Scheidungsfolgenvereinbarung
Hast Du da einen link zu einer Vorlage?
Meine Frau ist seit über 12 Jahren selbstständig und in der Zeit habe ich zumindest mal 70% aller ins-Bett-Bringungen erledigt. Ich bin in den letzten 2 Jahren vor der Trennung an 4 von 5 Morgen aufgestanden und habe die Kinder fertig gemacht. Die Freundinnen meiner jüngeren Tochter erkennen übrigens am Frühstück, wo sie geschlafen hat, wenn sie nämlich keins oder ein liebloses Wurstbrot in der Tüte hat, war sie bei Mama. Aber das habe ich alles gerne gemacht, und deshalb finde ich es unsinnig, das irgendwo aufrechnen zu wollen.
In ähnlicher Form habe ich das auch alles gemacht, aber es nützt dir gar nichts und da fragt später auch kein Hahn nach, wenn sich deine DEF nicht auf ein Wechselmodell einlassen möchte - und sei es nur, um vollen KU zu kassieren. Genau aus diesem Grund zahle ich selbst vollen KU trotz Wechselmodells (allerdings mit nur einem Kind), aber das ist es mir einfach Wert, um dieses nicht zu gefährden.
Hast Du da einen link zu einer Vorlage?
Ich borge mir mal die Antwort von Martin aus einem anderen Thread:
grundsätzlich ist ein Anwalt für die Ausformulierung einer SFV nicht nötig; Du kannst Dir auch ein Muster wie >>>DIESES<<< herunterladen und es auf Eure Verhältnisse anpassen. Oder einfach mal nach anderen Vorlagen googeln.
Nur die notarielle Beglaubigung ist am Ende erforderlich.
Allerdings würde ich in deinem Fall schon einen Anwalt hinzuziehen, da es doch etwas komplexer ist.
Gruß
Brainstormer
Moin.
Ich kann die Zahlen auf die Schnelle nicht nachvollziehen. Aber vielleicht mal ein pragmatischer Vorschlag - ob du das leisten kannst und willst, musst Du selbst einmal prüfen!
Voraussetzung:
- KM ist gewillt, sich ihr eigenes Leben zu finanzieren
- ihr beide wollt das WM
- KM ist bereit (und in der Lage), die Kosten für die Kinder, in der Zeit wo diese bei ihr sind, zu übernehmen
Idee:
Ihr schließt BU/TU/EU aus.
KM muss sich selbst finanzieren, sowie die Kosten für anteilige Wohnung der Kinder, Essen für die Zeit, in der die Kinder bei ihr sind, Ausflüge/Urlaube die sie mit den Kinden verbringt, Spielsachen für die Zeit bei ihr
Du zahlst alles weitere der Kids (Klamotten, Schulausstattung, Schulausflüge, Sportvereine, ...)
Kindergeld oder ein kleiner finanzieller Obolus für eine Übergangszeit ist verhandelbar.
Du solltest dann die steuerlichen Vorteile der Kinder vollständig beanspruchen (Logik: erstens "lohnt" sich das bei Dir mehr und zweitens trägst Du ja wirtschaftlich auch die Kosten)
Gruß, toto, der überzeugt ist, wenn ihr Euch gegenseitig beäugt wer mehr oder weniger Geld für sich hat, dann wird das WM eher über kurz scheitern!
Moin,
Idee:
Ihr schließt BU/TU/EU aus.
KM muss sich selbst finanzieren, sowie die Kosten für anteilige Wohnung der Kinder, Essen für die Zeit, in der die Kinder bei ihr sind, Ausflüge/Urlaube die sie mit den Kinden verbringt, Spielsachen für die Zeit bei ihr
Du zahlst alles weitere der Kids (Klamotten, Schulausstattung, Schulausflüge, Sportvereine, ...)
mit einem halbwegs ausgeschlafenen Anwalt an ihrer Seite wird die Ex des TO über einen solchen Vorschlag herzhaft lachen - und anschliessend heftig den Kopf schütteln. Was ihr angesichts eines (derzeitigen) Einkommensunterschieds von 4.300 € : 1.400 € kaum zu verdenken ist; da KANN sie gar nicht auf KU-Zahlungen verzichten. Von 1.400 EUR können keine 4 Personen leben; auch nicht dann, wenn die Kinder nur die Hälfte der Zeit anwesend sind. Eine grosse, kindgerechte Wohnung braucht man trotzdem; auch andere Kosten fallen trotzdem an.
Ein solcher "Vorschlag" wäre mit beinahe tödlicher Sicherheit das Ende jeder Diskussion über ein Wechselmodell. Jeder vernünftige Anwalt würde ihr davon mit Händen und Füssen abraten.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin nochmal,
um mal ein wenig die Lukrativität eines doch recht gut verdienenden Partners zu veranschaulichen, habe ich ein paar Rechenmodelle nebeneinander gestellt.
Dabei habe ich die Idee das Gesamt-EK auf alle Köpfe zu verteilen und weil hier WM vorliegt einfach 50:50 auf beide Haushalte verteilt, mit aufgenommen (das klang so herrlich gerecht, dass ich einfach mal schauen wollte, wie sich das im Vergleich darstellt).
Als Basis habe ich mit Stkl. IV/IV gerechnet (und die EKs entsprechend angepasst):
EK KV |
3.600 |
EK KM |
1.700 |
Kindergeld |
558 |
Gesamt-EK |
5.858 |
Varianten:
DDT (5) - kein WM ("normales" Zahleselmodell), BGH WM - Berechnung Quotelung, DDT(1) - Mindestunterhalt, DDT(5)/2 - hälftige Zahlung DDT, EK/2 - viel zu gerecht, um wahr zu sein:
DDT(5) | BGH WM | DDT(1) | DDT(5)/2 | EK/2 | |
Bedarf Kinder |
1.407 |
1.947 |
1.169 |
|
|
Quote KV (2.400 : 500) |
|
83% |
|
|
|
KU |
1.128 |
359 |
890 |
564 |
|
Rest KV |
2.472 |
3.241 |
2.710 |
3.036 |
|
TU/EU (3/7) |
331 |
660 |
433 |
573 |
|
KV -> KM |
1.459 |
1.019 |
1.323 |
1.137 |
671 |
Verfügbar KV |
2.141 |
2.581 |
2.277 |
2.463 |
2.929 |
Verfügbar KM (incl. KG) |
3.717 |
3.277 |
3.581 |
3.395 |
2.929 |
Fazit: Selbst bei einer Berechnung auf Basis Quotelung wie für´s Wechselmodell seitens BGH bestätigt (im u.a. von Beppo verlinkten Urteil), steht der besserverdienende Elternteil deutlich schlechter da als der andere ... (i.W. weil das Kindergeld & KU in Bezug auf TU/EU Nicht-Da-Geld ist).
Besten Gruß
United
:thumbup: :thumbup: :thumbup:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
@United: Sehr schöne Aufstellung.
Grundsätzlich darf man aber nicht vergessen, dass dem TO immer noch ein halbes Haus gehört und seine DEF die Kosten für die Miete spart, wenn sie dort wohnen bleibt.
Ich denke hier ist genug Verhandlungspotential für eine SFV, um zumindest den EU/TU auszuschließen oder abzusenken und zeitlich zu befristen + ein Wechselmodell zu installieren. Das wird aber möglicherweise nur funktionieren, wenn er beim KU nicht zu sehr knausert.
Gruß
Brainstormer
Moin,
Auffällig ist, dass der KV selbst bei der Mindestvariante 670 € an die KM zahlen muss, immerhin 20 % seines Nettos.
diese Frage sollte man in diesem Kontext nicht stellen (oder höchstens nur sich selbst). Es ist ja nicht so, dass nur Erwerbsarbeit etwas wert wäre; in der Vergangenheit hat jeder nach Kräften zum Familieneinkommen beigetragen. Der TO hätte kaum eine Vollzeit-Tätigkeit ausüben können, wenn von ihm gleichzeitig noch die hälftige Übernahme von Hausarbeit und Kinderbetreuung verlangt worden wäre.
Wenn man sich in diesem Zusammenhang denn schon eine Frage stellen möchte, sollte die eher lauten "wieviel Geld hatte ich in der Vergangenheit für mich selbst zur Verfügung - und wieviel in Zukunft?"
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Wirklich neu ist das aber nicht...
Hallo Eckchen,
du hast recht, mittlerweile handeln viel mehr Männer nach dieser Erkenntnis. Leider wissen es aber immer noch viel zuwenig. Ich versuche zumindest in meinem Bekannten- und Kollegenkreis Abhilfe zu schaffen.
mit einem halbwegs ausgeschlafenen Anwalt an ihrer Seite wird die Ex des TO über einen solchen Vorschlag herzhaft lachen - und anschliessend heftig den Kopf schütteln.
Dazu braucht es keinen Anwalt, denn wenn KM mit der Argumentation "ich will (annähernd) dass was mir zu steht" kommt, dann sind alle Gedanken hier für die Katz, ein 50:50 WM tot und der TO muss sich überlegen, ob er ein WM finanzieren kann, bei dem er vollen KU und TU/EU zahlt.
Mir geht es darum, die Verantwortlichkeiten aufzuzeigen: Beide ET finanzieren sich allein, der deutlich besser verdienende KV finanziert die Kinder, aber eben nicht pauschal und schon gar nicht nach DDT wenn KM mietfrei wohnt [ist das so?]. Und dass KM tendenziell ihre Erwerbstätigkeit ausbauen muss (hej, WM und älter werdende Kids!) ist klar. Bis das möglich ist, kann er ja als Starthilfe Unterstützung anbieten.
Gruß, toto
Moin,
Fazit: Selbst bei einer Berechnung auf Basis Quotelung wie für´s Wechselmodell seitens BGH bestätigt (im u.a. von Beppo verlinkten Urteil), steht der besserverdienende Elternteil deutlich schlechter da als der andere ...
Nochmal drüber nachgedacht, ob in der Berechnung zu TU/EU nicht doch ein Fehler steckt ...
... und in der Tat denke ich, dass hierbei der ungedeckte Barbedarf für die Kinder in der EK-Bereinigung Berücksichtigung finden müssten:
EK KV |
3.600 |
EK KM |
1.700 |
Kindergeld |
558 |
Gesamt-EK |
5.858 |
Gesamt-Bedarf Kinder |
1.947 |
KU |
359 |
Rest KV |
3.241 |
Ungedeckter Barbedarf (KV) 1/2 Gesamt |
973 |
TU-Basis (KV) |
2.268 |
Ungedeckter Barbedarf (KM) -> 973-KU/KG |
46 |
TU-Basis (KM) |
1.654 |
TU/EU (3/7) |
263 |
KV -> KM |
622 |
Eine solche Berechnung wäre m.E. Ausgangsbasis für Verhandlungen, demgegenüber auf Seiten KM das Zahleselmodell.
Eine Kompromiss-Idee wäre analog Toto´s Anregung zu sagen, #Psoidonuem schlägt vor, vollen KU zu zahlen (gem. EK -> Stufe 7, Herabstufung um 2 Stufen, da grundsätzlich 4 UH-Berechtigte) und Madame im Gegenzug zum UH-Verzicht zu bewegen ...
... hat für KM zumindest den Vorteil an zukünftigen KU-Erhöhungen automatisch zu partizipieren.
Besten Gruß
United
Ihr seid fantastisch, danke!
mwa, jetzt will sie plötzlich mit aller Macht ein Schreiben in dem ich schreibe, dass wir getrennt sind, seit wann - genaues Datum - und dass wir ab dann die Konten trennen. Angeblich, weil sie zum Anwalt geht am Dienstag. Was steckt dahinter, das muss sie doch ihrem Anwalt nicht beweisen, der glaubt ihr doch eh alles?!?
Moin,
jetzt will sie plötzlich mit aller Macht ein Schreiben in dem ich schreibe, dass wir getrennt sind, seit wann - genaues Datum - und dass wir ab dann die Konten trennen. Angeblich, weil sie zum Anwalt geht am Dienstag. Was steckt dahinter, das muss sie doch ihrem Anwalt nicht beweisen, der glaubt ihr doch eh alles?!?
der Grund könnte sehr schlicht sein:
1. ab dem offiziellen Tag der Trennung beginnt das Trennungsjahr zu laufen, was auch für den frühestmöglichen Scheidungstermin (nach einem Jahr) von Bedeutung ist - oder noch wahrscheinlicher:
2. ab dem Tag der Trennung entsteht der Anspruch auf Trennungsunterhalt, weil man nicht mehr gemeinsam wirtschaftet.
Wenn man das schriftlich hat: Umso besser. Rechne also damit, dass kurz nach Deinem Bestätigungsschreiben eine anwaltliche Unterhaltsforderung bei Dir eintrudelt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
So wird's sein. Sie hat die fixe Idee, dass sie über das Trennungsjahr hinaus keinen Unterhalt bekommt und will sicher sein, dass sie wenigstens die 12 Monate kriegt...
Moin,
So wird's sein. Sie hat die fixe Idee, dass sie über das Trennungsjahr hinaus keinen Unterhalt bekommt und will sicher sein, dass sie wenigstens die 12 Monate kriegt...
wenn das tatsächlich so ist, solltest Du ihr Deine Hilfe dabei anbieten, innerhalb dieser 12 Monate wirtschaftlich auf eigene Füsse zu kommen. Wobei ich befürchte, das ihr Anwalt ihr - schon allein, weil sich das streitwerterhöhend und damit positiv auf sein Honorar auswirkt - verklickern wird, dass auch nach Ablauf des Trennungsjahres einiges bei Dir zu holen ist, wenn man es richtig anstellt. Und das Wechselmodelle Blödsinn sind.
Insofern solltest Du überlegen, ob Du die Gestaltung der Zukunft allein dem gegnerischen Anwalt überlassen möchtest - oder vielleicht parallel eine Mediation in Gang bringst, in der ihr das unter fachkundiger Anleitung im Wesentlichen selbst tut.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Was ist denn der Heiratseffekt?
Ich denke, ein besserer Weg ist es der Ex (Wofuer steht denn DEF) die Vorteile eines Wechselmodells aufzuzeigen.
Die zusätzliche Freiheit kann auch etwas sehr wertvolles sein allerdings ist der Umkehrschluss "Wenn Du das Wechselmodell auflöst, muss ich leider mehr arbeiten um den Unterhalt zahlen zu können" etwas epresserisch.
In deinem Falle würde ich persönlich versuchen einen Betrag kleiner der DT zu finden und dafür im Umkehrschluss ein Mehr an Betreuung zu übernehmen.
Aus meiner eigenen Erfahrung (Wechselmodell seit 5,5 Jahren / Erst 50/50 dann 60/40) kann ich berichten, dass das JA ganz klar die Aussage gemacht hat: "EXE, für uns gibt es sowas nicht, wenn Du kommst machen wir einen StandardTitel fest und damit hat es sich"
Servus Phineas!
DEF=DemnächstExFrau
Grüssung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!