Kannst du mir so eine Berechnung auch machen für ein Kind im Alter von 7 Jahren und einem bereinigten Netto von 2612 Euro. Zumindest habe ich das so ausgerechnet 🙂
Hallo @Alfi1984xyz
ein bereinigtes Netto von 2.612 Euro ist in der Düsseldorfer Tabelle 2024 die dritte Zeile. Diese reicht von 2.501 Euro bis 2.900 Euro, d.h. es hat keine Auswirkungen, falls du dich bei der Berechnung deines bereinigten Einkommens um ein paar Euro verrechnet haben solltest. Wenn du möchtest, stelle gerne trotzdem die Zahlen ein, mit denen du gerechnet hast.
Wenn du nur die Unterhaltspflicht für dieses eine Kind hast und für niemanden sonst, dann ist es allerdings gut möglich, dass du laut Anmerkung 1 der Düsseldorfer Tabelle um eine Zeile hochgestuft wirst, das wäre dann Zeile 4 statt Zeile 3.
Für ein siebenjähriges Kind wäre es ein Zahlbetrag von 482 Euro in Zeile 3, oder 509 Euro in Zeile 4. Der Selbstbehalt und der Bedarfskontrollbetrag (falls bei deinem OLG überhaupt anwendbar) sind nicht in Gefahr, in dieser Hinsicht gibt's also nichts, was die genannten Zahlbeträge noch drücken könnte.
Falls ein Titel existiert, dann gilt allerdings erst mal das, was in dem Titel steht.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.