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Unterhaltsberechung bei Umstellung auf Wechselmodell // Hier Wohnkosten

 
(@phineas)
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Hallo,

unsere Tochter wird im November 12 Jahre alt und nachdem wir all die Jahre ein Modell mit 45/55% gefahren haben (bei vollem Unterhalt) will meine Ex nun auf ein Wechselmodell umstellen.

Von Ihr kam dann die Frage auf nach der Berücksichtigung im Unterhalt. Bei der Berechnung tun wir uns nun schwer und ich bitte hier um Eure Hilfe.

Zuständige Leitlinien sind das OLG Koblenz

https://olgko.justiz.rlp.de/fileadmin/justiz/Gerichte/Ordentliche_Gerichte/Oberlandesgerichte/Koblenz/Dokumente/Unterhaltsleitlinien/Unterhalt_2019.pdf

Exe 1800 (Durchschnittliches Netto als Selbstständige der letzten drei Jahre inkl. abgezogene Rentenvorsorge)
Phineas Titel über DDT Stufe 6 -> Angenommen 3500 anzurechnendes Einkommen

Sie schlug folgendes Rechenmodell vor: https://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/wechselmodell.html

Und rechnet wie folgt:

Netto-Einkommen minus Selbstbehalt:
Phineas: 3500 – 1080 = 2420
Exe: 1800 – 1080 = 720
unterhaltsrelevantes Gesamteinkommen beider Elternteile = 5300 -> Stufe 10 -> 762 Euro

Aufteilung in Prozent:
Gesamteinkommen: 3140 Phineas: 77 %, Exe: 23%

Aufteilung:
Phineas: 586
Exe: 175

Unter Berücksichtigung des Kindergeldes:
Phineas: 484
Exe: 277

An Zusatzkosten aufgrund des Wechselsmodells haben wir konkret die Monatskarte für 30 Euro. Das fehlt hier noch und den Punkt der Wohnkosten.

Hier stehe ich aber vollkommen auf dem Schlauch.

Ihre Mutter wohnt in Miete mit Ihr alleine und hat 1/3 der Mietkosten inkl. Nebenkosten für Sie angesetzt.
Ich bewohne ein Eigenheim und habe Ihre Zimmergröße mit 10Euro / m² angesetzt

Was ist denn hier richtig bzw. was gibt man denn da an. So wie sich das darstellt würde ich ja besser fahren wenn ich gar keine Kosten für das Zimmer ansetze aber das kann doch vom Konzept her auch nicht stimmen oder?

Sonderbedarf bzw. Mehrbedarf (Schulessensgeld, Schulbücher, Reitstunden, Handy, Geschenke, Schulausflüge usw) werden dann nach obigem Prozenten verteilt oder ist das anders?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2019 13:08
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

im Prinzip ist die Rechnung richtig.

Was die Wohnkosten angeht, so sind die zum einen schon im Unterhalt <a href="https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/2-kindesunterhalt-a-die-behandlung-der-wohnkosten_idesk_PI17574_HI10698269.html>berücksichtigt</a>," hinzu kämen nur zusätzliche Kosten, also das zweite Kinderzimmer.

"Rz. 86
Die Kosten für Wohnen sind als Lebensbedarf des Minderjährigen im Zahlbetrag gemäß der Düsseldorfer Tabelle enthalten. Der Wohnbedarf des minderjährigen Kindes beträgt in der Regel die Hälfte des Wohnbedarfs eines Erwachsenen."

Deshalb könnte man argumentieren, dass die Wohnkosten des Kindes nicht extra zu berücksichtigen sind, weil bei der Berechnung des Unterhaltsbedarfs die Einkommen der Eltern addiert werden.

Möglich wäre aber auch die Erhöhung des Unterhaltsbedarfs, z.B. um die Kosten des 2. Kinderzimmers, die dann mit gequotelt würden.

Für Sonder- bzw. Mehrbedarf wird analog, aber mit dem Selbstbehalt von 1300 Euro gerechnet. Dadurch erhöht sich Dein Anteil auf 81% .

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2019 14:46