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Unterhaltsberechnung bei Verlusten aus Vermietung

 
(@was_guckst_du)
Rege dabei Registriert

Guten Morgen,

nach längerer Zeit beschäftigt mich mal wieder eine Frage zur Unterhaltsberechnung.

Ich bin Vater von zwei erwachsenen studierenden Söhnen, die noch im Haushalt ihrer Mutter leben. Die Unterhaltszahlungen sind einvernehmlich als einkommensabhängige Quotenzahlungen geregelt, wobei ich zur Zeit den etwas größeren Anteil trage.

Nun haben meine Ex und ihr Lebensgefährte ein 3-Familienhaus gekauft, in das sie zum 01.04.2012 einziehen werden. Die beiden Mietwohnungen werden der Bruder des LG und die Tochter des LG nebst Freund beziehen (und somit durch Mietzahlungen zur Finanzierung des Hauses beitragen).

Jetzt habe ich Bedenken, dass im Rahmen der künftigen "steuerlichen Möglichkeiten" diese "Familienunternehmens" regelmäßig negative Einnahmen aus der Vermietung geltend gemacht werden, die ggfls. das unterhaltsrelevante Einkommen meiner Ex schmälern und meinen Anteil steigern wird.

Ist das unterhaltsrechtlich möglich? Und wenn ja, wie kann man sich dagegen wehren...

Gruß aus Schwelm

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2012 12:00
(@maltew)
Rege dabei Registriert

Jetzt habe ich Bedenken, dass im Rahmen der künftigen "steuerlichen Möglichkeiten" diese "Familienunternehmens" regelmäßig negative Einnahmen aus der Vermietung geltend gemacht werden, die ggfls. das unterhaltsrelevante Einkommen meiner Ex schmälern und meinen Anteil steigern wird.

Soweit ich weiß, gibt es unterhaltsrechtlich keine negativen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Wenn überhaupt, könnte man da auf die Idee kommen, die Tilgungsleistungen als Altersvorsorgeaufwendungen anzusetzen.

Viele Grüße

MalteW

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2012 12:38
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

es besteht ja keine Verpflichtung, sich unterhaltstechnisch streng an den Buchstaben des Gesetzes (bzw. an die Zahlen aus dem EK-Steuerbescheid) zu halten; Ihr könnt alles frei vereinbaren. Bisher habt Ihr das nach Deiner Beschreibung ja auch einvernehmlich hinbekommen - warum nicht in Zukunft?

Deine Ansprechpartner sind im Zweifelsfall eh Deine Söhne und nicht Deine Ex. Sollten die irgendwann mehr Geld verlangen mit der Begründung "Muddi hat jetzt weniger Einkommen", würde ich freundlich antworten "das kann ich mir nicht vorstellen; sie konnte sich doch sogar ein Haus kaufen."

Grüssles
Martin
(der da mal ganz unjuristisch denken würde)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2012 12:51