Hallo alle,
ich bin ein neuer Leser im Forum und bin auf eure hilfreichen Beiträge gestoßen. Ich bin skeptisch, ob ich überhaupt den richtigen Unterhalt bezahle
Ich würde mich freuen, wenn jemand drüber schauen könnte, da ich mir unsicher bin:
Es besteht keine Unterhaltsurkunde, wir haben gemeinsames Sorgerecht.
Mein Kind ist 11 Jahre.
Mein aktuelles Monats Netto beträgt 3258€ inklusive Zulagen und jährlicher Bonuszahlung.
Ich nutze ein PKW für meine Arbeitsstrecke (22km eine Strecke) den ich monatlich mit 280,22€ finanziere.
Betriebliche Altersvorsorge aus Entgeltumwandlung monatlich: 46,04€
KFZ-Versicherung jährlich: 476,60€.
Haftpflichtversicherung 70€
Berufsrechtschutzversicherung monatlich: 13,61€
Zahnzusatz-Versicherung monatlich: 27,40€
Steuerrückzahlung 2024: 559,10€
hoffe, ich habe nichts vergessen.
Der Landesgerichtsbezirk ist Bochum
Hallo Neo2024,
und willkommen im Forum. Ich habe aus deinem Beitrag mal lieber ein eigenständiges Thema gemacht, bevor es in dem allgemeinen Thema über die anstehenden Änderungen zur Düsseldorfer Tabelle untergeht.
Eine erste Einschätzung: 3.258 Euro sind an der oberen Grenze von Zeile 4 der Düsseldorfer Tabelle. Wegen der genauen Abzugsposten müssten wir mal schauen, dafür habe ich heute Abend allerdings keinen Kopf mehr - aber es dürfte nach Abzügen dann wohl rechnerisch auf Zeile 3 bzw. Zeile 4 hinauslaufen.
Wenn du nur dem elfjährigen Kind zu Unterhalt verpflichtet bist und niemandem sonst, dann kann es laut Anmerkung 1 in der Düsseldorfer Tabelle zu einer Hochstufung kommen, nämlich nach Zeile 4 bzw. Zeile 5. In der Altersgruppe von 6 bis 11 Jahren wären das dann 509 Euro bzw. 537 Euro, Kindergeld bereits abgezogen. Achtung, ab dem 12. Geburtstag wird's deutlich teuer.
Kommt das so ungefähr hin, oder zahlst du derzeit einen völlig anderen Betrag als "etwas mehr wie fünfhundert Euro im Monat"?
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Der Landesgerichtsbezirk ist Bochum
Dann müsste es m.E. das OLG Hamm sein, und damit die folgenden Unterhaltsrechtlichen Leitlinien: https://www.vatersein.de/themen/unterhaltsrechtliche-leitlinien/olg-hamm/
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
@malachit Danke Dir für Deine Antwort und das Verschieben des Beitrages.
Aktuell zahle ich 537€.
Da ab dem 12. Lebensjahr erhöht wird, wollte ich mich schon einmal schlau machen bzgl. der Abzugsposten, da bin ich mir unsicher.
@malachit: Hattest Du evtl. einmal die Möglichkeit über die möglichen Abzugsposten zu schauen - ich bin mir da weiterhin unsicher.
Servus Neo2024!
Ich denke, Du findest unter Ziffer 10 des von Malachit angegebenen Links alle Abzugsposten, die ohne Widerspruch anerkannt werden. Du kannst natürlich versuchen, mehr Posten anzugeben bzw. zu verhandeln, Erfolgsaussichten ungewiss.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Neo2024,
dann versuche ich mit deinen Angaben mal eine Unterhaltsberechnung.
Ausgangspunkt ist ein Monatsnetto von "3258€ inklusive Zulagen und jährlicher Bonuszahlung"; dazu eine Steuererstattung von 559,10€, die auf zwölf Monate verteilt ebenfalls als Einkommen gewertet wird. Dann sind wir also bei einem unbereinigten Netto von 3.305 Euro.
Dann haben wir "Betriebliche Altersvorsorge aus Entgeltumwandlung monatlich: 46,04€". Beiträge für zusätzliche Altersvorsorge sind absetzbar bis maximal 4 % vom Bruttoeinkommen, aber hier wird der Beitrag offenbar direkt vom Arbeitgeber abgezweigt und ist somit bereits nicht mehr im oben angegebenen Netto enthalten - richtig? In dem Fall ist der Abzug sozusagen schon implizit erfolgt, wir können den Betrag also kein zweites Mal abziehen.
Sicherheitshalber nachgefragt: Irgendwelche anderen Dinge, die als zusätzliche Altersvorsorge durchgehen, wie z.B. Lebensversicherung, private Rentenversicherung, Riester-Vertrag o.ä.?
Was die berufsbedingten Kosten betrifft: OLG Hamm erlaubt es, fünf Prozent vom Netto pauschal geltend zu machen, das wären bei dir also 165 Euro, die du ohne weiteres pauschal geltend machen könntest. Wahrscheinlich fährst du aber besser, wenn du stattdessen die Ausgaben per Einzelnachweis geltend machst, und das liegt im Wesentlichen an den Kosten für die Fahrten zur Arbeit.
Eins vorweg, Angaben für KFZ-Versicherung usw. kannst du vergessen, es gilt eine Pauschalregelung in Abhängigkeit von den gefahrenen Kilometern. Siehe Leitlinien Punkt 10.2.2, mit "nur" 22 Kilometern einfacher Strecke gilt bei dir die Kilometerpauschale von 0,42 Euro pro gefahrenem Kilometer ohne Wenn und Aber.
Bei dir also: 22 Kilometer hin, 22 Kilometer zurück, also 44 Kilometer im Wert von je 0,42 Euro, ergibt 18,48 Euro Abzug pro Tag, an dem du zur Arbeit fährst. Wenn du also an allen fünf Werktagen zur Arbeit fährst, dann findet sich in den Leitlinien eine Formel, die von recht realistischen 220 Arbeitstagen im Jahr ausgeht: bei dir also 18,48 Euro pro Tag, mal 220 Arbeitstage im Jahr, geteilt durch 12, um auf einen Monatsbetrag von 338 Euro zu kommen. Wenn du seltener zur Arbeit fährst, weil du z.B. einen Tag pro Woche von zu Hause aus arbeiten kannst, dann musst du halt die Anzahl der relevanten Arbeitstage im Jahr entsprechend senken.
Was die weiteren Angaben betrifft, die Berufsrechtschutzversicherung wird als berufsbedingte Ausgabe durchgehen, und die Zahnzusatz-Versicherung (als Ergänzung zur regulären Krankenversicherung) wahrscheinlich auch. Sind zusammen 41 Euro. Die Haftpflichtversicherung dürfte hingegen unerheblich sein, da sie in erster Linie private Risiken abdeckt, nicht berufliche Risiken, und anders als die Zahnzusatz-Versicherung auch nicht zum Dunstkreis der Sozialversicherungen gehört.
In Summe also: Ausgangspunkt sind 3.305 Euro, abzüglich 338 Euro für berufsbedingte Fahrtkosten und abzüglich 41 Euro für sonstige berufsbedingte Kosten. Bleiben 2.926 Euro und das ist Zeile 4 der Düsseldorfer Tabelle (wenn auch nur gerade eben so, denn diese Zeile beginnt bei 2.901 Euro).
Nach Anmerkung 1 der Düsseldorfer Tabelle, da nur ein Unterhaltsberechtigter, Hochstufung nach Zeile 5. So gesehen ist deine aktuelle Unterhaltszahlung korrekt.
Wenn meine Annahme bei den Fahrtkosten zur Arbeit, nämlich dass du an fünf Tagen die Woche fährst, korrekt ist, dann könntest du jetzt allerdings noch versuchen, irgendwo einen zusätzlichen Abzugsposten zu finden oder zu erzeugen, mit dem du unter die Schwelle von 2.901 Euro kommst. Naheliegend wäre die Abteilung "zusätzliche Altersvorsorge", denn mit der Entgeltumwandlung ist die Vier-Prozent-Grenze noch lange nicht ausgereizt.
Ich rate allerdings generell davon ab, eine Altersvorsorge nur deshalb abzuschließen, weil man Unterhalt sparen möchte (oder, in anderer Konstellation, weil man Steuern sparen möchte): Eine Altersvorsorge muss in allererster Linie als Altersvorsorge für dich und deine persönlichen Ziele passen, alles andere sind bestenfalls Mitnahmeeffekte. Wenn du aber sowieso mit einer bestimmten Art von zusätzlicher Altersvorsorge liebäugelst, dann wäre es ggf. eine gute Gelegenheit, die Sache noch vor der nächsten Unterhaltsberechnung in trockene Tücher zu bringen.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
@malachit ich danke Dir sehr für Deine ausführliche und hilfreiche Antwort. Bzgl. einer Altersvorsorge wollte ich mich tatsächlich noch einmal umschauen.