Hallo,
ist es möglich die Berechnung der Höhe meiner Unterhaltszahlungen beim JA auch durch mich als Vater
durchführen zu lassen.
Oder ist das nur für die Erziehende Mutter bei der die Kinder leben möglich.
Immerhin haben wir gemeinsames Sorgerecht.
Kennt jemand die rechtliche Situation, oder die vorgehensweisen beim JA.
Leider zu spät.
KM ist wieder direkt zum RA gerannt.
Soweit stimmen wir überein.
Nach der Berechnung von uns beiden würde ich auf Grund Unterschreitung
des Bedarfskontrollbetrages und Zahlung von Unterhalt an 2 Kinder eine
Stufe runter gestuft und hätte somit 100% der DDT zu bezahlen.
Das erkennt er aber nicht an, schreibt das einige Gerichte das so sehen,
allerdings in meinem Fall aufgrund von Geld wertem Vorteil das nicht zum
tragen käme.
Da wäre mir die Berechnung durch das JA genau richtig gekommen.
Hi,
Du kannst zum Jugendamt gehen und die 100% befristet bis zum 18. Lebensjahr titulieren. Dann kann der Anwalt überlegen, ob er deiner Ex wegen 1 Stufe klagen will.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Das werde ich dann mal versuchen.
So wie ich das mitbekommen habe sind aber nicht alle JA bereit das zu befristen.
Dann gehst du zum Notar und machst es da. Du hast das Recht zu bestimmen, was im Titel steht. Die KM hat das Recht zu klagen, wenn es ihr nicht passt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Habe ich auch schon darüber nachgedacht.
Da aber schon Titel vom JA existieren wäre es schön wenn die
bestehenden abgeändert würden und die zeitliche Begrenzung bis 18 Jahre hinzu käme.
Und am besten Berechnet durch das JA damit der Anwalt der KM mich nicht noch wegen
vor Gericht zitiert.
Moin
Wieso glaubst Du, ein RA lässt sich durchd das (vielleicht vorhandene) Halbwissen eines JA-MA bzgl. KU-Berechnung beeinflussen? Wenn die Leute schon hier im Forum dem JA nicht all zu viel zutrauen, wieso soll es dann ein in Recht geschulter RA tun?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Das hat zwei Gründe.
1. Für den RA steht der Aufwand des Streitwertes nach der Festsetzung durch das JA
in keinem Verhältnis zum Aufwand.
2. Sollte es dennoch zu einem Streit vor Gericht um diesen geringen Betrag kommen
ist es aus meiner Erfahrung gut und gewichtig für den Richter wenn die Berechnung
vom JA gemacht worden ist. Zumindest in Fragen des Kindeswohles war das immer
der Fall.
Gruss
Petzi0865
Hi Petzi,
die Rechtanwaltsvergütung ist eine Mischkalkulation. Es gibt aufwändige Mandate mit wenig Vergütung und einfache mit hoher. Ein guter Anwalt lässt sich davon nicht so weit beeinflussen, dass er Berechnungen ungeprüft übernimmt.
Der Richter übernimmt gar nichts sondern rechnet selber (ob das immer gut ist, wage ich zu bezweifeln).
Gruss von der Insel
Moin Petzi,
Da aber schon Titel vom JA existieren wäre es schön wenn die
bestehenden abgeändert würden und die zeitliche Begrenzung bis 18 Jahre hinzu käme.
Wie in Deinem anderen Thread geschrieben, sollte die einseitige Abänderung einer einseitig erstellten Jugendamtsurkunde "nach oben" funktionieren.
Durch die Aufnahme einer Befristung wäre der Titel dann aber in Teilen schlechter, so daß nicht auszuschließen ist, daß der Alttitel nach Volljährigkeit wieder auflebt.
Da es bei Deiner Großen mit dem Vollstreckungsverzicht aber recht unkompliziert funktioniert hat, sollte die Befristung - zumindest bei gutem Verhältnis auch zu den anderen Kindern - nicht das ausschlaggebende Kriterium sein.
Gruß
United
Habe gestern die beiden Titel beim JA auf den Mindestunterhalt Stufe 1 und Dynamik anpassen lassen.
Die nette Dame vom JA hätte eine Befristung bis zum 18. Lebensjahr eingetragen, allerdings habe ich darauf verzichtet
damit der Anwalt keine weitere Argumentation für eine Anfechtung hat.
Die Urkunden werden dem RA durch das JA zugestellt.
Mal sehen wie er Reagiert wenn er sieht das ich nur den Mindestunterhalt tituliert habe.
Er möchte ja gerne die Stufe 2 der DDT haben da er die Rückstufung in die Stufe 1 wegen
Unterschreitung des Berdarfskontrollbetrages nicht anerkennt.
Dabei handelt es sich um einen Unterschied in Höhe von 44 Euro im Monat. 😉
Die nette Dame vom JA hätte eine Befristung bis zum 18. Lebensjahr eingetragen, allerdings habe ich darauf verzichtet
damit der Anwalt keine weitere Argumentation für eine Anfechtung hat.
:pfff: Das glaube ich jetzt nicht. Das JUGENDAMT schlägt das von sich aus vor und du lehnst das ab?!?!? Und in ein paar Jahren musst du den blöden Titel weg klagen?
Nee, oder?!
Sprachlos, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ja habe ich so gemacht.
Schau mal hier:
http://anwalt-heinzel-aktuelles.blog.de/2011/09/14/kindesunterhalt-11841381/