Hallo liebe Mitleser,
ich habe eine Frage, die ein wenig verzwickt erscheint. Vielleicht kann mir hier ja jemand sagen, wie sich das verhält. Ich bewohne zur Zeit eine
selbstgenutzte Eigentumswohnung. Der Mietvorteil wird ja in die Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens zur Unterhaltsermittlung einbezogen. Meine
Tochter war in der Regel 1/3 ihrer Zeit bei mir, offiziell lebt sie aber bei ihrer Mutter. Nun beginnt sie mit 15 Jahren mehr und mehr eigene Wege zu
gehen und ich kann mir endlich Gedanken darüber machen, zu meiner 50 Km entfernt wohnenden Lebensgefährtin zu ziehen. Die ist aufgrund ihrer Kinder,
die bei ihr leben, an ihrem Wohnort gebunden. Das heisst, ich würde zu ihr ziehen. Ihre Mietwohnung ist nicht groß genug, um an Wochenenden mein Kind
auch noch mit auf zu nehmen. Nun meine Frage:
Wenn ich mit ihr zusammen ziehe, übernehme ich natürlich die Hälfte der Miete für ihre Wohnung. Da die Miete mein bereinigtes Netto schmälern soll,
muss ich wohl im Mietvertrag stehen. Besteht auch die Möglichkeit, dass sie an mich "untervermietet" oder muss ich in den bestehenden Mietvertrag mit
einbezogen werden?
Meine Eigentumswohnung möchte ich vorläufig noch nicht verkaufen oder vermieten. Es wäre unheimlich praktisch, die Wohnung noch gelegentlich am
Wochenende nutzen zu können, wenn meine Tochter bei mir sein will. Wie verhält es sich dann mit dem Mietvorteil für die noch immer gelegentlich
selbstgenutzte ETW? Wird der noch immer voll mit eingerechnet? Kann ich gleichzeitig meinen Anteil an der Miete der Wohnung die ich dann mit meiner
Freundin bewohne wieder abziehen? Mein erster Wohnsitz ist ja dann am Wohnort meiner Freundin.
Und wie wird es sein, wenn ich meine ETW zu gegebener Zeit nicht mehr benötige aber nicht vemietet bekomme? Wird für eine nicht vermietete ETW, für
die es ja keine Einnahmen gibt, trotzdem eine fiktive Mieteinnahme angenommen, die in die Unterhaltsberechnung mit einfliesst? Bin ich dann quasi gezwungen meine ETW zu vermieten oder darf ich sie willkürlich leer stehen lassen, während ich sie z. B. versuche zu verkaufen (oder auch nicht). Dies ist ja in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation sehr schwierig und kann durchaus mehrere Monate dauern. Ein Nachbar von mir hat dieses Problem gerade.
Moin,
du bist verpflichtet, dein Kapital (die Wohnung) wirtschaftlich sinnvoll zu nutzen und den Ertrag für den Unterhalt einzubeziehen.
Wenn sich der Ertrag durch deine eigene, private Entscheidung verringert, wirst du damit kaum eine Änderungsklage durch bekommen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo GWD,
so isoliert sind Deine Gedanken abstrus und die Frage mit Beppo's knapper Antwort beantwortet.
Aber die Dinge hängen ja zusammen. In einem anderen Thread schreibst Du, dass der EU eigentlich garkeine Grundlage mehr hat und eine Abänderung aus ganz anderen Gründen Erfolg verspricht.
Und dann musst Du schon dazusagen, ob diese 50km Dich Deinem Job näherbringen oder weiter davon weg. Der Kosten- und Zeitaufwand für den Arbeitsweg überwiegt doch das bisschen Wohnwert-Gerechne, und vielleicht geht ja auch steuerliche doppelte Haushaltsführung.
Solche Entscheidungen misst man an den relevanten Fakten.
Moin pappasorglos,
wieso isoliert? Abstrus?
ICH hatte schon einen Kaffee bevor ich gepostet habe ;o).
Stimmt, Beppos Antwort hat mir schon weitergeholfen, auch wenn sie nicht umfassend war. Mein Umzug würde mich weiter weg bringen vom Job. Aber schliesslich habe ich, nachdem ich über 10 Jahre fürs Kind gezahlt habe UND weit überdurchschnittlich für es da war,auch ein Recht mich so langsam darauf vorzubereiten, endlich wieder mein Leben zu leben. Übrigens war die Rede von Unterhalt allgemein, nicht von EU. Gottseidank muß ich für die Hexe nicht mehr zahlen. Leider bereichert sie sich jetzt am KU, kassierte sogar Geldgeschenke ans Kind zu Weihnachten und zum Geburtstag ein. Dafür hat sie schon jedes Musical in D mindestens 2 x gesehen. Doch das ist eine andere Geschichte. Das "Wohnwertgerechne" mach durchaus Sinn, schliesslich musste ich mich in den vergangenen Jahren genug einschränken. Dabei hatte ich noch grosses Glück, hätte ich mieten müssen, wäre nicht einmal ein eigenes Zimmer fürs Kind drin gewesen. Aber was jammere ich herum. Die Situation ist doch überall gleich....
Moin GWD,
unabhängig von allen anderen Überlegungen: Das hier
Da die Miete mein bereinigtes Netto schmälern soll, muss ich wohl im Mietvertrag stehen. Besteht auch die Möglichkeit, dass sie an mich "untervermietet" oder muss ich in den bestehenden Mietvertrag mit einbezogen werden?
wird sowieso nicht funktionieren: Die Miete ist vom Netto zu bezahlen; sie schmälert es also nicht. Egal, ob Du im Mietvertrag stehst oder einfach einen bestimmten Betrag in bar an Deine LG herüberreichst.
Und ja: Wenn Deine Ex einen pfiffigen Anwalt hat, unterstellt der bei Deinem Konstrukt für die ETW entweder fiktive Mietzahlungen in ortsüblicher Höhe oder er "verkauft" die ETW fiktiv und errechnet einkommenssteigernde Zinsen aus dem Verkaufserlös. Ein "Recht" auf einen Zweitwohnsitz ist im deutschen Unterhaltsrecht jedenfalls nicht vorgesehen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Aber schliesslich habe ich, nachdem ich über 10 Jahre fürs Kind gezahlt habe UND weit überdurchschnittlich für es da war,auch ein Recht mich so langsam darauf vorzubereiten, endlich wieder mein Leben zu leben.
Und deswegen willst Du die Hälfte der Miete zahlen einer Wohnung, die Du nur zu einem Viertel bewohnst und in der kein Platz für Deine Tochter ist? Und Deine Freizeit im Auto verbringen?
Deine "Vorbereitung" sollte vor allem die Erkenntnis stärken, das mit dem Wegfall des EU für Deine privaten Entscheidungen jetzt wieder die Regeln der Vernunft gelten. Für taktische Überlegungen ist die Beeinflussbarkeit des KU einfach zu gering.
Hallo brille007,
da bringst Du mich auf was, logisch, vom Netto! Das war ein Denkfehler mit der Miete. Aber wie ist das, wenn ich die Wohnung tatsächlich verkaufen würde. Wäre der Erlös dann ein Einkommen, dass, in welcher Form auch immer, auf den KU angerechnet werden kann? Und wenn ja, wie wird angerechnet, Zinsen auf den Erlös? Wäre logisch.
Hallo GWD,
Für taktische Überlegungen ist die Beeinflussbarkeit des KU einfach zu gering.
Um das mal eben zu untermauern: Wenn ich es richtig verstehe, geht es um den Unterhalt für 1 Kind, und die junge Dame ist jetzt 15 Lenze jung? Dann mache doch mal bitte die folgende Rechnung auf:
Die Einkommenstufen der Düsseldorfer Tabelle gehen in Schritten von 400 Euro deines relevanten Einkommens, der Unterschied beim Unterhalt beträgt je Stufe ca. 30 Euro. Das heißt, wenn du einen Wohnvorteil von ca. 800 Euro hättest, würde das zwei Stufen der Düsseldorfer Tabelle ausmachen, also bei den Unterhaltszahlungen ca. 60 Euro mehr oder weniger. Bis zum 18. Geburtstag deiner Tochter sind es noch 36 Monate, und wie du sicher längst weißt, ab Volljährigkeit läuft der Hase eh ganz anders (dich wird dabei vermutlich in erster Linie interessieren, dass das Geld dann direkt an deine Tochter geht und die KM nicht mehr ohne weiteres Zugriff darauf hat).
Wenn du jetzt eins und eins zusammenzählst (oder besser gesagt, 60 mit 36 multiplizierst), dann siehst du leicht, dass du hier über einen Unterschied von ungefähr zweitausend Euro nachdenkst, verteilt über drei Jahre. Das ist natürlich schon ordentlich Geld, aber wenn du erwägst, eine Eigentumswohnung weitgehend leerstehen zu lassen, dann wirst du mutmaßlich noch nicht am Hungertuche nagen.
Nun kenne ich deine Geschichte nicht, und du magst deine Gründe haben, warum du der Ex nicht einmal das Schwarze unter den Fingernägeln gönnst; aber trink einfach noch einen Kaffee, und dann überlege dir, ob du dir wegen zweitausend europäischen Eiern hin oder her die nächsten Jahre deines Lebens von einem taktischen Spielchen regieren lassen willst. Aber klar - ist deine Entscheidung.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin GWD,
Aber wie ist das, wenn ich die Wohnung tatsächlich verkaufen würde. Wäre der Erlös dann ein Einkommen, dass, in welcher Form auch immer, auf den KU angerechnet werden kann? Und wenn ja, wie wird angerechnet, Zinsen auf den Erlös?
yup, man würde beispielsweise rechnen, dass diese Wohnung einen Marktwert von 100.000 EUR hat, noch 20.000 EUR Schulden drauf sind, nach einem Verkauf also 80 Mille über bleiben (Maklerkosten, Vorfälligkeitsentschädigung etc. rechne ich jetzt mal nicht). 80 Mille bringen bei einer Festgeldanlage von 5 Prozent 4.000 EUR im Jahr, um die sich Dein Jahreseinkommen erhöht. Ab jetzt kannst Du selbst rechnen.
Gleiches gilt, wenn die Wohnung vermietet wäre oder zumindest vermietet werden könnte: Der tatsächliche oder fiktive Reinerlös würde Dein Einkommen entsprechend steigern. Insofern wäre es möglicherweise klug, offiziell in dieser Wohnung wohnen zu bleiben und Deine LG nur zu besuchen.
Aber wie auch andere schrieben: Das alles ist ein Kann, kein Muss. Es greift vor allem dann, wenn die Gegenseite ständig nach Möglichkeiten sucht, noch ein bisschen mehr Geld aus Dir herauszuquetschen. Wie es im Detail gerichtlich beurteilt werden würde (beispielsweise, wenn Du belegst, nach Mietern gesucht, aber keine gefunden zu haben) kann niemand vorhersagen.
Ich würde es halten wie von Malachit vorgeschlagen: Biete der Ex doch einfach die Steigerung um eine oder zwei Stufen der DDT auf freiwilliger Basis und ohne Titulierung an. Ein solches Unterhaltsgeschenk kannst Du jederzeit rückgängig machen - und ob bei einer gerichtlichen Regelung mehr herauskäme, muss Deine Ex sich dann gründlich überlegen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
bis jetzt waren das alles nur Gedankenspiele, weniger taktische Erwägungen. Ich werde sehen wie sich das alles entwickelt.
Darüber wie das aussieht, wenn meine Grosse 18 wird, fange ich gerade erst an nach zu denken. Dass ich sie dann weiter unterstütze ist keinThema, sie wird zu dem Zeitpunkt auf ihr Abi hinarbeiten (wenn alles gut geht :o) ) und dann eine Ausbildung machen oder studieren. Wie geht es dann eigentlich weiter? Wie errechnet sich dann der KU für mich? Da ihre Mutter etwa 30 % mehr verdient als ich und Einkünfte aus vermieteter ETW und Mietvorteil aus dem selbstbewohnten eigenen Haus (sowie vermutlich einigem an Vermögen aus Erbschaft) hat, muss sie dann mehr zahlen als ich? Ich sehe da einige Probleme auf meine Tochter zukommen ihren Unterhaltsanspruch der Mutter gegenüber durch zu setzen. Mir dagegen wird es ein Fest sein, meinem Kind die Anwalts und Gerichtskosten zu zahlen damit sie an ihr Recht kommt.
Moin GWD,
auch wenn es noch ein Weilchen hin ist: Mit der Volljährigkeit werden automatisch beide Eltern barunterhaltspflichtig. Solange Töchting noch bei ihrer Mutter wohnt (warum eigentlich, wäre bei Dir kein guter Platz für sie?), kann Muddi ihre Zahlungspflicht zwar mit Kost und Logis verrechnen; spätestens beim Auszug muss sie jedoch ebenfalls die Geldbörse öffnen. Die Quote zwischen Deinen und ihren Zahlungen bemisst sich dann nach den dann geltenden Einkommen der Eltern.
Wenn Muddi sich dann arm zu rechnen versucht, wird Eure Tochter sich schon ihr eigenes Bild über sie machen. Geltend machen bzw. einklagen muss sie ihren Anspruch als Volljährige allerdings selbst; Du kannst sie dabei bestenfalls "beraten".
Grüssles
Martin
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