Liebe Leser,
ich bräuchte sehr dringend Infos zum Thema Kindesunterhalt (KU) und Trennungsunterhalt (TU). Folgende Situation:
Im Mai 2007 hat mich meine ( Noch-)Frau verlassen. Sie ist zu diesem Zeitpunkt zu ihren neuen Freund gezogen und lebt nun dauerhaft mit ihm zusammen.
Unsere beiden Kinder 10 und 16 leben bei mir.
Unser gemeinsames Haus bewohne ich, ich trage alle Finanzierungsraten, alle übrigen Kreditraten.
Nun kommt für mich der Hammer:
Per Urteil wird meine Frau verpflichtet Unterhalt für unsere Kinder nachzuzahlen (ca. 4.500 €) und zukünftig 530 € monatlich KU an mich zu zahlen,
Ich wurde gleichzeitig verurteilt TU in Höhe von ca. 3.500 € nachzuzahlen und monatlich 490 € zu leisten.
Dies gäbe eine Differenz von 1.500 € bzw. zukünftig von 40 € zu meinen Gunsten.
Da meine Frau lediglich halbtags bei Aldi arbeitet und ca. 900 € netto verdient, liegt sie somit unter der Pfändungsgrenze. (Das Gericht hat bei der Berechnung des KU ihr ein erhöhtes fiktives Einkommen zugerechnet).
Von mir hingegen fordert sie den TU, obwohl sie nicht den KU bezahlt. Lohnpfändung ist schon angedroht.
Für mein Rechtsempfinden - bitte keine Kommentare hierzu; ich weiß das dies selten mit dem tatsächlichen Recht einhergeht - werde ich extrem benachteiligt.
Warum kann man in solchen Fällen Unterhalt nicht gegenseitig aufrechnen, zumal hier die Kinder schlechter als die Ehefrau gestellt werden.?
Paradoxerweise wird bei der Berechnung des TU bei meiner Frau fiktiv die Aufwendungen des theoretisch zu zahlenden KU abgezogen. D.h. ihr TU ist somit höher, obwohl sie keine KU leistet!
Was habe ich für Möglichkeiten mich hier zu wehren?
Danke für jede Antwort.
Gruß
Moin,
die Verrechnung ist tatsächlich nicht rechtens und noch weniger gerecht. Du wirst also zahlen müssen.
Dir bleibt der Trost, dass die von dir zitierte Pfändungstabelle für Pfändungen von künftig fälligem KU nicht anzuwenden ist. Dein RA wird dich hierzu sicherlich beraten.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!