Wenn er nicht darauf eingeht, führt dein nächster Weg zum Jugendamt. (...)
Würde das Jugendamt mir quasi den Unterhalt unverbindlich berechnen ohne, dass der KV sofort angeschrieben und aufgefordert wird???
Hallo Dat_Eulchen,
Sorry, mein Mann war noch angemeldet, wir nutzen beiden den selben PC 😉 , hab das nicht überprüft
Wie gesagt, kein grundsätzliches Problem, nur die Bitte, etwas besser aufzupassen. Oben auf der Seite solltest du unter der Überschrift "vatersein.de - Forum" so etwas finden wie "Hallo Eulchen" oder eben "Hallo Vater1982", daran siehst du ja, als wer du gerade angemeldet bist.
Aber, gleich noch eine zweite Bitte: Wenn du vorangehende Beiträge zitierst, dann lösche doch jene Teile des Textes, die unwesentlich sind, es bläht sonst den Text auf und es ist schwieriger zu lesen als es nötig wäre. Achte nur darauf, dass die Zitat-Begrenzer stehen bleiben (d.h. die eckigen Klammern mit den "quote"-Angaben am Anfang und Ende des Zitats). Die Vorschau zeigt dir, ob's passt.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
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... nur die Bitte, etwas besser aufzupassen.
Wenn du vorangehende Beiträge zitierst, dann lösche doch jene Teile des Textes, die unwesentlich sind, es bläht sonst den Text auf und es ist schwieriger zu lesen als es nötig wäre.
Ich achte darauf und werde stets bemüht sein mich im zitieren zu verbessern 😉
Hallo Eulchen,
und dann noch die Antwort zur eigentlichen Frage:
Würde das Jugendamt mir quasi den Unterhalt unverbindlich berechnen ohne, dass der KV sofort angeschrieben und aufgefordert wird???
Natürlich kannst du zum Jugendamt gehen und denen sagen, dass du erst mal nur eine Beratung haben willst, damit du überhaupt weist, wie hoch der Unterhalt sein müsste; aber die Sache anschließend erst mal friedlich-schiedlich mit dem Kindsvater regeln möchtest, und daher insbesondere vorerst noch keine Beistandschaft einrichten willst.
Das Jugendamt sollte sich da normalerweise nicht allzusehr aufdrängen, die Sache trotzdem von Amts wegen in die Hand nehmen zu wollen, denn die haben i.d.R. auch so schon mehr als genug zu tun.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Einen Anwalt würde ich an deiner Stelle erst dann in Erwägung ziehen, wenn sich der zuständige Jugendamts-Mitarbeiter als eine totale Flachpfeife erweist (so etwas soll angeblich schon mal vorgekommen sein). Allerdings sieht die Kosten-Nutzen-Rechnung hier anders aus, denn während das Jugendamt für dich kostenlos arbeitet, kostet dich der Anwalt auf alle Fälle dein eigenes Geld.
Eine solche Flachzange hatte ich scheinbar vor 3Jahren ;). Denn es wurde ihm vom unterhaltsrelevantem Einkommen die Zinsen seines Immobilienkredit angerechnet, jedoch wurde der Wohnvorteil nicht berücksichtigt. Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht, ob das JA in der Lage ist, diesen zu berechnen. Er hat auch noch 2 x 25000€ angelegt, ich kann mir vorstellen, dass das auch in gewisser Weise zu berücksichtigen ist, aber das is nur eine Vermutung.
und daher insbesondere vorerst noch keine Beistandschaft einrichten willst.
Die habe ich bereits, wollte sie jedoch beenden
Die habe ich bereits, wollte sie jedoch beenden
Auch das sollte jederzeit und problemlos möglich sein - du bist schließlich nicht mit dem Jugendamt verheiratet :phantom:
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Die habe ich bereits, wollte sie jedoch beenden
Dann lass die Beistandschaft die Arbeit machen und fordere nicht selbst vom Vater Auskunft. Wissen die das?
Warum haben die eigentlich nicht schon nach zwei Jahren erneut Auskunft verlangt? Das gehört zu ihren Pflichten.
Und ja, schonmal über eine Schadensersatzklage gegen das Jugendamt wegen der versauten Berechnung vor 3 Jahren nachgedacht?
Dann lass die Beistandschaft die Arbeit machen und fordere nicht selbst vom Vater Auskunft. Wissen die das?
öhm...nein...bisher ist dahingehend nichts passiert. Der Kindsvater wurde lediglich über die Erhöhung des Kindesunterhalts informiert
Und ja, schonmal über eine Schadensersatzklage gegen das Jugendamt wegen der versauten Berechnung vor 3 Jahren nachgedacht?
Nein, kann man sowas machen???Jetzt nach 3 Jahren???
öhm...nein...bisher ist dahingehend nichts passiert. Der Kindsvater wurde lediglich über die Erhöhung des Kindesunterhalts informiert
Und was war das?
Bis dato liegt mir noch nichts vor. Frist hat er bis nächste Woche mir alles zukommen zu lassen.
Und das?
Ich habe ihn bereits selbst aufgefordert. Fristsetzung bis zum 15.03. . Ja, die alte Berechnung von 2014 liegt mir vor
Und deshalb hast du den Vater kurzerhand selbst schriftlich zur Auskunft aufgefordert? Was ist denn, wenn die das 2016 doch gemacht haben, ohne dich darüber zu informieren? Mal Akteneinsicht verlangt?
Es ist nicht gut, ohne Abstimmung mit dem Beistand loszulegen. Störung des Vertrauensverhältnisses nennt sowas das Jugendamt. Entweder den Beistand an seine Arbeit "erinnern", oder die Beistandschaft beenden.
Wenn noch Schadensersatzansprüche für die damalige Sache geltend gemacht werden sollen, sollte jetzt wohlüberlegt gehandelt werden. Die Beistandschaft kann man immer noch beenden...
Auszug aus § 207 BGB:
Die Verjährung von Ansprüchen des Kindes gegen den Beistand ist während der Dauer der Beistandschaft gehemmt.
Und deshalb hast du den Vater kurzerhand selbst schriftlich zur Auskunft aufgefordert?
Weil ich hier irgendwo im Netz aufgrund der Unterhaltssache von meinem Mann auf die ANrechnung von Zinsen aus Immobilienkredite stieß. Ich wusste ehrlich gesagt nicht, dass das JA das automatisch macht, macht es ja scheinbar auch nicht, wie man sieht. Und bei der ersten Berechnung musste ich auch selbst auffordern ehe sie handelten, da ging ich davon aus, dass es diesmla auch so ist.
Und bei der ersten Berechnung musste ich auch selbst auffordern ehe sie handelten, da ging ich davon aus, dass es diesmla auch so ist.
Und wie ist das damals ausgegangen? Hattest DU ihn dabei aufgefordert, Angaben zum Wohnvorteil zu machen???
Und wie ist das damals ausgegangen? Hattest DU ihn dabei aufgefordert, Angaben zum Wohnvorteil zu machen???
Nein, der Unterhalt wurde berechnet mit 115%. Er forderte die Berücksichtigung der Zinsen vom ImmobilienKredit in Hohe von knapp 500€ und das JA berücksichtigte es. Ich dachte es richtig so.
Das ist doch alles ein Rätselraten hier solange nicht die Zahlen auf dem Tisch liegen, natürlich kAnn die Bedienung eines ImmobilienKredites in Ansatz gebracht werden z.b. als Altersvorsorge, hängt natürlich vom Gesamteinkommen des Ex ab. Und wieviel Geld er angelegt hat ist Schnur egal, lediglich die Zinsen hieraus wären als Einkommen zu berücksichtigen, dann kann er aber auch kosten der Geldanlage geltend machen
Mir leuchtet deine Strategie immer noch nicht ein hier ohne Fakten endlos zu diskutieren. Geh einfach zum JA, einen guten Anwalt der sich ernst darum kümmert wirst du nicht finden ausser du machst eine gesonderte Honorarvereinbarung....und damit als du dann deutlich drauf, aber darum geht es wohl nicht wirklich
Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik
Mir leuchtet deine Strategie immer noch nicht ein hier ohne Fakten endlos zu diskutieren.
Ich wollte nicht diskutieren sondern einen Rat, eben weil ich nicht weiß, ob das Jugendamt sich mit solchen speziellen Fällen (WOhnvorteil ermitteln) auskennt. Nicht mehr und nicht weniger.
Vor 3 Jahren war der Durchschnittsverdienst 2535,95€, davon wurden 5% berufsbedingte Aufwendungen abgezogen (126,75€) sowie Zinsen aus dem Darlehen des Immobileinkredits in Höhe von 446,72€. Man kam somit auf 1961€. Wie aktuell aussieht weiß ich nicht.
Ich werde nun erst einmal zum Jugendamt gehen und die Dame darauf hinweisen, vorausgesetzt mir liegen die Unterlagen vor.
Hallo Dat_Eulchen,
selbstverständlich müsste bei der Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens deines Ex ebenfalls der Wohnwertvorteil berücksichtigt werden, wenn die Kreditkosten des selbstgenutzten Wohneigentums in Abzug gebracht werden.
Aber ist es sinnvoll, wegen dieses Versäumnisses jetzt nachträglich ein Fass aufzumachen? Unter Umständen hätte sich an der Eingruppierung deines Ex nichts geändert. Nach Abzug möglicher Tilgungsraten in Höhe von 110 Euro - als Beitrag zur privaten Altersvorsorge - wäre er ebenso in der Einkommensgruppe von 1.900-2.300 Euro gelandet. Es ist also deshalb möglicherweise kein finanzieller Schaden eingetreten.
Wichtiger wäre m. E. die Frage, warum die Beistandschaft nicht regelmäßig nach 2 Jahren eine Einkommensauskunft fordert. Diese versäumte Verpflichtung der Beistandschaft könnte tatsächlich zu einem (geringen) finanziellen Schaden führen.
Dennoch würde ich zunächst versuchen, in einem freundlichen Gespräch mit dem Beistand die zukünftige Berechnung regelmäßig und korrekt zu vereinbaren, bevor die (Anwalts-)Keule der Schadensersatzpflicht des Jugendamtes geschwungen wird.
Gruß
Graham
Dennoch würde ich zunächst versuchen, in einem freundlichen Gespräch mit dem Beistand die zukünftige Berechnung regelmäßig und korrekt zu vereinbaren, bevor die (Anwalts-)Keule der Schadensersatzpflicht des Jugendamtes geschwungen wird.
Ich habe das nicht vor, das ist mir zu mühselig ;), jedoch möchte ich zukünftig eine neue korrekte Berechnung
So, das Jugendamt meinte, dass wenn man den Wohnvorteil berechnet man auch den gesamten Kredit berücksichtigen muss. D.h. nicht nur die Zinsen sondern auch die komplette Tilgungsrate. Ob das stimmt weiß ich natürlich nicht. Zudem meinte sie, dass man die Zinsen damals berücksichtigte, da der Hauskauf stattfand ehe die Kinder geboren worden sind. Aber faktisch war es so, dass ich da schon schwanger war und er sogar schon die Vaterschaft vorgeburtlich anerkannt hatte, also wusste, dass er eine Unterhaltspflicht einging...naja...Das ist mir ehrlich gesagt schon wieder zu kompliziert und unübersichtlich/unklar. Und da er nun auch verheiratet ist hätte er einen Unterhaltspflichtigen mehr und würde somit eh eine Stufe sinken. Wir wären am Ende also wieder bei 110%