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Unterhaltsberechnung und Schaffung eines aktuellen Unterhaltstitels

 
(@ikarus72)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen, 

ich stehe gerade vor der Beantragung eines Unterhaltstitels und hoffe, dass mir hier jemand vielleicht Hilfen oder Anmerkungen zu meinen Fragen geben kann. Zu meiner Situation: 

Ich bin Vater von Zwillingstöchtern, die mittlerweile 15 Jahre alt sind. Geschieden bin ich von der Kindesmutter, die seit der Trennung Sozialleistungen bezieht (jetzt Bürgergeld), bereits seit ca. 12 Jahren. Zu Beginn der Trennung war die Betreuung der Kinder in einem Wechselmodell im Wochenwechsel organisiert. Über die Jahre sind die Kinder dann immer länger bei mir geblieben, zum Schluss waren sie nur noch am Wochenende bei der Mutter. Seit ca. 1,5 Jahren sind sie ausschließlich bei mir, da bei der Kindesmutter Dinge vorgefallen sind, bei denen sich die Polizei einschalten musste und letztlich auch eine Gerichtsverhandlung durchgeführt wurde (näher will ich darauf nicht eingehen). Die Mutter war teilweise in einer Psychiatrie und ist von einem normen geordneten Leben sehr weit weg. In den ganzen Jahren war das Jugendamt ständig involviert. Nun habe ich erfahren, dass die Mutter, die die ganze Zeit in der Nachbarortschaft lebte, nun 150 km weit wegziehen will. Nichts dagegen....und den Kindern gehts sicher auch besser, wenn sie die Mutter nicht mehr zufällig sehen. 

Unterhalt habe ich die ganzen Jahre nicht beantragt, da mir vom Jugendamt signalisiert wurde, dass mir kein Unterhaltsvorschuss zusteht, da ich erneut verheiratet bin. Nun habe ich mich erneut an das JA gewandt, um zu ergründen, ob abseits des Vorschusses ein genereller Antrag auf Unterhalt möglich wäre. Den Unterhalt brauche ich nicht für mich und würde ihn, sofern jemals einer fließen würde, direkt an die Kinder weitergeben. Ich will einfach nur aus Gerechtigkeitsgründen der Mutter nicht ermöglichen, dass sie den Kindern und mir jahrelang die Hölle auf Erden bereitete hat und sich nun einfach aus dem Staub macht, und woanders einen Neustart beginnt. Nach einer längeren Diskussion mit dem Sachbearbeiter, der mir mein Vorhaben permanent ausreden wollte, hat er mir nun einen Antrag auf Führung einer Beistandschaft gemäß § 1713 Abs. 1 BGB und einen Personalbogen für Kindesmütter übersandt. Diesen soll ich nun ausgefüllt an das JA zurücksenden und das JA will dann damit, so habe ich es auf jeden Fall verstanden, einen vollstreckbaren Titel beantragen. Das JA hat mir geraten, den Mindestunterhaltssatz (ich glaube er hat von 395€ gesprochen) zu beantragen und nicht den normalen Unterhaltssatz von ca. 650 € pro Kind. Begründung war, dass bei der Einkommenssituation der Mutter vom Gericht eh nicht mehr festgesetzt werden würde. Meine Hoffnung ist nun, dass wenn die Kindesmutter in ihrem Leben mal wieder einer geregelten Arbeit nachgeht, meine Kinder dann wenigste zu einem Bruchteil zu ausgleichender Gerechtigkeit kommen. 

Meine Fragen wären jetzt, ob ich tatsächlich, wie vom JA geraten, lediglich den Mindestunterhalt beantragen soll und ob ich gleich das alleinige Sorgerecht beantragen sollte (das habe ich bisher nicht beantragt, da die Kinder eh mehrheitlich bei mir waren und ich tatsächlich nicht noch ein Fass aufmachen wollte) 

 

 

 

Vielen Dank vorab an all diejenigen, die mir mit ihrem Rat zur Seite stehen. 

 

Gruß Ikarus

 

 

 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2025 16:23
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo @ikarus72,

und willkommen im Forum.

Geschrieben von: @ikarus72

Unterhalt habe ich die ganzen Jahre nicht beantragt, da mir vom Jugendamt signalisiert wurde, dass mir kein Unterhaltsvorschuss zusteht, da ich erneut verheiratet bin.

Diese Auskunft ist soweit korrekt: Erneute Heirat schließt den Unterhaltsvorschuss aus. Ich sage nicht, dass das gerecht ist, ich sage lediglich, dass das nun mal die gesetzliche Lage ist, siehe dazu z.B. https://de.wikipedia.org/wiki/Unterhaltsvorschuss : "Ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht nicht, wenn der antragstellende Elternteil erneut verheiratet ist."

Geschrieben von: @ikarus72

Das JA hat mir geraten, den Mindestunterhaltssatz (ich glaube er hat von 395€ gesprochen) zu beantragen und nicht den normalen Unterhaltssatz von ca. 650 € pro Kind.

Die 395 Euro sind nicht der Mindestunterhalt laut Zeile 1 der Düsseldorfer Tabelle, sondern der (geringere) Betrag, den das Jugendamt als Unterhaltsvorschuss höchstens zahlen würde (Stand 2024, inzwischen wären es, wahrscheinlich wegen des höheren Kindergeldes, noch 394 Euro). Der Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle für ein fünfzehnjähriges Kind war 520 Euro im Jahr 2024, und ist 521,50 Euro in diesem Jahr.

Mir ist allerdings nicht klar, was der "normale" Unterhaltssatz sein soll. Die Höhe des Unterhalts hängt u.a. vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen ab, und um 650 Euro pro Kind für zwei Fünfzehnjährige abliefern zu müssen, bräuchte die Mutter ca. 3.500 Euro Nettoeinkommen im Monat (Düsseldorfer Tabelle, Zeile 5). Davon kann hier aber wohl keine Rede sein:

Geschrieben von: @ikarus72

Geschieden bin ich von der Kindesmutter, die seit der Trennung Sozialleistungen bezieht (jetzt Bürgergeld), bereits seit ca. 12 Jahren. (...) Die Mutter war teilweise in einer Psychiatrie und ist von einem normen geordneten Leben sehr weit weg.

Im Gegenteil. Wenn sie i.W. von Sozialleistungen lebt und es dafür medizinisch-psychiatrische Gründe gibt, dann wird das Gerichtsurteil mit einer recht hohen Wahrscheinlichkeit lauten: Ja, im Prinzip wäre sie zu Unterhalt verpflichtet, aber sie ist bis auf weiteres nicht leistungsfähig für Unterhalt.

Was dir und den Mädels nicht weiter hilft, denn das bedeutet im Klartext: Es gibt weiterhin kein Geld, und wenn die Nicht-Leistungsfähigkeit festgestellt ist, dann laufen da auch keine Unterhaltsschulden auf, d.h. es besteht auch keine Chance, zu einem späteren Zeitpunkt zu kassieren.

Für genau solche Fälle wäre eigentlich der Unterhaltsvorschuss da, aber genau dieser Weg ist dir durch die erneute Heirat leider verwehrt, siehe oben.

Ehrlich gesagt, ich bin für deinen Fall ähnlich pessimistisch wie dein Jugendamt. Insofern, erst mal: Respekt, dass du das Jugendamt trotzdem dazu bewegen konntest, hier aktiv zu werden. Halte uns bitte auf dem Laufenden, und falls du tatsächlich eine Unterhaltszahlung in welcher Höhe auch immer erstreitest, dann wäre ich dir dankbar, wenn du anschließend hier im Forum darüber berichten würdest.

Geschrieben von: @ikarus72

(...) und ob ich gleich das alleinige Sorgerecht beantragen sollte (das habe ich bisher nicht beantragt, da die Kinder eh mehrheitlich bei mir waren und ich tatsächlich nicht noch ein Fass aufmachen wollte) 

Unterhalt und Sorgerecht sind juristisch gesehen zwei unterschiedliche Baustellen. Wenn du in deinem Fall versuchst, beides gleichzeitig abzuhandeln, dann kann beim Familienrichter leicht der Eindruck entstehen: "Da versucht jemand, seiner Ex maximal an den Karren zu fahren", d.h. dieser Doppelschuss kann für dich leicht nach hinten losgehen.

Ich würde da ehrlich gesagt keine Sorgerechts-Baustelle aufmachen, zumal sich das Sorgerecht in weniger als drei Jahren, nämlich mit Volljährigkeit der Kinder, sowieso in Luft auflöst. Oder stehen absehbar noch irgendwelche Entscheidungen an, bei denen das Sorgerecht nötig wäre und zu befürchten ist, dass die Mutter sich querstellen wird?

Viele liebe Grüße,

Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2025 17:32
(@ikarus72)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Malachit, 

 

erstmal vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Dass mein Unterhalts-Unterfangen recht aussichtslos ist, hat mir das JA ja bereits dargelegt. Ich habe aber erfahren, dass die Mutter an einer Umschulungsmaßnahme teilgenommen hat und hoffe jetzt, dass sie vielleicht an ihrem neuen Wohnort eine Arbeit aufnimmt....für diesen unwahrscheinlichen Fall will ich auf jeden Fall gewappnet sein. 

Ich werde auf jeden Fall berichten, wie es weiter geht. Von der "Baustelle" Sorgerecht nehme ich erst mal Abstand. Das würde an unserer Lebenswirklichkeit eh nichts ändern. 

 

Allen Mitstreitern wünsche ich alles Gute. 

 

Gruß Ikarus

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2025 18:08
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Ikarus,

Geschrieben von: @ikarus72

Ich habe aber erfahren, dass die Mutter an einer Umschulungsmaßnahme teilgenommen hat und hoffe jetzt, dass sie vielleicht an ihrem neuen Wohnort eine Arbeit aufnimmt

Okay, verstanden. Rechnen wir mal ein einfaches Beispiel.

Mal angenommen, sie würde nach der Umschulung einen Job haben, der ihr 2.000 Euro netto im Monat bringt (zur Einordnung, das ist m.W. bereits mehr als das, was ein Vollzeit-Mindestlöhner als Nettoeinkommen hat). Beurteile bitte selber, ob das mit ihrer Vorgeschichte eher zu hoch oder eher zu niedrig gegriffen ist, und zwar sowohl mit Blick auf den erzielbaren Stundenlohn als auch mit Blick auf die aus gesundheitlichen Gründen höchstens zumutbare Arbeitszeit.

Bei 2.000 Euro netto und zwei Kindern im Alter von 15 Jahren brauchen wir allerdings gar keine komplizierte Unterhaltsberechnung zu machen, denn damit wäre sie ein glasklarer Mangelfall, bei dem es praktisch nur auf ihren Selbstbehalt ankommt (d.h. der Betrag, der ihr für ihren eigenen Bedarf belassen werden muss).

Als Mangelfall in Bezug auf minderjährige Kinder kann sie nicht all zu viele Abzugsposten geltend machen, aber nehmen wir mal an, sie bräuchte eine ÖPNV-Monatskarte zum Preis von 50 Euro, um zur Arbeit zu kommen. Diese Ausgabe kann sie von ihren 2.000 Euro abziehen, d.h. sie hätte ein unterhaltsrelevantes Nettoeinkommen von 1.950 Euro.

Ihr Selbstbehalt als erwerbstätiger Unterhaltszahler beträgt 1.450 Euro, d.h. für alle Unterhaltszahlungen zusammen stünden gerade mal 500 Euro zur Verfügung - also 250 Euro Unterhalt pro Kind, was also sogar weniger wäre als die 395 Euro pro Kind, die das Jugendamt in deinem Auftrag zu erreichen versucht.

Klar, auch 250 Euro pro Kind wären, wenn es denn so käme, schon mal ein ordentlicher Betrag, nur mache dir bitte keine all zu großen Hoffnungen auf üppige Geldströme. Zumal die Mutter, vor allem, wenn sie denn vorher schon Wind von der Sache bekommt, sich irgendwie auch die Frage stellen könnte, wozu sie sich überhaupt einen Job suchen soll, wenn sie unterm Strich kaum mehr Geld übrig behält als mit Bürgergeld & Co. Möglicherweise lebt dann ihre psychische Erkrankung deutlich schneller wieder auf, als irgendjemand es sich vorstellen kann.

Viele liebe Grüße,

Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2025 19:32
(@ikarus72)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Malachit, du hast natürlich Recht, viel ist nicht zu erwarten. Aber wie gesagt, mir geht’s weniger um absolute Beträge sondern ehr um den Wunsch, sie nicht „ungestraft“ davonkommen zu lassen. Ob man zukünftig noch so einfach im Bürgergeld verweilen kann, werden wir sehen. Ich werde auf jeden Fall berichten. 
Gruß Ikarus

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2025 22:02