Unterhaltsberechnun...
 
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Unterhaltsberechnung

 
(@almaryn)
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Hallo an Alle!
Sorry, dass ich hier die Frage stelle aber ich bin nicht gerade der „Hellster“ 🙁 was die Unterhaltsberechnung und die Tabellen angeht. Kann mir jemand einfach sagen (selbstverständlich unverbindlich und mit einer eventuellen Fehlerkorrektur) was ich an Unterhaltsleistungen an mein Kind und meine Frau leisten muss. :question:
Daten die einer Berechnung dienen:
Mein Gehalt 1700 €
Gehalt meiner Frau 600 €
Ein Kind 17 Jahre alt
Meine Frau macht mir einfach Angst 😡 , dass ich an Sie und mein Kind mehr als 1000 € monatlich zahlen werde falls ich die Scheidung einreiche.
Ich habe noch eine Frage, werden die Anwaltskosten auch durch eine Familienrechtschutz Versicherung gedeckt? :question:
Danke für Eure Hilfe 😉
Grüsse
Almaryn

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2004 15:53
(@bengel)
Registriert

hallo erstmal,

da bräuchte man noch ein paar angaben.

netto gehalt von dir und deiner frau, wie hoch ist die krankenversicherung, bei wem lebt das kind (betreungsbonus), gibt es eine private alterversorge und wie hoch ist diese, wird der pkw beruflich verwendet ( nicht nur für fahrt zur arbeitstätte ) ich hab selbst ein kleines excel programm geschrieben und kann dir mit diesem schnell ausrechnen, was auf dich zukommt, natürlich ohne garantie.

gruss bengel

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2004 15:59
(@almaryn)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Bengel !
Danke für so schnelle Antwort. Die Angaben:
Mein Netto Gehalt 1700 €
Netto Gehalt meiner Frau 600 €
Krankenversicherung ca. 13,7 %
Mein Kind lebt bei der Mutter
Keine Altervorsorge
Das Auto wird nur privat benutzt

Ich hoffe, dass die Angaben Dir weiterhelfen. Danke
Gruß
Almaryn

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2004 16:08
(@bengel)
Registriert

hi almaryn,

nach meinen berechnungen muss du KU zahlen 247 (düsseldorfer tabelle ), trennungsunterhaltsanspruch 266, also total 513. ist aber mir vielen wenn und aber verbunden. mein rat: geh zu einem anwalt,der auf familienrecht spezialisert ist und erkundige dich da. in meiner RS ist eine beratung (und nur die) abgedeckt. aber vorsicht: schau ob du eine eigenbeteiligugsklausel hast. in der regel kostet eine solche beratung 100 € und ist gut investiertes geld.

viel glück bengel

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2004 16:23
(@almaryn)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Bengel!
Danke für deine Antwort und Berechnung :thumbup: . Ich dachte, dass ich viel mehr zahlen muss! Selbstverständlich werde ich zum Anwalt gehen aber jetzt ohne Angst 😉
Grüsse
Almaryn

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2004 16:28
(@bengel)
Registriert

hallo sylvie,

du hast da sicher mehr erfahrung als ich, aber meine RSV sagte mir noch gestern, dass die beratung eingeschlossen ist, der anwalt dürfte nur nicht in irgend einer weise aktiv werden.
so jedenfalls die vereinte.

lieben gruss bengel

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2004 17:43
(@outlaw23)
Schon was gesagt Registriert

hallo
habe auch das problem mit meiner rsv gehabt... erst haben sie gesagt die zahlen das und dann doch net...die zahlen keinen cent !!! die sagten sowas kann man garnet versichern weil es einfach zu oft zu einer scheidung kommt... ich habe auch alles über prozesskostenbeihilfe am laufen.....

gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2004 23:31
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der Grund, warum RS nicht greift ist simpel: Die RS übernimmt bei erfolgversprechenden Prozessen die Deckung. Eine Scheidung ist seit Abschaffung des Schuldprinzips immer mit Kosten auf beiden Seiten verbunden, die RS muss also auf jeden Fall zahlen. Und genau das wollen sie nicht.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2004 23:44