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Unterhaltsberechnung

 
(@dondede)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

bei meiner Recherche zum Unterhalt bin ich auf dieses Forum gestoßen und hoffe etwas Klarheit zum Unterhalt zu erlangen.

die Fakten:

ich Verdiene ca 2700Netto (aktuell im Krankengeld mit 70%)

mein Sohn 18 (Schüler) wohnt bei seiner Mutter

Die Mutter hat ein Einkommen von min 3500 Netto

Wohnvorteil (Haus) ca 1000€

mit meiner neuen Lebensgefährtin habe ich eine Tochter 8 - diese lebt bei uns.

da Onlinerechner nicht die Patchworksituation berücksichtigen hoffe ich mir hier Infos zu erhalten.

Mir ist klar das dies keine Rechtsberatung sein kann, aber vll kann der ein oder andere etwas dazu sagen?

 

besten Dank im voraus 

Gruß dondede

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2023 14:57
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

beim Unterhaltsrecht geht es einzig und allein darum, dass es Deine Kinder sind. Du bist 2 Kindern zu Unterhalt verpflichtet, Deinem Sohn 18, der als Schüler noch privilegiert ist und Deiner Tochter 8.

Die Rechnung wird jetzt für Deinen Sohn anders als für Deine Tochter gemacht. Da Dein Sohn volljährig und Schüler ist und bei der Mutter wohnt ist der Unterhaltsbedarf nach der 4. Altersstufe der DDT (ohne Hoch- oder Herunterstufung) zu bestimmen. Der Unterhaltsbedarf ergibt sich aus dem addierten Einkommen der Eltern und ist nach Einkommen der Eltern zu quoteln. Weiterhin wird das volle Kindergeld auf den Unterhaltsbedarf angerechnet und das KG muss an das Kind weitergeleitet werden. 

Überschlagsrechnung

KM 3500 + 1000 - Aufwendungen für das Haus, Arbeitsweg, Altersvorsorge = 4000 Euro

KV 2700 - berufsbedingte Aufwendungen, Altersvorsorge = 2350 Euro

4000 + 2350 = 6350 Euro --> DDT 12. Stufe --> 1106 Euro - Kindergeld 250 Euro = 956 Euro

Quotelung: KV  2350 - 1650 Euro = 700 Euro, KM 4000 - 1650 Euro = 2350 Euro,

Zahlbeträge KV  956*700/(700 + 2350) = 220 Euro, KM 956*2350/(700 + 2350) = 737 Euro.

Tochter: 2350 Euro bereinigtes Einkommen (2 unterhaltsberechtigte  Personen) --> Alter 6-11, 3. Stufe, Zahlbetrag 428 - halbe KG 125 = 293 Euro.

Damit bleiben Dir 2350 - 293 - 220 = 1837 Euro.

Jetzt beziehst Du aber nur Krankengeld. Hier steht die Frage ob Du längerfristig erkrankt bist. Solange die Krankheit und damit die Verringerung des Einkommens nur kurzfristig ist, ändert sich an der Rechnung nichts. Bist Du längerfristig erkrankt, dann kann mit dem niedrigeren Einkommen gerechnet werden, Du wirst dann aber auch als nicht erwerbstätig eingestuft. Dann sind berufsbedingte Aufwendungen nicht mehr abzugsfähig. Das Krankengeld entspricht dann dem bereinigten Einkommen. 

Was sich mit den tatsächlichen Daten ergibt, kann ich natürlich nicht sagen. Aber Dein Sohn müsste eigentlich eine Einkommensauskunft beider Eltern anfordern und dann den Unterhalt ausrechnen, das JA kann ihn dabei unterstützen. Es macht aber viel mehr Sinn, wenn Du Dich mit Deinem Sohn unterhälst und klärst, was er in Zukunft machen will und wie er sich die Unterhaltszahlungen vorstellt. Sollte Dein Sohn studieren, dann wäre Bafög zu beantragen, was den Unterhaltsbedarf weiter senken könnte.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2023 23:10