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Unterhaltsberechnung Beistandschaft Jugendamt -Probleme, was tun?

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(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

schon Aussagen wie diese verorte ich unter "gestörte Wahrnehmung": Die allermeisten Mütter streiten überhaupt nicht vor Gericht um ihre Kinder, sondern einigen sich mit  deren Vätern einvernehmlich.

Nur dazu ne Kleinigkeit, die ich mir nicht verkneifen kann... Wie steht denn die Chance auf Sorgerecht, wenn die Mutter nicht will, oder gar für ein Wechselmodell oder gar Betreuung durch einen Mann. Nur Idioten kämpfen, wenn sie sicher verlieren....

Für Picknic bleibt mein Tipp, nicht auf der "steht mir zu" Welle zu reiten. Das würde ich einem Mann in ähnlicher Situation auch raten, bzw. habe es gemacht. Es wird nix lösen und nur Konflikte verschärfen und sie sollte mal ganz ernsthaft überlegen, wie sie es finden würde, wenn Ihr Sohn die totale Offenlegung Ihres Gehaltes und eine Titulierung des Unterhalts (= Pfändung, kein Problem!) fordern würde, abgesehen davon, dass es eben nicht fair ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2012 19:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin dantes,

Nur dazu ne Kleinigkeit, die ich mir nicht verkneifen kann... Wie steht denn die Chance auf Sorgerecht, wenn die Mutter nicht will, oder gar für ein Wechselmodell oder gar Betreuung durch einen Mann.

diese Chancen stehen nicht gut. Aber das ist nicht die Schuld "der Frauen"; die nutzen im Zweifelsfall nur die mütterlastige Gesetzgebung zu ihren Gunsten aus.

Viele Männer würden nicht anders handeln. Stellen wir uns im Gegenzug einfach einmal vor, der Gesetzgeber würde den Satz "ab der Trennung ist jeder Ex-Ehepartner für sich selbst verantwortlich" in Paragraphen giessen und eine Unterhaltspflicht damit abschaffen: Wieviele männliche Haupt- oder Alleinverdiener würden ihr Portemonnaie geschlossen lassen nach der Devise "soll die Alte doch allein sehen, wie sie zurecht kommt!", wenn sie nicht (mehr) mit einer Unterhaltsklage rechnen müssten?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2012 20:12
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und vor allem: WTF hat das mit diesem Topic zu tun???

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2012 22:17
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin dantes,
diese Chancen stehen nicht gut. Aber das ist nicht die Schuld "der Frauen"; die nutzen im Zweifelsfall nur die mütterlastige Gesetzgebung zu ihren Gunsten aus.
Viele Männer würden nicht anders handeln. Stellen wir uns im Gegenzug einfach einmal vor, der Gesetzgeber würde den Satz "ab der Trennung ist jeder Ex-Ehepartner für sich selbst verantwortlich" in Paragraphen giessen und eine Unterhaltspflicht damit abschaffen: Wieviele männliche Haupt- oder Alleinverdiener würden ihr Portemonnaie geschlossen lassen nach der Devise "soll die Alte doch allein sehen, wie sie zurecht kommt!", wenn sie nicht (mehr) mit einer Unterhaltsklage rechnen müssten?

Moin,

Das ist korrekt, Frauen sind nicht schlechter oder besser, der zweite Punkt wäre mit WM durchaus ok, ich meine, sollte ich heiraten und mich scheiden lassen wird wahrscheinlich auch jeder sagen, soll der Alte doch sehen, wie er zurecht kommt (und zusätzlich UH abdrücken kann, sebst wenn seine Gewinne mal ausbleiben...)
Zurück zum Thema. Wie schon gesagt, ich würde durchaus ins Auge fassen, dass in ein paar Monaten das Streitpotential erheblich steigen könnte und sich alles, was jetzt passiert, sich rächen könnte. Vielleicht wäre mal an der Zeit, dass der Sohn mal Kontakt sucht. Dazu müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Denn nichts ist schlimmer als ein Loyalitätskonflikt, weil man zu Hause immer hört, was für ein A... der Vater ist, der es verdient hat, die Wohnung zu verlieren und ein solches Gefühl endet nicht mit dem 18 Geburtstag.

mfg

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2012 03:07
(@pikchic)
Schon was gesagt Registriert

Dass sein Vater ein A... ist muss ich meinem Sohn doch nicht sagen. Er hat sich über Jahre hinweg seine eigene Meinung bilden können.

Was soll ein Kind/Jugendlicher von seinem Vater halten, der nicht einmal mehr das Geburtsdatum seines Kindes weiß? Funkstille über Jahre.

Die Einwilligung zum Führerschein mit 17 Jahren wäre für den Vater eine Gelegenheit gewesen einen Schritt in die richtige Richtung zu machen. Die Erlaubnis nicht zu geben war wieder einmal ein Schritt in die falsche Richtung.

Soll ich mir als Mutter Entschuldigungen für den Vater ausdenken? Nein, dass mache ich sicher nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2012 20:06
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Nein,

keine Entschuldigungen, nur ich kenn das so, dass Mütter Sprüche wie diese gerne mal in Gegenwart des Kindes loslassen und es dann u.U. besser ist, wenn Funkstille herrscht. Es sind immer alles die bösen Ex-Männer... da ist ein Loyalitätskonflikt vorprogrammiert.

vg

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2012 03:36
(@pikchic)
Schon was gesagt Registriert

Moin

Ob nun 14€ für 5 Monate oder von mir aus 1,40 für einen Monat - es geht um den Mindest-KU. Hier wurde Pikchic vom JA wahrscheinlich verschaukelt, belogen, betrogen. Wen von Euch "Aufregern" würde das nicht aufregen? Wo hat das JA die 2-jährige Möglichkeit der Einkommensüberprüfung vorgenommen? Wieso gibt es Pikchic nicht umfassend Auskunft und erzählt lieber Geschichten?

Das JA behindert hier massiv die Geltendmachung von UH-Ansprüchen - ein sauberer Verstoss gegen das SGB VIII. Ich würde Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen und Schadensersatz vom Land fordern - und zwar auch rückwirkend. Wird zwar vermutlich im Sande verlaufen - dennoch. Zumindest wird den richtigen Leuten etwas Ärger bereitet. Nur Pikchic, Du solltest da gelassen und mit einem Lächeln im Gesicht herangehen.

Gruss oldie

nachdem nun auch für den Februar 334,00 € KU bezahlt wurden bestärkt mich das immer mehr in der Annahme, dass in der Vergangenheit nicht alles richtig gelaufen ist. Ich möchte mich nun tatsächlich mit einer Beschwerde an des JA wenden.

Nach Aussage der netten Dame in der Telefonvermittlung des JA wäre der Sachgebietsleiter der Ansprechpartner bei Beschwerden. Kann mir bitte jemand bei der Formulierung dieser Beschwerde helfen? Oldie?

Spricht etwas dagegen die Beschwerde per E-Mail an das JA zu senden?

Ich würde mich wirklich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte, denn wenn ich selbst formuliere wird das sicherlich nicht so gelassen und schon gar nicht mit einem Lächeln im Gesicht.

Viele Grüße

Pikchic

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.02.2012 12:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nur zur Ergänzung:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=16&t=225070
Wobei mich die Antwort auf die Frage, wie das JA auf die Rechnung 334,-€ x 106,5% = 320,-€ kommt, auch interessieren würde.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2012 22:32
(@pikchic)
Schon was gesagt Registriert

mit passendem Untertitel

VERTRAUEN IST GUT- KONTROLLE IST BESSER

meine selbstverfasste Beschwerde beim Jugendamt hat was bewirkt.
Gestern habe ich Post bekommen. Eine Kopie des Schreibens an den KV in dem er aufgefordert wird den rückständigen Betrag i.H.v. 1.347,00 € zu bezahlen.

Eine Erklärung für mich personlich war nicht dabei (kommt vielleicht noch). Angeblich wurde der KV bereits im letzten Jahr über den ab 01.06.2011 zu zahlenden Unterhalt (398,00 €  :)) informiert.

Wenn ich das Jugendamt/die Beistandschaft nicht so genervt hätte und schlussendlich nicht auch noch eine Beschwerde eingereicht hätte wäre hier vermutlich gar nichts passiert.

Der Erfolg gibt mir also Recht auch wenn anfänglich von nur 14 € ausgegangen wurde und sich hier nicht wenige darüber aufregten wie man wegen 14 € so ein Faß aufmachen kann.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2012 16:49
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Pikchic,

na das ist ja mal ein Ding! Ich finde es gut, dass Du am Ball geblieben bist. Und demnächst, wenn Dein "Zwerg" 18 wird, werden die Karten ja sowieso neu gemischt, wenn Du selbst barunterhaltspflichtig bist.

Ich denke, es war auch sinnvoll, dem JA mal auf die Füße zu treten.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2012 16:57




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Problematisch ist nur, falls bisher ein Titel über den geringeren KU vorlag, kann von dem KV keine Nachzahlung gefordert werden. §1613 BGB

(1) Für die Vergangenheit kann der Berechtigte Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur von dem Zeitpunkt an fordern, zu welchem der Verpflichtete zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs aufgefordert worden ist, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen, zu welchem der Verpflichtete in Verzug gekommen oder der Unterhaltsanspruch rechtshängig geworden ist.

Wenn er also bisher nicht aufgefordert gefordert wurde, zumindest Einkommensauskunft zu erteilen, braucht er auch nichts nachzahlen. Daher ja mein Hinweis, dass Land als Verursacher durch Nichtstun in die Pflicht zu nehmen (§839 BGB).

Gruss oldie

PS: Ich frage mich nur, wieso Dir der Umstand, dass bereits seit 6/2011 mehr gefordert wurde, nicht mitgeteilt wurde. Ich traue dem JA hier nicht. Lass Dir dies in der JA-Akte zeigen und eine pfändbare Urkunde aushändigen. Denn wie sollst Du sonst eine Pfändung bewerkstelligen?

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2012 17:58
(@pikchic)
Schon was gesagt Registriert

ich befürchte ja auch, dass es da noch Probleme geben wird.

Hier noch was zum Inhalt des Schreibens an den KV

"im Rahmen der hier geführten Beistandschaft für Ihren Sohn ... wurden Sie mit Einschreiben vom 17.06.2011 sowie vom 13.01.2012 jeweils zur Auskunftserteilung über Ihre aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse aufgeforder, sowie bezüglich des sich danach ergebenden Unterhaltsanspruches von ... für die Zeit ab 01.06.2011 in Verzug gesetzt"

Dann folgt eine Erörterung der DT und dass der Unterhaltsbedarf aus Einkommensstufe 4 der DT zu entnehmen ist.

"aus dem vorstehend genannten Sachverhalt ergibt sich für die Zeit ab 01.06.2011 folgender geänderter Unterhaltsanspruch ...398,00 € .

Darüber hinaus weisen wir Sie darauf hin, dass Sie sich formlos zur Zahlung in Höhe von 135% des Regelbeitrags verpflichtet haben, was seit dem 01.01.2008 einer Höhe von 106,5% des Mindestunterhaltes entspricht. Daraus ergibt sich für den Zeitraum von 01.01.2010 bis 31.05.2011 ein monatlicher Unterhaltsbetrag in Höhe von 362,00 € statt der von Ihnen bezahlten mtl. 320,00 €.

Insgesamt besteht per 31.03.2012 ein Unterhaltsrückstand in Höhe von 1.347,00 € (sh. beiliegende Aufstellung).

Wir haben Sie daher aufzufordern, ab April 2012 Ihre laufenden monatlichen Unterhaltszahlungen auf € 398,00 zu erhöhen, sowie den per 31.03.2012 bestehenden Unterhaltsrückstand von € 1.347.00 auszugleichen, evtl. auch durch Ratenzahlung".

Dem Schreiben liegt eine Aufstellung bei welche Beträge seit bestehen der Beistandschaft (Mai 2003) zu zahlen gewesen wären und eine Auflistung der tatsächlich gezahlten Beträge (Gesamtsoll-Gesamtist= aktueller Rückstand).

Formlos verpflichtet -also kein Titel und somit nix pfändbar, oder?

Wie soll ich nun weiter vorgehen? Abwarten und einfach nur hoffen, dass der Rückstand tatsächlich ausgeglichen wird, will ich nicht.

Muss der Rückstand noch innerhalb der Minderjährigkeit ausgeglichen werden und hat sich das JA darum zu kümmern, dass die Zahlung erfolgt? Wird der Rückstand nicht innerhalb der nächsten drei Monate, also noch während der Minderjährigkeit, ausgeglichen, ist das JA dann aus der Sache raus?

Sollte sich der KV erfolgreich gegen die Rückstandszahlung wehren wie und auf welchem Weg könnte ich dann die Zahlung vom JA einfordern?

Habe Angst, dass mir die Zeit (3 Monate bis zur Volljährigkeit) davonläuft und sich das JA dann nicht mehr zuständig sieht.

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand eine Schritt für Schritt Anleitung zum weiteren Vorgehen geben könnte?

Viele Grüße

Pikchic

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2012 01:27
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Pikchic!

Jugendamt hat die Beträge richtig aus- und umgerechnet:
135 = 106,5 %
Zahlbetrag ab 2008:312 Euro
Zahlbetrag ab 2009: 320 Euro
Zahlbetrag ab 2010: 362 Euro

Für den Zahlbetrag ab Juni 2011 müsste der KV mit Fristsetzung 3 Wochen aufgefordert werden einen Titel über 115 % zu erstellen.

Sollte der KV der Forderung nicht nachkommen, würde ich im Mai Klage einreichen. Ab Juni tritt Verwirkung für länger als ein Jahr zurückliegende UH-Ansprüche ein und du kannst sie nicht mehr gerichtlich einfordern. Würde aber auch nur 38 Euro pro Monat ausmachen, da ja Titel über 362 Euro besteht.

Wenn das Kind volljährig wird, klagt es dann selbst weiter - dieses ist kein Problem.

Grüße,
kosmos

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2012 01:49
(@pikchic)
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Hallo Kosmos,
herzlichen Dank für deine schnelle Antwort

Für den Zahlbetrag ab Juni 2011 müsste der KV mit Fristsetzung 3 Wochen aufgefordert werden einen Titel über 115 % zu erstellen.

berechnet sich die Frist ab Zugang der Information, also Juni 2011 (da wäre ja jetzt nichts mehr zu machen) oder meinst du ab dem aktuelle Schreiben vom 13.03.2012? Die Aufforderung einen Titel zu erstellen müsste ja im Rahmen der Beistandschaft durch das JA erfolgen/erfolgt sein, oder? Aber wieso 115%?

Würde aber auch nur 38 Euro pro Monat ausmachen, da ja Titel über 362 Euro besteht.

Ein Titel besteht ja gar nicht! Der KV hatte sich ja "nur" formlos zur Zahlung von 135% des Regelbeitrags (seit 2008 106,5% des Mindestunterhalts) verpflichtet.

Wenn nun also die Fristen abgelaufen sind und Verwirkung für länger als ein Jahr zurückliegende UH-Ansprüche eingetreten ist muss ich bzgl. dieser (verwirkten) Rückstände das JA haftbar halten (§839 BGB).

Wie gehe ich ggf. eine Haftbarhaltung gem. §839 BGB an? Kann ich das vorerst allein oder muss ich da sofort einen Anwalt einschalten?

Viele Grüße
Pikchic

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2012 02:54
(@kosmos25)
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Hallo!

berechnet sich die Frist ab Zugang der Information, also Juni 2011 (da wäre ja jetzt nichts mehr zu machen) oder meinst du ab dem aktuelle Schreiben vom 13.03.2012? Die Aufforderung einen Titel zu erstellen müsste ja im Rahmen der Beistandschaft durch das JA erfolgen/erfolgt sein, oder? Aber wieso 115%?

Wenn sie ihn im Juni in Verzug gesetzt haben, ist eine Forderung mit Titulierung ab Juni möglich.

Ein Titel besteht ja gar nicht!

Da liegt dann eurer Problem, das kein Titel besteht. Bin von den ganzen Berechnungen davon ausgegangen, das ein Titel besteht.

Das Jugendamt ist nicht verpflichtet einen Titel zu fordern. Im Moment wären es 115% - ausgehend vom Einkommen des KV. Ob das  EK richtig berechnet ist, steht wieder wo anders - da bei BMW sehr viel verdient wird (besonders im Schichtdienst, in Bayern bekommen die Facharbeiter in diesen Jahr eine zusätzliche Prämie von über 7000 Euro).

Ob du das Jugendamt haftbar machen kannst, glaube ich auch nicht - da ich denke, dass keine Amtspflichtverletzung vorliegt.

Grüße,
kosmos

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2012 02:32
(@pikchic)
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Herzlichen Dank nochmal für deine Antwort.

Insgesamt hört sich das alles nicht sehr gut an.
Ich werde das JA jetzt noch einmal anschreiben, denn für mich persönlich war ja keine Mitteuilung enthalten und zumindest müssen die mich jetzt mal aufklären wie es weitergeht, wenn ...

Dass die Berechnungen korrekt sind bezweifle ich auch aber ich habe ja kein Recht Einblick in den Verdienstnachweis zu fordern.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.03.2012 10:59
(@pikchic)
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der Sachgebietsleiter des JA hat sich nochmal gemeldet, ob die Angelegenheit denn nun erledigt sei.
Dabei hat er erwähnt, dass die Dame die das Schreiben an den KV verfasst hat die Nachfolgerin der ursprünglichen Sachbearbeiterin ist.

Es kann also spekuliert werden, ob die Dame gerade jetzt aus irgendwelchen Gründen ausgetauscht/ersetzt wurde oder ob es mit meiner Beschwerde (vielleicht wars ja nicht die Einzige) zusammenhängt.

Jedenfalls habe ich nochmal um Aufklärung/Info gebeten,
-wie es überhaupt zu einem Rückstand in dieser Höhe kommen konnte
-was das JA nun gedenkt zu unternehmen

Darüber hinaus habe ich Zweifel angemeldet, dass die Einkommensberechnung korrekt ist und darum gebeten diese, auch in Bezug auf die Prämien, noch einmal zu prüfen.

VG

Pikchic

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2012 11:28
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Das Jugendamt ist nicht verpflichtet einen Titel zu fordern.

Falls eine Beistandschaft in UH-Angelegenheiten vorliegt, hat das JA die Interessen des Kindes zu wahren (Auftrag der Beistandschaft). Dazu gehört die Umsetzung von Rechtsansprüchen, wenn keine freiwillige Zahlung des Pflichtigen erfolgt. Denn es geht um die Wahrung der Rechtssicherheit, genau das ist Aufgabe eines Titels. Andernfalls, also wird dieses Ziel nicht stringend verfolgt, kommt dies einer Veruntreuung nahe. Falls also der Pflichtige nicht im angegebenen Zeitraum den berechtigten Ansprüchen nachkommt, hat die Beistandschaft die Interessen seines Schützlings notfalls gerichtlich umzusetzen. Dies ist augenscheinlich nicht erfolgt. Es wurde der Kopf in den Sand gesteckt - Vogel-Stauss-Taktik: keine Arbeit, und solange sich niemand beschwert, auch kein Ärger, man kann weiterhin Solitär spielen. Eine Amtspflichtverletzung dürfte schon alleine deshalb vorliegen, da die Interessen des Kindes vom Bearbeiter nicht gewahrt wurden und ein materieller Schaden entstanden ist.

Gruss oldie (kein Freund des JA, geschweige denn Befürworter)

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2012 00:48
(@pikchic)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie,

besten Dank für deine Nachricht.

Das Problem wird sein, dass auch dem JA so klar zu machen. Die haben dafür bestimmt ne Ausrede parat und werden natürlich versuchen sich rauszuwinden. Deshalb bleibt meine bereits gestellte Frage

Wie gehe ich ggf. eine Haftbarhaltung gem. §839 BGB an? Kann ich das vorerst allein oder muss ich da sofort einen Anwalt einschalten?

weiterhin bestehen.

Bin echt gespannt wie sich das JA zu meinem letzten Schreiben äussern wird, denn erst dann kann ich darauf entsprechend reagieren. Meine Befürchtung ist, dass die auf Zeit spielen und mit Eintritt der Volljährigkeit die Zuständigkeit ablehnen. Also muss ich schneller sein bzw. dahinter bleiben und alles unternehmen, dass es nicht so weit kommt.

Ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn ihr mich dabei mit Tipps zur weiteren Vorgehensweise unterstützen könntet.

Liebe Grüße

Pikchic

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2012 11:07
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Naja,

es steht dir natürlich auch jederzeit frei den UH nicht über die Beistandschaft sondern durch einen Anwalt regeln zu lassen.
Das könnte möglichwerweise die sinnvollere Investition sein.
Alle mir bekannten Verfahren die in diese Richtung gegen ein JA geführt wurden verliefen alle zu Gunsten des JA.
Das würde ich in deinem Fall auch so sehen, wie gesagt hast du ja immer die Option dem JA die Beistandschaft zu entziehen und selber denen den Vater vorzugehen.

Nichts desto trotz ist es eine Schweinerei wie sich die Beistandschaften verhalten.
Wir haben da die selbe Erfahrung gemacht - die Beistandschaft meinte dann an einem Punkt 'sie könne nicht mehr machen' - nachdem sie 3 Briefe an den KV geschrieben hatten die entweder garnicht oder nur oberflächlich beantwortet wurden. Außerdem sei bei dem KV eh nix zu holen und eine Klage deshalb völlig aussichtslos (KV zahlt nicht mal ansatzweise den Mindestunterhalt - und macht auch kein Geheimniss daraus das er schlicht keinen Bock zum Zahlen hat - denn deine Ex hat ja jetzt eine neue Geldquelle (= mich), und die könne ja für SEINE (das betont er immer wieder) Kinder zahlen).
Erst nachdem meine Frau (es geht um ihre Kinder aus erster Ehe) massiv Terror auf der Behörde gemacht hat kam Bewegung in die Sache - und der Vorgang wurde zu einer anderen SB abgegeben die für die Klagen zuständig ist.
Komischer weise ist dern Einschätzung völlig konträr und sie sieht wenig Grund warum den KV keine besondere Erwerbspflicht treffen sollte.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2012 13:04




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