Guten Morgen ihr Lieben!
Uns flatterte, zeitgleich mit einem Schreiben des Jugendamtes, mal wieder ein Schreiben des neuen Anwalts der Ex meines LGs ins Haus mit der Aufforderung seine Einkünfte offen zu legen, allerdings wurde bereits letztes Jahr im Mai und dieses Jahr im Januar Auskunft verlangt. Letztes Jahr war nichts zu machen, da er im Schnitt 800,- € verdiente und dann von September bis Mitte November zudem arbeitssuchend war. Seit November 2014 hat er nun einen auf ein Jahr befristeten Vollzeitjob. Ob dieser nach Ablauf in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt wird ist noch nicht klar. Dem Auskunftsgesuch (wiederum vom Rechtsanwalt) von Januar wurde entsprochen, insofern besteht doch eigentlich kein Anspruch auf erneute Auskunft, ausser es würden sich gravierende Änderungen ergeben oder sehe ich das falsch? Oder muss man dem JA nun dennoch Auskunft geben?
Gemäss dem Fall das wäre doch alles so korrekt, könntet ihr uns bei der Berechnung helfen?
Status: geschieden (GSR)
Kinder: 13 und 8 Jahre
Mutter: Hartz IV-Empfängerin (bzw. sagt sie am Telefon jedes Mal sie wäre nicht zu Hause sondern auf der Arbeit (besteht da eine Auskunftspflicht bzgl. ihrer Einkünfte ggü. meinem LG und was würde ihm das bringen?))
Zuständiges OL müsste Frankfurt sein.
Er: 1500,- € netto (seit 11/2014, befristeter Arbeitsvertrag bis 11/2015, 09/2014-11/2014 arbeitssuchend, 12/2013-09/2014 800,- netto), 1 Kinderfreibetrag
Fahrtkosten: 44,49 €/Monat (ÖPNV, da kein Führerschein) + Fahrtkosten Umgang zwischen 210,- € und 425,- € (je nach kartenkontingent der DB)
Wie sieht das eigentlich aus wenn wir heiraten? Ich verdiene einiges mehr als er, sodass er Steuerklasse V und ich III nehmen würde. Ist es korrekt, dass er dann trotzdem weiter so berechnet wird, als hätte er Steuerklasse I?
Vielen lieben Dank für eure Hilfe und eine schöne und vor allem ruhige Woche!
Guten Morgen.
Oder muss man dem JA nun dennoch Auskunft geben?
Womit wird die erneute Anfrage denn begründet?
Ansonsten fragen und ggf. antworten, dass sie euch vor Januar 2017 nicht wieder belästigen sollen.
Mutter: Hartz IV-Empfängerin (bzw. sagt sie am Telefon jedes Mal sie wäre nicht zu Hause sondern auf der Arbeit (besteht da eine Auskunftspflicht bzgl. ihrer Einkünfte ggü. meinem LG und was würde ihm das bringen?))
Nein, weder bringt es etwas noch gibt es einen Anspruch.
Er: 1500,- € netto (seit 11/2014, befristeter Arbeitsvertrag bis 11/2015, 09/2014-11/2014 arbeitssuchend, 12/2013-09/2014 800,- netto), 1 Kinderfreibetrag
Fahrtkosten: 44,49 €/Monat (ÖPNV, da kein Führerschein) + Fahrtkosten Umgang zwischen 210,- € und 425,- € (je nach kartenkontingent der DB)
Gibt es schon einen Titel? Wie lautet der?
Sonst einen erstellen lassen über 375,- €, aufgeteilt auf beide Kinder befristet bis Ende des Arbeitsvertrages.
Umgangskosten ggf. gegen eine evtl. Absenkung des SB aufrechnen.
Wie sieht das eigentlich aus wenn wir heiraten? Ich verdiene einiges mehr als er, sodass er Steuerklasse V und ich III nehmen würde. Ist es korrekt, dass er dann trotzdem weiter so berechnet wird, als hätte er Steuerklasse I?
Ja, bzw. Stkl 4, was fast dasselbe ist.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Guten Morgen Beppo,
Die Anfrage wird gar nicht begründet. Ich gehe davon aus, dass sie dem neuen Anwalt nicht erzählt hat, dass sie bereits 2x Auskunft verlangt hat und auch das Jugendamt davon nichts weiss.
Einen Titel gibt es bislang nicht. Das mit dem befristeten Titel ist eine gute Idee. Darf ich fragen, wie du auf die 375,- € kommst? Ich hatte es in einen Unterhaltsrechner eingegeben und der spuckt mir 346,- € aus. 191,- € für den Grossen und 155,- € für die Kleine.
Vielen Dank dir auf alle Fälle schon Mal!
Wie ging denn die Anfrage vom Januar aus und von wem kam die?
1.500 - 1.080 - 45 = 375
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Die Anfrage von Januar kam, wie die von letztem Jahr Mai, von der alten Rechtsanwältin der Ex. Zu dem Zeitpunkt hat die Rechtsanwältin meines LGs vollumfänglich Auskunft gegeben und von ihr wurde auch mitgeteilt, dass damit momentan keine weiteren Auskünfte von Nöten sind. Seit Januar kam dann aber rein gar nichts mehr. Theoretisch ist er ja damit schon seit Januar in Verzug gesetzt oder?
Bzgl. Unterhaltsberechnung: Ok, der Unterhaltsrechner hatte pauschal 75,- € abgezogen.
Die Umgangskosten irgendwie, wenigstens teilweise, geltend zu machen wird wohl nicht funktionieren oder?
Ist immer noch schwierig.
In den Köpfen der Richter ist immer noch festgenagelt, dass dafür der Umgangselternteil alleine verantwortlich ist und es keinerlei Rolle spielt, wie er das bezahlt.
Dabei können sie sich auch immer noch auf den BGH stützen, der bestenfalls das Abholen vom Bus für die Mutter für zumutbar hält.
Das folgt immer noch der Logik, "Wenn der Vater über dem SB liegt, hat er genug um den Umgang alleine zu bezahlen und wenn er darunter liegt, darf es nicht zulasten des Mindestunterhalts gehen!" Also bei Adler und bei Zahl muss der Vater bezahlen und nur wenn die Münze auf dem Rand stehen bleibt, darf er Umgangskosten geltend machen.
Normalerweise würde ich den trotzdem immer geltend machen aber ich würde in diesem Falle nicht zuviel Druck machen, sonst kommt die Gegenseite noch auf die Idee, den SB wegen Zusammenlebens zu kürzen und den vollen Mindestunterhalt zu fordern.
Deswegen die Umgangskosten erst dann geltend machen, wenn die Gegenseite Streit anfängt.
Wie war denn der Ton in dem Schrieb?
War der einigermaßen höflich oder die übliche Anwaltsk*tze?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Letzteres aber sowas von... Zumal sie auch nach fast einem halben Jahr Korrespondenz mit sämtlichen anderen Rechtsanwälten der durch meinen LG beauftragten Kanzlei noch nicht begriffen hatte, dass die urpsrüngliche Rechtsanwältin XYZ meines meines LG krankheitsbedingt dort nicht mehr erreichbar ist. Egal wer ihr schrieb, das nächste Schreiben war wieder an Frau XYZ gerichtet :knockout: Nun ist bei der Ex ein neuer RA am Start, wobei auch mein LG auf der Suche nach einem anderen RA ist, da nun endlich der Umgang gerichtlich festgelegt werden soll, die Ersatzanwältin sich aber weigerte und ihn ans JA verwies :knockout:Nun ja, andere Baustelle.
Sollte er es denn beim Jugendamt im Wohnort der Kinder (250 km von uns weg und nur 1x die Woche besetzt) versuchen oder lieber gleich zu einem Notar gehen? Und mit welchen Kosten muss man beim Notar in etwa rechnen?
Für den Titel muss er nicht zum fernen JA.
Das kann er auch am eigenen Ort.
Darf sich nur nicht abwimmeln lassen.
Beim Notar darf es nur eine geringe Schreibgebühr kosten aber weil es so wenig bringt haben die meisten auch keine Lust das zu machen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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Alles klar, dann wird er das so schnell als möglich anleiern, sodass wenigstens das vom Tisch ist.
Viiiiiiiieeeelen lieben Dank!
Hallo,
irgendwie ist die Sache völlig verwurschtelt. Rein rechtlich hat Dein LG eindeutig die schlechteren Karten. Trotzdem muss er nicht alles schlucken. Aber bei 250km Entfernung sind viele Dinge nicht einfach.
1. Solange kein Titel gefordert wird, sollte auch keiner erstellt werden. Damit gibt es keine Ruhe sondern nur neue Probleme, wenn er wieder arbeitslos werden sollte. Sollte ein Titel gefordert werden, dann ist der Notar vor Ort durchaus die günstigere Variante.
2. Man kann dem Anwalt schreiben, dass bereits im Januar Auskunft erteilt wurde und deshalb nicht wieder Auskunft erteilt wird, oder einfach die Unterlagen an ihn schicken.
3. Die Unterhaltssumme, die Beppo ausgerechnet hat ist sinnvoll. Sie ist auch ein Kompromiss. Deinem LG könnte sehr wohl eine Haushaltsersparnis durch euer Zusammenleben oder ein fiktives Einkommen angerechnet werden. Deshalb würde ich den Anwalt auch bei Laune halten.
Wie Unterhalt konkret zu berechnen ist ergibt sich aus den Leitlinien des zuständigen <a href="http://www.famrb.de/unterhaltsleitlinien.html>Oberlandesgerichtes</a>."
4. Bei H4 wird auf die KM durchaus Druck seitens der ARGE ausgeübt KU einzutreiben, dass macht insbesondere Probleme, wenn der KU unter Mindestunterhalt liegt. Die KM profiitert davon nicht, da der KU (in der Bedarfsgemeinschaft) mit H4 verrechnet wird. Außer sie hat Freude daran euch zu ärgern.
5. Hinsichtlich Umgang ist der Hinweis der Anwältin sich wegen Umgang zunächst an das JA beim Kind zu wenden richtig, das Gericht wird nichts unternehmen solange kein Versuch beim JA unternommen wurde. Also an JA wenden, wann das erfolglos bleibt zurück zum Anwalt.
VG Susi
1. Solange kein Titel gefordert wird, sollte auch keiner erstellt werden. Damit gibt es keine Ruhe sondern nur neue Probleme, wenn er wieder arbeitslos werden sollte. Sollte ein Titel gefordert werden, dann ist der Notar vor Ort durchaus die günstigere Variante.
Jepp. Sehe ich auch so.
5. Hinsichtlich Umgang ist der Hinweis der Anwältin sich wegen Umgang zunächst an das JA beim Kind zu wenden richtig, das Gericht wird nichts unternehmen solange kein Versuch beim JA unternommen wurde. Also an JA wenden, wann das erfolglos bleibt zurück zum Anwalt.
Das sehe ich anders.
Diese Vermittlung müsste tatsächlich am Ort des Kindes statt finden und den Aufwand würde ich auch scheuen.
Manche Richter fühlen sich zwar belästigt, wenn man gleich zu ihnen kommt und nicht erst zum JA rennt, eine Pflicht kann es aber schon wegen des Beschleunigungsgebots nicht geben.
Gibt es denn zur Zeit gar keinen Umgang oder was gibt es da zu klären?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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Das Jugendamt wurde bereits bemüht. Dort wurde bereits im November 2013 eine Umgangsregelung vereinbart an die sich die KM aber weiterhin weigert zu halten, sodass der Umgang nur nach ihrem Gutdünken erfolgt. Auch mittels Anwälten konnte keine Einigung erzielt werden, sodass der KV bereits im September 2014 Klage einreichen wollte, was dann aber nicht ging, da die Anwältin schwer erkrankte und in Folge der Krankheit nicht mehr tätig ist. Der Ersatz trat erst im Januar 2015 auf den Plan und weigerte sich dann die mehr oder minder vorbereitete Klage einzureichen und verwies ihrerseits wieder auf das JA zurück. Anwälte hätten damit nichts zu tun, das sei Sache des JA und ausserdem sei sie nicht das Sozialamt... Die Suche nach einem neuen Anwalt gestaltete sich jedoch schwierig, da uns keiner auch nur ansatzweise sagen konnte, was die Sache denn ca. kosten würde, da ich die Kosten hätteübernehmen müssen, zumal bei meinem LG durch Arbeitslosigkeit und Umgangskosten keinerlei Rücklagen mehr vorhanden sind, er aber zuviel verdient um PKH bewilligt zu bekommen...
Wenn das Jugendamt Auskunft ersucht, heisst das nicht im Umkehrschluss, dass ein Titel gefordert wird? Was würdet ihr denn jetzt machen? Sowohl Anwalt als auch JA schreiben, dass der Auskunftspflicht bereits vollumfänglich nachgekommen wurde und er natürlich gerne im Januar 2017 erneut Auskunft erteilt? Letzten Endes erfolgte nach der Auskunft im Januar ja lediglich keine Berechnung bzw. eine Aufforderung einen gewissen Betrag X zu zahlen aber eigentlich wurde er damit doch bereits in Verzug gesetzt oder bin ich auf dem Holzweg? Insofern wäre es wohl nur eine Frage der Zeit bis die Titulierung gefordert wird und ihn eine saftige Nachzahlungsforderung ereilt?!
Eine Auskunftsaufforderung ist zunächst mal nicht mehr als eine Auskunftsaufforderung.
Sie kann bereits eine Zahlungsaufforderung enthalten muss aber nicht.
I.d.R. erstattet man irgendwann Auskunft und dann folgt eine Zahlungsaufforderung auf Basis der Auskunft.
Wenn man die akzeptiert, muss bis zum 1. des Monats der Inverzugsetzung, also der Auskunftsaufforderung zum Zwecke der Unterhaltsberechnung rückwirkend bezahlt werden.
Wenn bisher nur Auskunft gefordert, diese gegeben wurde und danach nichts mehr kommt, muss man auch nicht mehr machen. Nicht mal zahlen, sollte aber das Geld dafür schon mal in die Backentaschen stecken.
Titulieren muss man auch nur, wenn das explizit verlangt wird und nur in der Höhe und der Frist, die man selbst für richtig hält. Das JA hat das so zu titulieren.
Wenn das der Mutter oder der Beistandschaft nicht passt, müssen sie klagen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Alles klar. Dann soll er denen einen netten Brief schreiben und ein "Sparkonto" anlegen 😉 Vielen lieben Dank, ohne euch wäre ich schon verzweifelt oder Amok gelaufen.
So, gestern kam dann das nächste Schreiben bzw. Auskunftsgesuch. Dieses Mal über den Arbeitgeber meines LG. "Bogen zur Klärung von Unterhaltsverpflichtung" schimpft sich das Ganze. Ich gehe mal stark davon aus, dass das vom RA der Ex angeleiert wurde oder könnte das auch vom JA veranlasst worden sein? Wobei es ja eigentlich egal ist aber mein LG war gestern doch ziemlich geplättet und sein Arbeitgeber wenig begeistert :exclam: Was soll er denn jetzt damit machen? Ausfüllen oder eher nicht?
Des Weiteren habe ich mir das Schreiben vom Jugendamt mal selbst angesehen. Es geht in dem Schreiben um die Feststellung der Leistungsfähigkeit bzgl. des Unterhaltsvorschusses für seine Tochter. Der Große ist ja schon 13. Ihm wurde angeboten einfach 112 € zu bezahlen oder ersatzweise seine Einkünfte offen zu legen.
Oh man, wäre es nicht irgendwie einfacher den Unterhalt, wie anfangs vorgeschlagen, beim Notar oder JA auf die Dauer des Arbeitsvertrages begrenzt titulieren zu lassen? Dann hätte das Ganze mal ein Ende und er könnte sich auch endlich um die Umgangsklage kümmern, denn den Unterhalt muss er ja so oder so zahlen, wenn denn der Anwalt der Ex mal aus dem Quark käme. Letzten Endes hat er so nämlich zwar ein paar Hundert Euro mehr im Monat aber dennoch nicht ansatzweise genug für ein Verfahren und noch dazu ständig Stress, was ihn sehr belastet. Bin ich zu kurzsichtig was das alles angeht oder meint ihr nicht auch, dass diese Verzögerungstaktik den Streit unnötig in die Länge zieht? Klar, Friede, Freude, Eierkuchen wird wohl nie herrschen aber damit wäre wenigstens eine Baustelle mal zeitweise vom Tisch und die nächste könnte angegangen werden.
Bzgl. dem Jugendamt und dessen Auskunftsgesuch habe ich auch noch eine Frage:
In dem Formular zur Leistungsfeststellung wurden auch die Daten des Ehepartners abgefragt. Heißt das, dass wenn der Partner reichlich verdient, dieser unter Umständen den Unterhalt bis zum Mindestunterhalt oder gar einer anderen Stufe aufstocken muss? :puzz: Ich verdiene locker das Vierfache wie mein Partner aber arbeite dafür auch genug und ganz ehrlich, wenn dem so ist, kann ich mir durchaus überlegen, ob wir tatsächlich auch standesamtlich heiraten sollten oder es bei einer freien Trauung belassen :exclam:
Moin.
Hat der RA denn euren Schrieb schon erhalten oder hat sich das überschnitten?
Oder hat der RA gar nicht erst seine Antwort abgewartet?
Den Fragebogen würde ich auf gar keinen Fall ausfüllen und dem Arbeitgeber freundlich erklären, dass die Auskunft längst gegeben wurde und daher kein weiterer Auskunftsanspruch besteht.
Dem JA würde ich schreiben, dass sie offenbar nicht zuständig sind, da sich bereits ein RA um die Sache kümmert.
Die 112,- würde ich trotzdem bezahlen, denn es ist weniger als wir ausgerechnet haben.
Ob damit Ruhe einkehrt, wage ich allerdings zu bezweifeln.
Den RA würde ich deutlich darauf hinweisen, dass sich bereits das JA um die Ansprüche kümmert und er euch deswegen nicht weiter belästigen soll und vor Allem nicht seinen Arbeitgeber, da er mit seinen Aktionen seinen Arbeitsplatz gefährde.
Titulieren würde ich die 112,-€ sowie die, nach Altersstufe entsprechend kleinere Summe für das 8 jährige Kind.
Ob eine Heirat Sinn macht hat mit dieser Frage nicht viel zu tun. Ihr werdet auch so so behandelt, als seit ihr verpartnert.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Oh sorry, da habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Die 112,- € sind für die Achtjährige, der Große ist mit seinen 13 Jahren ja nicht mehr unterhaltsvorschussberechtigt. Da kommt somit auf alle Fälle noch etwas. Sollte man die 112,- € dann nicht wie vorgeschlagen mit Befristung titulieren?
Der Rechtsanwalt hatte bereits Anfang Mai mitgeteilt bekommen, dass im Januar schon Auskunft gegeben wurde und somit vorerst kein Auskunftsanspruch seitens der Ex besteht. :knockout:
Auf dem Blatt vom Jugendamt stand nur etwas von Ehepartner, daher dachte ich, dass das bislang noch egal sei. :question:
Halt, Vorsicht!
Es kann durchaus sein, dass das Jugendamt einen eigenständigen Auskunftsanspruch nach SGB hat (wegen dem Unterhaltsvorschuss).
Es ist ausserdem sehr wahrscheinlich, dass der Arbeitgeber vom Jugendamt zur Auskunft aufgefordert wurde. Der Rechtsanwalt kann nicht einfach mal eben irgendwelche Arbeitgeber anschreiben und zur Auskunft auffordern (na ja, er kann schon aber er hätte keinen Anspruch auf irgend eine Antwort).
Von daher sollte der Sachverhalt erst einmal wirklich klar sein, bevor in irgend eine Richtung all zu pampig geschossen wird.
Gruss von der Insel
Aber warum sollte das Jugendamt vor Ablauf der Frist sich gleich an den Arbeitgeber wenden? Zur Überprüfung der eventuell kommenden Angaben? :question:
Was schlägst du denn vor Inselreif? Beim Arbeitgeber versuchen heraus zu finden wer die Auskunft angefordert hat? De Rechtsanwalt hätte er nun erst mal "ignoriert", dem wurde ja schon gesagt, dass er 2017 wieder nachfragen darf.
Von wem war denn die Januaranfrage?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.