Beim Arbeitgeber versuchen heraus zu finden wer die Auskunft angefordert hat?
Na, das hätte ich schon längst getan. Und auch welche Auskünfte angefragt (und evlt. gegeben werden).
Kann doch nicht sein, dass der AG deines LG irgendwem irgendwelche Auskünfte erteilt und der LG nicht weiß wem und was und warum?! :puzz:
Gruß, toto
Er hat doch gestern erst dieses Blatt Papier in die Hand gedrückt bekommen und während der Arbeit kann er das nicht erledigen, zumal die Zentrale in einem anderen Bundesland ist :exclam: Daten weitergegeben haben die wohl eher noch nicht. Er sollte ja erst dieses Blatt ausfüllen.
Beim JA nachfragen, ob sich das nicht mit der Sache mit dem Anwalt überschneidet ist wohl kontraproduktiv oder?
Hallo,
Du solltest verschiedene Dinge strikt trennen.
1) Ein Titel ist nichts anderes als eine Zahlungsverpflichtung, die ggf. vom Gerichtsvollzieher sofort eingetrieben werden kann. Das ist alles.
2) Der Unterhaltsanspruch besteht, da Dein LG der Vater ist, er besteht unabhängig davon ob ein Titel besteht oder nicht. Wenn die KM der Meinung ist, dass die Höhe nicht genügt, kann sie immer vor Gericht ziehen. Daran ändert ein Titel gar nichts.
3) Solange UV gezahlt wird, hat die UV-Kasse das Recht Auskunft über das Einkommen zu verlangen und kann sich auch deshalb an den Arbeitgeber wenden.
Die Forderung der UVK mit 112 Euro dürfte in etwas dem UV entsprechen und wenn er diese 112 Euro zahlt wird die UVK nichts weiter unternehmen. Aber auch hier gilt, dass die Kinder, vertreten durch die KM (und ihren Anwalt) mehr Unterhalt fordern können.
Wenn Ruhe an der Unterhaltsfront eintreten soll, dann muss die Zahlung geklärt werden. Z.B. dadurch, dass Dein LG der KM vorschlägt xx Euro für Kind 1 (13 Jahre) und yy Euro für Kind 2 zunächst befristet auf die Dauer der Beschäftigung zu zahlen. Zu grunde müßte dem ganzen eine Mangelfallberechnung gelegt werden, da nicht genügend Geld für den Mindestunterhalt beider Kinder vorhanden ist.
Sich über KM, JA, UVK, Anwalt aufzuregen bringt hier gar nichts.
VG Susi
Danke für deine Erklärungen! Man lernt eben nie aus.
Susi, aufgeregt wurde sich zwar, jedoch lediglich deshalb, weil bereits Auskunft erteilt wurde, daraufhin aber monatelang nichts mehr kam und man dann angepampt wurde, als hätte man damals nicht reagiert und wäre sowieso gar nicht bereit zu bezahlen. Das das leider nicht kurz und schmerzlos geklärt werden kann, dafür kann sowohl die KM als auch deren Anwalt etwas, weil die Linke nicht weiß was die Rechte tut. Für meinen LG bedeutet das ständiges Gerenne und Hin- und Hergeschreibe, obwohl er seine Daten längst übermittelt hat. Da ist es für mich schon nachvollziehbar, dass man sich darüber von Zeit zu Zeit echauffiert, weil es schlicht und ergreifend unnötig ist.
Du würdest also vorschlagen die 375 € zu bezahlen und hoffen, dass die KM nicht klagt?
Hallo,
ich würde es vorschlagen, aber auf alle Fälle aufteilen auf beide Kinder sonst macht es wieder Ärger. Ich habe jetzt nicht auf dem Schirm wieviel Beppo pro Kind ausgerechnet hat.
Wie gesagt geklagt werden kann immer, aber mit einer vernünftigen Unterhaltszahlung kann man den Schaden, der dadurch entsteht minimieren.
Ja, mein Vorschlag wäre an die KM zu schreiben, dass man bereit ist 199 Euro für die Große und 155 Euro für die Kleine zu zahlen (was der Unterhaltsrechner ausgespuckt hat, man kann dann vielleicht auch noch leicht höher gehen, wenn die Gegenseite mehr will). Damit ist die UVK aussen vor, aber aufpassen ob der Unterhalt nicht doch über die UVK zu zahlen ist. Mir sind jetzt die genauen Modalitäten nicht bekannt.
Falls ein Titel gefordert wird, diesen befristet auch zu erstellen.
Wird denn im Moment Unterhalt gezahlt?
Ich erwarte ehrlich gesagt nicht, dass dann Ruhe ist, aber ihr habt euer Möglichstes getan und ein gutes Gewissen ist auch ein sanftes Ruhekissen.
VG Susi
Momentan zahlt er keinen Unterhalt, weil eben bislang auch keine Einigung erzielt werden konnte, da der gegnerische Anwalt sich nicht mehr gemeldet hat und jetzt wohl ein neuer Anwalt zuständig ist, der allem Anschein nach die Unterlagen vom alten nicht hat oder wie auch immer.
Vor der Anstellung jetzt kam er nie über den Selbstbehalt bzw. hat nie einen Job gefunden der ausreichend Netto hergegeben hat. Mit ein Grund, warum er relativ kurzfristig, nachdem wir zusammen kamen, angefangen hat hier unten eine Anstellung zu suchen, da hier einfach mehr bezahlt wird und mehr Stellen angeboten werden. Wobei das nun auch schon die Dritte Anstellung in zwei Jahren ist und die erste, die genügen netto einbringt und zudem Aussicht auf Längerfristigkeit bietet.
Vielleicht sollte er wirklich versuchen es abzukürzen, indem er seine Unterlagen, zusammen mit dem Angebot (erneut) an den neuen Anwalt sendet, wenn der neue Anwalt nicht in der Lage ist die Unterlagen vom Alten anzufordern.
Hallo,
es gibt natürlich immer Minimierungstretegien, die sagen nicht zahlen so lange nichts gefordert wird. Ein bisschen Luft nach oben würde ich auch lassen.
Aus meiner Sicht, die einzig und allein davon ausgeht, dass man um gutwilliges Verhalten zu erhalten solches auch zeigen muss, besagt, dass weil leistungsfähig (wenn auch Mangelfall) erst einmal Unterhalt zu zahlen ist. Vorschlag mit Unterlagen an den Anwalt und auch schon zahlen (vielleicht ein bisschen knapper, damit Luft nach oben ist).
Dabei ist zu prüfen was die UVKasse will. Mit denen kann man reden (telefonieren), insbsondere wenn Dein LG zumindest die 112 Euro zahlt, die sagen dann auch wie man das auf die Reihe kriegt. Aus meiner Sicht sollte dafür aber kein Titel notwendig sein (auch wenn das gern behauptet wird).
Bei der UVK ist die Sache die, dass die prüfen wieviel Dein LG verdient und ob er damit KU zahlen könnte. Wenn er leistungsfähig ist (zumindest für einen Teil oder den Betrag, den die UVK zu zahlen hätte), dann wird die UVK zwar an die KM zahlen aber das Geld vom KV wieder haben wollen, ggf. laufen da Schulden auf. Zahlt er ist die UVK raus.
Hier wäre die Frage (die ich nicht exakt beantworten kann), ob nicht bereits ab Januar zu zahlen wäre und damit schon Schulden aufgelaufen sind.
Wenn irgendwelche Zahlungen geleistet werden, immer im Betreff angeben für welches Kind und welchen Monat im Jahr, damit man einen klaren Beleg hat. Geld zurück gibt es nicht, d.h. zuviel gezahlter Unterhalt gilt als verbraucht und ist damit weg. Dein LG zeigt aber guten Willen und der hilft auch im Umgangsverfahren, wenn er Unterhalt zahlt.
Gibt es irgendwelche Reaktionen bzw. neue Fragen (weil der Anwalt geschrieben hat und "irgendwie" was rechnet), kannst Du die gern wieder im Forum stellen.
VG Susi
Das was du vorgeschlagen hast, klingt auch in meinen Augen vernünftig und so hatte ich es ihm auch bereits vorgeschlagen, nachdem er wirklich nicht mehr wusste wie und was.