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Unterhaltsanspruch für Zweitfrau

 
 babs
(@babs)
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Hallo,

bin da jetzt in einem anderen Thread jetzt auf eine Idee gebracht worden und jetzt bin ich aber leider total damit überfordert.

Also, ich schildere mal unsere Situation:

Ich lebe seit 7 Jahren mit meinem jetzigen LG zusammen. Er ist seit 98 geschieden. Aus dieser Ehe gibt es 2 Kinder im Alter von mittlerweile fast 17 und 12 Jahren. Mein LG zahlte die letzten Jahre jede Menge Unterhalt an die Kinder und auch an die Kindsmutter (die es nie für notwendig gehalten hatte arbeiten zu gehen). Anfang 2004 haben wir ihr ein nettes Sümmchen Abfindung bezahlt, sodass zumindestens sie keinen Anspruch auf Ehegattenunterhalt mehr hat - das heißt mein LG bezahlt nur noch Kindesunterhalt. Im Oktober 2004 hat die Ex die letzten 12 Gehaltsbescheinigungen verlangt, weil der Jüngere 12 wurde und somit in eine höher Unterhaltsstufe gekommen ist. Wir haben damals keinen Anwalt mehr bemüht sondern einfach die bisherig anerkannten berufsbedingten Aufwendungen vom Nettogehalt abgezogen und dann in der DT nachgesehen und ihr nach dieser Stufe den Kindesunterhalt bezahlt. Mein LG und ich haben eine 2-jährige Tochter. Jetzt bin ich daran erinnert worden, dass ich ja eigentlich auch Anspruch auf Unterhalt hätte. Wieviel wäre das denn? Da hab ich nämlich keine Ahnung, weil früher als alles noch von Anwälten berechnet worden ist, ja alles an die Ex gegangen ist und für mich dann nix mehr übrig geblieben ist. Wie lange habe ich denn Anspruch - nur bis zum 3. Geburtstag? und hätte ich auch noch Anspruch wenn wir verheiratet sind? bzw. hab ich überhaupt Anspruch nachdem wir ja zusammen wohnen?

Wäre sehr dankbar wenn mir jemand da weiterhelfen könnte!

Grüße
Barbara

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.07.2005 00:48
(@Melly)

Hallo Barbara,

jedes Gericht sieht das anders.
Aber in der Regel gehen die Kinder immer vorm Unterhalt für die Frau!
Jetzt seit Ihr nicht verheiratet, da wirds ja noch komplizierter.
Sicherlich hast Du einen anspruch gegenüber Deines LG aber auch nur soviel, wie nach Abzug des KU über ist.
Ich hoffe, Ihr denkt auch an Euer Kind, wenn es um die Berechnung des Unterhalts für die Kinder aus 1 Ehe geht.
Dein Kind hat den selben Anspruch.
Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2005 12:13