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Im nächsten Jahr müssen meine Frau und ich wohl unsere Steuerklassen wechseln.
Ich frage mich jetzt, wie wird dann eigentlich ohne vorhandene Jahresaufstellung (Brutto/Netto Jahreswerte) der Unterhalt neu festgelegt?
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2005 16:16
Ganz einfach :
Jahresaufstellung für 2005 machen,
vom Arbeitgeber ( kann dies im Normalfall ) Monatsverdienste mit neuer Steuerklasse ermitteln,
neu hochrechnen
Geschrieben : 19.08.2005 17:59