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Unterhaltsanspruch des Kindes

 
 Mad
(@mad)
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Hallo miteinander,

Heute bekam ich per Post von der Unterhaltsvorschusskasse einen neuen Bescheid über die Vorschusszahlung an meine Tochter, bzw. der KM.

Nach dem vergleichen des ersten Schreibens vom 18.07.07 und dem heutigen, viel mir etwas auf, was mich stutzig macht.

Im ersten Schreiben wurde es so berechnet:    ab 01.07.07       

Regelbetrag:                              186,00 Euro
Anrechnung Kindergeld:            77.00 Euro
                                                    _____________
Zahlbetrag:                                  109,00 Euro

Nun meine Frage:  Im Festsetzungbescheid vom 28.Juli 2005 steht :

Kindergeld

für das 4 Kind der Mutter:          179.00 Euro

Wenn ich aber den obengenannten Betrag von 77.00 Euro mal 2 nehme, komme ich nicht auf 179.00 Euro  / 154.00 Euro.

Liegt dort ein Fehler seitens der Unterhaltsvorschußkasse vor ?

Im heutigen Schreiben teilen Sie mir mit, das sich die Leistung erhöht hat.
Anstatt der 109.00 Euro sind es in Zukunft 125.00 Euro für die erste Altersstufe.

Wie hoch liegt denn nun der Regelbetrag seid der Änderung des UVG vom 01.01.08 ? Diese teilten Sie mir nicht mit.

Liegt hier eine falsche Berechnung nun vor, wie oben beschrieben?

Danke für Hinweise und Info's

Mit freundlichen Grüßen        Mad

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2008 20:13
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ist es auch dein 4. Kind?

Ab dem 4. Kind gibt es 179,- € aber wenn du nicht 4 Kinder hast, lassen sie dich daran eben nicht teilhaben.

Bei mir ist es genau umgekehrt aber natürlich genauso zu meinen Ungunsten:

Ich habe 4 Kinder, aber von 2 Müttern.

Als das KG während der Ehe noch an mich bezahlt wurde, bekam ich KG für das 2., 3. und 4. Kind. Für letzteres eben 179,-.

Seit meine Frau das KG bekommt, kann ich nur noch das einfache KG anrechnen.

Es ist also auf jeden Fall vorhersehbar und gerecht: Immer zu ungunsten des Vaters!

Es entspricht auch dem Gleichbehandlungsgrundsatz: Alle Väter werden gleich schlecht behandelt.

Sarkastische Grüsse,
Beppo.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2008 20:26
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi mad,

das KG ist verwirrend für dich. Die KM hat 4 Kinder, ab dem 4. Kind wird ein erhöhtes KG von 179 € gezahlt. Da du aber nur für dieses Kind zahlst wird für die 77 €, die Hälfte des KG für das 1.-3- Kind angesetzt.

Den Regelbetrag kannst du in der < DDT > nachschlagen.

Tina

*edit* Ist es eine Mangelfallberechnung? ich komme beim besten willen nicht auf diesen BEtrag

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2008 20:28
 Mad
(@mad)
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Hallo Tina und Beppo,

Dank für diese Info's Habe mir mal die Tabelle angeschaut, von dir, Tina.
So richtig schlau bin ich noch nicht , was die 125 Euro jetzt angehen. Woher kommen die denn nun, ( Regelbetrag ) seid 01.01.08 ?

Danke weiterhin für Info's

MfG.    Mad

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2008 21:22
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi mad,

die 125 € sind eben kein Regelbetrag.

Ich kann mir nur vorstellen, das es um einen Mangelfall geht. Du schreibst ja was von der Vorschußkasse, das legt nahe, das diese den KU wenigstens zum Teil zahlt.

Vielleicht verräst du einfach mal wie alt das Kind ist und wieviel du verdienst. Dann sehen wir sicher klarer.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2008 21:29
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Mad,

sieht so aus Mindestbetrag (0...5 Jahre) - 1/2 KG, also 202 - 77 = 125

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2008 21:31
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Öhm oldie,

in der untersten Alterstufe und der niedrigsten Einkommensstufe komme ich auf 279- 77 = 202 €.

Wo ist da grad mein Denkfehler?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2008 21:35
 Mad
(@mad)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Tina und Oldie,

Meine kleine ist 2-einhalb, bin nicht berufstätig zur Zeit, leider.

MfG.  Mad

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2008 21:41
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Tina,

auch öhm, hast Recht. Mal anders. Der Bedarf ist 279, davon das KG voll abgezogen ist wieder 125. Ich hatte nur schon den Betrag aus der Anlage A zur DT genommen und die zweite Hälfte abgezogen. Ich vermute, dass die UVK es auch so getan hat. Keine Ahnung, warum es so gehandhabt wurde. Bin nur zu diesem Schluss gekommen, da bei vollj. Kindern ebenso verfahren wird, wenn nur ein ET Unterhalt leistet oder zumindest 75%.

Viielleicht liege ich auch total falsch, aber es hat sich angeboten.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2008 21:46
 Mad
(@mad)
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Danke Euch beiden für diese Info's.

Man ist dumm geboren worden, aber, man muß nicht dumm sterben.

Mit freundlichen Grüßen        Mad :schilddanke: :schild_shit: :schilddanke:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2008 21:53




 Mad
(@mad)
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:infocat:    ohhh, das mittlere Smiley's sollte da garnicht rein

MfG.    Mad

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2008 21:58
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ah jetzt oldie,

ich hab den Denkfehler.

Ein Unterhaltszahler darf immer nur das halbe KG abziehen, während die Vorschußkasse das volle KG abziehten darf (warum auch immer).

Also Mad. Du bist derzeit arbeitslos und wahrscheinlich deshalb nicht in der Lage den KU voll zu zahlen. Deshalb springt die Voschußkasse ein und daher die 125 € (die sind dann korrekt), wobei sich nun die Frage stellt, ob du überhaupt leistngsfähig bist.

Ich nehme mal andu hast irgendwas unterschrieben, das du diese 125 €zahlst bzw. wenn du zahlen kannst zurückzahlen wirst. Stimmt das so in etwa?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2008 22:12
 Mad
(@mad)
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Hallo Tina,

nicht,das ich wüste, das ich etwas unterschrieben, hab, wegen zurück zahlen, denk mal, das sie sich das irgendwann sowieso durch Pfändung holen werden, jedenfalls unterschrieben hab ich nicht's.

Nicht, das mich hier einer falsch versteh, ich möchte gern meiner Tochter das Geld zukommen lassen, es steht ihr ja auch zu, bin aber zZ, ohne Arbeit.

Mit freundl. Grüßen    Mad

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2008 00:32