Hallo liebe VS Community,
ich bin neu hier und möchte mich nach langen Recerchen im Internet (leider ohne Erfolg) an Euch wenden und hoffe auf Hilfe oder einen Tip für einen sehr guten Anwalt im Familienrecht. Meine Geschichte ist sehr komplex und langsam macht es mir den Anschein als würden die Anwälte und die Richter nicht mehr richtig durchblicken.
Los geht es.....!
Meinen Traumann lernte ich vor 4 Jahren kennen, vor 2 Jahren haben wir geheiratet, er hat 3 Kinder im Alter von 24, 22 und 16 Jahren, ich habe eine Tochter im Alter von 22 Jahren. Wir sind beide das zweitemal verheiratet. Seine erste Ehe wurde 2002 rechtskräftig geschieden, Unterhalt für seine geschiedene Frau mußte er nie bezahlen, die Tochter, damals 14 und der jüngste Sohn, damals 8 blieben bei der Mutter. Der älteste Sohn, damals 16 zog mit meinem Mann in eine eigene Wohnung, die anderen Kinder kamen regelmäßig alle 14 Tage zu ihm. Der Unterhalt wurde immer pünktlich bezahlt, zu Urlauben, Kleidung und, und, und, hat er immer etwas extra gegeben. Die Eltern hatten immer ein gutes Verhältnis. Dann kam der Tag als alles anders wurde........! Ich lernte meinen Mann kennen, wenig später die Kinder, womit ich mich sehr gut verstehe, es wurde geheiratet und genau von diesem Tag an wurde wirklich alles anders.........nicht bei uns, sondern bei seiner EX, er folgte nur noch Neid und Hass, obwohl man sich eigentlich zuvor gut verstanden hat. Der jüngste Sohn hat unter der Trennung am meisten gelitten, jedoch hat man es ihm nie angemerkt. Er war viel alleine, da die Mutter beruftätig war (hier sei angemerkt, Hut ab vor den Ex-Frauen die noch arbeiten gehen)......, er kam fast jedes Wochenende zu uns und fühlte sich sehr wohl, weil wir ein Familienleben hatten und so kam es, dass es bei uns leben wollte. Mein Mann sprach mit seiner EX, die dann sofort einwilligte und zu ihm sagte, irgendwie bin ich erleichtert da ich an der Erziehung gescheitert bin. Er war ein Kind, das keine Freunde hatte, hing nur vor dem PC und der Spielkonsole ab (selbst bei 30 Grad im Schatten), lebte völlig isoliert und das wollten wir natürlich ändern!!! Tja und daran sind dann auch wir gescheitert. Glaubt mir, wir haben alles versucht um ihn in ein neues Leben zu führen. Leider ohne Erfolg! Es kam wie es kommen mußte, er wollte wieder zu Mama, weil er da gelassen wurde und konnte seiner PC Sucht weiter ausleben. Mama hat ihn auch wieder sofort zurück genommen und weil wir zwischenzeitlich geheiratet hatten, die Steuerklassen 3/5 gewählt haben, will die Ex nun vom großen Kuchen viel abhaben. Die Steuerklassenwahl 3/5 haben wir nur wegen den Kindern gewählt, damit monatlich mehr netto auf dem Konto ist und wir den Kindern mehr bieten konnten. Aber in unserer Berechnung hatten wir ganz die EX vergessen! Mein Mann wurde das erstemal nach der Scheidung aufgefordert, seine Gehaltsabrechnung und den Einkommenssteuerbescheid zur Berechnung des Unterhalts für den jüngsten Sohn einzureichen. Ich muß kurz erklären, dass dies bisher nie der Fall war, in all den Jahren zuvor, es basierte alles auf TREU und GLAUBEN. Wir haben auch nie nach einer Gehaltsabrechnung der Mutter gefragt, als der jüngste Sohn bei uns lebte, Sie nannte uns eine mtl. Summe und wir nickten. Dies mußte ich alles schreiben, damit mich überhaupt einer versteht. Es sei bemerkt, mein Mann möchte sich nicht vor dem Unterhalt drücken, nur mit der Höhe ist er nicht einverstanden, die er zalhlen soll, weil bei seinem Sohn nichts davon ankommt. Die Mutter lebt davon ihr Leben, fährt 3 mal im Jahr in Urlaub (ohne Sohn), zockt nachweislich an der Börse und zum ESSEN gibt es nur TK, von der Kleidung wollen wir nicht sprechen. Natürlich gibt es das gute Verhältnis zwischen Vater und Mutter auch nicht mehr! So kam es, dass beide Parteien zum Anwalt gingen. Mein Mann ist 3 fach geschädigt, er hat die Steuerklasse 3 (mtl. 750,- € netto mehr), ein Firmenfahrzeug und eine Private Krankenversicherung. Ich habe mich nun an Euch gewandt und würde gerne wissen, ob sich einer mit der Ausrechnung für das bereinigte Nettoeinkommen auskennt!? Zunächst die Ausrechnung der Anwältin der Gegenseite:
Gesamteinkommen (brutto) laut Gehaltsabrechnung Dezember
./. Lohnsteuer gesamt
./. Solidaritätsbeitrag
./. AN Sozialversicherung
verbleibt Summe X
zuzügl. AG-anteil zur privaten Krankenversicherung
ergibt ein Jahresnettoeinkommen von X
davon der 1/12, ergibt das mtl. Nettogehalt
zuzügl. Vorteil Firmenwagen 150,- € (dieser schlägt in der Gehaltsabrechnung mit 386,30 € zu buche)
./. private Krankenversicherung (der tatsächlich Betrag der mein Mann zahlt wird hier in Abzug gebracht)
./. Eigenanteil zur privaten Krankenversicherung (Jährlich 300,- € also mtl. 25.- €)
ergibt das Netto, was wirklich auf der Gehaltsabrechnung steht!
Was wir nicht verstehen können, von diesem Nettogehalt, muss mein Mann 660,- € für die PKV bezahlen, also bleibt viel weniger übrig. Die Rechtsanwältin rechnet aber nach dem Nettogehalt was in ihrer Ausrechnung steht. Danach kommt mein Mann in eine Stufe der DT, die für keinen nachvollziehbar ist. Wir waren bereits vor Gericht, weil mein Mann Prozesskostenvorschuss für seinen Sohn zahlen soll. Die Richterin sieht aber alles genauso, ohne überhaupt zu überdenken, dass nur durch unsere Heirat, mein Mann die günstigere Steuerklasse hat. Keiner sieht meine Tochter, die sich in der Ausbildung zur Erziehrin befindet, seine Tochter, die bei uns lebt und studiert, die Kost und Logis frei hat und der wir auch Unterhalt zahlen, all das will keiner wissen. Der älteste Sohn sei bemerkt hat sein eigenes Leben und bekommt keinen Unterhalt. Wir haben damals wirklich nur die Steuerklassen so ausgewälht, damit wir für alle Kinder mtl. mehr haben. Nur ist es jetzt so, dass die EX sich die Hände reibt! Die Anwältin und auch die Richterin zählen auch keinen Splittingtarif dazu. Eines hat die Richterin nicht gemacht: Im Jahr 2008 haben wir durch die Heirat ein hohe Steuererstattung bekommen, die nur einmalig war, diese hat sie nicht in die Berechnung einfließen lassen. Bei einer getrennten Veranlagung hätte mein Mann viel nachzahlen müssen, aber auch das sieht kein Mensch. In Steuerklasse 4/4 wechseln geht auch nicht so einfach. Es ist dann vor Gericht so geendet: Die Richterin hat gesagt, mein Mann solle die Ausrechnung der Gegenseite annehmen, die sei richtig und das konnte Sie bereits nach 15 Minuten richtig erkennen, sonst würde es teuer für meinem Mann. Wir haben uns dann kurz mit munserem Anwalt auf dem Gerichtsflur besprochen, da ich ja nicht mit in die Verhandlung durfte, obwohl es ja um unsere gemeinsames Geld geht und haben entschieden...... wir wollen eiter kämpfen. Viel los in unserem Leben! Hinzu kommt der andere Unterhaltsprozess, den die Tochter gegen die Mutter führt, weil diese nicht den vollen Unterhalt zahlt. Einen Gütetermin gab es bereits, wo der Richter der Mutter einen Betrag X vorgeschlagen hat, den diese aber ablehnte. Es ging zum Schluß um 20,- €. Die Tochter meines Mannes stand auf dem Gerichtsflur heulend vor der Mutter und meinte, Mama das kann doch nicht sein, wegen 20,- €!!!! Die Mutter blieb hart, der Richter war stocksauer weil der Gütetermin auf 20 Min. angesetzt war, dauerte aber 1 Std. 20 Min. und so sah auch der Beschluß aus. In dieser Sache geht es demnächst auch weiter, werde Euch informieren. So, ich glaube, ich muß jetzt mal zum Schluß kommen. Es kann ja sein, dass sich in der Community jemand mit den Ausrechnungen für das bereinigte Nettoeinkommen auskennt oder einen heißen Tip hat. Was ich nicht möchte, sind Antworten von EX-Frauen die voller Hass und Neid über die neue EHEFRAU sind, denn das hatte ich bereits in einem anderen Forum. Ich habe keine EHE auseinander gebracht, keinem die Kinder entzogen (diese sind aus freien Stücken zu uns gekommen, ohne je ein Kind gegen die Mutter aufgehetzt zu haben), ich möchte nur Ruhe und Gerechtigkeit finden und kämpfe mit meinem Mann gemeinsam. Denn mein Motto ist: Leben und Leben lassen!
Ich danke Euch für das Lesen dieses Artikels und hoffe auf nette Antworten.
Sweetylinchen
Hallo Sweetylinchen,
Was ich nicht möchte, sind Antworten von EX-Frauen die voller Hass und Neid über die neue EHEFRAU sind, denn das hatte ich bereits in einem anderen Forum. Ich habe keine EHE auseinander gebracht, keinem die Kinder entzogen (diese sind aus freien Stücken zu uns gekommen, ohne je ein Kind gegen die Mutter aufgehetzt zu haben), ich möchte nur Ruhe und Gerechtigkeit finden und kämpfe mit meinem Mann gemeinsam. Denn mein Motto ist: Leben und Leben lassen!
zunächst: Wunsch-Antworten gibt es hier (wie auch in anderen Foren) nicht. Prinzipiell kann jeder schreiben was er / sie will. Wir werden jedoch einschreiten, wenn es persönlich wird und nichts zum Thema beiträgt.
Ich habe deinen Beitrag in das Forum "Unterhaltsrecht" verschoben. Um dieses Thema geht es hauptsächlich- zumindest nach meinem Verständnis.
Sofern keine Schulden existieren, kann ich an der Berechnung der gegnerischen Anwältin keinen Fehler für den Kindesunterhalt erkennen. Der Betrag, den dein Mann für die PKV zahlt, wird doch abgezogen - oder habe ich das falsch verstanden? Ansonsten stelle bitte die Berechung der gegnerischen Anwältin (im Wortlaut!) hier ein.
Dein Mann zahlt KU nach welcher Stufe der Düsseldorfer Tabelle?
Gruß
Martin
Hallo sweetylinchen,
erstmal: Als Unterhaltspflichtiger ist man in einer neuen Ehe sogar verpflichtet die Steuerklasse so zu wählen, das ein möglichst hohes Netto rauskommt. Das habt ihr getan und das ist unabhängig davon wo das Kind lebt.
Was mir in der Berechnung der RA fehlt sind 5% berufsbedingteAuswendungen (oder je nach zuständigem OLG auch dre Abzug nach Nachweis), bis zu 4% private Altersvorsorge und den Abzug seines Aneils am Barunterhalt der Tochter (wieviel wurde denn von der Richterin für ihn und für seine Ex ausgerechnet? Da sie daheim lebt muß das ja unter 640 € Gesamtbedarf sein)
Wieviel soll er denn zahlen?
Was macht der Junge? Geht er noh zu Schule, macht er eine Ausbildung? Wird sich das innerhalb der nächsten 2 Jahre ändern?
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Was mir in der Berechnung der RA fehlt sind 5% berufsbedingteAuswendungen (oder je nach zuständigem OLG auch dre Abzug nach Nachweis)
Sofern ein Firmenwagen zur Verfügung steht, ist der Abzug von berufsbedingten Aufwendungen nicht mehr statthaft. Ausnahme: Es fallen noch andere berufsbedingte Aufwendungen außerhalb der Fahrten zum Arbeitsplatz an.
bis zu 4% private Altersvorsorge
werden nur anerkannt, sofern solche Aufwendungen tatsächlich existieren
RTFM = Read the fucking manual
Hi comet,
stimmt, ich hatte den Firmenwagen nicht beachtet. Ich gehe erstmal davon aus das privt Altersvorsorge existiert, aber nicht anggeben wurde.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
die Pflicht Stkl. 3 zu wählen existiert m.W. nicht.
4/4 reicht auch.
Den Steuervorteil bekommt man trotzdem am Ende des Jahres beim Lohnsteuerjahresausgleich.
Es kann allerdings passieren, dass die Steuererstattung dann auch zum Einkommen gezählt wird.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Sweety,
ohne zu wissen, was Du verdienst, kann man das mit der Steuerklasse nicht beantworten, die BGH-Rechtssprechung dazu ist nämlich so, dass der Splittingvorteil irgendwie anteilig zum Einkommen auf beide aufgeteilt wird, und so im in Fall, dass Du kein eigenes Einkommen hast, tatsächlich das volle Netto aus Steuerklasse 3 für den KU massgeblich ist. Das ist unlogisch, unfair und saublöd, aber es ist nunmal so, vieles im deutschen Familienrecht ist so.
Auch wenn Du's nicht hören willst: Du kommst schon bisschen rüber wie ein Einpeitscher mit Motiven aus der Eitelkeitsecke. Also ich meine, der Junge ist 16, es geht um 1-2 Jahre ein- oder zwei KU-Stufen rauf oder runter, da kommen keine Riesensummen zustande um umgekehrt beschreibst Du ja in dem Volljährigen-KU Verfahren, wie sinnlos und nervig sowas ist und wie es den Beteiligten auf den Magen schlägt.
Ich würde mir von Dir da etwas mehr Bedachtsamkeit und Zürückhaltung wünschen.
Hallo Sweetylinchen,
zunächst: Wunsch-Antworten gibt es hier (wie auch in anderen Foren) nicht. Prinzipiell kann jeder schreiben was er / sie will. Wir werden jedoch einschreiten, wenn es persönlich wird und nichts zum Thema beiträgt.
Ich habe deinen Beitrag in das Forum "Unterhaltsrecht" verschoben. Um dieses Thema geht es hauptsächlich- zumindest nach meinem Verständnis.
Danke, sehe ich auch so. Muss mich hier erst einleben!
Sofern keine Schulden existieren, kann ich an der Berechnung der gegnerischen Anwältin keinen Fehler für den Kindesunterhalt erkennen. Der Betrag, den dein Mann für die PKV zahlt, wird doch abgezogen - oder habe ich das falsch verstanden? Ansonsten stelle bitte die Berechung der gegnerischen Anwältin (im Wortlaut!) hier ein.
Dein Mann zahlt KU nach welcher Stufe der Düsseldorfer Tabelle?
Im Moment zahlt er nach der neuen DT 2010 Stufe 5, 420,- € (Kindergeld bereits abgezogen)Gruß
Martin
Hallo sweetylinchen,
erstmal: Als Unterhaltspflichtiger ist man in einer neuen Ehe sogar verpflichtet die Steuerklasse so zu wählen, das ein möglichst hohes Netto rauskommt. Das habt ihr getan und das ist unabhängig davon wo das Kind lebt.
Was mir in der Berechnung der RA fehlt sind 5% berufsbedingteAuswendungen (oder je nach zuständigem OLG auch dre Abzug nach Nachweis), bis zu 4% private Altersvorsorge und den Abzug seines Aneils am Barunterhalt der Tochter (wieviel wurde denn von der Richterin für ihn und für seine Ex ausgerechnet? Da sie daheim lebt muß das ja unter 640 € Gesamtbedarf sein)
Unser Anwalt hat gesagt, die 5 % Regelung könnte wegen dem Firmenwagen nicht angewendet werden.
Beim Unterhalt für Minderjährige, kann man den Unterhalt für die Tochter nach meinen Informationen nicht abziehen. Eine Altersvorsorge hat mein Mann nicht. Beim Barunterhalt für die Tochter ist noch nichts amtlich. Wir hatten lediglich einen Gütetermin, der aber leider gescheitert ist. Der Tochter stehen lt. DT 640,00 € ./. 184,- € KG = 456.- €, zzgl. je Semester 196.- € für Gebühren (Beitrag Asta, NRW Ticket usw.) : 6 = mtl. 32,67 €, also gesamt: 488,67 € von beiden Elternteilen. Wir zahlen 254,00 € und den Rest sollte die Mutter zahlen, da Sie keine weiteren Kosten hat für die Tochter hat. In einem muß ich mich verbessern: Die Tochter ist jedes Wochenende, meistens von Freitag bis Montag und die kompletten Semesterferien bei uns. Sie wohnt in einer WG mit einer Freundin und hat feste mtl. Wohnkosten von 240,- €. Das nur kurz bemerkt, weil im ersten Schreiben an die Community ich es falsch verfasst habe. Ich hatte geschrieben, die Tochter lebt bei uns. Die Mutter hat einen Vollzeitjob als Chefsekretärin und ein Gewerbe angemeldet (hier liegt der Verdienst bei 500-600 € mtl. nebenher). Sie kann sich den Unterhalt für die Tochter schon leisten, will es aber nicht. Der Richter hatte im Gütetermin 200,- € für die Mutter vorgeschlagen. Diese würden von uns akzeptiert, von der Mutter jedoch nicht, Sie wollte nur 150.- € zahlen und da haben wir nein gesagt. Also, geht es jetzt zur Hauptverhandlung.
Er soll für den Jungen nach Stufe 8 de neuen DT zahlen (522,- € KG schon abgezogen). Man muß sich vorstellen......., ein 16 Jähriger bekommt mehr, als eine Studierende, nämlich 522,- zzgl. KG 184,- € = 706,00 € !!!! Das kann doch alles nicht wahr sein.
Wieviel soll er denn zahlen?Was macht der Junge? Geht er noh zu Schule, macht er eine Ausbildung? Wird sich das innerhalb der nächsten 2 Jahre ändern?
Es geht noch zur Schule und wird diese in 3 Jahren mit ABI beenden und wahrscheinlich auch studieren (wünschen wir uns)
Gruß Tina
Hallo Sweety,
ohne zu wissen, was Du verdienst, kann man das mit der Steuerklasse nicht beantworten, die BGH-Rechtssprechung dazu ist nämlich so, dass der Splittingvorteil irgendwie anteilig zum Einkommen auf beide aufgeteilt wird, und so im in Fall, dass Du kein eigenes Einkommen hast, tatsächlich das volle Netto aus Steuerklasse 3 für den KU massgeblich ist. Das ist unlogisch, unfair und saublöd, aber es ist nunmal so, vieles im deutschen Familienrecht ist so.
Auch wenn Du's nicht hören willst: Du kommst schon bisschen rüber wie ein Einpeitscher mit Motiven aus der Eitelkeitsecke. Also ich meine, der Junge ist 16, es geht um 1-2 Jahre ein- oder zwei KU-Stufen rauf oder runter, da kommen keine Riesensummen zustande um umgekehrt beschreibst Du ja in dem Volljährigen-KU Verfahren, wie sinnlos und nervig sowas ist und wie es den Beteiligten auf den Magen schlägt.
Leider kennst Du mich nicht persönlich, dann würdest Du die Meinung über mich eventuell ändern. Man schreibt sich hier einiges von der Seele und da kann es mal den Anschein machen als wäre man als Mensch so, wie Du mich beschreibst. Bin ich aber nicht.
Ich würde mir von Dir da etwas mehr Bedachtsamkeit und Zürückhaltung wünschen.
Hi comet,
stimmt, ich hatte den Firmenwagen nicht beachtet. Ich gehe erstmal davon aus das privt Altersvorsorge existiert, aber nicht anggeben wurde.
Eine Altersvorsorge existiert nicht.
Tina
Hallo Sweetylinchen,
zunächst: Wunsch-Antworten gibt es hier (wie auch in anderen Foren) nicht. Prinzipiell kann jeder schreiben was er / sie will. Wir werden jedoch einschreiten, wenn es persönlich wird und nichts zum Thema beiträgt.
Das war in dem anderen Forum anders! Schön zu wissen, das es hier anders ist!
Ich habe deinen Beitrag in das Forum "Unterhaltsrecht" verschoben. Um dieses Thema geht es hauptsächlich- zumindest nach meinem Verständnis.
Sofern keine Schulden existieren, kann ich an der Berechnung der gegnerischen Anwältin keinen Fehler für den Kindesunterhalt erkennen. Der Betrag, den dein Mann für die PKV zahlt, wird doch abgezogen - oder habe ich das falsch verstanden? Ansonsten stelle bitte die Berechung der gegnerischen Anwältin (im Wortlaut!) hier ein.
Was wir nicht verstehen: Die Anwältin legt ein Nettogehalt zu Grunde...., hier kommt nach Ihrer Berechnung der freiwillige Ag-Anteil für die PKV wieder drauf und genau aus diesem Grund hat er so ein hohes Nettogehalt und wird danach so hoch eingestuft. Im wirklichen Leben ist es aber so...., mein Mann bekommt sein Nettogehalt ausgezahlt und muss dann davon die komplette PKV zzgl. Eigenanteil selbst tragen. Für mich wäre das Gehalt nach Abzug der PKV maßgebend und gerecht.
Dein Mann zahlt KU nach welcher Stufe der Düsseldorfer Tabelle?
Gruß
Martin
Hallo Sweetylinchen,
verstehe ich es richtig, dass die Berechnung der Anwältin den Betrag für die PKV nicht berücksichtigt? Das ist natürlich falsch.
Du hattest aber folgendes geschrieben:
Gesamteinkommen (brutto) laut Gehaltsabrechnung Dezember
./. Lohnsteuer gesamt
./. Solidaritätsbeitrag
./. AN Sozialversicherung
verbleibt Summe X
zuzügl. AG-anteil zur privaten Krankenversicherung
ergibt ein Jahresnettoeinkommen von X
davon der 1/12, ergibt das mtl. Nettogehalt
zuzügl. Vorteil Firmenwagen 150,- (dieser schlägt in der Gehaltsabrechnung mit 386,30 zu buche)
./. private Krankenversicherung (der tatsächlich Betrag der mein Mann zahlt wird hier in Abzug gebracht)
./. Eigenanteil zur privaten Krankenversicherung (Jährlich 300,- also mtl. 25.- )
ergibt das Netto, was wirklich auf der Gehaltsabrechnung steht!
Bei dieser Berechnung wurde die PKV aber abgezogen.
:bahnhof:
Gruß
Martin
Gesamteinkommen (brutto) laut Gehaltsabrechnung Dezember
Brutto einschliesslich des (nur zu versteuernden) geldwerten Vorteils für den Dienstwagen oder ohne?
Gruss von der Insel
Hallo Sweetylinchen,
bezüglich der Berücksichtigung der PKV in Eurem Fall gibt es nur zwei Alternativen, die aber im Endeffekt das gleiche Resultat haben.
1. Nettoeinkommen inkl. Arbeitgeberanteil zur PKV minus Gesamtaufwand PKV
2. Nettoeinkommen ohne Arbeitgeberanteil PKV minus um Arbeitgeberanteil PKV gemindertes Gesamtaufkommen PKV
Hintergrund ist, dass nur die tatsächlichen Aufwändungen zur PKV abzugsfähig sind.
Zum besseren Verständnis brauchst du nur die entsprechende Situation des Pflichtversicherten betrachten. Hier überweist der AG seinen Anteil direkt an die KV und der sozialversicherte Unterhaltspflichtige kann auch nur seinen (hälftigen) Anteil einkommensmindernd geltend machen.
Gruß aus Schwelm
Hallo Sweetylinchen,
bezüglich der Berücksichtigung der PKV in Eurem Fall gibt es nur zwei Alternativen, die aber im Endeffekt das gleiche Resultat haben.
1. Nettoeinkommen inkl. Arbeitgeberanteil zur PKV minus Gesamtaufwand PKV
Antwort: So wäre es richtig! Im Gehalt, welches mein Mann mtl. überwiesen bekommt ist der AG-Anteil ja bereits enthalten und davon muss er dann die gesamte PKV mtl. bezahlen.2. Nettoeinkommen ohne Arbeitgeberanteil PKV minus um Arbeitgeberanteil PKV gemindertes Gesamtaufkommen PKV
Hintergrund ist, dass nur die tatsächlichen Aufwändungen zur PKV abzugsfähig sind.
Zum besseren Verständnis brauchst du nur die entsprechende Situation des Pflichtversicherten betrachten. Hier überweist der AG seinen Anteil direkt an die KV und der sozialversicherte Unterhaltspflichtige kann auch nur seinen (hälftigen) Anteil einkommensmindernd geltend machen.
Gruß aus Schwelm
Gruß aus Köln
PS: Das ist alles sooooooooo...... kompliziert, ich blicke bald selbst nicht mehr durch!
Brutto einschliesslich des (nur zu versteuernden) geldwerten Vorteils für den Dienstwagen oder ohne?
Im Gesamtbrutto ist alles enthalten, auch der Dienstwagen.
Gruss von der Insel
Gruß aus Köln
PS: Das ist alles sooooooooo...... kompliziert, ich blicke bald selbst nicht mehr durch!
das musst Du ja auch nicht; es ist die Baustelle Deines LG und nicht Deine.
Aber Du könntest Dich im Interesse der Lesbarkeit Deiner Postings mal mit der Zitatfunktion vertraut machen und Vollquotings unterlassen - merci.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi
das musst Du ja auch nicht; es ist die Baustelle Deines LG und nicht Deine.
na ja, die beiden sind verheiratet, und somit ist es auch ihre Baustelle. Wenigstens ein bißchen. 😉
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Moin ginnie,
na ja, die beiden sind verheiratet, und somit ist es auch ihre Baustelle. Wenigstens ein bißchen. 😉
auch wenn es hier etwas OT ist: Genau diese Annahme, dass aus der Heirat ein "Recht" erwachse, die Probleme des anderen zu lösen (wahlweise auch das Recht zur Taschen-, Handy- und Mailkontrolle), führt regelmässig zu grossen Verwerfungen.
Auch mit Ring am Finger besteht keinerlei Notwendigkeit, die Unterhaltsprobleme des Partners zu lösen oder deswegen mit Anwälten zu telefonieren. Das sind und bleiben die Baustellen des Ehepartners; man erheiratet schliesslich keine Entscheidungsbefugnis für solche Fragen. Und wenn der Ehemann von sich aus keine Notwendigkeit sieht, sich hier oder in einem anderen Forum Hilfe zu holen, wird es ihm wenig nützen, am Abendbrottisch gesagt zu bekommen "die von vatersein.de haben aber geschrieben, Du sollst jetzt unbedingt dieses tun und jenes lassen!"
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.