Unterhaltsberechnun...
 
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Unterhaltsberechnung KM will Titel

 
(@maximusphil)
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Hallo zusammen,

da es mein erster Beitrag in diesem Forum ist, möchte ich mich kurz vorstellen. Ich bin 31 Jahre und habe einen 1,5 jährigen Sohn. Die KM ist 27 Jahre und hat mich im Februar diesen Jahres, nachdem ich sie einfach nicht heiraten wollte, vor die Tür gesetzt.

Nun möchte sie die Unterhaltszahlungen "betitelt" haben, da sie einen Bankkredit benötigt. Ich würde gerne von euch wissen, ob es Sinn macht vorher meine Tatsächliche "Schuld" von meinem RA berechnen zu lassen, bevor das JA mit zur Offenlegung aufruft.

Ich habe bis Dato immer fleißig per Banküberweisung gezahlt, Verwendungszweck:
"Unterhalt" 652 €
und
" Kita Max" 348 €
Insgesamt genau 1000€ pro Monat

Ich war immer der Meinung, dass ich etwas zu viel bezahle, aber vielleicht könnt Ihr mir sagen, ob ich mich irre und ob ich vielleicht sogar vor lauter Dummheit ( ja, ich hatte bis vor kurzem nicht die Hoffnung aufgegeben, dass wir wieder zueinander finden) einfach zu viel bezahle.

Ich verdiene

2550€ netto inkl. 350 € für Doppelte Haushaltsführung und 290 € geldwerter Vorteil PKW
Ich habe ein Darlehn bei einer Bank in Höhe von 23.000€ welches ich bis dato nicht getilgt bzw. zurückgezahlt habe. (Die Bank freut sich  :/)
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung 72,55€ monatl.
Private Zusatzversicherung 25,68€ monatl.

Die KM hatte sich vor der Geburt als Modedesignerin selbstständig gemacht, was sie aber aufgrund der Schwangerschaft aufhörte (Kein OFFIZIELLES Einkommen. Nach der Geburt hat sie einen IHK Immobilienkurs gemacht um Immo-Maklerin zu werden und während dessen hat sie bei Ihrem Vater in der Firma gearbeitet und dabei ca. 700€ netto verdient. Sie hat zwei Internetseiten, wo die KM großspurig als Modedesignerin und Immobilienmaklerin sich präsentiert. Ausserdem hat Sie Beteiligungen an den Firmen ihres Vaters, dies aber erst seit Dezember letzten Jahres(Da die Firmen aber keinen Gewinne machen, gib es OFFIZIELL da auch nichts).
Sie tut so als hätte sie nix aber lebt auf dickem Fuß (Prada Taschen usw.) Offiziell alles von Papa gekauft.

Was kann ich machen, um nicht weiter mein hart erarbeitetes Geld zu verbrennen?

VG,Maximusphil

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.11.2015 19:26
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

als erstes die schlechten Nachrichten:
1. Da Deine Ex Dein Kind betreut steht ihr Betruungsunterhalt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes zu.
2. Das Kind (!) hat einen Anspruch einen dynamischen Unterhaltstitel, deshalb kommst da nicht herum. Der Titel sichert die sofortige Vollstreckbarkeit des titulierten Unterhalts. Außerdem bist Du verpflichtet die Zahlungen an die jeweils gültigen Zahlbeträge selbständig anzupassen.
3. Schulden sind Dein Privatvergnügen.

Wie sich Unterhalt im Allgemeinen, also Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt berechnet ergibt sich aus den <a href="http://www.famrb.de/unterhaltsleitlinien.html>Leitlinien" des zuständigen OLG</a> (wo das Kind wohnt).

Da ist auch genannt, was abgezogen werden darf.  Altersvorsorge  und bestimmte Schulden, ob Dein Dahrlehn darunter fällt weiss ich nicht, mMn nein.

Die besseren Nachrichten:
Da Deine Ex vor der Geburt keine Einkommen hatte, dann ist der Betreuungsunterhaltsanspruch auch nur in Höhe des Mindestbedarfs von ca. 770 Euro. Angerechnet wird eigenes Einkommen, Vermögen und Elterngeld (allerdings abzüglich des Sockelbetrags von 300 Euro, sollte in diesem Fall das gesamte Elterngeld sein).

Über den Daumen gepeilt ergibt 2550 Euro bereinigtes Netto --> Stufe 4, da 2 Unterhaltsberechtigte (Ex+Kind) keine Höherstufung --> KU 378 Euro abzüglich hälftiges Kindergeld 286 Euro. (<a href="http://www.oeffentlichen-dienst.de/familienrecht/duesseldorfer-tabelle.html>eine" DDT</a>)

Wenn die Zahlen so halbwegs stimmen, dann unterschreitest Du auch keinen der gültigen Selbstbehalte und auch  Bedarfskontrollbetrag von 1380 Euro.

Kita-Kosten (ohne Essensgeld) sind Mehrbedarf und wären von Dir zu tragen, wenn die KM kein Einkommen über dem Selbstbehalt hat.

Du solltest das JA rechnen lassen, dann kannst Du die Rechnung hier einstellen und wir schauen mal drüber ob das so stimmt.
Bei der Erstellung eines Titels über den KU (und nur diesen!) darauf achten, dass eine Befristung auf den 18. Geburtstag des Kindes eingefügt wird. Standard-JA-Formulare enthalten das nicht.

Nach dem 3. Geburtstag des Kindes sollte der BU enden. Gibt es aber kindbezogene Gründe, dann kann der BU auch verlängert werden. Aber im Allg. ist zum 3. Geburtstag Schluss. Allerdings kannst Du dann beim KU eine Stufe höher eingestuft werden, da Du dann nur noch eine unterhaltsberechtigte Person hast, dass mach aber nicht soviel aus.

Kurzfassung: Gegen den Titel über KU kannst Du nichts machen, aber auf Befristung achten. JA rechnen lassen, nichts unterschreiben und hier nachfragen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2015 20:06
(@maximusphil)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Susi,

vielen Dank für deine ausführliche Antwort!
Warum schreibst du, dass mein bereinigtes Netto 2550 €?
Mein Arbeitgeber bezahlt hier die Zweitwohnung für mich und überweist mir steuerfrei die 350 € Mietkosten.
Ich habe bald ein Anrecht bei meinem Arbeitgeber auf ein besseren Firmenwagen, dadurch würde mein  netto natürlich sinken, der Wagen steh mir zu und ist aufgrund meiner Position innerhalb der Firma auch erforderlich.

Mein Hauptwohnsitz ist bei meiner Schwester in deren Mehrfamilienhaus. Dafür muss ich auch Miete in Höhe von 300 € zahlen, wird das nicht angerechnet?

Ich wohne berufsbedingt knapp 200km von der KM und meiner Familie (Schwester) entfernt.

Der Bankkredit ist ein Studienkredit, damit hatte ich mein Studium finanziert, darf ich das nicht abziehen?

Ich überweise ausserdem noch monatl. 250€ auf ein separates Konto für meinen Sohn als Vorsorge etc. Ist sowas nicht abzugsfähig?

Vielen Dank schon im Voraus.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.11.2015 20:49
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

was Einkommen und was abzugsfähig ist, steht in den Unterhaltsleitlinien des zuständigen OLG.

Prinzipiell ist Miete im Selbstbehalt enthalten und damit nicht abzugsfähig. Der Arbeitsweg wäre abzugsfähig, Kosten für den Umgang sind nicht abzugsfähig, bei großer Entfernung (was das konkret heißt ist schwierig) oder wenn die KM die Entfernung geschaffen hat (liegt vermutlich auch nicht vor) kann es beim KU berücksichtigt werden. Das ist dann aber eine individuelle Regelung und kein Schema.

Ein Dienstwagen ist ein ellenlanges Thema, er erhöht aber mit Sicherheit das Einkommen. Über die 350 Euro Miete könnte man verhandeln und es als Zuwendung Dritter sehen, die für die Wohnung und nicht für KU vorgesehen ist. Hier gibt es durchaus Möglichkeiten.

Abzugsfähig ist nur Deine Altervorsorge, dass Du etwas für Deinen Sohn tust ist löblich, aber es nicht anrechnungsfähig.

Wenn man richtig rechnet könntest Du eine Stufe niedriger kommen (1901 -- 2300 Euro), dass Du unter 1900 Euro kommst geht vermutlich nur, wenn Du sehr hohe Fahrtkosten hast. Damit wird der KU etwas geringer, jetzt hast Du aber einen Sebstbehalt von 1200 Euro, für Betreuungsunterhalt steht also nur noch die Differenz bereinigtes Einkommen minus KU minus 1200 Euro zur Verfügung.

Es gibt viele Details und es ist einfacher eine Rechnung nachzuvollziehen als zu erstellen.
Besser wird es erst, wenn das Kind 3 Jahre alt ist und der BU entfällt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2015 11:12
(@psoidonuem)
Registriert

Grundsätzlich kann es Dir passieren, dass der Dienstwagen Dir mit den vom ADAC veröffentlichten Daten als fiktives Einkommen gerechnet wird. Bei einem Passat Variant zB 749€ zu den 2550€ dazu, dafür werden die steuerlich relevanten 290€ - wenn Du Glück hast - außen vor gelassen.
Kosten für den Arbeitsweg abzuziehen ist Angesichts der Zweitwohnung und des Dienstwagens irrelevant.
Die 350€ gehören auf jeden Fall ins Einkommen. Wieso das steuerfrei sein soll entzieht sich übrigens meiner Kenntnis.
Der Kredit ist Dein Privatvergnügen, ebenso wie das Sparen für das Kind.
Du hast also 2550+749-290=3009 abz pauschal 5% oder 150€ was in dem Fall dasselbe ist, ergibt rund 2850 Einkommen 394€ KU ./. 94€ halbes Kindergeld sind 300€ fürs Kind. Bleiben 2550€ für BU, davon erhält die KM 3/7, höchstens jedoch, was sie vor der Geburt hatte, mindestens aber das Existenzminimum, also in dem Fall 800€ abz. eigenes Einkommen.

Du kommst also mMn auf zukünftig erst mal höchstens 1100€, wahrscheinlich weniger. Außerdem musst Du die Kita an sich nicht extra bezahlen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2015 11:51
(@maximusphil)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und vielen Dank für die Antworten.
Ich hab mir die Leitlinien des OLG durchgelesen und da gibt es wirklich nicht viel. Man!

Ich bin für meinen Sohn immer da und möchte nur das Beste für ihn aber die KM gönnt sich lieber was für sich und gibt ihm nur das Nötigste.
So etwas macht mich wütend!

Ich kann nicht einmal eine Rücklage für meinen Sohn bilden, dabei weiß ich, dass KM gar nicht an so etwas denkt.

Nochmal vielen Dank!
Mein Anwalt soll mir mitteilen, was eine Berechnung durch ihn kostet, dann sehen wir mal weiter...

Allen hier ein schönes Wochenende mit euren Kindern!

VG MP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.11.2015 13:39
(@psoidonuem)
Registriert

Eine Berechnung durch einen Anwalt ist erstens nicht besser als unsere und weder für die Mutter, noch für ein Amt noch für ein Gericht in irgendeiner Weise bindend. Das Geld kannst Du also genau so gut ins Klo spülen. Sie ist sogar schlechter als unsere, denn mit ein bisschen Pech gerätst Du an einen klagefreudigen Halunken, der Dir zwar das ausrechnet, was Du hören willst, aber juristisch nicht durchsetzbar ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2015 13:43
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Maximusphil,

eines sollte Dir aufgrund der bisherigen Antworten klar sein: Klar ist in Deinem Falle einiges nicht ...

Bei einem Passat Variant zB 749€ zu den 2550€ dazu

Ich würde hier nicht vom worst case ausgehen (auch wenn das tatsächlich passieren kann).
Viele Gerichte orientieren sich zunächst an der "steuerlichen" 1%-Regel.

Die 350€ gehören auf jeden Fall ins Einkommen. Wieso das steuerfrei sein soll entzieht sich übrigens meiner Kenntnis.

Sehe ich nicht als Einkommen (ersetzt berufsbedingten Aufwand), Steuerfreiheit ergibt sich aus: § 3 Nr. 16 EStG
Steuerfrei sind [...]

16. die Vergütungen, die Arbeitnehmer außerhalb des öffentlichen Dienstes von ihrem Arbeitgeber zur Erstattung von Reisekosten, Umzugskosten oder Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung erhalten, soweit sie die nach § 9 als Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen nicht übersteigen;

Der Kredit ist Dein Privatvergnügen, [...]

Da er ohne diesen Kredit nicht diesen Job hätte (mit einem Kredit zu Ausbildungszwecken lässt sich jedenfalls besser argumentieren als mit einem Verbraucherkredit), ist das eher Ermessenssache.

Außerdem musst Du die Kita an sich nicht extra bezahlen.

KiTa ist Bedarf des Kindes und somit bei der Ermittlung TU vorab abzuziehen (da vorrangig).

Ich verdiene 2550€ netto inkl. 350 € für Doppelte Haushaltsführung und 290 € geldwerter Vorteil PKW

Wenn man überschlägig rechnet: 2550 (sind Sonderzahlungen berücksichtigt ?) ./. 350 (Übernahme Miete durch AG) = 2200 ./. 1200 Selbstbehalt entspricht den derzeit gezahlten 1000 EUR
Nach meinem Dafürhalten ist das eher zu großzügig denn zu knapp bemessen.
Würde es aufgrund der Ermessensspielräume aber so belassen.

Was möchte KM denn konkret für einen Titel (oder möchte sie drei) ?

[...] nachdem ich sie einfach nicht heiraten wollte, vor die Tür gesetzt.

Bereust Du diesen Schritt ?

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2015 13:59
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich sehe es wie meine Vorredner und eher wie united.
Trotzdem kommen unterm Strich für KU + BU ca. 1000 Euro raus. Ich würde nicht soviel Energie hinein stecken jetzt das absolute Minimum zu erreichen. Wenn das JA gerechnet hat, dann Frage hier nach und das eine oder andere wird geregelt werden können.

Wichtiger ist, dass Du Dich um Deinen Sohn nicht nur finanziell sondern auch real kümmerst. Der BU sollte nach 1,5 Jahren zum 3. Geburtstag des Kindes enden und dann musst Du nur noch KU zu zahlen und Deine finanzielle Lage entspannt sich.
Bei der Titulierung des KU auf die Befristung zum 18. Geburtstag des Kindes achten, alles andere ist mehr oder weniger standardisiert. Der Titel wird dynamisch sein, d.h. Du musst selbständig die Zahlungen für KU den gültigen Zahlbeträgen anpassen. Außerdem kann alle 2 Jahre eine Einkommensauskunft zur Prüfung des KU gefordert werden.

Wie sieht es denn mit Umgang aus? Hier solltest Du das zusätzliche Geld für Deinen Sohn erst einmal nicht mehr anlegen sondern in Umgang investieren.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2015 14:12
(@psoidonuem)
Registriert

Das OLG Frankfurt geht nach ADAC Tabelle, habe die anderen OLGs nicht auf dem Schirm, wüsste aber nicht warum sie den unrealistischen steuerlichen Ansatz wählen sollten.

Was die Wohnung angeht, wüsste ich gerne ob das Kind am ersten oder zweiten Wohnsitz wohnt und wie der Umgang aussieht.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2015 14:36




(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

grundsätzlich (das gilt überall) ist der Nutzungswert zu schätzen, deshalb lässt sich darüber ja so schön streiten (in beide Richtungen) ...

Beispiele (in beide Richtungen):
OLG Hamm, 2 UF 43/08

3. Der private Nutzungsvorteil eines Firmenfahrzeugs ist in der Regel mit dem nach Steuerrecht zu veranschlagenden Wert (Einprozentregelung) zu bemessen. Er ist zu bereinigen um den steuerlichen Nachteil, der dem Nutzungsberechtigten dadurch entsteht, dass er das Firmenfahrzeug als Sachbezug zu versteuern hat.

OLG Karlsruhe, 16 WF 80/06

Der Wert der Privatnutzung eines Firmenfahrzeugs ist mit dem Betrag anzusetzen, den der Nutzer erspart, weil er von der Anschaffung und Unterhaltung eines eigenen, seinen gegebenenfalls beengten Verhältnissen entsprechenden Fahrzeugs absehen kann.

OLG Dresden, 24 UF 717/08

Der Wert des vom Kläger gefahrenen Dienstwagens ist in den Gehaltsbescheinigungen mit 294,00 EUR monatlich bereits berücksichtigt. Dies erscheint angemessen und wird vom Senat nicht anders bewertet.

OLG Stuttgart, 17 UF 128/09

Letztlich ist deshalb danach zu fragen, welche privaten Kosten durch das Firmenfahrzeug erspart wurden bzw. worden wären ( Langheim , FamRZ 2009, 665). Den pauschalen Ansatz von 100,- EUR, so in den Gehaltsabrechnungen des Beklagten, erachtet der Senat als zu gering. Das, wenn auch gebraucht erworbene, Fahrzeug der Mittelklasse steht dem Beklagten für sämtliche anfallenden Privatfahrten zur Verfügung. Auch nach Abzug der anteilig anfallenden Steuerlast (hierzu wiederum OLG München, a.a.O.) ist der Senat der Überzeugung, dass dem Kläger ein Gebrauchsvorteil von monatlich 200,- EUR verbleibt

OLG Brandenburg, 13 UF 136/12

Der Senat vermeidet die Wertbemessung durch einen Sachverständigen, indem er den Wert der Fahrzeugnutzung schätzt (§§ 113 I FamFG, 287 I ZPO). Für die Schätzung des Wertes langfristiger Nutzung eignet sich die Autokosten-Tabelle des ADAC (www.adac.de/infotestrat/autodatenbank/autokosten/autokosten-rechner/default.aspx). Die Angaben des Antragsgegners (HSN 0588, TSN AJP, Bl. 653) ergeben einen Wert der Fahrzeugnutzung von monatlich 352 Euro.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2015 16:46
(@maximusphil)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich war mir aufgrund der Antworten auch nicht mehr sicher, was richtig ist. United, danke für deinen Beitrag! Susi, danke für den Hinweis bezügl. meines Anwalts ( werde von einer Kanzlei aus der Focus Liste vertreten, da fühle ich mich sehr wohl. Er meinte auch, dass ich 1000€ weiterhin bezahlen soll, da die Differenz zum Tatsächlichen Bedarf ggf. sehr gering ist und seine Kosten für die Berechnung höher sein werden als ich durch die Berechnung einspare..)

Mein Sohn lebt bei der KM  (OLG Köln) und ich besuche ihn jedes Wochenende Samstag und Sonntag und sogar 1 mal unterhalb der Woche. Fahre dafür wöchentlich 600km aber ich kann nicht anders. Ich bin auch sehr froh, dass die KM mir soviel Zeit mit meinem Sohn "gönnt".

Ich habe einen ersten Wohnsitz ganz in der Nähe meines Sohnes und wohne nur berufsbedingt in Hessen.

Die KM möchte einen Titel über den ihr zustehenden Betrag, um bei der Bank einen Kredit zu beantragen. Sie will ein Grundstück kaufen oder so....Ich verstehe auch nicht, welche Bank ihr einen Kreit geben will, da der BU ja nur noch ca. 1,5 Jahre dauert und der KU hoffentlich nicht für so eine "Investition" zweckentfremdet werden darf.. Keine Ahnung!

Klar bereue ich den Schritt nicht geheiratet zu haben, aber bei einer 50%tigen Scheidungsquote und der Tatsache das die KM bereits einen neuen Freund hat, wird es wohl doch die bessere/günstigere Entscheidung gewesen sein.
Unser Sohn hat meinen Nachnamen und das möchte die KM nicht, daher sind wir vor dem VG. JA und Kreis haben der Namensänderung nicht zugestimmt, obwohl ich anfänglich auch dafür war- mittlerweile aber den Standpunkt vertrete, dass der Junge meinen Nachnamen weiterhin tragen soll. Ich habe Angst, dass die KM, sobald der Junge ihren Nachnamen trägt, mir den Kontakt reduzieren wird...
In diesem Zusammenhang will die KM nicht "freiwillig" das gem. Sorgerecht erklären- nach dem Motto, du gibst mir den Namen nicht "zurück" dann "schenke" ich dir auch nicht das gem. Sorgerecht...Aber die Themen gehören eher in einen anderen Bereich hier im Forum.

Sorry, ich habe jetzt auf vieles geantwortet ohne Zitate einzubinden. Ich gelobe Besserung 🙂

VG MP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.11.2015 20:04
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Die KM möchte einen Titel über den ihr zustehenden Betrag, um bei der Bank einen Kredit zu beantragen. Sie will ein Grundstück kaufen oder so....Ich verstehe auch nicht, welche Bank ihr einen Kreit geben will, da der BU ja nur noch ca. 1,5 Jahre dauert und der KU hoffentlich nicht für so eine "Investition" zweckentfremdet werden darf.. Keine Ahnung!

Um es nochmal ganz deutlich herauszustellen:

Einen Titel gibt es NUR für Kindesunterhalt.
Für Betreuungsunterhalt gibt es den NICHT, will sie hier irgendwas in Papierform, soll sie klagen, dann bekommt sie nen Beschluss, oder ihr vergleicht Euch.

Über welchen Unterhalt möchte Deine Ex gerne einen Titel?

Ich kann mir nicht vorstellen, das Deine Ex aufgrund titulierten Kindesunterhaltes, eher einen Kredit bekommt.

Grüsse!
JB

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2015 20:22
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich kann auch nicht sehen, dass ein Titel irgendwas mit einem Darlehn oder Kredit zu tunhaben könnte. Man kann zwar titulieren was man will, auch BU, nur gibt es dafür keine Rechtsgrundlage.
Nur beim KU muss ein Titel erstellt werden, wenn ein Titel gefordert wird, dafür bedarf es auch keiner Begründung. Das Kind hat Anspruch darauf.

Das es Probleme mit dem Umgang geben könnte ist sehr wahrscheinlich. Hier hilft nur die klare Linie, die KM ist verpflichtet den Umgang zu ermöglichen und zu fördern. Wenn es nicht klappt, dann wendet Du Dich sofort an das JA. Wenn das nichts bringt, dann klagst Du vor dem Familiengericht auf Umgang.
Das Gericht möchte immer gern das JA als Zwischenstufe, das JA kann in dieser Frage aber nichts anordnen, alle Gespräche und Vereinbarungen sind freiwillig.

Du solltst auf einer Umgangsvereinbarung drängen, die Deinen Wünschen gerecht wird und lass es von der KM bestätigen. Um Moment denke ich, dass es eine Fortschreibung des bisherigen Modells sein sollte. Da Dein Sohn aber auch größer wird sollte darüber nachgedacht werden ob Dein Sohn nicht auch einen Tag und später ein Wochenende bei Dir verbringen sollte. Mach einen Stufenplan. Erst einmal genügt es, wenn er in etwa bis Schulbeginn passt.

Eine Klage auf gemeinsame Sorge solltest Du nicht scheuen, weil ich glaube, dass die Prübleme von ganz alleine kommen. Sicher schafft so eine Klage mehr Unruhe, andererseits gewinnst Du dabei nicht wirklich viel. Trotzdem ist es wertvoll etwas in der Hand zu haben, dass man in der Schule oder bei Ärzten nachfragen kann ohne immer über die KM gehen zu müssen.

Vg Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2015 20:49
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Maximusphil,

Klar bereue ich den Schritt nicht geheiratet zu haben, aber (...)

Red' keinen Quatsch: Deine Entscheidung, diese Dame NICHT zu ehelichen, dürfte mit die beste Entscheidung deines Lebens gewesen sein!

Denn so, wie die Lady sich dir gegenüber in der jetzigen Situation verhält, da möchtest du gar nicht so genau wissen, was alles passiert wäre, wenn sie dich erst mal am ehelichen Kanthaken gehabt hätte ...

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2015 18:57
(@maximusphil)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich hoffe, ihr hattet alle ein schönes Wochenende!

Vielen Dank für die zahlreichen und guten Tipps.

Ich werde beim JA einen Termin machen und den Unterhaltsanspruch KU+BU berechnen lassen und dann hier posten. Danke für den Tipp der Begrenzung des KU bis zum 18. Lebensjahr.

Mein Anwalt wird morgen die KM wegen dem gem. Sorgerecht anschreiben, mal abwarten ob die KM das wirklich umsetzt und mir das nicht geben will, da ich ihrem Wunsch den Nachnamen "zurückzugeben" nicht zustimme.

VG MP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.11.2015 18:33
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das JA rechnet nicht für Dich sondern ausschliesslich für die KM.

Die Berechnung des KU folgt den Leitlinien des zuständigen OLG. Beim BU kannst Du abwarten was passiert, denn der BU muss gefordert werden. Willst Du allerdings das Verhältnis zur KM verbessern, dann solltet Ihr Euch zusammensetzen und auf vernünftige Zahlen einigen. Ein paar Tipps was vernünftig ist, gab es schon. Dann sollte das gemeinsame Sorgerecht auch kein Streitthema mehr sein.

An das JA kannst Du Dich um Vermittlung bei Umgang und gemeinsamer Sorge wenden. Allerdings kann hier das JA nur beraten.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2015 20:23