Moin. Meine Partnerin bezieht Leistungen von der ARGE. Sie wurde nun aufgefordert sich einen Anwalt zur Unterhaltsberechnung zu suchen! Wir wissen nun nicht wer den Anwalt letztendlich bezahlen muss und wozu er überhaupt nötig ist, da ich ja alle unterlagen auch der ARGE zulassen könnte!
Vielen Dank&liebe Grüße
Mattin
Naja es wird wohl angestrebt das ein Titel festgesetzt wird gegen den Unterhaltszahler... Den muss deine Partnerin sozusagen in Auftrag geben... Wenn Sie zb. Arbeitslosen Geld 2 bekommt oder wenig einkommen dann kann das auf Beratungsschein laufen... Es ist aber auch möglich das der Anwalt im Auftrag der Kinder beauftragt wird... dann bezahlt der Staat das... aber das kann euch ein Anwalt in der ersten Stunde ordentlich erklären...
Was steht den in den Schreiben genau?
Danke für die schnell Antwort.
In dem Schreiben steht daß meine Partnerin sich einen Anwalt Ihrer wahl suchen solle, der dann die Berechnung des Unterhalts durchführen soll.
Was genau bedeutet bitte einen Titel erwirken?
Das heist das er verurteilt wird eine bestimmte Höhe Unterhalt zu zahlen... da werden dann alles geklärt Schulden und sein Gehalt... und was ihm nach Abzug bleibt...
Meist wird dieser Titel danach dann ans Amt abgegeben .. da sie ja in "Vorschuss" für den Unterhaltsschuldner gegangen sind. Sie versuchen dann das gezahlte Geld vom Unterhaltsschuldner wieder zurückzuholen... und zu prüfen ob er vieleicht danach mal mehr Geld hat usw... oder aber auch zu klären ob er vieleicht Geld bezahlt und Ihr zb. das nicht korrekt angebt... (Nicht jetzt als Beschuldigung sehen)
Das ungefähr bedeutet mit Laien Sprache erklärt einen "Titel" zu erwirken...
Moin. Meine Partnerin bezieht Leistungen von der ARGE. Sie wurde nun aufgefordert sich einen Anwalt zur Unterhaltsberechnung zu suchen! Wir wissen nun nicht wer den Anwalt letztendlich bezahlen muss und wozu er überhaupt nötig ist, da ich ja alle unterlagen auch der ARGE zulassen könnte!
Sowas hab' ich noch nie gehört. Natürlich kann die ARGE selbst rechnen, und wenn sie's nicht können, dann sollen sie halt rechnen lassen, aber es bitteschön auch selbst bezahlen.
Wenn sie weder rechnen noch rechnen lassen wollen, um so besser, dann rechnet ihr eben selbst, da ist immer Gummi in den Zahlen, und ihr rechnet dann mit spitzer Feder. Und wenn der ARGE das Ergebnis dann nicht passt, dann müssen sie eben doch nachrechnen.
Ein Anwalt vertritt immer die Interessen von dem, der ihn beauftragt, also würde ja auch jeder Anwalt die zahlen kleinrechnen, weil das ist auch im Interesse Deiner Partnerin.
Wenn Du Hilfe bei der Berechnung brauchst, einfach die Zahlen und Fakten hier reinstellen, oder auch nicht-öffentlich per PN
Die ARGE soll Unterhalt für die Mutter und das Kind zahlen und hat somit zu prüfen,
ob es noch andere Unterhaltspflichtige Personen gibt, wozu der KU pflichtige Elternteil
definitiv gehört. Diese Unterhaltspflicht muss tituliert werden und wird dann im Gegenzug
von der ARGE vom Unterhalt abgezogen, da dieses Geld ja vom Unterhalspflichtigen gezahlt
wird.
Weigert sich der Unterhaltsberechtigte Elternteil die Forderungen titulieren zu lassen kommt
er seiner Mitwirkungspflicht nicht nach und verliert den Anspruch gegenüber der ARGE.
Der Unterhaltsberechtigte Elternteil kann sich einen Beratungsschein für einen Anwalt holen
und den Unterhalt ausrechnen und vom Unterhaltspflichtigen Elternteil einfordern lassen.
Kostenpunkt hierfür = 0 Euro. Das ganze wird errechnet nach der DT und diese lässt ein
" kleinrechnen" nicht zu, da sie von festgelegten Werten ausgeht.
Das Kind hat ein Recht auf Titulierung des Unterhaltes, dass hat nichts mit der ARGE zu tun,
diese macht sich diesen Umstand nur zu nutze, um andere Unterhalspflichtige in die eigenen
Zahlungen mit einzubeziehen, um diese gering zu halten.
Warum sollte auch die Allgemeinhait für ein Kind bezahlen, wenn der Vater dies kann?
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Weigert sich der Unterhaltsberechtigte Elternteil die Forderungen titulieren zu lassen kommt
er seiner Mitwirkungspflicht nicht nach und verliert den Anspruch gegenüber der ARGE.
Geh' davon aus, dass es hier um BU geht, für KU braucht man eh keinen Anwalt, das geht über eine Beistandsschaft beim Jugendamt viel einfacher.
Und das mit der Titulierung ist doch Quatsch. Ein Titel über BU wäre ein Gerichtsurteil, willst Du jetzt auch noch die Gerichte beschäftigen mit dem Mist? Jugendamt, Anwalt, PKH, Gericht, ARGE - super schlanker Prozess. Mattin und seine Partnerin sollen einfach eine Unterhaltsberechnung plus die Belege an die Arge schicken und gut ist.
Geh' davon aus, dass es hier um BU geht,
Warum sollte ich das? Darüber ist nichts erwähnt, weder in Richtung BU, noch in Richtung KU.
für KU braucht man eh keinen Anwalt, das geht über eine Beistandsschaft beim Jugendamt viel einfacher.
Was die Beistandschaft angeht, was wird das Ende von Lied sein? = Eine titulierung! Der Anwalt wird durch das JA ersetzt.
Und das mit der Titulierung ist doch Quatsch. Ein Titel über BU wäre ein Gerichtsurteil, willst Du jetzt auch noch die Gerichte beschäftigen mit dem Mist? Jugendamt, Anwalt, PKH, Gericht, ARGE - super schlanker Prozess. Mattin und seine Partnerin sollen einfach eine Unterhaltsberechnung plus die Belege an die Arge schicken und gut ist.
Wo hab ich den geschrieben, dass BU tituliert werden soll? Wie du schon sagtest bin ich von KU ausgegangen.
Wenn sich die ARGE damit zufrieden gibt ...OK. Aber sie muss es nicht. Mal davon abgesehen, wird die ARGE wohl ihre eigene Berechnung machen. Was die Gerichte angeht, wenn JA dann kein Anwalt und PKH braucht das JA auch nicht. Unterschreibt der Unterhaltspflichtige den Titel nicht, kommt es genau dazu:
Gericht.
Ich kann mich nicht erinnern, geschrieben zu haben, dass ich die Gerichte beschäftigen will.
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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in der tat geht es hier um den unterhalt an die mutter.
das irgendeine allgemeinheit meine tochter finanzieren soll, davon war und ist hier nicht die rede. das kann ich schon noch selbst und allein.
es geht hier eigentlich nur darum unnötige kosten(durch einen anwalt zb) zu vermeiden.
nun eine weitere frage. wenn ich den unterhalt an die mutter/sozialamt nicht begleichen kann, da ich ein zu geringes einkommen habe, werde ich ihn später (wenn ich reich bin, lol) nachzahlen müssen oder ist die sache nach drei jahren vom tisch?
nun eine weitere frage. wenn ich den unterhalt an die mutter/sozialamt nicht begleichen kann, da ich ein zu geringes einkommen habe, werde ich ihn später (wenn ich reich bin, lol) nachzahlen müssen oder ist die sache nach drei jahren vom tisch?
Du bist nur leistungsplfichtig im Rahmen Deiner Leistungsfähigkeit, Schulden auflaufen tun da nicht.
Aber ob es bei 3 Jahren bleibt, dass wissen zur Zeit nur die Sterne und die Bundesjsutizministerin.
in der tat geht es hier um den unterhalt an die mutter.
es geht hier eigentlich nur darum unnötige kosten(durch einen anwalt zb) zu vermeiden.
nun eine weitere frage. wenn ich den unterhalt an die mutter/sozialamt nicht begleichen kann, da ich ein zu geringes einkommen habe, werde ich ihn später (wenn ich reich bin, lol) nachzahlen müssen
Hallo Mattin,
wie alt ist die Tochter ?Wenn sie noch unter drei Jahre ist wirst Du BU zahlen müssen.Wenn Du das im Moment nicht kannst erlischt der Anspruch nicht,den die Leistung die die ARGE erbringt, sind falls der Leistungsempfänger irgendwann zu Geld kommt z.B:Erbschaft oder in Deinem Fall Unterhalt ,nur als "Leihgeld" zu sehen.Soll heißen alle 2 Jahre hat Deine (EX ?)Partnerin die Möglichkeit neue Auskünfte über Deine Einkünfte von Dir zu verlangen.
Solltest Du dann zahlungsfähig sein,muss sie für den Zeitraum wo sie ALG 2 bezieht/bezogen hat den BU in voller Höhe an die ARGE zurück überweisen.
Den Rechtsanwalt den sie hat musst Du nicht bezahlen.Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen kannst Du übrigens auch Unterstützung bekommen ,in dem Du mit Deinem Anwalt einen Prozesskostenhifeantrag ausfüllst.Auf dem gibst Du Deine Vermögensverhältnisse an,Dein Anwalt schickt das zum Gericht und dort wird überprüft ob Du PKH bewilligt bekommst.
LG Delphin
EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN
Du bist nur leistungsplfichtig im Rahmen Deiner Leistungsfähigkeit, Schulden auflaufen tun da nicht.
Solltest Du dann zahlungsfähig sein,muss sie für den Zeitraum wo sie ALG 2 bezieht/bezogen hat den BU in voller Höhe an die ARGE zurück überweisen.
Na jezt verstehe ich nix mehr!?!
*quoting korrigiert*