Hallo, ich lese zwar immer fleißig mit aber ich hätte zwei Fragen die ich so bisher nicht gelesen habe.
Also: Wir sind 14 Jahre verheiratet, vier Kinder (die Kleinste 1 Jahr), ich habe in den letzten 12 Jahren sagen wir mal 95% des Einkommens bestritten. Die drei Großen (oder evtl. alle Kinder) würden bei mir bleiben. Außerdem ist die KM mittlerweile "amtlich" psychisch erkrankt.
Wenn sie auszieht und die Kleine mitnimmt, ist sie dann unterhaltspflichtig, ggf. aus ihrem Unterhalt, für die anderen Kinder? Wie ist denn da die Reihenfolge bei der Berechnung? Nicht, dass ich was "haben" wollte, ich wüsste nur gerne die Systematik.
Falls sie möglicherweise nicht in der Lage ist ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten kann es sein, dass das für immer gilt was jetzt ausgerechnet wird? Also auch nachdem das kleinste Kind das dritte LJ vollendet ist, zumal ja Einkommen und Rollenverteilung in der Ehe eher traditionell war?
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt. Danke im Voraus. S.
Moin Sirius,
wenn Eure eheliche Rollenverteilung so ist/war wie beschrieben, besteht sie in vergleichbarer Form auch über das Ende Eurer Ehe hinaus. Und wenn Deine Frau "amtlich" erkrankt ist, kann es tatsächlich sein, dass Du neben dem Unterhalt für Deine Kinder (auch die bei Dir lebenden) auch weiterhin unbefristet für sie in der Pflicht bist. Mit einem 1-jährigen Kind muss sie zunächst einmal sowieso nicht arbeiten gehen.
Natürlich kann man jeden Euro nur einmal ausgeben, und natürlich ist die Finanzierung von zwei Haushalten teurer als von einem. Die Annahme, dass eine KU-Pflicht aus einem EU-Anspruch sich irgendwie rechnet, ist ein Zirkelschluss; das funktioniert nach dem Prinzip "linke Tasche - rechte Tasche".
Vielleicht stellst Du mal konkrete Zahlen hier ein; dann sehen wir weiter.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Sirius,
gegen deine Vorstellungen spricht das Kontinuitätsprinzip und noch mehr, das Finanzierungsprinzip welches in der Justiz ganz besonderes Gewicht hat, auch wenn es dafür kein Gesetz gibt.
Und wenn darüber vor Gericht gestritten würde, läuft das nicht selten nach folgendem Schema:
1. Kinder gehören zur Mutter.
2. Sollte die doch mal nachweislich nicht in der Lage sein, sich ausreichend um die Kinder zu kümmern, muss sie krank sein.
3. Eine kranke Mutter kann nicht arbeiten und KU bezahlen, sondern benötigt vom AE-Vater EU!
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
@beppo
Was habe ich denn für Vorstellungen? Das die großen hier bei mr bleiben? Das hat sie von vornherein gesagt. Und die werden auch nicht mitwollen. Die sind 13, 11 und 9.
@brille
Das ist schwierig weil ich ja noch in Klasse 3 bin und alle PKV sind. Aber nehmen wir mal an meine Frau hätte kein Einkommen und ich hätte in Klasse 1 ca. 4000 € netto und mein KK Beitrag wären 400,- und die Kinden je 150,-. Was für Zahlen brauchen wir außerdem?
Bez. linke Tasche rechte Tasche interessiert mich ja nur ob der KU für alle Kinder vom Einkommen "abgezogen" wird bevor der TU berechnet wird, weil ja sonst sie mit einem Kind mehr hat als ich mit drei, wenn ihr versteht was ich meine.
Achso, was das Kontinuitätsprinzip angeht, die Kinder waren während des Klinikaufenthaltes monatelang allein bei mir, hat auch geklappt, JA weiß Bescheid.
Moin.
Es werden alle Kinder abgezogen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
OK Danke Beppo.
Wenn ich, damit ich den Zugewinn zahlen kann, einen Kredit aufnehme, sind das dann eigentlich Schulden die beim der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt werden? Was ist denn eigentlich der Stichtag für den Zugewinn? Danke im Voraus
S.
Nein.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Nochmal von vorne. Wir sind immer noch nicht getrennt, heute hü, morgen hott. Wenn das was werden soll, dann muss ich ausziehen, es hilft nichts. Und verstanden habe ich das Berechnen auch noch nicht.
Wenn ich nun alle Kinder mitnähme und wir mal davon ausgehen, dass ich zu EU verdonnert würde, wie sähe die Berechnung aus? Bekommt sie 3/7 von allem und auf der Basis wird KU berechnet? Oder werden erst die Kinder abgezogen (mit welchem Betrag denn?) und dann 3/7 gerechnet? Oder muss ich mich sowieso von jeglicher 3/7 Systematik verabschieden bei so einer Konstellation?
Wäre es anders wenn eins der Kinder bei ihr bleiben wollte?
Hi,
Wenn ich nun alle Kinder mitnähme und wir mal davon ausgehen, dass ich zu EU verdonnert würde, wie sähe die Berechnung aus?
Ohne Zahlen keine vernünftige Antworten. Prinzipiell ist sie dann unterhaltspflichtig für alle vier Kinder. Wenn sie nicht leistungsfähig ist,
und sie außerdem krank ist, wirst Du praktisch von ihr keinen KU erhalten, u.U. ihr aber EU zahlen müssen, siehe Szenario 3 von Beppo:
3. Eine kranke Mutter kann nicht arbeiten und KU bezahlen, sondern benötigt vom AE-Vater EU!
Wäre es anders wenn eins der Kinder bei ihr bleiben wollte?
Ja, Du bist dann einem Kind unterhaltspflichtig und dieser KU-Betrag (der ja auch weg ist) wird vor der EU-Berechnung abgezogen.
LG,
Mux