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Unterhaltsbeurkundung vom Jugendamt/Rechtsanwalt?

 
(@linsen76)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen!

Hab hier vor einiger Zeit schonmal gepostet und zwar ging es sich um das Unterhaltsrecht es gab damals eine Forderung der ARGE zur Auskunft meine Einkommensverhältnisse und des Jugendamtes zwecks Beurkundung gleichzeitig!

Im moment sieht es so aus  und zwar hätte ich morgen ein Termin zur Beurkundung des Unterhalts für meine 5 jährige Tochter beim Jugendamt! Nun hat sich die Kindesmutter aber anders entschieden (eben ne Email vom JA bekommen!)und will den Unterhalt über ihre Anwältin berechnen lassen! Muss ich der Rechtsanwältin auskunft erteilen, wenn das JA doch alle Unterlagen von mir hat! Laut Jugendamt muss ich, die meinen zu mir die Zuständigkeit zur Unterhaltsberechnung würde jetzt vom JA auf den RA übergehen!!!! Wenn ich es jedoch meinerseits ausdrücklich wünschen würde,würde die Beurkundung auch stattfinden nur könnte dann von der RA Seite aus eine Abänderungsklage kommen falls ihr der errechnete Betrag  zu wenig erscheint! Bin bereit den errechneten Betrag vom Jugendamt von 280 € zu zahlen!
Was soll ich machen bzw. wäre der beste Weg muss das jetzt alles übers Gericht laufen im zweifelsfall wenn die Mutter das anstrebt? Soll ich die Beurkundung machen lassen und die Urkunde dann dem RA von ihr zukommen lassen? Brauch ich unbedingt nen Anwalt? Bin echt ratlos!

Danke für die Infos schonmal

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2008 14:45
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo linse,

wenn die Berechnung für dich ok ist, dann lass beim JA die Urkunde erstellen und auf das 18.Lebensjahr begrenzen. Wirst du dann von einem RA aufgefordert kannst du mit Hinweis auf die bestehende Urkunde und die Berechnugn des JA darauf verweisen, das er sich die nötigen Unterlagen bitte beim JA holen soll, da du nur alle 2 Jahre zur Auskunft verpflichtet bist. Nicht zu vergeßen eine Nachweis zu verlangen, das er a, berechtigt ist diese Auskünfte überhaupt zu verlangen und b, das die Beistandschaft beim JA duch die KM beendet wurde (denn es dürfen nicht 2 Stellen gleichzeitig mit ein unddemsleben Thema befasst sein).

Meist ist die Lust zu klagen (auf der Seite des RA) sehr viel geringer, wenn der Streitwert geringer ist und das ist er, wenn es nur um eine Differenz zwischen Urkunde und Forderung geht.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2008 14:52