Es ist schon traurig, dass die Beistandschaft nicht hält was man erwarten kann. Sind das jetzt vereinzelte Fälle (deiner und meiner) oder steht das an der Tagesordnung? Werde wir wohl nie erfahren.
Dadurch, dass auch wir jetzt eine neue SB bekommen haben schöpfe ich ein wenig Hoffnung, dass sich das JA (besser spät als nie) nun wirklich um Klärung bemüht und vielleicht noch mehr bemüht, wenn die merken, dass ich mich nicht so einfach zufrieden gebe und der Sache restlos auf den Grund gehen will.
Wenn das JA die Möglichkeit hat entweder gegen den KV vorzugehen oder sich selbst Ärger in Form einer Haftung wegen Amtspflichtverletzung einzuhandeln werden die sicher den Weg über den KV gehen. Nur muss ich denen ja mal damit "drohen" dass ich hier eine Amtspflichtverletzung sehe und die Frage ist nach wie vor, wie mache ich das?
Einfach mal ein Einschreiben hinschicken
... ich sehe in diesem Fall eine Amtspflichtverletzung gem. §839 BGB und halte Sie hiermit für .... ? ... haftbar. :question:
Vor Gericht heißt es ja oft Form- und Fristgerecht und ich weiß ja nicht welcher Form meine Haftbarhaltung entsprechen muss.
Viele Grüße
Pikchic