Hallo liebes Forum ,
eventuell wird sich die Betreuung bei meinem Sohn demnächst ein bisschen ändern. Bis jetzt hatten wir das sogenannte echte wechselmodell. Eventuell machen wir es demnächst so, dass das Kind 2 Wochen bei der kindsmutter ist und eine Woche bei mir. Fällt dann in diesemFall der ganz normale unterhalt an oder gibt es eine angepasste Berechnung aufgrund des erweiterten Umgang. Das Kind wäre dann ein Drittel der Zeit bei mir. Und vielleicht kann man mir gleich grob sagen wie hoch die Zahlung sein würde. Die Mutter verdient 1600 Euro netto im Monat, ich verdiene 3500 € netto im Monat. Das Kind ist 10 Jahre alt. die Mutter ist mit ihrem neuen Mann seit kurzem verheiratet. Ich weiß nicht ob diese Heirat auch einen Einfluss auf die Berechnung hat. Vielen Dank für eure Hilfe!
eventuell wird sich die Betreuung bei meinem Sohn demnächst ein bisschen ändern. Bis jetzt hatten wir das sogenannte echte wechselmodell. Eventuell machen wir es demnächst so, dass das Kind 2 Wochen bei der kindsmutter ist und eine Woche bei mir.
Auch wenn das nicht die Frage ist, warum soll das so passieren?
Fällt dann in diesemFall der ganz normale unterhalt an oder gibt es eine angepasste Berechnung aufgrund des erweiterten Umgang. Das Kind wäre dann ein Drittel der Zeit bei mir. Und vielleicht kann man mir gleich grob sagen wie hoch die Zahlung sein würde.
Korrekt, der KU fällt in voller Höhe an. Der Zahlbetrag, nach Bereinigung, kann in der Düsseldorfer Tabelle abgelesen werden.
die Mutter ist mit ihrem neuen Mann seit kurzem verheiratet. Ich weiß nicht ob diese Heirat auch einen Einfluss auf die Berechnung hat.
Nein, dies hat keine Auswirkungen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Also diese Antwort ist schon mal so pauschal nicht richtig. Ich würde das Kind dann an 11 Tagen im Monat bei mir haben. In diesem Fall wäre schon mal mindestens eine Herabstufung in der Düsseldorfer Tabelle vorzunehmen.
In diesem Fall wäre schon mal mindestens eine Herabstufung in der Düsseldorfer Tabelle vorzunehmen.
Das ist richtig, daher benannte ich die Bereinigung.
Auch wenn Du höhere Kosten der Betreuung hast, können diese mit angesetzt werden. Aber, dass führt dazu, dass es vermutlich ein Unterhaltsverfahren geben könnte, und das hängt dann wieder von der Sichtweise des Tatrichters ab.
Da die KM über ein eigenes Einkommen verfügt, ist es die beste Variante, wenn ihr Euch untereinander einigt. Schon Nerven.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo @funsurfer,
Also diese Antwort ist schon mal so pauschal nicht richtig. Ich würde das Kind dann an 11 Tagen im Monat bei mir haben. In diesem Fall wäre schon mal mindestens eine Herabstufung in der Düsseldorfer Tabelle vorzunehmen.
woher nimmst Du diese Erkenntnis?
Rechnerisch ergebent sich bei diesem Rythmus nicht mehr oder weniger Betreuungstage, wie bei dem klassischen Residenzmodel, wo (zB.) der KV als UET sein(e) Kind(er) 3-5 Tage alle 2 Wochen hat/ haben.
Hier fällt in schöner Regelmäßigkeit der volle KU durch den UET an.
Warum siesht Du das bei Dir anders und wie kommst Du auf die Herabstufung?
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Weiter zu beachten: bei nur einem Unterhaltsempfänger wird in der DDT auch hochgestuft (wieso eigentlich, der Bedarf des Kindes ändert sich doch nicht, egal wie viele Geschwister da sind).
Weil die DT Im Standard von zwei Unterhaltspflichten ausgeht. Steht in den Anmerkungen.
Allerdings steht da auch „kann“, was gerne als gegeben angenommen wird.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ich frage ja gerade nach der Erklärung, warum ich mehr Unterhalt zahlen muss, wenn ich nur ein Kind habe als wenn ich mit zwei Frauen zwei Kinder in die Welt setze. Mir ist klar, dass bei mir mehr zu holen ist, wenn ich nur eins habe, aber der Bedarf des Kindes ändert sich nicht.
Weil sich der Unterhalt nicht am Bedarf des Kindes, sondern an der Leistungsfähigkeit des Pflichtigen bemisst.
Aber nicht hauen, das habe ich nicht erfunden.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Weil sich der Unterhalt nicht am Bedarf des Kindes, sondern an der Leistungsfähigkeit des Pflichtigen bemisst.
Korrekt heißt es, dass der Unterhaltberechtigte vom Einkommen des Pflichtigen "partizipiert", sprich Lebensstandard. Ich einer Trennung kann man das teilweise noch nachvollziehen, aber bei Kindern die nie mit beiden Elternteilen zusammen gelebt haben, fällt die Argumentation schon schwer.
Aber ausschlaggebend wird die damals recht offene Aussage der Bundesjustizministerin sein, dass Väter eher bereit sind, für das Kind einen höheren Betrag zu zahlen, als einen höheren Unterhalt für die Ex. Daraufhin wurden die KU-Zahlung um fast 100% angehoben, weil auch hier offen kommuniziert wurde, dass mehr KU gleichzeitig die KM finanziert. Problem ist nur, dass die Unterhaltszahlungen für die/den Ex nicht angepasst wurden, so dass es eher dazu geführt hat, dass man noch mehr "gepresst" werden kann und für einige der KU eines Kindes bereits in die Sozialfalle führt.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.