Hallo zusammen,
aus persönlichen Gründen (um meine Vergangenheit abzuschließen) hätte ich gerne gewusst, welchen Anspruch ich als Jugendlicher (nach Auszug in eigene Wohnung), bzw. als junger Erwachsener (in Schule, Ausbildung und Studium) gehabt hätte. Ich habe nichts bekommen, auch kein Kindergeld (das hatte meine Stiefmutter eingesteckt), sondern habe nachts und am WE arbeiten müssen. Nun finde ich nur Werte ab etwa 1990. Ich hätte aber gerne Zahlen für Ende der 1970er und Anfang der 1980er Jahre. Muss nicht á la Düsseldorfer Tabelle sein, mir würden auch grobe Werte zur Not reichen. Kann mir jemand helfen?
Danke!
LG
PTC
Hallo,
Das Kindergeld betrug damals 50 dm für das erste Kind.
Ansonsten finde ich nur Tabellen, die kindesunterhalt für Minderjährige ausweisen. Das beginnt mi 188 dm in der Stufe bis 17 Jahre. Ich kann aber nicht erkennen, ob davon noch das Kindergeld in Anrechnung zu bringen gewesen wäre.
Warst du damals irgendwo und hast dich beraten lassen?
Sophie
Hallo,
Hier ist eine DDT von <a href="https://www.dfgt.de/img/dt_1979_650.jpg>1979</a>" und hier von <a href="https://der-5-minuten-blog.de/wp-content/uploads/2020/01/dt_1980_652-Kopie-595x381.jpg>1980</a>."
Zu beachten ist auch, dass zwischen ehelichen und unehelichen Kindern unterschieden wird.
VG Susi
Herzlichen Dank!
Mit dem Zahlbetrag hätte ich doch noch meine Dissertation schreiben können.
Tja, vorbei...