mein Sohn wohnt erst jetzt seit 1.9. Bei mir (uns).
Bisher hatte ich regelmäßig Unterhalt gezahlt.  Ich habe meine Ex nun aufgefordert,  den  Mindestunterhalt zu zahlen.  Sie wird sich nun melden müssen und darlegen,  warum sie nicht zahlen kann.
Meine Frage geht dahin,  ob ich direkt RA einschalten soll oder  beistandschaft.
Was passiert,  wenn sie nicht leistungsfaehig sein sollte? Muss ich dann regelmäßig auffordern,  sie wirtschaftlichen Verhältnisse offen zu legen?
Gruß micha

egal was passiert...  ich geb´ nicht auf!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2013 13:45
 Mux
(@mux)
Registriert

In Ergänzung:

Ich bin auch wieder verheiratet.  Unterhaltsvorschuss nur bei allein erziehenden,  oder?

Ja, so siehts aus. Durch Deine Heirat hast Du bzw. Dein Kind den Anspruch verloren.

Elternzeit muss man sich leisten können und ist kein Grund, Unterhaltszahlungen einzustellen.

Allerdings ist Deine Ex wieder Mutter, krank, in Elternzeit und wahrscheinlich nicht leistungsfähig.

Wird nicht einfach werden mit dem Unterhalt, wie es ausschaut.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2013 13:46
(@netze1972)
Rege dabei Registriert

Ergänzung:
Elternzeit der Ex ist vorbei.  Die Kleine ist 3, 5 Jahre alt.  Wie oben geschrieben,  ist Ex nun krank. Möglicherweise bezieht sie Krankengeld.  Wie sieht es mit der gesteigerten Erwerbsobliegenheit aus? Ist Ihr das zuzumuten?  Stichwort "burn-out"?

egal was passiert...  ich geb´ nicht auf!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2013 13:56
 Mux
(@mux)
Registriert

Ich habe meine Ex nun aufgefordert,  den  Mindestunterhalt zu zahlen.  Sie wird sich nun melden müssen und darlegen,  warum sie nicht zahlen kann.

Eigentlich ist die Vorgehensweise, dass Du oder ein Vertreter (Anwalt ect.) Deine Ex wirksam bzw. des Kindesunterhaltes in Verzug setzt und sie aufforderst,
Ihr Gehalt der letzten 12 Monate nebst allen sonstigen Einkünften nachzuweisen. Ergibt die Unterhaltsberechnung, dass sie nicht leistungsfähig ist, ist das so
und sie muss keinen Unterhalt bezahlen (bei Vätern würde hier die Keule der fiktiven Einkünfte drohen, aber in Deinem Fall würde ich das mal ausschließen wollen).

Du kannst alle zwei Jahre erneut eine Einkommensauskunft von ihr fordern und solltest das auch tun.

Bzgl. der gesteigerten Erwerbsobligenheit, müsste das theoretisch für sie auch gelten, aber wenn sie leistungsunfähig ist, müsste in letzter Konsequenz ein Gericht hingehen
und ihr ein fiktives Einkommen (s.o.) anrechen. Das halte ich (ist nur eine Einschätzung) in der Kombination Mutter eines 3.5 Jahre alten Kindes. Elternzeit und Burn-out für
unwahrscheinlich.

LG,
Mux

 

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2013 14:01
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin netze,

Möglicherweise bezieht sie Krankengeld.  Wie sieht es mit der gesteigerten Erwerbsobliegenheit aus? Ist Ihr das zuzumuten?  Stichwort "burn-out"?

so einfach ist es nicht - und das ist auch gut so. Eine Krankschreibung aufgrund einer medizinisch anerkannten Diagnose führt nun einmal zur vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit und damit zu mindestens eingeschränktem Einkommen. Das gilt ohne Einschränkung; es gibt keine Krankschreibungen erster und zweiter Klasse nach dem Motto "für Unterhaltspflichtige gilt das nicht, die müssen trotzdem arbeiten gehen."

Bei Deiner Ex kommt noch ein kleines Kind dazu; auch da wird niemand sagen "geh Vollzeit arbeiten!" Und falls sie mit ihrem neuen Ehemann beschlossen hat, bis zur Einschulung ihres kleinsten Kindes zuhause zu bleiben, wiegt das ggf. ebenfalls schwerer als eine "Erwerbsobliegenheit"; dann kommt bestenfalls eine Haftung im Rahmen des "Taschengeldanspruchs" in Frage, falls der Neue gut genug verdient.

Ob Du Dir deswegen ein Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang antun willst, musst Du selbst wissen. Es ist alles eine Frage der Relation - tausende Väter (und auch ein paar Mütter) in diesem Forums würden schon die Sektkorken knallen lassen, weil sie ihr Kind bei sich wohnen haben dürften.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2013 14:12
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Michael,

den Versuch, Unterhaltsansprüche gegen KM durchzusetzen, solltest Du in jedem Falle sorgfältig abwägen.

Die Erfolgsaussichten sind analog Mux und Martin vermutlich eher gering.

Desweiteren ...

Nun endlich hat sie eingesehen, dass sie professionelle Hilfe benötigt und geht in eine Klinik.  [...]
Mit ihrem Einverständnis wohnt jetzt mein Sohn bei mir und wird hier auf jeden Fall die Grundschule beenden - was dann kommt ist offen.

... birgt ein Unterhaltsverfahren auch das Risiko, dass es sich negativ auf Eure einvernehmliche Lösung auswirkt (wie habt Ihr diese vereinbart ?).

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2013 14:46




(@netze1972)
Rege dabei Registriert

Hallo an alle,

vielen Dank für diese ernüchternden Meinungen. Es ist also wie so oft - bei unterhaltspflichtigen Männern haut man drauf und Frauen werden mit Samthandschuhen angepackt.

Hab ich schon befürchtet. Wer meine Geschichte hier mitverfolgt hat, ist darüber informiert, dass ich von Anfang an den Kleinen bei mir haben wollte. Immer wieder flackerte die Krankheit auf. Auch der Richter am Familiengericht hat die Krankengeschichte zur Lappalie erklärt. Im Gegenzug hat man mich mit Anwaltsbriefen überschüttet, was die Zahlung von Unterhalt angeht..... und ich hab immer gezahlt was zu zahlen war 🙁

Ich werde jetzt mal das Einkommen offen legen lassen und dann weiter sehen.

Bis hier schon mal vielen Dank.

Gruß,

Micha

egal was passiert...  ich geb´ nicht auf!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2013 17:55
(@psoidonuem)
Registriert

Mal unabhängig von der Tatsache, dass Mütter mit der Nummer wahrscheinlich ohne Weiteres durchkommen würden und die Welt ganz schlecht ist ...

Ich finde das reichlich "unsportlich" überhaupt zu erwägen, jemanden, der - verheiratet oder nicht usw usf - wegen Depressionen (stationär!) in Behandlung ist, auf Unterhalt zu verklagen.

Im Übrigen wohnt das Kind ganz offensichtlich "nur" bei Dir, weil die Mutter momentan nicht kann? Hat sie dem überhaupt zugestimmt? das ist doch ohnehin kein Dauerzustand?

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2013 15:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

das ist doch ohnehin kein Dauerzustand?

Wieso nicht?

Weil Kinder sowieso immer zur Mutter gehören?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2013 15:38
(@psoidonuem)
Registriert

Da bin ich ja nun gänzlich unverdächtig Beppo ^^

Nein, weil er - ich habe es mir jetzt mal kurz quer gelesen - seit Jahren vergeblich versucht, sein Kind zu bekommen und auf Granit gebissen hat. Und wenn sie nach längstens drei Monaten aus der Klinik kommt, wird sie Kind wieder haben wollen. Wenn der TE in der jetzigen Situation nix anderes zu tun hat, als bei der kranken Ex nach Unterhalt zu bohren, würde das für mich als Richter danach riechen, als habe er das Kind nur aus finanziellen Gründen haben wollen. Aber das bin nur ich.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2013 16:39
(@psoidonuem)
Registriert

Im Übrigen kann ich das hier nur unterschreiben:

Ob Du Dir deswegen ein Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang antun willst, musst Du selbst wissen. Es ist alles eine Frage der Relation - tausende Väter (und auch ein paar Mütter) in diesem Forum würden schon die Sektkorken knallen lassen, weil sie ihr Kind bei sich wohnen haben dürften.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2013 16:41
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn der TE in der jetzigen Situation nix anderes zu tun hat, als bei der kranken Ex nach Unterhalt zu bohren, würde das für mich als Richter danach riechen, als habe er das Kind nur aus finanziellen Gründen haben wollen.

Richtig!

Aber das bin nur ich.

Ich auch! 🙂

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2013 16:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

das Problem ist ja nicht neu, sondern (mindestens) 4,5 Jahre alt, ohne dass von irgendeiner Seite eingegriffen werden musste.

Faktisch ist aktuell das passiert, was hier immer wieder gefordert wird: Bei Verhinderung des Betreuungselternteils - beispielsweise durch Krankheit - kommt der Umgangselternteil ins Boot und nicht irgendeine aussenstehende, dritte Person. Das präjudiziert aber in keiner Weise, dass damit der Lebensmittelpunkt dauerhaft verlagert wurde; es impliziert auch keine Möglichkeit, dem vorübergehend betreuungsunfähigen Elternteil mal eben eine "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" um die Ohren zu hauen.

Insofern kann man dem TO wirklich nur raten, die Füsse absolut still zu halten und nicht auf irgendwelchen "Rechten" zu bestehen. Ich an seiner Stelle würde - maximal - derzeit laufende KU-Zahlungen auf das Konto der Mutter einstellen oder reduzieren, aber in keinem Fall irgendwelche sonstigen Forderungen stellen. Das hat auch nichts mit "Schonung der armen Mutter" zu tun, sondern schlicht mit dem Respekt vor einer Erkrankung, die sich niemand aussucht (und den auch Väter für sich reklamieren würden).

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2013 17:16
(@schultze)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Das hat auch nichts mit "Schonung der armen Mutter" zu tun, sondern schlicht mit dem Respekt vor einer Erkrankung, die sich niemand aussucht (und den auch Väter für sich reklamieren würden).

Meiner Meinung nach hat es eher etwas mit Respekt vor einer erkrankten Person zu tun. Und wenn man selber von genau dieser Person vollkommen respektlos behandelt worden ist und vielleicht sogar in einen Rosenkrieg hineingezwungen wurde, den man sich auch nicht ausgesucht hatte, dann fällt das eben schwer, dem Gegner jetzt "Schonung wegen Krankheit" zuzubilligen.
Aber man sollte trotzdem nicht Gleiches mit Gleichem vergelten. Insofern stimme ich Martin vollumfänglich zu. Sofern du jetzt nicht am Hungertuch nagst, würde ich von der KM (bis auf weiteres) keinen KU verlangen. Allerdings denke ich, dass es schon legitim ist die KU-Zahlungen einzustellen, wenn das Kind jetzt bei dir lebt. Ob das allerdings so ohne weiteres geht, wenn die KM einen Titel von dir hat, solltest du vor Einstellung der Zahlungen klären.

Beste Grüße,
schultze

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2013 21:21
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

@schultze
Woraus entnimmst Du eine allgemein repektlose Behandlung von netze1972 durch die KM? Im hiesigen Thread ist davon nichts zu lesen. Nach meiner Kenntnis seiner Siutuation liegt ein solcher Umstand auch so nicht vor. Die Problematik scheint eher eine andere zu sein. Auf solche Vermutung hin von Dir aufbauend auf "fällt schwer" bis hin zu "Gleiches mit Gleichem" zu schliessen entbehrt nicht einer gewissen Unterstellung, wo jedoch der Ursprung nicht bei netze1972 bzw. der KM noch der jetzigen Situation zu suchen ist.

@allgemein
Und selbst die Zahlung ist nicht einzustellen, zumindest liegt das nicht in der Entscheidungshoheit von netze1972. Die KM kann bei bestehendem Titel problemlos pfänden - und würde sehr wahrscheinlich vor jedem Gericht Recht bekommen. Der richtige Weg m.E. wäre, mit der KM darüber zu reden - und hoffen. Für drei Monate eine offiziell zu entscheidende Änderung des Titels herbeiführen zu wollen ist ein Witz. Das ginge vielleicht im Rahmen einer späteren und deutlich umfangreicheren UH-Streitigkeit, aber bei dreimonatiger Erkrankung der KM?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2013 00:01
(@netze1972)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

ich war einige Tage nicht online. Hier einige Anmerkungen:

- die Mutter hat dem Wohnortwechsel zugestimmt, diesen sogar initiiert
- die Mutter hat sämtliche Dokumente mit unterschrieben (Schulummeldung, Wohnsitzänderung und sie hat schriftlich zugestimmt, dass das Kind bei mir bleibt)
- auch bezgl. des Unterhalts ging die Initiative von Ihr aus. Zitat: "Du musst ja dann nix mehr zahlen, sondern bekommst von mir"

Auf Kindesunterhalt kann ich nicht einfach so verzichten. Das liegt nicht an mir, sondern an den Ansprüchen des Kindes gegen den Unterhaltsverpflichteten. Also muss ich erstmal auffordern zu zahlen und in Verzug setzen. Dann kann der Verpflichtete immernoch nachweisen, dass er nicht leistungsfähig ist. Wenn dem so ist, dann ist es halt so. Aber wenn ich nicht auffordere und Jahre später gibt es wieder Streit, kommt dann einer und sagt zu mir "du hast dich ja noch nicht mal um die Ansprüche deines Sohnes gekümmert".  Dann bin ich der Depp und muss meinem Sohn den "Schaden" ersetzen?

Ich will keineswegs die Situation finanziell ausschlachten. Dazu habe ich gar keine Zeit. Was in den letzten beiden Jahren vor allem beim Thema Schule versäumt wurde, darf ich jetzt mit meiner neuen Frau ausbügeln.

Im Übrigen behandle ich meine Ex noch immer mit dem notwendigen Respekt. Es ist nur ärgerlich, wenn eigentlich alle Beteiligten um die Krankheit wissen und nichts tun. Wenn tatsächlich erst was "passieren" muss, dass einem Umzug zugestimmt wird. Seit Jahren befindet sie sich in Behandlung, aber das war dem Richter ja egal....  so lange den Kindern kein (körperlicher) Schaden entsteht. Jetzt war sie täglich 4 Stunden in ambulanter Behandlung, ist dann nach Hause ins Bett und die Oma kümmerte sich um die Kinder - über 6 bis 9 Monate.....  ein ganzes Schuljahr verschenkt.

Man hätte alles schon viel früher und entspannter Regeln können. Die Unterhaltsgeschichte ist hier nur ein Nebeneffekt der ganzen Geschichte.

Wer meint, ich behandle meine Ex ohne Respekt, kennt mich nicht. Wer meint, ich möchte die Krankheit ausschlachten, der kennt nicht meine Geschichte.  Wenn ich dies gewollt hätte, hätte ich meine Ex mit Prozessen und Gutachten überrollt. Mir sind hier ehrliche Worte lieber, als dass mir alle nach dem Sinn reden. Deshalb natürlich auch Danke an alle "kritischen" Betrachter meines Falles.

Ich melde mich zu gegebener Zeit wieder. Nun ist Verzug eingetreten und ich werde mir das Einkommen offen legen lassen. Dann sind wir alle schlauer.

egal was passiert...  ich geb´ nicht auf!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.09.2013 19:49




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