Hallo,
vor 3 Jahren wurde der Unterhalt meiner Kinder vom JA berechnet, leider wurde in der Berechnung des JA der Wohnvorteil des KV nicht berücksichtigt, seine Zinsen für den Hauskredit wurden ihm jedoch anerkannt. Ich selber war zur damaligen Zeit nicht besonders bewandert auf diesem Gebiet und war letztendlich froh, dass das Thema nach 6 Monaten durch war.
Kennt sich das Jugendamt mit solch speziellen Fällen (also keine Standartberechungen) überhaupt aus ???Oder ist es sinnvoller sich kostenpflichtig einen Anwalt zu nehmen??? Wie sind eure Erfahrungen?
Hi,
wenn du eine faire Berechnung willst dann stellt die Zahlen hier ein und vielleicht findet sich jemand der rechnet.
Die Frage ist aber auch, wieviel Unterhalt bekommst du, wird regelmäßig bezahlt und warum willst du mehr?
Anwalt ist meistens keine gute Idee, mein erster Anwalt hat mir eine völlig utopische Unterhaltsforderung vorgerechnet,
vermutlich um selber mehr an der Sache zu verdienen. Anwälte verdienen am Streit. Wenn du auf mehr Geld hoffst
es aber am Ende nach langem Rechtsstreit nicht bekommst erreichst du nur eine große Belastung für euch Eltern
und somit auch für die Kinder.
Wichtig ist doch aber gemeinsam mit dem Vater Lösungen zu finden mit denen beide Seiten leben können. Nur dann
ist eine sinnvolle Elternschaft möglich und das sollte unser Hauptziel sein.
Es bringt dir nichts wenn du ein wenig mehr Unterhalt bekommst der Vater dafür aber völlig fertig ist und eure
Elternbeziehung drunter leidet.
Meine Persönlichen Erfahrungen mit Jugendamtsberechnungen sind auch nicht so toll. Die wollten unbedingt einen Titel
und jemanden der zahlt. Am Ende wurde dieser Titel gerichtlich (nach über 3 Jahren) aufgehoben, alles in allem
wäre das vermeidbar gewesen wenn das JA vorher richtig gerechnet hätte und den Mangelfall tituliert hätte.
Unnötiger Streit um Geld der mich nur belastet hat - Geld kam sowieso nie.
LG
Nadda
Die korrekte Antwort lautet: Du kannst alle zwei Jahre eine Auskunft von Deinem Ex verlangen. Selbst, per Jugendamt oder per Anwalt. Die erhaltenen Zahlen stellst Du dann hier ein und wir rechnen.
wenn du eine faire Berechnung willst dann stellt die Zahlen hier ein und vielleicht findet sich jemand der rechnet.
Die Frage ist aber auch, wieviel Unterhalt bekommst du, wird regelmäßig bezahlt und warum willst du mehr?
Eine Elternschaft besteht nicht. Wenn er sich regelmäßig um unsere Kinder kümmern würde, käme ich nie auf die Idee, denn das würde nur den Frieden stören. In den letzten 2 Jahren hat er sie jedoch lediglich 4 mal für je ca 2h gesehen. Deswegen sehe ich tatsächlich keinen Grund um auf das Geld für die Kinder zu verzichten.
Derzeit sind 110% tituliert. Nachdem was ich grob anhand der Zahlen von 2014 errechnet habe, komme ich auf 120%. Man ging damals von einem Nettoeinkommen von 2600€ aus, zog dann knapp 500€ für die Zinsen vom Haus ab und er landete in der 110%. Der Wohnvorteil wurde wie gesagt nicht berücksichtigt. Der durchschnittliche qm-Preis liegt bei ca 6,50€ in der Gegend. Das Haus hat 120qm. Desweiteren hat er noch 2x 25000€ angelegt, was ebenso nicht berücksichtigt wurde. Da er einen Tarifvertrag hat gehe ich auch ganz stark davon aus, dass in den letzten 3 Jahren mal eine Lohnerhöhung stattgefunden hat. Aber das werden die Einkommensnachweise zeigen.
Die korrekte Antwort lautet: Du kannst alle zwei Jahre eine Auskunft von Deinem Ex verlangen. Selbst, per Jugendamt oder per Anwalt. Die erhaltenen Zahlen stellst Du dann hier ein und wir rechnen.
Bis dato liegt mir noch nichts vor. Frist hat er bis nächste Woche mir alles zukommen zu lassen.
Änderung durch Malachit: Vollzitat auf das Wesentliche gekürzt.
Hallo :),
Eine Elternschaft besteht nicht. Wenn er sich regelmäßig um unsere Kinder kümmern würde, käme ich nie auf die Idee, denn das würde nur den Frieden stören. In den letzten 2 Jahren hat er sie jedoch lediglich 4 mal für je ca 2h gesehen. Deswegen sehe ich tatsächlich keinen Grund um auf das Geld für die Kinder zu verzichten.
Umgang und Unterhalt sind voneinander unabhängig und deswegen auch in je eigenen Verfahren zu behandeln.
Entgegen der allgemeinen Auffassung vertrete die Ansicht, dass jeder Elternteil max. nur die Hälfte des Mindestunterhalt zu beanspruchen hat. Mehr ist meiner persönlichen Meinung nach unangemessen. Nur wenn es denn wirklich Nöte gibt, dann vielleicht den vollen Mindestunterhalt.
Bedenke, dass du mit diesem Mann ein Kind gezeugt hast. Es war genau deine Wahl und deine eigene Entscheidung, auch für das Kind. Übernehme auch die Verantwortung für deine Entscheidung.
Ich an deiner Stelle wäre glücklich ein Leben mit meinem Kind haben zu dürfen. Und nichts auf der Welt würde dies beeinträchtigen.
Grüsse (auch auf die Gefahr hin, dass du mich wieder nicht verstehst)
Grüsse (auch auf die Gefahr hin, dass du mich wieder nicht verstehst)
Ich versteh Dich auch nicht ...
Umgang und Unterhalt sind voneinander unabhängig und deswegen auch in je eigenen Verfahren zu behandeln.
Diese Frage stellt sich hier überhaupt nicht ...
Bedenke, dass du mit diesem Mann ein Kind gezeugt hast. Es war genau deine Wahl und deine eigene Entscheidung, auch für das Kind. Übernehme auch die Verantwortung für deine Entscheidung.
Deswegen hat man aber nicht automatisch den Mangel des anderen mitzutragen ...?
Ich sag es mal so.
Der KV beteiligt sich in keiner Weise an etwas, was man auch nur annährend und weitläufig unter Betreuung versteht. Er hat in zwei Jahren die Kinder 4 mal gesehen, nur Stundenweise. Das heißt im Umkehrschluss, zusätzlich Betreung, etwas ähnliches wie die eigene Freizeit muss finanziert werden. Wenn der KU geringer ist, dann finanziert man dies durch sein eigenes Geld. Sprich der UET zwingt mir Mehrkosten auf, weil er sich nicht kümmert (z.B. jedes zweite WE). Und in solchen Fällen halte ich es für absolut legitim, wenn das Einkommen geprüft wird und der volle Kindesunterhalt verlangt wird.
Und komm mir jetzt nicht mit den Pflichten eines BET und selber ausgesucht und den ganzen Rotz ... Dann trete ich Dir vor das degitale Schienbein.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Grüsse (auch auf die Gefahr hin, dass du mich wieder nicht verstehst)
Es kann jeder seine Meinung vertreten ;).
Im Prinzip sehe ich es so, dass man sich als Eltern die Betreuung teilt und zum Thema Finanzen eine gemeinsame gute Lösung für alle Beteiligten findet.
Ich bot dem Vater der Twins damals an auf einen Teil des Unterhalts zu verzichten, wenn er mich bei der Betreuung so unterstützt, dass ich auch am WE und in Schichten arbeiten kann. Das wollte er nicht, also bitte. Jeder ist seines Glückes eigener Schmied. Er hatte die Wahl 😉
Ich lasse mir auch keine Geldgeilheit vorwerfen, denn bei meinem großen Kind ist es finanziell entspannter, da würde ich so nie sein, da sich dort eben ums Kind gesorgt wird.
Ich bin der Meinung, dass meinen Kindern dieses Geld zusteht, wenn sie schon keinen Vater haben, der sich für sie interessiert. Ich sehe das Geld als Entschädigung für sein "arschiges Verhalten" den Kindern gegenüber. WIR haben uns gemeinsam für die Kinder entschieden und nun hängt alles an mir. Das war so auch nicht geplant und ich finde das alles andere als fair. Er verbringt die freie Zeit lieber mit seine Frau und Urlaub anstatt mit seinen Kindern (seine Worte vor Gericht). Seine Betreuungsarbeit = 0, wodurch mir als Krankenschwester viel Geld verloren geht, da ich eben nicht mehr am WE arbeiten kann. So ein egoistisches Verhalten sollte man nicht auch noch honorieren. Das ist einfach meine Meinung.
Was Recht ist, soll Recht bleiben. Und ja, ich bin eben aufgrund seiner Ignoranz den Kindern gegenüber nicht sehr gut auf ihn zu sprechen.
**Edit: Quoting gekürzt!
@Dat-Eulchen: bitte Passagen, welche für die Antwort irrelevant sind, aus dem Vollzitat entfernen.
Hi,
tja wo nix mehr kaputtzumachen ist muss man das nüchtern betrachten.
Auskunft fordern, rechnen lassen und dann Betrag einfordern.
Nur in den Fällen wo man miteinander reden kann bin ich immer dafür zu reden und gemeinsam faire
Lösungen zu finden - damit man sich eben als Eltern nicht die Gesprächsbasis kaputt macht.
LG
Nadda
Nur in den Fällen wo man miteinander reden kann bin ich immer dafür zu reden und gemeinsam faire
Lösungen zu finden - damit man sich eben als Eltern nicht die Gesprächsbasis kaputt macht.
Das sehe ich auch so. Wird beim großen Kind so gehandhabt und bei meinem Partner mit der Kindsmutter ebenso. Es ist dann immer schön zu sehen, wie harmonisch eine Elterbasis trotz Trennung sein kann
**Edit: Quoting gekürzt!
@Dat-Eulchen: bitte Passagen, welche für die Antwort irrelevant sind, aus dem Vollzitat entfernen.
Hi Kasper,
ich verstehe ich dann so, dass du
- die Düsseldorfer Tabelle unterstützt
- Unterhaltszahlungen am Einkommen gequotelt gerecht
- Erbrecht nichts mit Familienrecht zu tun hat
- eine Familienautonomie durch staatliche und juristische Eingriffe erforderlich sind
du darfst mich gerne vor's Schienenbein treten.
Du solltest aber wissen, dass ich meiner Verantwortung jederzeit bewußt war und erst dann Kinder gezeugt habe als ich sicher war die Verantwortung auch jederzeit übernehmen zu können und vor allem auch wollen würde. Und dies VOR ALLEM ohne auf Kindesunterhalt oder Kindergeld angewiesen sein zu müssen. Wäre dem nicht so gewesen hätte ich mir die Frage gestellt, ob ich für Kinder geeignet bin und mein Kinderwunsch vielleicht nur ein unbestimmtes Bedürfnis ist. Meines Erachtens fängt Kindeswohl mit einer verantwortungsvollen Lebensplanung an.
Und ja ich bin sicher, dass ich kein Kind hätte wenn ich dies nicht gewollt gewesen wäre, so wie ich mir sicher bin, dass ich auch kein Kind hätte wenn ich eine Frau gewesen wäre sofern die o.g. Umstände nicht gegeben wären.
Heute bezahle ich Steuern, aus denen Kindergeld, UHV, VKH, Schulen u.v.a.m. bezahlt werden. Und ich finde auch dies in Ordnung. Mir wäre es aber lieber wenn einiges nicht bezahlt werden würde und den Kindern mehr bleiben würde.
Du brauchst dich zu meinen Posts nicht zu äußern, kannst aber gerne meine Beiträge kommentieren, sofern du keine digitalen Drohungen o.ä. loswerden möchtest.
Fortwährend lese ich nur eines, dass das Leben des Eltern durch ein Kind belastet und gequält wird und alles so ungerecht ist weil sich das Eltern für ein Kind entschieden hat und vor allem eines, dass das Eltern mit Kindesunterhalt und Kindergeld ein besseres Leben führen kann.
Ja, so ist es, wenn das Eltern mehr Geld erhält kann es sich mehr leisten! Da gebe ich dir Recht. Und Kinder, die sind ebenfalls ungerecht. Sofern man nicht genügend Zeit für sie hat werden sie undankbar.
Ein Sigmar Gabriel hatte sich einmal geäußert, dass sich sein Vater aus der Verantwortung gezogen hat und wie sehr er und seine Mutter darunter zu leiden hatten. Deswegen darf sollte sogar ein Führerschein für fehlende Unterhaltszahlungen eingezogen werden dürfen.
Also, Eulchen schreibt, dass sie deswegen mehr Unterhalt fordern möchte weil er keinen Umgang pflegt.
Genau dies ist eine Vermischung von 2 Themen, die nichts mit einander zu tun haben und familienrechtlich auch getrennt betrachtet werden.
Darauf habe ich geantwortet. Wenn du meine ehrliche Antwort möchtest, bitte. Für mich hat das was von Erpressung. Ich persönlich würde niemals so etwas tun und verstehe dieses Verhalten absolut nicht. Aber ich weiß, dass das was man bekommen kann auch fordern wird. Selbst dann wenn man es nicht benötigt.
Meine Meinung ändert sich auch durch deinen Post nicht.
@ eulchen,
weißt du ich denke du bist eine gute Mutter und eine lieber Mensch,
aber mir wird ganz blümerant wenn ich lese:
...... er mich bei der Betreuung unterstützt....
Ich hätte mich nie so ausgedrückt.
Du musst selbst wissen was du tust. Rechtlich kannst du jederzeit Unterhalt fordern vorausgesetzt er ist zahlungsfähig. Anwälte die dich gerne vertreten gibt es an jeder Ecke. Und eben was Recht ist... Nur alle rechnen gerade beim Unterhalt immer falsch.
Was liebes Eulchen benötigst du denn für dich und die Kinder wirklich? Wann hat Eulchen das Recht ihres Kindes so eingefordert und allem Genüge getan? Immer nach Düsseldorfer Tabelle, alle 2 Jahre geprüft, alle Vermögen berücksichtigt?
Ist es nicht besser einen Stand zu finden, bei dem man zur Ruhe kommen und endlich abschließen kann?
Ganz liebe Grüße
Loge
Du solltest aber wissen, dass ich meiner Verantwortung jederzeit bewußt war und erst dann Kinder gezeugt habe als ich sicher war die Verantwortung auch jederzeit übernehmen zu können und vor allem auch wollen würde. Und dies VOR ALLEM ohne auf Kindesunterhalt oder Kindergeld angewiesen sein zu müssen. Wäre dem nicht so gewesen hätte ich mir die Frage gestellt, ob ich für Kinder geeignet bin und mein Kinderwunsch vielleicht nur ein unbestimmtes Bedürfnis ist. Meines Erachtens fängt Kindeswohl mit einer verantwortungsvollen Lebensplanung an.
Nur ist das Leben eben nicht immer planbar. Ich wollte auch keine Zwillinge. Ich hatte einen Kinderwunsch und wollte ein zweites Kind (ein gemeinsames Kind) und zack, plötzlich hatte ich 3 ;). Das ist schon ein Unterschied.
...... er mich bei der Betreuung unterstützt....
Ich hätte mich nie so ausgedrückt.
Ich schrieb, dass er mich bei der Betreuung "so" unterstützt, dass ich am WE arbeiten kann ( und für unseren Lebensunterhalt eben selber aufkommen kann).
Ich versteh jetzt nicht, was Dich an der Ausdrucksweise stört aber ich antworte mal so, wie ich es vermute.
Ich finde, dass es völlig legitim ist als Mutter auch mal Schwäche einzugestehen und den Wunsch zu haben, dass der KV einem in der Betreuung unterstützt. Ja, ich würde mir mal ein freies Wochenende im Monat wünschen. Das finde ich nicht verwerflich.
Fakt ist, dass ich anfangs trotz der 3 Kids und ohne Unterstützung von Familie und KV Vollzeit arbeiten ging und ich echt an meine Grenzen kam und ich heilfroh war, als ich dann mein Auto abgezahlt hatte und meine Stunden reduzieren konnte. Ich habe immer alles allein gewuppt und ich bin stolz auf mich.
Was liebes Eulchen benötigst du denn für dich und die Kinder wirklich? Wann hat Eulchen das Recht ihres Kindes so eingefordert und allem Genüge getan? Immer nach Düsseldorfer Tabelle, alle 2 Jahre geprüft, alle Vermögen berücksichtigt?
Ist es nicht besser einen Stand zu finden, bei dem man zur Ruhe kommen und endlich abschließen kann?
Ganz liebe Grüße
Loge
Ich weiß, dass Du nicht ganz unrecht hast, aber das ist in meinen Augen eben die gerechte Strafe für ihn, da ihm Geld über alles geht und ich weiß, dass ich da einen wunden Punkt bei ihm treffe. Er hat mir einen Stich ins Herz verpasst, bei dem wie er vor Gericht über unsere Kinder geredet hat, wie er seit 3 Jahren unsere Kinder behandelt. Er hat mir weh getan indem er die Kinder derart ignorierte, sogar als unser Sohn diverse Verhaltensstörungen (mit nur 4Jahren) zeigte (Ticstörungen, Wahrnehmungsstörungen und wie der Vater selbst Zwangsstörungen) und deswegen in Behandlung war und ist. Ich sehe diesen kleinen süßen Buben, der eigentlich seinem Vater so ähnlich ist und der seinen Vater so sehr bräuchte, weil dieser ihn gerade beim Thema Zwangsstörungen am Besten verstehen müsste. Es bricht mir täglich mein Herz. Und der KV ist mit 47Jahren nicht erwachsen genug um Paarebene von Elternebene zu trennen. Ich kann ihm das alles nie verzeihen. Ich bin da sehr nachtragend und nur über seine Art zu schreiben lässt mir Tränen in die Augen schießen, schließlich geht es da um mein Fleisch und Blut und es ist für mich ein Stück innere Genugtuung zu wissen ich treffe ihn an seinem wunden Punkt.
Ich weiß, dass das gehässig ist, aber er hat es nicht anders verdient. Wenn ich hier lese, dann weiß ich, dass es sooooo viele Väter gibt, die sich so eine Kindesmutter wünschen würden, die ihnen finanziell entgegen kommt und ihnen den Kontakt jederzeit ermöglichen würde (so ist es bei meiner Großen auch) und was macht er???Er tritt es mit Füßen, gibt freiwillig das Sorgerecht ab um noch weniger mit uns zu tun haben zu müssen. Er ist in meinen Augen eine Schande für alle Väter, die um ihre Rechte kämpfen.
ich verstehe ich dann so, dass du
- die Düsseldorfer Tabelle unterstützt
- Unterhaltszahlungen am Einkommen gequotelt gerecht
- Erbrecht nichts mit Familienrecht zu tun hat
- eine Familienautonomie durch staatliche und juristische Eingriffe erforderlich sind
Grundsätzlich vertrete ich hier eine andere Auffassung und sogar einen anderen Lösungsansatz, aber der gehört hier nicht hin.
Aber, darüber brauchen wir nicht reden, es ist nunmal in Stein gemeißelt und jeder hat das Recht es durch seine Stimme zu verändern ... dieses Jahr übrigens wieder.
Du verwässerst das ganze auch, in dem Du automatisch von zwei verantwortungsvollen, gleichberechtigten und erziehenden Elternteilen ausgehst. Dem ist ja auch gerade in diesem Fall es nicht der Fall ... Also kann man nicht von einer Autonomie sprechen, irgendeiner muss es ja regeln.
Fortwährend lese ich nur eines, dass das Leben des Eltern durch ein Kind belastet und gequält wird und alles so ungerecht ist weil sich das Eltern für ein Kind entschieden hat und vor allem eines, dass das Eltern mit Kindesunterhalt und Kindergeld ein besseres Leben führen kann.
Ja, so ist es, wenn das Eltern mehr Geld erhält kann es sich mehr leisten! Da gebe ich dir Recht. Und Kinder, die sind ebenfalls ungerecht. Sofern man nicht genügend Zeit für sie hat werden sie undankbar.
Wenn die gemeinsame Verantwortung einfach auf ein Elternteile alleine abgewälzt wird, dann ist das in der Tat so.
Du bist also der Meinung, wenn ein anderer ET sich zurück zieht, dann ist das so ... muss nicht kompensiert werden und geht zu Lasten des Kindes? Unterhalt ist maginal und nicht so wichtig ... wenn der andere sich nicht kümmert, dann ist das so!?
Also, Eulchen schreibt, dass sie deswegen mehr Unterhalt fordern möchte weil er keinen Umgang pflegt.
Falsch gelesen!
Sie lässt den korrekten Unterhalt berechnen, da er sich nicht kümmert. Sie fordert nicht mehr, sondern nur das nach derzeit gültiger Berechnung.
Nichts anderes passiert übrigens auch, wenn soziale Leistungen beantragt werden.
Ist es nicht besser einen Stand zu finden, bei dem man zur Ruhe kommen und endlich abschließen kann?
Ich würde einfach sagen, dass eine Forderung nicht besonders mühseelig ist. Kann auch jede Beistandschaft ... Ein wenig Papier hin und her und gut ist. Und wieviel Ruhe jeder selber haben will, kann auch jeder alleine entscheiden ...
Wenn man so allabendlich die Tür bewacht, hat man viel Zeit ... 😉
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
@Loge: jeder Euro, der dem Kind fehlt, muss durch den Betreuungselternteil selbst erarbeitet werden. Das ist an sich nicht schlimm. Aber ein Problem, wenn die Betreuung gerade nicht gesichert werden kann.
Ich habe immer Vollzeit gearbeitet, weil ich den KU auch finanzieren musste. Hätte der KV den Mindestunterhalt gezahlt oder sogar mehr, hätte ich mein Arbeitsvolumen entsprechend reduzieren können um meinem Kind mehr ZEIT zu widmen. Oder anders ausgedrückt: um mich zu finanzieren reichen 32h. Um uns zu finanzieren müssen es 40 sein. Ich kann Eulchens Argumentation daher in Teilen nachvollziehen, denn umso mehr KU sie erhält, desto leichter kann sie Zeit für die Kinder haben und auf Zuschläge am Wochenende verzichten.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Kasper es ist doch bei dem momentanen Unterhalsrecht egal, ob er sich kümmert oder nicht. Das Geld wird das Gleiche sein.
Selbst bei Vätern die sich zu 49% kümmern, ist der volle KU fällig.
Ich denke darauf wollte Loge hinaus.
Natürlich sollte das Unterhaltsrecht zwingend notwendig einer Reform unterzogen werden. Es drängt, hier meist den Vater, an oder unter den Selbstbehalt und ob das Geld tatsächlich bei den Kindern ankommt, darauf hat niemand einen Einfluss.
Selbst die Sozialkassen zählen den Ku als Bareinkommen der Mutter ( zu mindestens zum Teil). Also was nun, KU oder BU? Das mit dem KU in der Regel Mütter mit alimentiert werden, davon gehen (s.o.) selbst schon die Sozialkassen aus und hier weiß es auch jeder.
Verantwortung bedeutet auch finanzielle Verantwortung, beiderseits.
Daher spätestens ab drei Jahren eine Quotelung, so wie es in ganz Skandinavien und hier ab 18 Jahren der Fall ist.
Gerne dann auch "fiktiv", so wie es bei Männern auch gemacht wird.
Es wird der Threaderstellerin keinen Seelenfrieden geben. Das eine Beziehung scheitert, dazu gehören immer zwei. Und wie es zu der Trennung kam und warum er sich abgewendet hat, hat hier an sich nichts zu suchen.
Jedoch hat die Medaille immer zwei Seiten!
Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)
Jedoch hat die Medaille immer zwei Seiten!
Vollkommen richtig :thumbup:
Ich kann Loges Einstellung sehr gut nachvollziehen und empfehle es sich gut zu überlegen, was einem der ganze Stress wegen ein paar Euros wirklich Wert ist und dabei bitte auch an die Kinder denken,....Geld ist zwar wichtig, aber ob nun 110% oder 120% rauskommen, dafür würde ich wirklich nicht meine Zeit opfern
Allerdings wenn man mit dem Ex noch nicht abgeschlossen hat, bietet es sich an hierüber einen Streit vom Zaun zu brechen
Viel Spass dabei die kommenden Jahre und mal sehen was das Kind irgendwann mal dazu sagt. Gutes Vorbild
Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik
Hallo,
wenn der KU dann reicht um den Kindern die Betreuung in der Ferienzeit zu ermöglichen, weil sie keinen Umgang mit Papa haben (weil er hier anscheinend nicht will), dann ist der KU in der richtigen Höhe absolut notwendig.
Und Eulchen, du kannst auch selbst den KV zur Auskunft auffordern und dann wird hier auch mal geschaut.
Hast du die alte Berechnung vorliegen?
Sophie
Hallo,
Und Eulchen, du kannst auch selbst den KV zur Auskunft auffordern und dann wird hier auch mal geschaut.
Hast du die alte Berechnung vorliegen?Sophie
Ich habe ihn bereits selbst aufgefordert. Fristsetzung bis zum 15.03. . Ja, die alte Berechnung von 2014 liegt mir vor
Seufz.
Ich zäume den Gaul sozusagen mal von der anderen Seite auf. Mal angenommen, der zugehörige Vater wäre hier im Forum aufgeschlagen, d.h. mit den gleichen Zahlen, Daten und Fakten sowie mit der Frage, ob es denn wirklich sein kann, dass seine Ex jetzt plötzlich mehr Geld von ihm haben will.
Dann hätte ich ihm vermutlich sinngemäß geantwortet: "Pass mal auf, Freund - so wie's aussieht, hat deine Ex in den vergangenen Jahren etwas weniger Geld von dir abgegriffen, als sie es mit Hilfe von Anwälten, Familienrichtern u.ä. gekonnt hätte. Ob sie dies aus Unwissenheit oder aus Güte getan hat, ist im Grunde genommen schnurzegal, denn das ist jetzt vorbei: Um eine korrekte Unterhaltsberechnung wirst du schwerlich herumkommen."
Mehr ist dazu im Moment eigentlich auch nicht zu sagen. Zur Einkommensauskunft ist er (nachweisbar?) aufgefordert worden, damit "läuft die Schuldenuhr"; die Zahlen müssen auf den Tisch und dann kann man rechnen, ob da nun 110%, 120% oder was-auch-immer als Unterhaltshöhe bei herauskommt. Wozu also die Grundsatzdiskussion in diesem Beitragsstrang? Eigentlich ging es doch um eine viel einfachere Frage:
Kennt sich das Jugendamt mit solch speziellen Fällen (also keine Standartberechungen) überhaupt aus ???Oder ist es sinnvoller sich kostenpflichtig einen Anwalt zu nehmen??? Wie sind eure Erfahrungen?
@Dat_Eulchen, ich sehe das so:
Stelle die Daten hier ein, wenn du sie hast; und dann lass erst mal die Leute hier im Forum rechnen.
Wenn du dann meinst, der Unterschied zum tatsächlich gezahlten Unterhalt ist dir groß genug, dass du das durchsetzen willst, dann kannst du ihm in einem ersten Schritt vorschlagen, zukünftig diesen Betrag zu zahlen. Falls das klappt, könntest du auf die Titulierung des höheren Betrages verzichten; vielleicht macht es ihm die Entscheidung leichter, wenn kein neuer und somit höherer Titel erstellt werden muss.
Wenn er nicht darauf eingeht, führt dein nächster Weg zum Jugendamt. Wenn das Jugendamt den gleichen Betrag ausrechnet wie wir, dann ist es schon mal nicht ganz unwahrscheinlich, dass das Familiengericht es ebenfalls so sehen wird. Du kannst dann beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichten und damit übernimmt das Jugendamt den Fall für dich, ggf. auch vor dem Familiengericht (und wenn er es mit dem Jugendamt zu tun hat, dann wird er i.d.R. nicht um eine Titulierung des neuen Betrags herumkommen). Wenn das Jugendamt einen höheren Betrag ausrechnet als wir, dann gilt sinngemäß das gleiche, aber rechne nicht unbedingt damit, dass das Jugendamt mit dieser höheren Forderung beim Familiengericht auch durchkommt. Wenn das Jugendamt unerwarteterweise einen niedrigeren Betrag ausrechnet als wir, dann kannst du dir erneut überlegen, ob dir der Unterschied zum tatsächlich gezahlten Unterhalt immer noch groß genug ist, dass du das durchsetzen willst.
Einen Anwalt würde ich an deiner Stelle erst dann in Erwägung ziehen, wenn sich der zuständige Jugendamts-Mitarbeiter als eine totale Flachpfeife erweist (so etwas soll angeblich schon mal vorgekommen sein). Allerdings sieht die Kosten-Nutzen-Rechnung hier anders aus, denn während das Jugendamt für dich kostenlos arbeitet, kostet dich der Anwalt auf alle Fälle dein eigenes Geld.
Außerdem dürften die wirklich guten Anwälte wenig Interesse an deinem Fall haben, denn da 110% bereits tituliert sind, bemisst sich der Streitwert "nur" nach dem Unterschied zum tatsächlich geforderten Betrag, und das bedeutet im Klartext: Das ist für den Anwalt kein wirklich lukrativer Auftrag.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Dat_Eulchen, hallo Vater1982,
Ich habe ihn bereits selbst aufgefordert. Fristsetzung bis zum 15.03. . Ja, die alte Berechnung von 2014 liegt mir vor
Ich hab' kein Problem damit, wenn ihr beide hier als Forumsteilnehmer registriert seid, aber könnt ihr bitte darauf achten, als wer ihr beim Schreiben eurer Beiträge im Forum angemeldet seid? Das wird nämlich sonst ziemlich unübersichtlich!
Danke im Voraus, und viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Ich hab' kein Problem damit, wenn ihr beide hier als Forumsteilnehmer registriert seid, aber könnt ihr bitte darauf achten, als wer ihr beim Schreiben eurer Beiträge im Forum angemeldet seid? Das wird nämlich sonst ziemlich unübersichtlich!
Sorry, mein Mann war noch angemeldet, wir nutzen beiden den selben PC 😉 , hab das nicht überprüft