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Unterhaltsberechnung bei Kind aus neuer Ehe

 
(@sebawe)
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Hallo alle zusammen,

ich suche gerade nach einer Berechnung anhand der ich mich ein wenig orientieren kann,
habe aber noch nichts gefunden. Ich schildere mal kurz die Situation.

Verdienst Mann: 2200 € Netto ohne berufsbedingte Abzüge oder Altersvorsorge bei Stkl. III
Verdienst Ehefrau: 0 € (eventuell später 300 € Elterngeld)

Verdienst Exfrau: 650 € Netto mit Abzüge

Unterhalt an Kind (7 Jahre): 245 €
Unterhalt an Exfrau: 278 €

Wie wird jetzt verteilt, wenn aus der neuen Ehe ein Kind entsteht?

Danke schonmal für eure Antworten.

Liebe Grüße sebawe

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.04.2010 17:18
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wie wird jetzt verteilt, wenn aus der neuen Ehe ein Kind entsteht?

Der BGH hat gesagt, entweder
1)  fiktiv Steuerklasse I und Rechnung nur mit Ex (also denSplittingvorteil für Next)
2)  oder Drittelteilung unter Berücksichtigung Selbstbehalt mit Steuerklasse III

Für konkrete Zahlen müsstes Du mal erläutern, wie die jetzigen 278 € an Next zustandegekommen sind, da müssen entweder grössere Abzüge sein oder ein fiktives Exen-Gehalt - diese Zahlen wären natürlich auch für die Neuberechnung die Grundlage.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2010 18:55
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bei 278,- € EU wird vermutlich nach der Geburt des neuen Kindes, kaum was für den EU übrig bleiben.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2010 23:42
(@sebawe)
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Hallo,

Grundlage für die Berechnung war Stkl. IV. Als abzugsfähige Posten wurden meine Altersvorsorge mit 104 € und mein
Fahrtweg mit 429 € akzeptiert.

LG sebawe

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2010 09:53
(@sebawe)
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Hallo,

ich habe es mal versucht zu berechnen.

2500 € Netto bei Stkl III abzüglich 429 € Fahrtkosten und 104 € Vorsorgeaufwendung macht 1976 € ---> DT 3
- 309 € Kind I
- 291 € Kind II

2200 € Netto Stkl IV für den nachehelichen Betreuungsunterhalt abzgl. Fahrtkosten, Vorsorgeaufwendung und KU
- 309 € Kind I
- 291 € Kind II
- 429 € Fahrtk.
- 104 € Vorsorgeaufw.
= 1076 €

Könnte die Berechnung so aussehen?

Wie wird der Verdienst meiner Exfrau bzw. das Elterngeld meiner Frau berücksichtigt?

Da der Selbstbehalt ja 1000 € beträgt was passiert dann mit den theoretischen 76 €? Werden diese noch aufgeteilt?

LG sebawe

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2010 14:53
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Da der Selbstbehalt ja 1000 € beträgt was passiert dann mit den theoretischen 76 €? Werden diese noch aufgeteilt?

Nein, in dem Szenario sind die für Ex, für Next ist dann der Splittingvorteil (2500-2200 = 300€)

Der andere Modus, die Drittelteilung, geht vom Steuerklasse III-netto aus

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2010 16:40