Hallo und erst mal Frohe Weihnachten. :xmassmile:
Ich lese seit ca. 2 Monaten hier im Forum mit und habe mich über alle möglichen Themen informieren können. Danke dafür!
Nun komme ich gerade nicht mehr weiter.
Ganz kurz zusammengefasst:
seit 06/2008 verheiratet
seit 09/2009 1. Kind
seit 12/2011 getrennt lebend
Zu der eigentlichen Berechnung von KU habe ich keine Fragen mehr, ist eigentlich alles klar.
Obwohl ich relativ "gut" verdiene (Zeitarbeit Gastronomie) liegt bei mir ein Mangelfall vor, meine berufsbedingten Aufwendungen sind sehr hoch, ich fahre sehr viele km im Monat.
Nun ja um es kurz zu halten, ich denke das die Berechnung vom JA nicht wirklich stimmt und ich noch weniger zahlen müsste. Ich finde den Betrag jedoch angemessen und zahle den auch so.
Die Mitarbeiterin vom JA informierte die KM das sie das Ergebnis ihrer Berechnung erstmal nicht titulieren lassen würde (Anm. es liegt noch keine Beistandschaft vor).
Der Grund dafür liegt darin das ich ab 01.2012 einen neuen Job antrete der auf den ersten Blick wesentlich besser bezahlt wird, auf den zweiten Blick aber genauso viel Netto bringt wie vorher.
Nun meine Fragen:
Würde ich den Betrag titulieren (Notarielle Verpflichtungserklärung) lassen den das JA ausgerechnet hat, ab wann kann das JA eine neue Berechnung des Unterhalts anstreben?
Ich weiß das es eine 2 Jahresfrist gibt, und der neue Job bringt auch keine zehn Prozent mehr Nettoverdienst. (zumindest in den ersten 3 Monaten, danach Reisetätigkeit mit Auszahlung des Verpflegungsmehraufwandes der ja zu 1/3 als Einkommen angerechnet wird, wobei da auch unklar ist wie oft die Reisetätigkeit ausgeführt wird und entsprechend wie viel € es zusätzlich gibt.)
Reicht alleine die Annahme das ich in dem neuen Job keine so hohen berufsbedingten Aufwendungen (die ja auch noch nicht feststehen) habe wie in dem alten Job um eine Neuberechnung anzustreben?
Wenn es eine Neuberechnung gibt, sollen/müssen doch eigentlich die letzten 12 Monate herangezogen werden, was ja dann wieder zu den hohen berufsbedingten Aufwendungen führt... ODER muss ich eine Berechnung auf Basis nur eines einzelnen Monats (Januar 2012 zum Beispiel) akzeptieren? (JA Mitarbeiterin hat schon angekündigt dies auch schon mal gemacht zu haben)
Wäre es generell ratsam den jetzt geltenden Betrag zu titulieren? oder erstmal ohne Titel den Betrag weiter zahlen?
Theoretisch angenommen, ich lasse titulieren, Frist von 2 Jahren beginnt, nach 2 Jahren wird festgestellt, dass das (bereinigte) Einkommen nun höher ist, müsste ich nachzahlen? Wenn ja für 12 oder für 24 Monate?
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar, ich hoffe das ich halbwegs darlegen konnte um was es geht?
Vielen Lieben Dank!
Gruß
GoldenInox
HI Golden,
willkommen hier im Forum. Ich bin hier nicht der Experte für Titel, da werden Dir unsere anderen User weiterhelfen können.
JA Mitarbeiterin hat schon angekündigt dies auch schon mal gemacht zu haben)
Wenn Du Dich im Forum umschaust, wirst Du erkennen, dass die wenigstens Väter eine gute Meinung vom JA haben bzw. auch objektiv dort gut beraten werden. Du wirst sogar manche Stimmen hören, die offen von den "Verbrechern vom JA" sprechen. Warum? Weil hier sehr oft mütterfreundlich und nicht nicht objektiv beraten bzw. gehandelt wird. Das geht bei der Erstellung von Titeln los ("warum denn ne Begrenzung einbauen aufs 18. Lebensjahr... nee, lassen wir mal weg") und andere "nette" Geschichten. Also sei bitte wachsam und sprich die Schritte hier ab und lass Dir von den JA-Erfahrenen Input geben.
Wenn alles gut läuft zwischen Dir und Deiner Ex braucht niemand einen Titel. Wenn Sie genug Vertrauen in Dich hat, Du mal die Zahlen hier von den Experten prüfen lässt, brauchst Du kein JA und zahlst ganz normal an die KM. Traut die KM Dir allerdings nicht weiter über den Weg, hat sie einen Anspruch auf einen Titel gegenüber Dir. Gruß Ingo
Danke.
Das die MA(in) vom JA nicht ganz uneingenommen ist durfte ich schon feststellen.
Wir waren gemeinsam da und es wurden seltsame Fragen zu einem ehelichen Kredit abgefragt.
Auch die sehr hohen berufsbedingten Aufwendungen, speziell die Fahrtkosten, wurden erstmal abgetan und als nicht abzugsfähig eingeordnet.
Eine Beistandschaft hat die KM auf meinen Wunsch nicht beantragt, es wurde aber mehrmals intensivst versucht die KM zu einer Beistandschaft zu drängen. Wahrscheinlich wird die KM dem auch in nächster Zeit nachgeben, wahrscheinlich spätestens dann wenn man merkt das trotz neuem Job nicht mehr Geld zu holen ist.
Verhältnis zur KM ist (noch) OK, sie wollte aber unbedingt einen Titel zum KU, nachdem nun das JA erstmal davon abgeraten hat, bin ich mir nicht sicher was demnächst beim neuen Job auf mich vom JA zukommt. Deshalb auch die ganzen Fragen.
Moin GI,
gerade für Zeitarbeiter mit wechselnden Einsatzorten (und damit ohne die Möglichkeit, näher an den Arbeitsort zu ziehen oder sich auf den ÖPNV verweisen zu lassen) gibt es ein neues, arbeitnehmerfreundliches Gerichtsurteil in Sachen Fahrtkostenabrechnung - siehe >>>HIER<<<. Ist zwar "nur" ein lokales und (noch) kein Urteil des Bundesfinanzhofs, aber um eine JA-Trulla zu beeindrucken, sollte es reichen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke, aber in dem Artikel geht es ja eigentlich nur um steuerliche Vorteile nach dem EStG-> Reisekosten an Stelle der Pendlerpauschale -> 30ct pro Kilometer hin und zurück, im Unterhaltsrecht wird das ja anders bewertet und berechnet. Nichts desto trotz nutze ich natürlich diese Regelung bei meiner Steuererklärung.
Das mit den Fahrtkosten konnte ich regeln und diese werden in, ich sag mal ausreichender Weise berücksichtigt.
Wenn man es darauf ankommen lassen wollte, wäre sicher noch wesentlich mehr drin, bis hin zum absoluten Mangelfall.
Um es kurz anzureissen:
täglich wechselnde Arbeitsorte + wechselnde Arbeitsorte innerhalb einer Schicht = viele Kilometer
Das würde jetzt im neuen Job wegfallen, wobei ich aber noch nicht einschätzen kann ob ich im neuen Job eben nicht auch höher anzusetzende Aufwendungen habe als die Pauschale von 5% mind. 50€ maximal 150€ pro Monat (Kammergericht Berlin Leitlinien Unterhalt )
Deshalb wäre für mich interessant zu wissen wie ich mich bei einer evtl. Neuberechnung verhalten soll, und/oder eben jetzt schon einen Titel anlegen sollte um eine Neuberechnung mit ungewissen Ausgang bzw. unklaren Bedingungen 2 Jahre nach hinten zu verschieben?
Wenn das überhaupt so funktionieren kann?
Moin GI,
Danke, aber in dem Artikel geht es ja eigentlich nur um steuerliche Vorteile nach dem EStG-> Reisekosten an Stelle der Pendlerpauschale -> 30ct pro Kilometer hin und zurück, im Unterhaltsrecht wird das ja anders bewertet und berechnet.
das ist mir schon klar. Bei der Diskussion mit einer JA-Trulla geht es aber nicht gleich um Regelungen, die auch höchstrichterlicher Rechtsprechung standhalten würden, sondern schlicht um die Frage, ob man die Dame damit daran hindern kann, ein Fass in Form einer Klage aufzumachen. Nennt sich "soft skills". Wenn man's von vornherein 110-prozentig haben möchte, kann man das natürlich auch lassen.
Was mich ein bisschen wundert: Du schreibst ausschliesslich über Finanzielles; kein Wort über Umgang. Funktioniert der denn wunschgemäss?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
War nicht böse gemeint, ich bin über jede Hilfe dankbar.
Mit genau deinem geposteten Ansatz, den Reisekosten nach EStG bin ich auch bei der JA Dame aufgeschlagen, wurde als erstes als nicht relevant für den KU angesehen und es werden maximal 150€ als berufsbedingte Aufwendungen abgezogen, so das erste Statement dazu.
Mir wurde nicht geglaubt das ich tatsächlich ein KfZ in Berlin benötige und nicht den öffentlichen Nahverkehr nutzen kann um meiner Arbeit nachzugehen. Erst nachdem auch die KM dies bestätigte, das ich darauf angewiesen bin wurde langsam von der max. 150€ Regelung abgesehen.
Was mich ein bisschen wundert: Du schreibst ausschliesslich über Finanzielles; kein Wort über Umgang. Funktioniert der denn wunschgemäss?
Der Umgang funktioniert bis jetzt sehr gut, da gibt es auch keine großen Streitpunkte. Es wird auch ein regelmäßiger Umgang von der KM gewünscht, ist wahrscheinlich selten. Generell läuft die Trennung doch sehr sachlich ab.
Das Finanzielle läuft halt im Moment auch, ich mache mir nur schon mal Gedanken wie es weiter gehen wird, vor allem im Bezug auf das JA.
Man liest halt immer, dass das JA sofort und am Besten gestern einen Titel unterzeichnet haben möchte, nun wird aber vom JA der KM geraten erstmal keinen Titel zu erstellen, da stimmt doch irgendwas nicht???
Die bisherige Erfahrung mit dem JA, u.a. das Drängen auf eine Beistandschaft lässt mich schon zweifeln das dies weiter gut geht.
Danke und Beste Grüße
GI
Moin GI,
die Jugendämter haben beratende Funktion; Unterhaltstitel entgegennehmen dürfen sie auch - that's it. Das ist für manche Mitarbeiter dort natürlich viel zu wenig Kompetenz, vor allem, wenn sie "Sozialpädagogik" o. ä. studiert haben. Deshalb hängen sie sich gerne ein Mäntelchen um, das so aussehen soll, als hätten sie was zu entscheiden.
Deshalb zum Mitmeisseln: Das JA entscheidet genau NICHTS! Wenn die Mitarbeiter nicht mit Deiner Berechnung zufrieden sind, können sie klagen (oder Deine Ex zu einer Klage ermuntern). Über die Abzugsfähigkeit Deiner Kosten ENTSCHEIDEN kann nämlich nur ein Gericht.
Was das Jugendamt MÖCHTE, muss Dich nicht interessieren. Mögen kann man viel...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Das mit dem entscheiden wurde im JA etwas anders dargelegt, bzw. wurde suggeriert das die Berechnung des JA bindend sei.
aber: wie schon weiter oben geschrieben empfinde ich den zu zahlenden KU als angemessen und lasse die Berechnung des JA auch so im Raum stehen.
Noch mal zu den Fristen:
Sollte im Januar oder Februar eine Aufforderung zur Einkommensoffenlegung kommen, dürfte ich diese nach BGB § 1605 Abs. 2 verweigern, da keine wesentliche höheren Einkünfte erworben werden?
oder reicht alleine die Annahme das ich in dem neuen Job keine so hohen berufsbedingten Aufwendungen (die ja auch noch nicht feststehen) habe wie in dem alten Job um eine Neuberechnung anzustreben?
Erst nachdem auch die KM dies bestätigte, das ich darauf angewiesen bin wurde langsam von der max. 150€ Regelung abgesehen.
Es ist gut, dass das JA überhaupt nichts entscheiden kann, weil sie, aus Inkompetenz oder in betrügerischer Absicht meistens Blödsinn erzählen.
Die 150,- sind keine Obergrenze der möglichen Erwerbskosten, sondern nur die Obergrenze der pauschalen Erwerbskosten nach der 5% vom Netto Regel.
Wenn du du höhere Kosten nachweisen kann (Höhe und Notwendigkeit) können die natürlich auch anerkannt werden. Und darüber entscheiden kann nur ein Gericht. Niemals diese Berufsnullen vom JA.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
ich melde mich mal wieder, in letzter Zeit gar keine Zeit gehabt wegen neuem Job und allem anderen...
Also nun ist genau das eingetreten was cih mir gedacht habe:
Madame ist nicht zufrieden mit dem was sie an KU gekommt und hat nun einen Familienanwalt eingeschaltet, müsste der gleiche sein den sie damals als Kind gegen Ihren Vater hatte wegen Unterhaltsforderungen. :note:
Nun ja die Anwältin forder nun die Gehaltsabrechnung für Februar 2012, Jan 2012 hat sie schon von Ex da ich freiwillig gezeigt habe das ich genauso viel/wenig Netto habe wie vorher.
Weiterhin hätte sie gerne den letzten Steuerbescheid, eine Kopie des Arbeitsvertrages :question: sowie die Mitteilung ob ich zusätzlich noch Einkünfte habe,
Wozu wird der Arbeitsvertrag benötigt? Muss ich diesen aushändigen? Wenn ja, darf ich Passagen schwärzen?
Bin ich überhaupt verpflichtet erneut Auskunft zu geben? (zur Erinnerung die letzte Auskunft und Berechnung erfolgte im Okt. 2011 an das JA)
Kann ich darauf verweisen?
Ich finde es übrigens toll das es dieses Forum gibt, ich konnte zwischenzeitlich div andere Informationen hier schon finden.
Vielen Dank!
Grüße
GI
Moin.
Du musst nicht nochmal Auskunft geben.
Und den Arbeitsvertrag brauchst du generell nicht raus rücken.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.