MOin
Ich zahle seit Jahren nach Düsseldorfer Tabelle. Der Anwalt hat die Abrechnungen der letzten 12 Monaten gefordert und ich hab alles hingeschickt. Habe jetzt die Zahlungen auch angepasst.
Angeblich fehlt jetzt eine Abrechnung.. die ich zwar in der PDF die ich geschickt habe finde aber was soll schicke ich gern noch mal hin.
Jetzt steht dort man möchte noch wissen ob ich Miete zahle oder in Eigentum wohne... Ich wohne zwar bei meinen Eltern zahle aber Miete (Auch schon seit Jahren)
Frage wozu muss ich darauf antworten? Ich zwahle für meine Tochter 507 EURO Unterhalt..
Muss ich das beantworten oder kann ich auf den Zahlbetrag in der Düsseldorfer Tabelle hinweisen in dem meine Miete enthalten ist...
Hallo,
wenn Du in der eigenen Wohnung/Haus wohnst kann Dir ein sogenannter Wohnvorteil angerechnet werden, ansonsten nicht.
Wenn Du im Haus Deiner Eltern oder auch in der Wohnung Deiner Eltern wohnst, ist das kein Wohnvorteil, wenn Du Miete zahlst. Aber selbst, wenn Du keine Miete zahlen würdest wäre es kein Wohnvorteil sondern eine freiwillige Zuwendung Dritter
"5. Wohnwert
Der Wohnvorteil durch mietfreies Wohnen im eigenen Heim ist als wirtschaftliche Nutzung des Vermögens unterhaltsrechtlich wie Einkommen zu behandeln. ...
8. Freiwillige Zuwendungen Dritter
Freiwillige Zuwendungen Dritter (z.B. Geldleistungen, kostenloses Wohnen) sind als Einkommen nur zu berücksichtigen, wenn dies dem Willen des Dritten entspricht. Beim Mindestkindesunterhalt sind auch freiwillige Leistungen Dritter einzusetzen."
Solange Du also Miete zahlst ist alles in Ordnung. Es geht dabei auch nicht darum, ob Du eine niedrige oder hohe Miete hast.
Die Antwort wäre also: Ich wohne nicht im eigenen Heim sondern wohne zur Miete.
VG Susi
OK Danke.
Kurze Frage noch zum Verständnis
"Wenn Du in der eigenen Wohnung/Haus wohnst kann Dir ein sogenannter Wohnvorteil angerechnet werden, ansonsten nicht."
Das hab ich auch gelesen.. Aber eigene WOhnung/Haus heisst doch nicht das man keine Kosten hat... Also ausser man erbt est. Aber wenn man sowas kauft ist es noch nicht bezahlt.. Wieso wird sowas dann trotzdem angerechnet als Wohnvorteil.... Oder ist damit nur Erbschaft gemeint!?
Hallo MyJe,
Aber eigene WOhnung/Haus heisst doch nicht das man keine Kosten hat... Also ausser man erbt est. Aber wenn man sowas kauft ist es noch nicht bezahlt.. Wieso wird sowas dann trotzdem angerechnet als Wohnvorteil...
Vom Grundsatz her: Wohnvorteil ist gleich die ortsübliche Kaltmiete, die man als Mieter zu zahlen hätte, aber abzüglich der Kosten (hier also insbesondere die Raten für die Hypothek).
In den Einzelheiten kann so eine Berechnung des Wohnvorteils allerdings beliebig haarig werden. Wie Susi schon geschrieben hatte, betrifft es dich aber im Moment sowieso nicht - und wenn du irgendwann mal überlegst, dir eine eigene Immobilie zu kaufen, dann denke dabei auch ein bisschen daran, was das hinsichtlich deiner Unterhaltzahlungen für Auswirkungen haben würde.
Noch etwas ganz anderes:
Ich zwahle für meine Tochter 507 EURO Unterhalt.
Moment!
Den Wert "507 Euro" finde ich in der aktuellen Düsseldorfer Tabelle genau einmal, nämlich für die Altersgruppe "bis 5 Jahre" und die Einkommensgruppe "3.501 Euro bis 3.900 Euro" (bereinigtes Netto). Das ist aber der Tabellenbetrag, von dem noch das halbe Kindergeld abgezogen werden darf, d.h. der Zahlbetrag wäre dann "nur" 397,50 Euro.
Wenn deine Tochter also jünger als sechs Jahre ist, dein Einkommen ungefähr im genannten Bereich liegt, das Kindergeld wie üblich an die Mutter geht, und du trotzdem 507 Euro zahlst - dann hat man dich anscheinend über den Tisch gezogen!
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
@malachit Ups sorry nein meine Tochter ist 16 wird 17
503.50 EURO ich bin in Stufe 4 somit bekommt sie dann 503,5 EURO
Ups sorry nein meine Tochter ist 16 wird 17
Alles klar - und dass sich in gut einem Jahr, d.h. mit Volljährigkeit, beim Unterhalt so einiges ändert, das hast du hoffentlich bereits auf dem Radar?
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Antworte dem Anwalt, dass du zur Miete wohnst und dass das Mietverhältnis für die Kindesunterhaltsberechnung unerheblich ist. Und da du über keinerlei Eigentumsanteile an bebauten oder unbebauten Grundstücken verfügst, hast du auch keine Mieteinnahmen / keinen Wohnvorteil.
Servus!
Eine Beistandschaft beim Jugendamt bekäme sie kostenlos.
Das würde ich aber erst mal für mich behalten, sonst hast Du womöglich ständig Anfragen vom JA, sobald KM auf neue Ideen kommt... 😉
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Ups sorry nein meine Tochter ist 16 wird 17
Alles klar - und dass sich in gut einem Jahr, d.h. mit Volljährigkeit, beim Unterhalt so einiges ändert, das hast du hoffentlich bereits auf dem Radar?
Viele liebe Grüße,
Malachit
Ja das hab ich auf dem Radar... Allerdings bin ich sehr gespannt wie das dann läuft... meine Ex hat geheiratet und verdient selbst kein Geld
Sie drängt meine Tochter auch andauernd sie solle besser im August eine AUsbildung anfangen.. MOmentan macht sie Abitur und ich sag ihr andauernd. Lerne so lange Du kannst Lehre kannste immer noch machen... Was Du in der Tasche hast macht das leben später leichter...
Wenn Sie studieren möchte dann soll Sie es machen.. Ich ärgere mich das ich damals nach dem 4ten Semester abgebrochen hab und nicht weiter studiert habe.. Mein Vater hat immer gesagt.. Junge studiere....
@myje Spätestens, wenn Deine volljährige Tochter das Abitur gemacht hat und nicht mehr in der allgemeinen Schulausbildung ist, wird die Berechnung entspannter. Dann ist sie nämlich nicht mehr privilegiert und die gesteigerte Erwerbsobliegenheit entfällt. Mit Volljährigkeit sind beide Eltern zum Unterhalt verpflichtet, aber wenn die KM kein eigenes Einkommen hat, dann wird es darauf hinauslaufen, dass Du alleine zahlen musst.
Der Unterhaltsbedarf ergibt sich dann entweder aus der DDT gemäß Deinem Einkommen, wenn sie noch bei einem Elternteil wohnt oder pauschal 860 Euro. Darauf angerechnet wird das volle Kindergeld, also 860 - 219 Euro = 641 Euro. Außerdem muss BAfög beantragt werden und wird auf den Unterhaltsbedarf angerechnet. Weiterhin steigt Dein Selbstbehalt auf 1400 Euro und wenn kein Geld da ist, dann ist das ebenso.
Sollte die Tochter nicht studieren, dann wird das eigene Einkommen voll (abzüglich berufsbedingter Aufwendungen, pauschal 100 Euro) auf den Unterhaltsbedarf angerechnet.
VG Susi
@Susi64 Naja aber zur Unterhaltsberechnung müsste dann zuerst mal dargelegt werden das Sie kein EInkommen hat. Allerdings würde dann doch auch evtl. das Einkommen des Ehemanns hinzugezogen werden wenn ich das richtig gelesen habe...
Zumindest muss es erstmal offen gelegt werden.
@myje Ja, es gibt immer wieder diese Vorstellung. So einfach ist das aber nicht.
Wenn es keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit mehr gibt, ist fraglich inwieweit das Einkommen des Ehepartners überhaupt relevant ist. Der Ehepartner ist nicht verpflichtet Unterhalt für Kinder zu zahlen, die nicht mit ihm verwandt sind.
Die Ehefrau hat gegen den Ehemann einen Taschengeldanspruch von 5-7% des Nettoeinkommens des Ehemanns. Wenn ich von 7% ausgehe, müsste der Ehemann mehr als 20000 Euro monatliches Nettoeinkommen haben damit die KM überhaupt etwas zahlen müsste, da auch für sie ein Selbstbehalt von 1400 Euro gilt.
Sinn macht es nur, wenn es eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit gibt, die dann dazu führt, dass das gesamte Taschengeld für den KU eingesetzt werden muss, um den Mindestunterhalt zu erwirtschaften. Bei volljährigen, nicht privilegierten Kindern gibt es aber keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit mehr. Deshalb ist es fraglich, ob das Taschengeld überhaupt als einsetzbares Einkommen angesehen werden kann.
VG Susi
Naja lustige Vorstellung... und dann muss meine Tochter noch Geld bezahlen das Sie dort essen darf....
Also bezahle ich dann sozusagen doppelt.. Meine Ex behält (Wie auch bei meiner anderen Tochter) Das Kindergeld ein und dazu noch Kostgeld verlangen....
Du kannst ja versuchen das die Tochter zu dir zieht. Dann kekommst du das Geld und kannst es der Tochter zur freien Verfügung stellen.
Hallo,
warum sollte die Tochter kein Kostgeld zahlen vom Unterhalt und Kindergeld?
ich habe meiner Großen auch mal vorgerechnet, was Kost und Logis kostet.
natürlich habe ich ihr eine Vorschlag gemacht, der zum einen nicht kostendeckend war und ihr zum anderen ca. 500€ für Kleidung und alle anderen Kosten ließ.
aber diese Kosten müssen halt auch zumindest zum Teil berücksichtigt werden, man soll die kids ja so lebensnah erziehen, dass sie wissen das wohnen und essen nicht umsonst ist.
Sophie
Hallo,
warum sollte die Tochter kein Kostgeld zahlen vom Unterhalt und Kindergeld?
ich habe meiner Großen auch mal vorgerechnet, was Kost und Logis kostet.
natürlich habe ich ihr eine Vorschlag gemacht, der zum einen nicht kostendeckend war und ihr zum anderen ca. 500€ für Kleidung und alle anderen Kosten ließ.aber diese Kosten müssen halt auch zumindest zum Teil berücksichtigt werden, man soll die kids ja so lebensnah erziehen, dass sie wissen das wohnen und essen nicht umsonst ist.
Sophie
Naja vielleicht verstehst Du mich da falsch... Meine Tochter die in einem Jahr 18 wird. Da sind wir beide Bar-Unterhaltpflichtig....
Sie zahlt nix und verlangt noch Geld obendrauf... War bei meiner anderen Tochter nichts anderes.. Obwohl eigene Wohnung hat Sie das Kindergeld einbehalten und ich habe meiner Tochter ausgeholfen das Sie überhaupt mit Lehrgeld überleben kann.... So wird es mit meiner anderen Tochter auch sein.. Sie verdient sich was in den Ferien und muss davon die hälfte noch abgeben.. obwohl ich schon Unterhalt zahle.
Und meine zweite bekommt 30 EURO Taschengeld und muss sich alles selbst davon kaufen... Aber halt gerechtigkeit
Obwohl eigene Wohnung hat Sie das Kindergeld einbehalten und ich habe meiner Tochter ausgeholfen das Sie überhaupt mit Lehrgeld überleben kann...
Für sie zu spät. Aber als Hinweis für deine jüngere Tochter.
Wen du alleine den Barunterhalt für eine Volljährige zahlst, dann bist auch du Kindergeldberechtigt und kannst es beantragen und an sie auszahlen.
Hat das Kind eine eigene Wohnung, dann kann es bei der Familienkasse beantragen, dass das Kindergeld an sie ausgezahlt wird. (Die Mutter bekommt einen Anhörungsbogen und msus erklären, ob sie barunterhalt in mindestens der Höhe des Kindergeldes zahlt. Behauptet sie das Wahrheitswidrig, kann das Kind dem widersprechen. Einfacher auch hier, dass du es beantragst und an sie auszahlst)
Bei Ausbildung bzw. Studium gibt es außerdem die Möglichkeit, dass BAB bzw. BaFÖG beantragt wird.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Der Anwalt möchte jetzt obwohl ich schon gesagt/Geschrieben habe wissen ob ich das Wohnhaus meiner Eltern geerbt habe und ich es darlegen soll.
Ich habe jetzt noch mal geantworter das ich Miete bezahle und kein Eigenheim besitze. Ich wüsste auch nicht wie ich ein "Nicht-Erbe" belegen sollte.
Weiterhin möchte man den Titel abändern von Statisch auf Dynamisch... Ich zahle den Unterhalt den auch der Antwalt errechnet hat. Was sollte das bringen.. es noch zu ändern wenn meine Tochter
Da ich nur noch für eine Tochter bezahlen muss würde man mir Drohen mich in Einkommenstufe 4 einzuordnen ... WEnn es vor Gericht geht.
@myje "nur sterben macht Erben"
Antworte dem Anwalt, dass sich deine Eltern noch immer bester Gesundheit erfreuen und du daher noch gar nichts erben konntest.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
ich würde den Anwalt fragen wie du belegen kannst, dass es dir nicht gehört. Einen Grundbuchauszug kannst du nicht vorlegen, da die das Haus nicht gehört und dieser Auszug dem Datenschutz nach nicht offen gelegt werden kann, da hier rechte Dritter verletzt werden würden.
du hast vollumfänglich Auskunft erteilt und weitere Einnahmen oder auch Grundstücke sind nicht vorhanden. Er möge belegbar begründen, wie er auf die Idee kommt, dass die ein Haus gehört, wo du zur Miete wohnst.
ja, man kann ein Haus zu Lebzeiten überschreiben, so dass deine Eltern noch leben, dir aber schon ihr Haus gehört.
sophie