Hallo, ich bin Ende Mai letzten Jahres aus dem gemeinsamen Haus (bezahlt 50/50 Eigentum) ausgezogen und wohne seitdem in meiner Mietwohnung. Anfangs war die Betreuung so geregelt, dass die Kinder immer Montags während der Schul-/ kindergartenzeit gewechselt wurden, also eine Woche sie, eine Woche ich. Dann hat sie das Jugendamt ins Boot geholt und es wurde folgende Vereinbarung getroffen: Ich habe die Kinder Mittwochs 1800 bis Samstags ~1300 in der einen Woche und in der flogenden Woche von Mittwochs 1800 bis Sonntags 1800. das ergibt 51% sie und 49% ich. Wenn ich die Schul-/ Kindergartenzeit abziehe, komme ich auf 49% sie und 51% ich. Ich nehme an, das kann man als paritätisch durchgehen lassen.
Unterhalt ist noch nicht geregelt, weil wir einfach alles haben weiterlaufen lassen, gemeinsames Konto und so, auch wenn mich jeder für dumm hält. Jetzt ist meine Frage, wie das mit dem Kindesunterhalt ist. Hebt er sich von vornherein auf? Oder rechne ich einmal so, als ob ich für alle drei Kinder (14, 12, 3) Unterhalt zahlen würde und dann einmal so, als ob sie für alle drei Kinder Unterhalt zahlen würde und verrechnen das dann? In Anbetracht der Tatsache, dass ich deutlich mehr Geld als Berechnungsbasis zur Verfügung habe, macht das einen Riesenunterschied.
Vielen Dank im Voraus
Moin.
Eine juristische Antwort gibt es darauf nicht, denn sobald eine Partei sich an ein Gericht wendet, den Unterhalt zu regeln, ist das WM sofort beendet und der Verlierer zahlt alles.
Es ist daher durchaus sinnvoll, eine faire Lösung zu finden.
Taktisch genauso wie moralisch.
Was fair ist, hängt natürlich stark von der Einkommensdifferenz ab.
Das kann z.B. sein:
1. Sie bekommt das Kindergeld.
2. Jeder zahlt dem anderen die Hälfte des KU nach DT.
3. Ihr teilt euch den Gesamtbetrag im Verhältnis eurer Einkommen.
4. Du zahlst ihr KU nach DT1
5. etc..
Das Beste ist sicher, ihr setzt euch zusammen und handelt das wie vernünftige Menschen aus.
Das habt ihr bisher ja anscheinend auch geschaft.
Ich persönlich würde den 3. Punkt anstreben.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Eine juristische Antwort gibt es darauf nicht, denn sobald eine Partei sich an ein Gericht wendet, den Unterhalt zu regeln, ist das WM sofort beendet und der Verlierer zahlt alles.
Das ist so nicht richtig.
In meiner Scheidungsverhandlung im Verbund mit einer Unterhaltsklage gegen mich, wird natürlich auch der Kindesunterhalt berechnet.
Über eine Aufhebung des Wechselmodells wird hingegen nicht diskutiert.
Prinzipiell wird der Kindesunterhalt exakt so berechnet wie bei allen anderen Modellen.
Bei gleichen Einkommen würde auch jeder die Hälfte des Barunterhalts tragen, wie er auch die Hälfte des Betreuungsunterhalt leistet.
Bei Einkommensunterschieden, bis hin zur Leistungsunfähigkeit eines der Elternteile muß der jeweils Leistungsfähige(re) einspringen.
Ich zahle in einem exakt 50:50 Wechselmodell ca. 150€ Kindesunterhalt.
Grüsse!
JB
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Moin Psoidonuem,
[...] denn sobald eine Partei sich an ein Gericht wendet, den Unterhalt zu regeln, ist das WM sofort beendet und der Verlierer zahlt alles.
Das ist das Risiko, dessen Du Dir bewusst sein musst, weshalb die Suche nach einer einvernehmlichen Lösung in der Tat die ratenswerte Lösung ist.
Hierbei kann in Erweiterung zu Beppo´s Variante 3 (und Jens´ Einwurf) die seitens BGH (XII ZR 126/03) bestätigte Berechnungsmethode Anwendung finden:
Wenn beide Elternteile über Einkommen verfügen, ist der Unterhaltsbedarf des Kindes an den beiderseitigen - zusammengerechneten - Einkünften auszurichten. Hinzuzurechnen sind die Mehrkosten (z.B. Wohn- und Fahrtkosten), die dadurch entstehen, dass das Kind nicht nur in einer Wohnung, sondern in getrennten Haushalten versorgt wird. Für den so ermittelten Bedarf haben die Eltern anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen und unter Berücksichtigung der erbrachten Naturalunterhaltsleistungen aufzukommen.
Dieses entspricht im Wesentlichen der Berechnungsmethode bei anteiliger Haftung beim Volljährigen-Unterhalt, mit dem Unterschied, dass Mehrbedarf (aufgrund getrennter Versorgung) und Betreuungsleistung Berücksichtigung finden.
Hört sich komplizierter an als es ist, deshalb Beispiel (ohne Berücksichtigung Mehrbedarf):
EK KV - 2.400 EUR
EK KM - 1.600 EUR
Quotelung (Abzug Angemessener SB): 1.200 EUR (2.000 - 1.200) : 400 EUR (1.500 - 1.200) -> 75% KV / 25% KM
Gesamtbedarf (ohne Mehrbedarf): 525 EUR
Anteil KV: 394 EUR - 262 EUR (Hälfte des Bedarfs entspricht Betreuungsleistung) = 132 EUR - 92 EUR (so KM das KG erhält) = 40 EUR zu zahlen an KM
Besten Gruß
United
Das Beste ist sicher, ihr setzt euch zusammen und handelt das wie vernünftige Menschen aus.
Das habt ihr bisher ja anscheinend auch geschaft.
An der Stelle musste ich laut lachen. Sorry, Da kannst es ja nicht wissen 😉
Moin.
Eine juristische Antwort gibt es darauf nicht, denn sobald eine Partei sich an ein Gericht wendet, den Unterhalt zu regeln, ist das WM sofort beendet und der Verlierer zahlt alles.
Es ist daher durchaus sinnvoll, eine faire Lösung zu finden.
Taktisch genauso wie moralisch.Was fair ist, hängt natürlich stark von der Einkommensdifferenz ab.
Das kann z.B. sein:
1. Sie bekommt das Kindergeld.
2. Jeder zahlt dem anderen die Hälfte des KU nach DT.
3. Ihr teilt euch den Gesamtbetrag im Verhältnis eurer Einkommen.
4. Du zahlst ihr KU nach DT1
5. etc..
Auf welchen Gesamtbetrag beziehst Du Dich bei 3.?
Bei 2. bzw auch bei meiner Variante von oben ist die Problematik auch noch ,dass sie 1421,87 zur Verfügung hat, d.h. es wird eh bei 1000(?) gedeckelt. Oder?
Ich würde ihr auch die Hälfte de KU zahlen und sie mir nix und von mir aus noch das KG obendrauf. Das Problem ist nur, sie kann a) nicht rechnen b) glaubt, sie kommt immer zu kurz, kann und will c) nicht beziffern, was sie wirklich braucht oder will und wird d) das Maximum rausholen wollen.
Ich habe ihr nämlich mal eine Unterhaltsberechnung geschickt, wo ich (mit anwaltlicher Hilfe) ermittelt hatte, was rauskommt, wenn wir annähmen, die Kinder wohnen bei ihr. Sogar da hat sie bemängelt, dass sie (zu viert) dann ja nur 2900 € hat während mir alleine ja schon 2300 € blieben ... und auch da hatten wir ja schon ein Wechselmodell ... mit anderen Worten, nein, wenn es keine Verfahrenspraxis gibt, auf die ich mich berufen kann, lasset alle Hoffnung fahren...
Das macht es natürlich schwierig.
Da kann man nur sagen:
Keep it simpel an stupid!
In dem Falle würde ich tatsächlich eure Einkommen addieren, in die DT schauen und dann nach Einkommen quoteln.
Und zwar ohne Vorwegabzug des SB von 1.200,-.
Der macht es nur unnötig kompliziert. 🙂
Das ist dann vielleicht einleuchtend.
Was stellt sie sich denn vor?
Und wie sind die tatsächlichen Verhältnisse?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
... mit anderen Worten, nein, wenn es keine Verfahrenspraxis gibt, auf die ich mich berufen kann, lasset alle Hoffnung fahren...
Na, aber die gibt es doch.
Dein Problem wird nur das folgende sein:
Wenn Deine Ex auf Unterhalt klagt, und dieser Aufgrund des Wechselmodells wie beschrieben berechnet wird, und dann Deine Ex merkt, dass ein ständiger Aufenthalt des Kindes bei ihr noch einige Euronen mehr bringt, wird sie das Wechselmodell ruck zuck in Frage stellen, und das ABR einzuklagen versuchen. Dann zahlst Du nämlich voll.
Ich befinde mich kurz vor dieser Phase (diffuse Andeutungen). Und dann brauchst Du gute Karten. 😡
Desweiteren solltest Du versuchen, Euer Wechselmodell insofern aufzubauen, das nachweißlich ein 50:50 Anteil besteht.
Dei strikter Auslegung wärest Du nämlich zur Zeit schon voll unterhaltspflichtig.
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Wenn deine finanziellen Verhältnisse tatsächlich so gut sind, wie sie hier etwas diffus durchschimmern, dann wäre auch eine denkbare Variante, ihr einfach mal vollen KU nach DT 1 zu bezahlen und sich das WM erstmal stabilisieren zu lassen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Wenn deine finanziellen Verhältnisse tatsächlich so gut sind, wie sie hier etwas diffus durchschimmern, dann wäre auch eine denkbare Variante, ihr einfach mal vollen KU nach DT 1 zu bezahlen und sich das WM erstmal stabilisieren zu lassen.
Dies wollte ich ihm durch die Blume sagen! 😉
Es ist zwar schade, das der TO sich sein Kind quasi "erkaufen" muß, aber hier heiligt der Zweck die Mittel!
Vielleicht fängst Du mit 50% DT1 an. Sollte jedem einleuchten, das dies der maximale Betrag ist, den Sie selbst bei Leistungsunfähigkeit, bei einem exakten 50:50 Wechselmodell zu erwarten hat.
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Moin,
Das ist so nicht richtig.
In meiner Scheidungsverhandlung im Verbund mit einer Unterhaltsklage gegen mich, wird natürlich auch der Kindesunterhalt berechnet.
Über eine Aufhebung des Wechselmodells wird hingegen nicht diskutiert.
darum geht es auch nicht; das Gericht verbietet kein Wechselmodell. Aber es kann den Vater unterhaltstechnisch so stellen, als gäbe es keines. Bedeutet: er bezahlt den vollen KU - und die Mutter kann ihm hinterher "erlauben", die Kinder öfter als nur jedes zweite Wochenende zu sehen und zu betreuen; gerne auch die hälftige Zeit. Dann hat er zusätzlich zum KU auch noch die Kosten, die in seiner Betreuungszeit anfallen - ohne die Möglichkeit, etwas abziehen oder gegenrechnen zu können.
Für "geldbewusste" Mütter ist das das beste Modell. Zumal für sie auch noch der Freizeit-Faktor "ich habe jeden Monat zwei Wochen kinderfrei" dazukommt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
Aber es kann den Vater unterhaltstechnisch so stellen, als gäbe es keines. Bedeutet: er bezahlt den vollen KU - und die Mutter kann ihm hinterher "erlauben", die Kinder öfter als nur jedes zweite Wochenende zu sehen und zu betreuen;
Gibt es dazu Urteile? Die Begründung würde mich brennend interessieren.
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Der BGH hat entschieden, dass ein WM nur bei exakt 50/50 existiert.
Sobald die Verteilung auch nur 49,9/50,1 ist handelt es sich nicht mehr um ein WM sondern um den Standardfall der alleinigen Betreuung der Einen und der vollen KU-Pflicht des Anderen.
Und exakt 50/50 lassen sich einfach nicht nachweisen.
Damit hat der BGH das WM schon sehr wirksam verhindert.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Beppo,
Der BGH hat entschieden, dass ein WM nur bei exakt 50/50 existiert.
Sobald die Verteilung auch nur 49,9/50,1 ist handelt es sich nicht mehr um ein WM sondern um den Standardfall der alleinigen Betreuung der Einen und der vollen KU-Pflicht des Anderen.
Das wird hier immer wieder angeführt, ein diesbezügliches Urteil habe ich bis dato nicht gefunden ...
Gruß
United
Und exakt 50/50 lassen sich einfach nicht nachweisen.
Damit hat der BGH das WM schon sehr wirksam verhindert.
Das geht sehr wohl, wenn ein exakt wöchentlicher Wechsel stattfindet.
Ich bringe den Kurzen Freitags zur Schule, DEF holt ihn ab, betreut ihn eine Woche, und am Freitag darauf das gleiche Spiel andersherum.
Aber Du hast schon recht, anders ist es tatsächlich kaum machbar exakt die 50:50 einzuhalten.
Prinzipiell warte ich auch auf eine Betreuungsauflistung 2012, aus der hervorgeht, das der Knirps 24 Stunden länger bei ihr war, als bei mir, und das ich doch bitteschön rückwirkend und zukünftig den vollen Unterhalt zahlen soll! 😉
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Wenn deine finanziellen Verhältnisse tatsächlich so gut sind, wie sie hier etwas diffus durchschimmern, dann wäre auch eine denkbare Variante, ihr einfach mal vollen KU nach DT 1 zu bezahlen und sich das WM erstmal stabilisieren zu lassen.
sowie
Dies wollte ich ihm durch die Blume sagen! 😉
Es ist zwar schade, das der TO sich sein Kind quasi "erkaufen" muß, aber hier heiligt der Zweck die Mittel!
Vielleicht fängst Du mit 50% DT1 an. Sollte jedem einleuchten, das dies der maximale Betrag ist, den Sie selbst bei Leistungsunfähigkeit, bei einem exakten 50:50 Wechselmodell zu erwarten hat.
Um mal das diffuse Durchschimmern zu erhärten und damit klar ist, dass mein Problem eins ist, das die meisten wahrscheinlich gerne hätten:
Derzeit, weil wir noch nicht offiziell getrennt sind und auch noch gemeinsame Konten haben, habe ich für die KU-Berechnung ein Einkommen von 4.361 und sie 1.422. Da wir jetzt klare Verhältnisse wollen, werden wir ab 1.5. die Konten trennen udn offiziell Schluss machen. In dem Moment wechsele ich ja wohl die Steuerklasse (?) und habe vermutlich noch 3.640, also DT7 (zwei Stufen runter wegen 4 UHB -> DT5).
Selbst DT1 sind immer noch 890 €, was ich Angesichts der Tatsache, dass ich trotzdem die Hälfte der Kosten trage und am Ende weniger habe als sie, die keine Miete zahlen muss, für einen ziemlichen Batzen halte.
Vielleicht schlage ich 50% von DT5 vor, das kann sie eventuell nachvollziehen?
Das alles unter der Prämisse, dass das eh so weiterläuft wie jetzt, dass die Kinder nämlich mit laufenden unregelmäßigen Ausgaben (Schulmaterial, Geschenke für Freunde, Klassenfahrt, Partybedarf) zu mir kommen, mit anderen Worten, der Unterhalt eh nicht da ankommt, wo er hin soll. Aber das ist ja wahrscheinlich bei uns allen so nehme ich an.
Das alles unter der Prämisse, dass das eh so weiterläuft wie jetzt, dass die Kinder nämlich mit laufenden unregelmäßigen Ausgaben (Schulmaterial, Geschenke für Freunde, Klassenfahrt, Partybedarf) zu mir kommen, mit anderen Worten, der Unterhalt eh nicht da ankommt, wo er hin soll. Aber das ist ja wahrscheinlich bei uns allen so nehme ich an.
Na dieser Mehraufwand gleicht sich doch, bei einem Wechselmodell irgendwo aus!
In der Papa-Woche zahlt Papa, in der Mama-Woche Mama!
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Vielleicht schlage ich 50% von DT5 vor, das kann sie eventuell nachvollziehen?
hi psoidonuem, vielleicht machst du dich mal schlau wie der zahlbetrag bei privilegierten volljährigen gequotelt wird.
beim wm mit minderjährigen sind (wie bei den großen) beide elternteile barunterhaltspflichtig. im rahmen ihrer leistungsfähigkeit.
bei volljährigen schülern fällt betreuung als hälfte vom bedarf weg. bleibt als bedarf nur noch cash übrig. betreuen tun die sich selbst.
bei kleinen wm-kindern wird der betreuungsbedarf genauso geteilt wie der barunterhaltsbedarf. beide hälften vom bedarf pro kind (betreuung und cash) je halbe halbe.
Aber das ist ja wahrscheinlich bei uns allen so nehme ich an.
bei uns nicht. mit so'ner einstellung gegenüber deiner def gebe ich eurem wm keine lange halbwertszeit.
schönes we.
eilige grüße horst (einhändig)
Moin psoidonuem,
Vielleicht schlage ich 50% von DT5 vor, das kann sie eventuell nachvollziehen?
Wie sieht es denn bei euch überhaupt mit dem Thema Ehegattenunterhalt aus? Dieser könnte dir bei deinen Überlegungen auf die Füße fallen, wenn du durch den eingesparten KU am Ende ein höheres unterhaltsrelevantes Einkommen hättest, auf dessen Grundlage die Berechung erfolgt.
Gruß
Brainstormer
Moin,
Gibt es dazu Urteile? Die Begründung würde mich brennend interessieren.
nein, dazu gibt es keine Urteile, weil das Wechselmodell juristisch nicht existiert. Man kann es unter 4 Augen vereinbaren und leben - und jeder Elternteil kann es jederzeit ohne Angabe von Gründen canceln. Minutiöse "Buchhaltung" über Betreuungszeiten bringt da nichts: Erstens beweisen die eigenen Aufschriebe sowieso nichts; zweitens könnte man jederzeit einen kleinen Überhang zu eigenen Gunsten (Krankheit, Kindergeburtstag etc.) basteln.
Wechselmodelle funktionieren, wenn beide Eltern das so wollen und sich wechselseitig vertrauen - und nur dann. Ein Modell zum "Unterhalt sparen" sind sie nicht.
Grüssles
Martin
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