Was bedeutet, dass Du 4 Personen zu Unterhalt verpflichtet bist.
Somit wäre eine Herabstufung um 2 Stufen angemessen gewesen...
Das stimmt. Ich weiß das, weil ich ebenfall 4 Unterhaltsberechtigte habe und ich das, was Du schreibst, schwarz auf weiß vorliegen habe. Es steht auch in der DDT, dass sie von 2 Unterhaltsberechtigten ausgeht:
Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang.
Bei einer größeren/ geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab-oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein. Anmerkung 6 ist zu beachten. Zur Deckung des notwendigen Mindestbedarfs aller Beteiligten –einschließlich des Ehegatten– ist gegebenenfalls eine Herabstufung bis in die unterste Tabellengruppe vorzunehmen.
Was gerne vergessen wird: Wenn der Ehegattenunterhalt ausläuft, kann es bei nur einem Kind durchaus sein, dass man auch hochgestuft wird und auf einmal zwar keinen nachehelichen Ehegattenunterhalt mehr zahlt, dafür aber mehr KU.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Ich bezahle nur Kindesunterhalt für 2 Kinder.
Ich bin in der untersten Stufe der Düsseldorfer Tabelle.
Mir stellt sich nur die Frage wie das mit dem Wohnvorteil läuft den ich ja nicht mehr habe.
Wenn ich meiner neuen Partnerin Miete zahle, muss sie die ja auch versteuern. Macht dann nicht viel Sinn, oder?
Hallo,
einen Wohnvorteil gibt es nur, wenn man im eigenen Haus wohnt. Wenn Du mit Deiner neuen Partnerin nicht verheiratet bist, dann hast Du keinen Wohnvorteil.
Allerdings wird man Dir als Einkommen Mieteinnahmen aus Deinem Haus anrechnen, ggf. auch fiktiv, wenn es nicht in einem angemessenen Zeitraum zu einer üblichen Miete vermietet wird.
VG Susi
Moin,
es kommt natürlich auf die einzelnen Zahlen an, aber ich denke dass Du mit der Anrechnung des Wohnvorteils besser fährst, wie mit den tatsächlichen Mieteinnahmen.
Wenn Du bereits schon in der untersten Stufe der DT bist und entsprechend zahlst, dann macht es nicht soviel Sinn daran zu schrauben. Ich würde dies dann bei der nächsten Einkommensauskunft entsprechend angeben.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ich bezahle nur Kindesunterhalt für 2 Kinder.
Ich bin in der untersten Stufe der Düsseldorfer Tabelle.
Das bedeutet - nach meiner vorsichtigen Einschätzung - du bist ein Mangelfall.
Das Du "nur" für die beiden - in der Ehe geborenen Kinder Unterhalt bezahlst bedeutet ja nicht, dass Du nicht auch dem jüngsten Kind zu Unterhalt verpflichtet bist.
Mangefall zu sein bedeutet nicht (darf nicht bedeuten), dass Du deine beiden "Erstgeborenen" Kinder besser gestellt sind als Dein Jüngster Sproß.
Das JA hätte hier einen Mangelfallberechnung auf Basis von 4 Unterhaltsberechtigten (3 Kinder plus KM des jüngsten Kindes) durchführen müssen. Dies scheint ja wohl nicht erfolgt zu sein
Ob - auf Grund Deiner Einkommenssituation - für die Partnerin (=Km des Jüngsten) noch was zum verteilen übrig ist/ wäre ist an der Stelle erstmal egal...
Das Du "nur" für die beiden - in der Ehe geborenen Kinder - Unterhalt bezahlst bedeutet ja nicht, dass Du nicht auch dem jüngsten Kind zu Unterhalt verpflichtet bist.
Mir stellt sich nur die Frage wie das mit dem Wohnvorteil läuft den ich ja nicht mehr habe.
Wenn ich meiner neuen Partnerin Miete zahle, muss sie die ja auch versteuern. Macht dann nicht viel Sinn, oder?
Du hast den Wohnvorteil eben nicht (mehr).
Alles Andere würde ich (an Deiner Stelle) auf mich zukommen lassen. Ich würde es weder (beim JA) proaktiv hinterfragen noch würde ich Mieteinkünfte im vorauseilenden Gehorsam an solche Stellen "melden"...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo MAD15,
Ich wohne jetzt bei meiner Freundin im Haus. (...) Wird mir bei meiner Freundin auch ein Wohnvorteil angerechnet? Den Wohnvorteil im eigenen Hause hab ich ja nicht mehr. Dort werden wohl dann die Mieteinnahmen dazu gerechnet.
Schau mal in die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des für dich zuständigen Oberlandesgerichts. In den Süddeutschen Leitlinien steht z.B. unter Punkt 8 "Freiwillige Zuwendungen Dritter" ausdrücklich drin:
Freiwillige Zuwendungen Dritter (z.B. Geldleistungen, kostenloses Wohnen) sind als Einkommen zu berücksichtigen, wenn dies dem Willen des Dritten entspricht.
Das heißt im Umkehrschluss: So lange deine Freundin nicht auf die dumme Idee kommt, gegenüber Jugendamt & Co zu erklären, dass du die ersparte Miete gefälligst zwecks Unterhaltsmaximierung einsetzten sollst, müsste in dieser Hinsicht eigentlich alles paletti sein - zumindest im Geltungsbereichs der Süddeutschen Leitlinien, aber wie gesagt, schau bitte in die Leitlinien "deines" Oberlandesgerichts, ob da so etwas ähnliches drinsteht.
Und wie du selbst schon festgestellt hast: Ein Pro-Forma-Mietvertrag von deiner Freundin ist wegen der Steuer eine brandgefährliche Sache. Schummeln fliegt eher früher als später auf, und bei korrekter Angabe in der Steuererklärung kann es leicht sein, dass die Steuerlast höher ist als der ersparte Unterhalt. Wenn man es überhaupt in Erwägung zieht, dann muss man das vorher mal ziemlich genau durchrechnen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.