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Unterhaltsberechnung Systematik bei Wechselmodell

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(@psoidonuem)
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Nunja, das derzeitige Modell ist ja beim und mit dem JA ausgehandelt worden.

Habe meiner Frau nun die Hälfte von DT5 angeboten und auch gesagt warum und prompt ist sie zu den Kindern marschiert und wollte die Betreuungszeiten ändern ^^

Heute schickt sie mir kommentarlos eine "Einverständniserklärung über Kindesaufenthalt" in der ich unterschreiben soll, dass die Kinder nach der Trennung bei der Mutter leben. Hält die mich für dumm?

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Themenstarter Geschrieben : 18.04.2013 21:15
(@brille007)
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Moin,

Nunja, das derzeitige Modell ist ja beim und mit dem JA ausgehandelt worden.

das ist nicht rechtsverbindlich und kann jederzeit wieder geändert werden, wenn es einem von Euch nicht passt. Wechselmodelle existieren juristisch nicht und können daher auch nicht eingeklagt werden.

Heute schickt sie mir kommentarlos eine "Einverständniserklärung über Kindesaufenthalt" in der ich unterschreiben soll, dass die Kinder nach der Trennung bei der Mutter leben. Hält die mich für dumm?

das vielleicht nicht - aber sich selbst vermutlich für schlau, nachdem ihr irgendwer (Anwalt, scheidungserprobte "Freundinnen") vorgerechnet hat, wieviel Unterschied es in harten Euros macht, wenn der Lebensmittelpunkt der Kids bei ihr liegt.

Grüssles
Martin
(der davon ausgeht, dass Du diesen Wisch trotzdem NICHT unterschreiben wirst)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 18.04.2013 21:23
(@ginnie)
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Hi

beim Wechselmodell stelle ich mir immer vor, dass man auch die Kosten des Kindes aufteilt. Also, jeder hat seine Wohnung, die auch fürs Kind reicht, das steht außer Diskussion. Jeder finanziert sich seinen Urlaub, den er sich leisten kann. Und die Kosten fürs Kind werden eben gequotelt nach Einkommen aufgeteilt, also so dass es jeder gerecht findet. Wenn die KM trotz Wechselmodell KU begehrt, muss sie dann aber auch die Kosten zahlen wie monatliche Ausgaben (Essensgeld Schule, oder Sportverein oder Fahrkarte oder sowas), und einmalig pro Jahr anfallende Ausgaben wie Klamotten, Schuhe, Sport- und Schulsachen daraus begleichen. Dann ist es doch für sie eher ein Nullsummenspiel?

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2013 22:11
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

einmalig pro Jahr anfallende Ausgaben wie Klamotten, Schuhe, Sport- und Schulsachen

:knockout: um es richtig zu stellen: Klamotten, oder Schuhe kauft man natürlich öfter als einmal pro Jahr ...wäre zumindest dem Kindeswohl zuträglich  :rofl2:

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2013 22:23
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

m es richtig zu stellen: Klamotten, oder Schuhe kauft man natürlich öfter als einmal pro Jahr

Kommt auf den Wachstumsquotienten des Kindes und die Menge der gekauften Kleidung an, ebenso deren vorausschauende Auswahl. Es ist ein Unterschied, ob ein Designer-Wunsch oder praktische Gestaltung des Notwendigen dahinter steckt. Alles darüber Hinausgehende ist kein Grundbedarf, sondern Wunschdenken.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 19.04.2013 01:10
(@psoidonuem)
Registriert

Dann ist es doch für sie eher ein Nullsummenspiel?

Du setzt einen gewissen gesunden Menschenverstand gepaart mit rationaler Denkfähigkeit voraus.

Aktuell blamiert sie mich bei meiner Hausbank. Weil sie die Sparverträge der Kinder "vor mir in Sicherheit bringen" will. Sie. Vor mir. Maximal lustig.

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Themenstarter Geschrieben : 22.04.2013 13:55
(@psoidonuem)
Registriert

Moin,
das ist nicht rechtsverbindlich und kann jederzeit wieder geändert werden, wenn es einem von Euch nicht passt. Wechselmodelle existieren juristisch nicht und können daher auch nicht eingeklagt werden.

Ja nee, is klar.

das vielleicht nicht - aber sich selbst vermutlich für schlau, nachdem ihr irgendwer (Anwalt, scheidungserprobte "Freundinnen") vorgerechnet hat, wieviel Unterschied es in harten Euros macht, wenn der Lebensmittelpunkt der Kids bei ihr liegt.

Grüssles
Martin
(der davon ausgeht, dass Du diesen Wisch trotzdem NICHT unterschreiben wirst)

Ich tippe, dass sie ihn primär dazu nehmen will, um das Kindergeld auf sich zu übertragen. Falls sie das überhaupt kann ohne meine Zustimmung. Da wollte sie nämlich irgendwelche Unterlagen haben, die ich gar nicht habe.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.04.2013 14:10
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ich tippe, dass sie ihn primär dazu nehmen will, um das Kindergeld auf sich zu übertragen. Falls sie das überhaupt kann ohne meine Zustimmung. Da wollte sie nämlich irgendwelche Unterlagen haben, die ich gar nicht habe.

Für den KiGe-Bezug ist der Wohnsitz der Kinder entscheidend. Theoretisch braucht Deine Deine Zustimmung zur Anmeldung; praktisch führen viele Meldeämter diese auch so durch, weil damit ja nur ein bereits bestehender Zustand dokumentiert wird.

Sollte sie solche Dinge vorhaben, sprechen die natürlich nicht gerade für ein "einvernehmliches Wechselmodell" und für "Elternverantwortung auf Augenhöhe"...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 22.04.2013 16:38
(@psoidonuem)
Registriert

Ich habe vorhin was in der FAZ gelesen: "Niemand weiß, wo für José Mourinho die Wirklichkeit aufhört und die Verfolgungsphantasien anfangen. Madrids Trainer kennt nur ein Zentrum: sich selbst..."

Ich kenne noch so jemanden. Ich muss es nur schaffen, das auszunutzen.

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Themenstarter Geschrieben : 22.04.2013 17:21
(@azurit)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

Für den KiGe-Bezug ist der Wohnsitz der Kinder entscheidend.

das mag vielleicht in der Praxis meistens so sein, kann aber auch anders geregelt werden. Bei mir: Wohnsitz von Kind eins bei mir, Kind zwei bei Mutter. Jeder hat einen Freibetrag. Kindergeld fuer beide geht an die Mutter. Habe das beim Finanzamt so als Wunsch geäussert, und nach einigem Rumblättern in ihren Vorschriftenbüchern hat es die Finanzfrau entsprechend "eingestellt".

viele Grüsse
Azurit

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2013 18:44




(@psoidonuem)
Registriert

So, gestern Termin beim Jugendamt. Ex wollte wohl gerne das klassische Modell einführen und hat gleich richtig losgelegt ohne Punkt und Komma und dabei natürlich wieder Freundin, Unterhalt, Betreuungszeiten, Anwalt und was weiss ich noch durcheinandergemischt und auch die zeitliche Abfolge grotesk auf den Kopf gestellt. Zu Letzterer konnte ich glücklicherweise auch meine Wahrnehmung darstellen.

JA-Mitarbeiter (2 Männer) haben immer wieder rausbekommen wollen, was für die Kinder besser oder schlechter ist und warum. Bekamen aber von ihr wie erwartet keine zielführenden Antworten, weil sie wieder nur um sich selbst kreiste. Irgendwann war das denen auch zu blöd und sie sagten wir wären ja nun beide nicht sonderlich kompromissbereit (aber nach meinem Empfinden nur sie meinte, denn ich hatte ja schon Vorschläge gemacht, die aber alle nicht zu einer wesentlichen Änderung der Betreuungszeit geführt hätten). Ich sagte dann, dass das, was wir jetzt machen bereits ein Kompromiss sei, das Beste für die Kinder so wenige Übergaben wie möglich seien, da es da immer zu Konfrontationen komme. Dann machte sie noch einen Vorschlag, bei dem Sie die Kinder eine Nacht mehr hätte, es aber zu einer weiteren Übergabe des 3jährigen käme. Ich habe den nicht direkt abgelehnt, aber in Frage gestellt, wo da der konkrete Vorteil sei. Zumal vorher schon geklärt war, dass sie ihn, obwohl nicht eigentlich berufstätig wohl auch nur so eine Stunde früher abholt als ich. Das würde ihn nur verwirren, und den Kindergarten nebenbei auch.

Dann, nach ca. zwei Stunden, die wollten wohl endlich Feierabend machen, sagten das JA, sie würden vorschlagen, es dann erstmal so lassen bis wir und so in drei Wochen wieder sehen, falls wir uns wieder sehen wollten.

Insgesamt ein Teilerfolg, glaube ich. War trotzdem schlimm, den Menschen, den man mal so geliebt hat und den man eigentlich immer noch mag sich so demontieren zu sehen. Hat sich gestern mit schnippischen Kommentaren, Einwürfen (wenn ich mal zu Wort kam) und Wertungen gar keinen Gefallen getan. Und indem sie mir immer wieder auf der Paarebene einen reinwürgen wollte. Als sie über die ungeheure moralische Verantwortungslosigkeit der Tatsache, dass ich eine sehr junge Freundin habe sprach, war nach meinem Empfinden alle 3 Männer im Raum sprachlos. Vor allem weil klar war, dass sie das auch den Kindern gegenüber so vertritt.

Mal sehen, wie es weitergeht.

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Themenstarter Geschrieben : 07.05.2013 19:02
(@psoidonuem)
Registriert

Sorry, dass ich den anderen WM Thread für meine Zwecke missbracuht habe obwohl ich einen eigenen habe. Bin etwas durcheinander derzeit ^^

Letzte Woche war der zweite Termin beim JA. Nicht. Ex hat ihn abgesagt, mir aber nichts gesagt. Da ich auf dem Weg dorthin aber anrief (ich kenne sie ja nun schon) erfuhr ich es noch halbwegs rechtzeitig.
Ich erfuhr außerdem, dass das JA das gar nicht gut findet, den Termin abzusagen, nur weil eine Woche später ein Gerichtstermin stattfände, man hätte sich ja, zum Wohle der Kinder auch so einigen können. Und dass ja nichts dafür sprechen würde, vom seit einem Jahr gelebten WM abzurücken, ich könne mich ja offenbar genau so gut um die Kinder kümmern. Ich dachte ich hör nicht richtig.
Ja, ich weiß, das nutzt mir gar nichts, zumal T1 und T2 das WM gerade aufheben indem die eine bei Mama und die andere bei mir wohnen will. Aber ich glaube, dass es gar nicht so schlecht aussieht, dass ich meinen Kleinen auch zukünftig mehr als nur 4 Tage im Monat sehen kann.
Übrigens hat Ex sich auch beim Gespräch mit der Jugendpflegerin von ihrer "besten" Seite gezeigt. Bezweifle sehr stark, dass die sich wesentlich anders äußern wird als das JA.
Morgen ist Verhandlung.

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Themenstarter Geschrieben : 28.05.2013 15:32
(@psoidonuem)
Registriert

Ich brauche jetzt einen Rat, wie ich weiter vorgehe bitte.

Letzten Donnerstag war Verhandlung über meinen Antrag auf ABR. JA und RP äußerten, dass kein Grund bestehe, vom gelebten WM abzuweichen. Der Richter wies meine Ex und ihre Anwältin zurecht, so etwas wie eine Standardregelung oder klassische Regelung gebe es (zumindest in seinem Gerichtssaal) nicht. Am Ende wollte er dann aber nichts urteilen, weil er einerseits die Kinder sehen wollte und er sagte, egal was er urteile, ABR oder Umgang, das funktioniere nicht solange wir nicht miteinander reden. Hat er Recht. Und dann hat er uns für übernächstes WE die Familienpsychologin gebucht.
Am Montag waren dann die Kinder da und unterhielten sich mit dem Richter. Während dieser 1,5 Stunden haben uns meine Frau und ich unterhalten, am Ende sehr konstruktiv im Vergleich zu sonst. ISt wahrscheinlich der Angst geschuldet, dass sie verlieren könnte, aber egal, das Ergebnis zählt.

Sie schlägt vor, wir machen für jedes Kind einen Plan (die großen 12J und 15J sollen selbst ihre Wünsche eintragen) wobei sie mir den kurzen von Do 1800 bis Sa 1300 und in der anderen Woche von Do 1800 bis So 1800 "zugestehen würde" (ja, so redet die). Außerdem "darf" ich alle Kinder auch an anderen Tagen als den vereinbarten sehen, wenn ich was mit einem oder mehreren unternehmen kann/ will usw usf. Wie schreibt man sowas auf? Gleichzeitig solle ich meinen ANtrag auf ABR zurückziehen, sie mache das dann auch, und dann kämen wir um weitere Verhandlungen und auch um die Gutachterin rum (was ich eigentlich nicht glaube).

Geht das so einfach, dass wir dem Richter den Plan einreichen? Und was ist, wenn die beiden Großen es sich anders überlegen? Wir können doch dann nicht einfach abweichen wenn der Richter was urteilt? Bzw, wenn er sagt, okay, ihr könnt das ja doch alleine, es gibt kein Urteil, welche Rechtssicherheit habe ich? Und meine Frau auch?

Was mache ich denn jetzt?

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Themenstarter Geschrieben : 05.06.2013 11:59
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Wenn ich das richtig verstehe läuft es doch in dem Verfahren eher nach Deiner Vorstellung?!?!

Ich für mich wäre immer höchst misstrauisch, wenn wie in Deinem Fall die KM von jetzt auf gleich so kooperationsbereit ist.
Das hat was von "Sie sieht ihre Felle davon schwimmen", und will retten was zu retten ist.

In Deiner Situation wurde ich das wahrscheinlich durchurteilen lassen, um eine gewisse Sicherheit zu haben zu haben.

Was wäre nämlich, wenn die KM sich übermorgen einfach nicht mehr an Eure Umgangsregelungen gebunden fühlt, da ja das Verfahren um das ABR vom Tisch ist?
Dann geht der ganze Schamas von vorne los.

Grüsse!
JB

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2013 12:09
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ps,

Sie schlägt vor, wir machen für jedes Kind einen Plan (die großen 12J und 15J sollen selbst ihre Wünsche eintragen) wobei sie mir den kurzen von Do 1800 bis Sa 1300 und in der anderen Woche von Do 1800 bis So 1800 "zugestehen würde" (ja, so redet die). Außerdem "darf" ich alle Kinder auch an anderen Tagen als den vereinbarten sehen, wenn ich was mit einem oder mehreren unternehmen kann/ will usw usf. Wie schreibt man sowas auf? Gleichzeitig solle ich meinen ANtrag auf ABR zurückziehen, sie mache das dann auch, und dann kämen wir um weitere Verhandlungen und auch um die Gutachterin rum (was ich eigentlich nicht glaube).

nicht schlecht. Mit einem solchen Aufschrieb ist a.) der Lebensmittelpunkt der Kids bei Muddi quasi amtlich dokumentiert und b.) die Verteilung der Betreuungs-"Lasten" so zementiert, dass sich auch bei im Einzelfall abweichenden Regelungen jede Diskussion um den Kindesunterhalt erübrigt: Der fliesst von Dir an Muddi, und zwar in voller Höhe.

Geht das so einfach, dass wir dem Richter den Plan einreichen? Und was ist, wenn die beiden Großen es sich anders überlegen? Wir können doch dann nicht einfach abweichen wenn der Richter was urteilt? Bzw, wenn er sagt, okay, ihr könnt das ja doch alleine, es gibt kein Urteil, welche Rechtssicherheit habe ich? Und meine Frau auch?

natürlich kann man davon jederzeit abweichen; es wird ja niemand dazu verurteilt, die nächsten fünf Jahre in einem bestimmten Gefängnis zu verbringen. Den Kindern ist eh egal, was in einem solchen Wisch eines Gerichts steht; damit kann man einen 12- oder 15-jährigen Teenie weder zum Umgang zwingen noch davon abhalten. Und das wird sich in den nächsten Jahren nicht ändern; da findet Umgang rein alters- und entwicklungsbedingt nur noch so statt, wie die Kids Bock und gerade nichts anderes vorhaben - und nicht, wie in irgendeinem "Umgangsplan" steht.

Unterm Strich: Deine DEF bastelt Dir gerade eine Art "Wechselmodell light", bei dem Du mehr Umgang bekommst als der "gemeine deutsche Wald- und Wiesen-Umgangsvater", aber trotzdem den vollen Unterhalt bezahlst. Das kannst Du ganz leicht checken: Schlag ihr vor, dass Ihr Euch auf dieses Modell einigt - und gleichzeitig darauf, dass nur zwei Drittel des KU nach DDT von Dir an sie fliessen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 05.06.2013 12:13
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

M.E. hast Du verdammtes Glück mit diesem Richter. Das WM ausurteilen wird kaum möglich sein, da es im Gesetz nur sehr indirekt hierfür Aussagen gibt (z.B. Kindeswohl, Kontinuität, aber keinen explizieten Paragraphen). Die KM sieht in soweit ihre Fälle davon schwimmen, dass bei diesem Richter durchaus die Möglichkeit besteht, dass Du das ABR übertragen bekommen könntest. Der Richter sieht ein gelebtes WM, wovon die KM abweichen will, Du jedoch bereit bist, es weiter zu führen. Von daher wäre das ABR bei Dir ein Garant dafür, das es dem Wohl der Kinder am meisten entsprechen würde.

Von daher macht die KM Dir ein Angebot, welches zwar höher ausfällt als alles bisher gesagte, aber dennoch von einem echten WM weit entfernt ist. Die Wochenendlast für den Kleinen liegt fast völlig bei Dir - warum wohl? Was spricht dagegen, im Wochenrythmus zu wechseln, was sind da ihre Agrumente?

Zum Unterhalt hat @Brille007 bereits alles gesagt.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2013 12:20
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

in Ergänzung zu @oldie

Die Wochenendlast für den Kleinen liegt fast völlig bei Dir - warum wohl? Was spricht dagegen, im Wochenrythmus zu wechseln, was sind da ihre Agrumente?

dieses "Modell" teilt die Eltern auf in einen Spass- und einen Alltags-Elternteil. Du hättest mit Alltag und Schule wenig zu tun; Deine DEF dafür regelmässig freie Wochenenden, aber wenig Freizeit mit den Kids. Wo soll der Sinn liegen?

Auch ich würde da Gegenvorschläge machen, die (viele) Wochentage enthalten, auch wenn das mal mit Deinen Arbeitszeiten kollidiert. Mit 12 und 15 Jahren müssen "Kinder" ja nicht mehr ständig betreut, bespielt, bespasst und bekocht werden.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2013 12:28
(@psoidonuem)
Registriert

@jensb
Eben das ist auch meine Befürchtung

@Martin
Wenn ich ihr das vorschlage, wird sie behaupten, ich wolle die Kinder nur, um Unterhalt zu sparen. Genau damit hat der Schlamassel ja vor 2 Monaten angefangen. Ich kann mir also praktisch das WM light "kaufen". Da sich ja der TU erhöht, ist der Unterschied 285 € die ich lieber sinnvoll selber für die Kinder ausgeben will als dass sie in der AV der KM landen.

@oldie
Die Argumente gegen den Wochenrhythmus sind eher diffus, die beiden jüngeren seien "entwurzelt", die sozialen Kontakte würden nicht funktionieren (der Kleine könne z.B. nicht jeden Dienstag ins Kinderturnen, den Zahn hat ihr der Richter aber schon gezogen, Papa sehen sei wichtiger als Turnen)(bei den Großen würden ständig Freunde klingeln und anrufen, keiner wisse, wann die da sind - da denke ich mal das ist mit keinem Modell zu vermeiden). Fakt ist aber, Die Große will eh machen was sie will, die mittlere findet das Modell für ihre Bedürfnisse gut. Letztlich geht es also um den Kleinen, und da hat sie an sich keine Argumente. Im Grunde müsste der sich nach seiner Schwester richten.

@Martin
Die 12 und 15jährige sind unter der Woche tagsüber eh praktisch nicht da, richtig. Und die Große ist am WE an sich auch abends nicht da ^^
Der "Sinn", dass ich jeden Samstag dran bin ist da zu finden, dass Ex Sa vorm arbeitet und zu der Zeit Papa-Kind-Turnen ist.

Einen wöchentlichen Wechsel würde ja jeder kapieren mMn, aber das jetzige Modell, da hat noch jeder den Kopf geschüttelt. Zumal es es unnötig viele Wechsel hat. Andererseits sind es nur 3, dann 4, Tage Pause bis zum nächsten Umgang. Und es geht ja in unserem Fall auch ein Stück weit um Kontrolle, wie ist die Stimmung der KM usw usf. Ich weiß echt nicht, was ich vorschlagen soll

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2013 13:02
(@psoidonuem)
Registriert

Ich sehe gerade, dass der Unterschied zwischen vollem KU und "zwei Kinder vollen KU und das Kind das 50/50 lebt halben KU" nur ca. 160 € ausmacht.
Das kann ich zahlen.

Es geht jetzt wirklich darum, a) ihr einen Vorschlag für den Kurzen zu machen ohne dass sie sich angepisst vorkommt und b) das Ganze dann festzuzurren.

Frage daher: Wenn ich meinen Antrag jetzt zurückziehe, ist das Verfahren dann beendet und es wird nichts geurteilt? In dem Fall müssten wir - vor Rückzieher - zum Notar?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2013 13:35
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Pseudonuem,

Es geht jetzt wirklich darum, a) ihr einen Vorschlag für den Kurzen zu machen ohne dass sie sich angepisst vorkommt und b) das Ganze dann festzuzurren.

Anstelle des Rückziehers (und Vereinbarung vorm Notar) könnt Ihr Eure Vereinbarung auch seitens Richter gerichtlich protokollieren lassen.

Sprich mal mit Deinem Anwalt, der Mehraufwand (Zeit und Geld) sollte sich gegenüber notarieller Vereinbarung in Grenzen halten, eventuell auch aufwiegen.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2013 10:04




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