Hallo zusammen,
mein 16 jähriger Sohn lebt seit Kurzem bei seiner Mutter. Meine Frau und ich leben seit 9 Jahren getrennt, haben ein gutes freundschaftliches Verhältnis zueinander.Ich bin Rentner wegen voller Erwerbsminderung, Dialysepatient,Diabetes, 100 % schwerbehindert. Da meine Frau ALG2 bezieht, haben wir nun mal vom Jugendamt den Unterhalt berechnen lassen. Eine Tochter lebt noch in meinem Haushalt,sie wird bald 18 und geht noch zur Schule, sie macht gerade ihr Abitur...
Nach der Berechnung des Jugendamtes, handelt es sich um einen Mangelfall.
Meine Frage dazu: das hälftige Kindergeld kann nicht abgezogen werden, wegen Mangelfall?
Wie verhält es sich mit den Umgangskosten, die mir entstehen? Der Junge wohnt 75 KM weit weg.
Ich stell euch mal die Berechnung rein:
1388,14 € Renteneinkünfte
- 49,95 € Kranken - und Unfallversicherung der Kinder
- 198,44€ Mietmehrkosten
- 770 € Selbstbehalt
= 378,75 € verbleibender Betrag für Unterhaltszahlungen
Kind 1 : 334,00 x 378,75 : 668,00 € = 189,38
Kind 2 das gleiche....
Nach meiner Rechnung haben die sich um ein paar Euro verrechnet, es sind 184,88 €.
Meine Frau hat bisher keine Leistungen vom Jobcenter für den Jungen erhalten, die lassen sich seit Wochen Zeit. Ich wurde nun vom JA in Verzug gesetzt, da ich seit 9. Januar unterhaltspflcihtig bin.
Es ist mir momentan nicht möglich, diesen Betrag in voller Höhe an Unterhalt zu leisten, da ich meine hohen Fixkosten nicht auf die Schnelle senken kann.Meine Tochter lebt ja auch noch bei mir.
Wäre das Jobcenter nicht im Spiel, würden meine Frau und ich uns so einigen können. Ich befinde mich in der Privatinsolvenz.Aufgrund der auflaufenden Unterhaltsrückstände ist die Insolvenz wiederum gefährdet.
Müssen wir den berechneten Unterhalt so akzeptieren und gar titulieren lassen? Das JA forderte mich dazu auf. Meine Frau möchte das nicht....
Etwas wirrwarr die Geschichte :-), sorry fürs Durcheinander und schönen Tag euch!
Gruß,
Zucker
HI Zucker,
unsere Unterhaltsexperten werden Dir sicher noch Tipps geben können. Als minderjähriges Kind hat er definitiv Anspruch auf die Titulierung des Unterhalts. Hier ist es gut zu wissen, dass ihr den Unterhalt natürlich nicht beim JA titulieren lassen müsst, sondern dies auch beim Notar nach Euren Vorstellungen machen könnt. Und der Betrag kann dann natürlich auch mal 10 Euro niedriger sein .. ob das JA Euch dann verklagt ist wieder ne andere Geschichte. Wichtig auch der Einbau einer Begrenzung auf das 18. Lebensjahr für den Jungen.
By the way, warum eigentlich keine Scheidung nach all den Jahren? Gruß Ingo
Hallo,
das JA ist nicht in der Lage einen Titel zu erzwingen, wenn die Mutter das nicht erzwingt. Was ich nicht weiß ist, ob sie einen Titel haben MUSS, wenn sie zusätzlich Sozialleistungen beantragt.
Schwierig ist es vor allem, weil die Tochter nicht mehr privilegiert ist, wenn sie das Abitur hat. Dann ist für den Sohn erst mal der volle Unterhalt fällig und die Tochter bekommt nur noch den Rest angerechnet.
Auf die Art und Weise könnte ein Titel für den Jungen zum JETZIGEN Zeitpunkt abgeschlossen auch ein zumindest vorübergehender Schutz vor höheren Unterhaltsforderungen sein, wenn die Tochter nicht mehr privilegiert ist.
Die obige Rechnung ist - sofern Du keinen Mehrbedarf für Medikamente und Behandlungen geltend machen kannst - korrekt. Es wird der korrekte Zahlbetrag zugrunde gelegt. Ich hätte die Mangelfallberechnung genauso gemacht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo nochmal und danke für die bisherigen Antworten,
eine Scheidung wollen wir nicht, warum auch, es geht so sehr gut. Ausserdem möchte ich, dass Frau mal meine Rente bekommt, wenn ich nicht mehr bin....
Beim Notar könnten wir einen unter uns vereinbarten Unterhalt titulieren lassen?
Die Tochter ist doch privilegiert, wenn ohne Ausbildungsplatz? Studieren will sie nicht, ist aber auf der Suche nach nem geeigneten Ausbildungsplatz.
Doof ist halt, dass ich wirklich nicht den berechneten Unterhalt zahlen kann, nur anteilig. Bei Frau würde aber der volle Betrag vom ALG2 für Sohn in Abzug kommen? Wenn es nach ihr ginge, würde sie ja auch auf Unterhalt verzichten, aber das geht halt leider nicht....
Schönen Abend zusammen,
Zucker
Hi Zucker,
Wenn es nach ihr ginge, würde sie ja auch auf Unterhalt verzichten, aber das geht halt leider nicht....
deshalb der Tipp mit dem Notar. Denn wenn ihr schon für den Sohn einen Titel erstellen müsst, könnt ihr das dort zu Euren Konditionen machen bzw. seid nicht auf den Willen der JA-Menschen angewiesen. Gültigkeit hat der Titel dann auf jeden Fall. Offen bleibt halt die Frage, ob das JA dauerhaft eine niedrigere Summe im Titel akzeptieren würde oder wegen der Differenz Euch verklagen würde. Gruß Ingo
Schau auch noch mal in den Trennungs-FAQ, Rubrik Unterhalt dazu:
Hallöle,
aber meine Frau hat im Rahmen der Beratung den Unterhalt beim JA berechnen lassen. Sie hat keine Beistandschaft beantragt. Insofern kann es doch dem JA egal sein, was wir draus machen?
Befürchtungen haben wir allerdings seitens des Jobcenters....
Bisher haben die noch nicht reagiert, auch nicht für Sohnemann irgendwas gezahlt. Die lassen sich weiterhin Zeit, auch nach Nachfrage meiner Frau. Können die dann die Unterhaltsansprüche nochmal berechnen oder berechnen lassen?
Liebe Grüße,
Zucker