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Unterhaltsberechnung bei Erwerbsobliegenheit

 
(@meidei)
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Hallo zusammen,

Habe eine Frage zur Anrechnung eines Einkommens meiner Ex. Vorab ein paar Infos:
- Seit einem Jahr geschieden
- 2 Kinder leben bei der Ex (8 und 11 Jahre)
- Keine Unterhaltsregelung bei Scheidung (kein Titel)
- Regelung aus Trennungsunterhalt lief einfach weiter.
- KU ist klar (Berechnung laut DT) und wird von mir bezahlt.
- Zahle Betreuungsunterhalt von 686,- (3/7 von 1601,-)
- Ex arbeitet nicht

Da die Betreuung der Kinder gewährleistet ist, möchte ich das die Ex einen Halbtagsjob nachgeht.
Angenommen sie verdient dann 400,- netto.

Wie berechnet sich dann der neue Betreuungs-Unterhalt?

Variante A)
686 minus 400 = 286 EUR

Variante B)
3/7 (1601 - 400) = 515 EUR

würde lieber Variante A verwenden. Dabei würde sich finanziell für die Ex nichts ändern. Sie hätte das selbe Geld wie vorher, nur das sie selber etwas dafür tun muss. Bei Variante B hätte sie 229 EUR mehr in der Tasche als vorher und ich hätte 171 EUR gespart.

Freue mich auf eure Antworten...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.02.2008 13:54
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es wird wohl eher Variante B zum Zuge kommen. Zu berücksichtigen sind auch ihre berufsbedingten Aufwendungen (5 %), der Erwerbstätigenbonus (1/7) und auch ihre KK-Beiträge kann sie absetzen, sofern du das nicht zahlst.

400 - 5 % =  380 - 17/ = 325 - KK (angenommen 80 €) = 245 - Kinderbetreuungskosten (Hort etc. - angenommen 100 €) = 145 € , die anrechenbar sind.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 29.02.2008 14:00
(@meidei)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Sophie,

vorab vielen Dank für die superschnelle Antwort.  :thumbup:

Angenommen die 400 EUR waren schon bereinigt.
Also Netto-Einkommen minus Abzüge (5%, KK-Beiträge, 1/7) = 400 EUR.

Gilt dann die Regelung A?

Und wie sieht es mit der Verpflichtung zur Arbeit aus?

Ich stelle mir das ganze so vor:
Das neue Unterhaltsgesetzt sieht eine höhere Eigenverantwortung für den Unterhalt vor.
Ex und Kinder sind gesund und nicht aussergewöhlich pflegebedürtig.
Das jüngste Kind wird bald 9. Selbst nach dem alten Gesetz könnte sie langsam mal Geld verdienen.
Ich werde die Ex darüber informieren, das ich von ihr erwarte, eine Halbtagsstelle zu finden.
Ich gebe ihr Zeit dafür (3 Monate?) und zahle solange den alten Unterhalt weiter.
Wenn sie nichts findet, muss sie ihre Bemühungen offenlegen (mind. 15 Bewerbungen pro Monat?).
Hat sie sich nicht bemüht, rechne ich ihr ein fiktives Einkommen an und kürze den Unterhalt.

Ist das so OK oder gibts rechtliche Bedenken?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.02.2008 14:48
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo MeiDei,

ich bin jedesmal fassungslos, wenn ich solche Rechnungen sehe, die ohne das Finanzamt gemacht werden. Mach Dich mal zum Stichwort "Realsplitting" schlau.

Wenn Du bisher nicht weisst, was das ist, dann ist das Dein Schlüssel zum Glück, nicht eine so geringfügige Erwerbstätigkeit der Ex, die bringt Dir noch weniger, als Du bisher vermutest.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.02.2008 15:05
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Meidei,

es geht normalerweise immer nach Variante B.

Denn dein bereinigtes Einkommen wird mit dem bereinigten Einkommen deiner Ex addiert. Dann wird es durch 2 geteilt. Dieses Ergebnis wird dann entsprechend um das Einkommen deiner Ex gekürzt und damit hast du den EU-Betrag.

Du kannst sie zur Arbeit auffordern; sie muss ihre Bemühungen auch nachweisen. Aber, es hängt alles von der Betreuungsmöglichkeit der Kinder ab. Und wie lange sie aus dem Beruf raus ist, sofern sie was gelernt  hat. Ich würde ihr eine Frist von 3-6 Monaten setzen und darüber Nachweis fordern. Es sind wohl bis zu 30 Bewerbungen pro Monat erforderlich.

Danach kann ihr auch ein fiktives Einkommen angerechnet werden. An deiner Stelle würde ich aber nicht mit einem 400 €-Job anfangen, sondern einer Teilzeittätigkeit. Diese hat den Vorteil das die KK schon bezahlt ist, ihr anrechenbares Einkommen nicht um diesen Betrag gekürzt werden kann. Und sie erwirbt ja auch eigene Ansprüche bei Arbeitslosigkeit etc.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 29.02.2008 15:30
(@meidei)
Schon was gesagt Registriert

Hallo pappasorglos,

bin natürlich schon mehrfach über das Thema Realsplitting gestolpert.
Habe allerdings eine tiefsitzende Abneigung gegen alles, was mit Finanzamt, Steuererklärung, etc. zusammenhängt. Kriege förmlich Magenkrämpfe wenn ich an die Steuererklärung denke.  :puzz:

Habe beispielsweise folgendes gelesen:
http://www.unterhalt-2008.de/Beispiel4_Erwerbsobliegenheit.htm

Sieht jetzt auf den 2.Blick ganz ansprechend aus.

Ein paar Punkte sind mir nicht ganz klar:

Habe ich den Steuervorteil sofort monatlich auf der Abrechnung oder bekomme ich das Geld erst am Ende des Jahres mit der Steuererklärung wieder?
Kann ich die "Einvernehmliche Unterhaltsvereinbarung" ohne RA bzw. Notar aufsetzen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.02.2008 15:32
(@meidei)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Sophie,

danke für deine Informationen.

Ich hätte der Ex sowieso nahegelegt, sich auf eine Teilzeitstelle zu bewerben.
Sie hatte im letzten Jahr der Ehe bereits 6 Monate halbtags gearbeitet. Damals traten trotz meiner Vollzeitarbeit keine Betreuungsprobleme auf. Leider war ihre Anstellung damals zeitlich begrenzt.

Werde mal den Vorschlag von pappasorglos weiter prüfen (Realsplitting)...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.02.2008 16:30
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Habe beispielsweise folgendes gelesen: http://www.unterhalt-2008.de/Beispiel4_Erwerbsobliegenheit.htm

Sieht jetzt auf den 2.Blick ganz ansprechend aus.

Tatsächlich ein interessanter Link, endlich fühl ich mich mal verstanden 🙂

Und da steht's ja auch nochmal : "Der Gewinn aus der "gestärkten Eigenverantwortung" auch bei Kinderziehung bleibt überwiegend bei der Steuerkasse."

Es gibt tatsächlich ein gewisses Unbehagen beim Realsplitting, gerade weil da soviel Halbwissen kursiert und dann auch gern mal Nachteilsausgleich verlangt wird, obwohl man schon vom Vorteil profitiert hat, Steuerberatungskosten verlangt werden und ähnliches mehr. Von daher geht  das, was da als "Einvernehmliche Erklärung" vorgeschlagen wird, in die richtige Richtung.

Ich würde so einen Deal aber noch ein bisschen eindeutiger formulieren: Nicht nur der Vorteil insgesamt bleibt bei Dir, sondern wirklich Dein persönlicher Steuervorteil. Wenn Ex dann selbst verdient, kann sie es komplett behalten, nur ist das durch den Hinzurechnungsbetrag auf ihrer Steuerkarte dann eben etwas weniger. Auch sonstiger Nachteilsausgleich wegen Verlust irgenwelcher Sozialleistungen, höherer Kindergartenbeiträge etc. sollte in einer solchen Vereinbarung ausgeschlossen werden. Dann macht sowas wirklich Sinn, weil es bringt Dir mehr in die Kasse als die Anrechnung eines Teilzeiteinkommens, und es hilft , Euch gegenseitig in Ruhe zu lassen.

Habe ich den Steuervorteil sofort monatlich auf der Abrechnung oder bekomme ich das Geld erst am Ende des Jahres mit der Steuererklärung wieder?

Wenn Du Dir das als Freibetrag auf der Steuerkarte eintragen lässt, hast Du den Steuervorteil auf der Gehaltsabrechnung, sonst erst mit dem Steuerbescheid.

Kann ich die "Einvernehmliche Unterhaltsvereinbarung" ohne RA bzw. Notar aufsetzen?

Muss ich passen. Das Problem ist, dass Du Dich mit der Unterschrift auf Anlage U zum Nachteilsausgleich verpflichtest. Wenn man das rechtssicher ausschliessen will, muss es schon halbwegs wasserdicht sein.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.02.2008 20:02
(@meidei)
Schon was gesagt Registriert

Hallo pappasorglos,

Bin mittlerweise richtig begeistert, das du dich in die Fragen eingeklinkt hast.
Vor deiner Aufmunterung hatte ich das Thema schon in die Schublade "zu kompliziert" einsortiert.

jetzt noch eine (letzte?) Frage zum Verständnis:

Kann ich das Realsplitting noch für das vergangene Jahr (2007) durchführen und was muss dazu passieren?

Meine Ex hatte das letzte Jahr bereits ein monatliches Einkommen von ca. 400 EUR.
Im Gegenzug hat sie auf  die Anrechnung meiner Gehaltsprämien verzichtet. Das glich sich weitgehend aus.
Ich werde also bei meiner Steuererklärung für 2007 den EU (ab Scheidung im Feb 07) als Sonderausgabe auf der Anlage U angeben.
Das sollte zu einer Steuerrückzahlung führen, da das zu verteuernde Einkommen um den EU gesenkt wird.
Im Gegenzug muss meine Ex den EU als Einnahme angeben und somit Steuern nachzahlen.

Das sollte in der Bilanz (Meine Rückzahlung - Ex Nachzahlung) einen positiven Betrag ergeben.
Das sollte man doch UNBEDINGT machen?!
Selbst wenn ich den Nachzahlbetrag der Ex übernehme, mache ich noch Plus!
Oder versteh ich da was falsch??

Für 2008 kann ich natürlich die verschärften Bedingungen anwenden...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.02.2008 21:06
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo ihr,

das ist so ziemlich genau das worauf ich mit meiner Ex auch hinaus wil und was ich ihr als letzte Stellungnahme geschrieben hatte:

Sie bekommt einen bestimmten Betrag, zeitlich begrenzt.
Sie kann dazu verdienen, was sie möchte.
Wir machen keinen Nachteilsausgleich.

Hauptvorteile aus meiner Sicht:
Entzerrung der finanziellen Verhältnisse. Jeder kann verdienen was er möchte.
Keine Einmischung in die Verhältnisse des Anderen.
Ihr wird der wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtert und attarktiver gemacht.
Sie steht umso schneller auf eigenen Füssen.

Genauso muss es sein.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.02.2008 23:52




(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Meidei,

wenn deine Ex nur einen 400 €-job hatte muss sie keine Steuern nachzahlen, vorausgesetzt der Unterhalt für sie liegt unter dem Existenzminimum. Denn der 400 €-Job wird pauschal versteuert.

Interessant wird es erst wenn sie TEilzeit arbeitet und dann evtl. kräftig nachzahlen muss. Eine Freundin vn mir musste 2.500 € Einkommensteuer durch die Anlage U nachzahlen. Ihr Exmann hat ihr das nach einigem Hin und Her erstattet. Da wäre mein Tip: Einkommen von der Ex durch Jahreslohnbescheinigung belegen lassen und dann ausrechnen ob Anlage U oder Sonderausgabe besser für dich ist. Bei Anlage U verpflichtest du dich ihr den steuerlichen Nachteil zu ersetzen. Dafür zahlst du für den Unterhalt an sie weniger Steuern. Die Sonderausgabe kannst du nur bis ca. 6000 € steuerlich absetzen, aber sie muss nichts nachversteuern.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2008 02:01
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Anna-Sophie,

Die Sonderausgabe kannst du nur bis ca. 6000 € steuerlich absetzen, aber sie muss nichts nachversteuern.

Ich denke was du meinst ist nicht "Sonderausgabe", sondern "Unterhalt als außergewöhnliche Belastung gem. §33a EstG".
Die Grenze beträgt 7680 € für das Jahr 2007.

Zu beachten ist hierbei, dass das Einkommen des Unterhaltsberechtigten auf diese Summe angerechnet wird. Bei einem 400 € Job wären das (mindestens) 4800 €, weshalb dann nur noch 2880 € steuerlich anerkannt würden.

Diese Form der Steuerersparnis "rechnet" sich nur dann, wenn der Unterhaltsberechtigte keine oder nur sehr geringe Einkünfte hat.

Der Gesetzestext kann >hier< nachgelesen werden.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2008 10:43
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sehe ich auch so, Abzug als aussergewöhnliche Belastung (§33a EStG) wird hier nicht gut funktionieren wegen dem 400-Euro Job. Muss also schon das kompliziertere Verfahren sein mit Anlage U (Realsplitting).

Kann ich das Realsplitting noch für das vergangene Jahr (2007) durchführen und was muss dazu passieren?

Du kannst, wenn weder Du noch Deine Ex bisher eine Steuererklärung für 2007 eingereicht habt. Du musst zum Finanzamt gehen, Dir das Formular für "Anlage U" geben lassen, die übrigen Formulare am besten gleich mit (Mantelbogen, Anlage N, Anlage K, ...), und Dir von dem Finanzbeamten die Anlage U vielleicht einfach mal erklären lassen, in der Regel sind die sehr hilfsbereit. Dann brauchst Du auf Anlage U die Unterschrift der Ex, im Prinzip darf sie die aber nicht verweigern, ihr müsst Euch halt über den Nachteilsausgleich einig sein.

Ich schätze Deine Erstattung auf etwa 3400€ (hab Dein Brutto jetzt einfach mal mit 48k€ angenommen) und ihre Nachzahlung auf 0, wenn das wirklich ein pauschal versteuerter 400-Euro-Job war. Kann trotzdem sein, dass sie was vom Kuchen haben will, und strategisch wäre das auch besser. Immerhin hat sie ja jetzt die gleichen Magenschmerzen wie Du, weil sie jetzt auch eine Steuererklärung machen muss. Und wenn Du Sie für 2007 an der Erstattung beteiligst,  ist sie erstens auch motiviert, zweitens kannst Du in der Steuererklärung für 2008 diesen Betrag auch wieder absetzen.

Das sollte man doch UNBEDINGT machen?!
Selbst wenn ich den Nachzahlbetrag der Ex übernehme, mache ich noch Plus!
Oder versteh ich da was falsch??

Es gibt da Fallen bei bestimmten Sozialleistungen wie Wohngeld oder ermässigte Kindergartengebühren, die an das Einkommen laut Steuerbescheid gebunden sind, und wenn der Unterhalt da drauf steht, kann es da Überraschungen geben.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2008 11:55
(@meidei)
Schon was gesagt Registriert

Hallo pappasorglos,

habe mich mittlerweise für das Realsplitting entschieden.
Deine Brutto-Schätzung kommt ganz gut hin.
Mir ist aber nicht klar, wie ihre Nachzahlung 0 EUR sein kann?

Ich schätze Deine Erstattung auf etwa 3400€ (hab Dein Brutto jetzt einfach mal mit 48k€ angenommen) und ihre Nachzahlung auf 0, wenn das wirklich ein pauschal versteuerter 400-Euro-Job war.

Immerhin hat sie dann ein Einkommen von 400 EUR aus ihrem bisherigen Job plus 686 EUR Unterhalt, den sie nach dem Realsplitting-Prinzip als Einkommen versteuern muss.

Strategisch bin ich auch deiner Meinung. Werde ihre Nachzahlung für 2007 (sofern vorhanden) komplett übernehmen und je nach Erstattung einen kleinen Bonus an sie auszahlen. Habe ja bis letzte Woche selber nicht damit gerechnet, Geld aus 2007 zurückzubekommen.

Die Motivation für 2008 stelle ich mir so vor:
Zeitlich begrenzt bis 31.12.08 zahle ich den bisherigen Unterhalt unabhängig von ihrem Einkommen. Dabei wird das Realsplitting angewendet. Sie muss ihr Einkommen am Jahresende Versteuern und die Nachzahlung selber tragen. Wenn sie vor Ende der Frist eine Arbeit findet, kassiert sie ihren neuen Lohn plus Unterhalt und kann sich ein schönes Leben machen. Wenn sie schlau ist, wird sie sich also schleunigst um einen Teilzeitjob bemühen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2008 13:01
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mir ist aber nicht klar, wie ihre Nachzahlung 0 EUR sein kann? Immerhin hat sie dann ein Einkommen von 400 EUR aus ihrem bisherigen Job ...

Ein 400€-Job wird pauschal versteuert und steht nicht auf der Steuerkarte. Aber es gibt wohl auch die Alternative, ihn auf die Steuerkarte schreiben zu lassen, dann spart der Arbeitgeber die 2% (!) pauschale Steuer. Das wäre dann einfach dumm gelaufen... Aber selbst dann, mit noch paar Werbungskosten, ist die Steuernachzahlung unter 500€

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2008 15:54
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

was passiert aber wenn sie mit ihrem Teilzeitjob und dem Unterhalt kräftig Steuern nachzahlen muss?
Bei einer solchen Vereinbarung wäre ich vorsichtig, denn du bist verpflichtet bei Anlage U die steuerlichen Nachteile zu ersetzen. Ob eine Vereinbarung dieses unterlaufen darf wage ich zu bezweifeln.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2008 09:32
(@meidei)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Sophie,

was passiert aber wenn sie mit ihrem Teilzeitjob und dem Unterhalt kräftig Steuern nachzahlen muss?

Natürlich werde ich das Risiko einer Nachzahlung bei meinem Realsplitting-Angebot nicht verschweigen. Den ungefähren Betrag kann ich vorab ermitteln. Habe mir Samstag ein Steuerprogramm besorgt und werde es die Tage mal mit den Zahlen füttern.

Ausserdem hat sie das Recht, das Angebot abzulehnen. Dann hab ich immer noch die Option, ihr im Laufe des Jahres ein fiktives Einkommen anzurechnen und den Unterhalt zu kürzen. Ob sie damit besser fährt ist fraglich.

Fakt ist, dass sie nichts gegen eine Teilzeitstelle hat. Ich muss sie nicht in die Arbeit zwingen, sie möchte es von sich aus. Ihr fehlt nur der richtige Motivationsschub um die Suche ernsthaft anzugehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.03.2008 11:06