Unterhaltsberechnun...
 
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Unterhaltsberechnung für Kind in Ausbildung

 
(@profesor)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen.

Es stellen sich mir einige Fragen wie die Unterhaltsneuberechnung für mein minderjähriges Kind in Ausbildung umgesetzt wird.

Zu den Daten:

Mein Lohn = 3.000€, Lohn der KM ca. 2.400€, Ausbildungsvergütung des Kindes = 930€. Mein Kind lebt bei der KM.

Laut Berechnung:

Beide Nettolöhne zusammen 3.000 + 2.400 = 5.400€. Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle 1.032€ - 125€ (halbes Kindergeld) = 907€.

930€ Ausbildungsvergütung - 100€ Pauschalbetrag Abzug = 830€. 

907 - 830 = 77€

Laut dieser Berechnung besteht ein Unterhalt von 77€. 

Nun zu meiner Frage:

Es besteht eine nicht altersbegrenzte Kindesunterhalts-Titulierung. Hebt sich der festgesetzte prozentuale Zahlwert in der Titulierung mit Beginn der Ausbildung und Erhalt der Ausbildungsvergütung auf, oder muss gar eine Abänderung der Titulierung durchgeführt werden?

Kann mit Beginn bzw. Erhalt der Ausbildungsvergütung des Kindes die Unterhaltszahlung (wenn die Berechnung oben zutrifft) an die KM selbstständig reduziert werden oder muss dies durch eine offizielle Neuberechnung bsp. Anwalt durchgeführt werden?

 

Grüße Peter

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2024 13:50
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

das Kind lebt bei der Mutter und ist minderjährig und in Ausbildung?
bis zur Volljährigkeit kannst du von dem Unterhaltsbeitrag die ausbildungsvergütung (930-100)/2 also 415€ abrechnen. Analog zum Kindergeld. 
Erst ab Volljährigkeit sind beide Elternteile Barunterhaltspflichtig.

 

da ein Titel besteht sollt3st du der Mutter mitteilen, dass das ausbildungsgehalt zu 50% angerechnet wird und demnach nur noch ein zahlbetrag von x bleibt.

mit dem Kind solltest du ca, 3 Monate vor der Volljährigkeit sprechen und dann auch den Titel einfordern bzw. ab Dem 18. Geburtstag den Verzicht erklären lassen. Ab dem Zeitpunkt ist nur noch das Kind deine Ansprechpartnerin. Idealerweise könnt ihr das aber auch zu dritt besprechen, wenn das möglich ist.

 

denn so wie es aussieht besteht ab Volljährigkeit nur noch ein ganz geringer zahlbetrag, wenn überhaupt.

 

sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2024 14:15
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus profesor!

Geschrieben von: @profesor

Kann mit Beginn bzw. Erhalt der Ausbildungsvergütung des Kindes die Unterhaltszahlung (wenn die Berechnung oben zutrifft) an die KM selbstständig reduziert werden oder muss dies durch eine offizielle Neuberechnung bsp. Anwalt durchgeführt werden?

Der Titel muss erst mal aus der Welt geschaffen werden: sei es durch Herausgabe, durch eine beglaubigte Vollstreckungs-Verzichtserklärung oder durch Abänderungsklage. Bei letzterem wäre evtl. auch das Alter Eures Kindes zu bedenken (sprich lohnt sich eine Abänderungsklage, wenn es bald volljährig wird und damit die Karten wieder neu gemischt werden könnten?).

Wie ist das Verhältnis zum Kind bzw. zu KM...besteht die Möglichkeit, dass der Titel ohne Weiteres herausgegeben wird? Das wäre das Einfachste!

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2024 14:20
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @annasophie

da ein Titel besteht sollt3st du der Mutter mitteilen, dass das ausbildungsgehalt zu 50% angerechnet wird und demnach nur noch ein zahlbetrag von x bleibt.

Idealerweise erhält der Unterhaltspflichtige noch vor Ausbildungsbeginn durch den Vertreter des minderjährigen Kindes eine korrekte Neuberechnung unter Anrechnung der Ausbildungsvergütung. Bei Bestehen einer Beistandschaft konnte dies schon mehrfach in Foren beobachtet werden.

Ansonsten muss der Unterhaltspflichtige selbst rechtzeitig aktiv werden und eine Neuberechnung vorlegen sowie einen entsprechenden Vollstreckungsverzicht verlangen, um die Zahlungen rechtzeitig anpassen zu können. Wenn man die Kindesmutter selbst anschreibt, macht es Sinn, sie hinsichtlich der Berechnung auf die Leitlinien des zuständigen OLG hinzuweisen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2024 15:49