Ab Mai kommt das Kind in die neue Unterhaltsgruppe und die Anwältin der KM hat Unterhaltserhöhung an Antragstellung im Januar beantragt.
Fragen:
- wie kann hier die Erhöhung rückwirkend beantragt werden, wenn das Kind doch noch garnicht in die nächsthöhere Unterhaltsklasse gekommen ist?
- sollte es tatsächlich dazu kommen, dass ich rückwirkend mehr Unterhalt zahlen muss, kann dies in Raten beglichen werden? Wenn ja,unter welchen Bedingungen kann dies bewerkstelligt werden ?
Danke
Moin,
Unterhalt der nächsten Altersstufe ist immer ab dem Monat fällig, in dem dss Kind Geburtstag hat . In deinem Fall also ab Mai. Egal, was die KM
beantragt .
Kann ess sein, dass sie generell eine Neuberechnung beantragt hat, und das gar nichts mit dem Geburtstag zu tun hat? Was steht denn in dem Schreiben?
Ratenzahlung von Rückständen ist sicher möglich.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Das fing schonmal so an, dass die Anwältin der Mutter behauptet hat ich würde garkeinen Unterhalt zahlen, was natürlich nicht stimmt und ich deshalb die monatlichen Überweisungsbelege mitgeschickt habe. Darauf ging man dann nicht mehr ein und behauptete man möchte mehr Unterhalt haben und das sogar rückwirkend.
die behaupten viel und fordern viel, wenn der Tag lang ist.
Du musst dir im KLaren darüber sein, dass die Anwältin deiner Ex nicht Gerechtigkeit herstellen will sondern das macht, was die KM ihr sagt.
Gibt es einen Titel? Fordert sie explizit einfach mehr Unterhalt oder möchte sie deine Einkommensunterlagen zur Neuberechnung? Wie lang ist die letzte Berechnung her?
Hat sie dich nicht zur Auskunft aufgefordert sondern will sie einfach nur mehr KOhle darfst also auch gerne zurückschreiben:
"Liebe Exenanwältin,
diesdaskind hat am xx. Mai seinen Geburstag und der Unterhalt wird in diesem Monat automatisch auf die neue Altersstufe angepasst.
Da meine Einkommenssituation sich nicht geändert hat bleibt darüber hinaus die Stufe der DDT gleich
Hochachtungsvoll
diesdas"
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Hallo,
wo hat denn die Anwältin welche Erhöhung beantragt?
<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1612a.html> " § 1612a BGB </a> besagt eindeutig:
"(3) Der Unterhalt einer höheren Altersstufe ist ab dem Beginn des Monats maßgebend, in dem das Kind das betreffende Lebensjahr vollendet."
Unterhalt kann für die Vergangenheit nur gefordert werden, wenn Du in Verzug gesetzt wurdest. Ein Schreiben der Anwältin kann so etwas sein.
Prinzipiell ändert sich der Unterhalt mehr oder weniger jedes Jahr mit der Düsseldorfer Tabelle. Sprünge ergeben sich aber auch durch die Altersstufen. Du bist verpflichtet die entsprechenden Erhöhungen selbständig vorzunehmen.
VG Susi
die behaupten viel und fordern viel, wenn der Tag lang ist.
Danke für die Info, ich dachte zuerst dass ich seit Jahren den Unterhalt auf ein falsches Konto zahle und dieser nicht ankam. Als die Anwältin jedoch beim Gerichtsverfahren plötzlich nichts mehr zum angeblich nicht gezahlten Unterhalt sagte wurde mir klar dass es nicht ganz sauber zugeht.
Das JA hat damals die Unterhaltshöhe festgelegt und das ist ihr zu wenig weshalb sie eine Neuberechnjng wünscht und dies auch Rückwirkend bzw. seit Antragstellung wünscht. Deshalb auch die Frage ob dies möglich ist dass die das bekommen und wenn ja, ob ich es in Rsten zurückzahlen kann. Eine Pfändung beim Arbeitgeber könnte das Ende meiner Tätigkeit sein. Davon mal abgesehen wüsste ich nicht wie ich dann Miete, Essen use bezahlen soll.
**edit: Vollzitat gekürzt!
Prinzipiell ändert sich der Unterhalt mehr oder weniger jedes Jahr mit der Düsseldorfer Tabelle. Sprünge ergeben sich aber auch durch die Altersstufen. Du bist verpflichtet die entsprechenden Erhöhungen selbständig vorzunehmen.
Zur Erhöhung rechne ich dann einfach die Different drauf? Ich möchte nur sicher gehen, dass es nicht wieder zu einem Prozess kommt. Die Mutter arbeitet seit Jahren nicht, sie kostet ein Prozess nichts und ich muss jedes Mal Anwalt und Gericht bezahlen.
**edit: Vollzitat gekürzt! @diesdas, bitte aus den Vollzitaten die nicht benötigten Passagen rauslöschen...
Servus!
Das JA hat damals die Unterhaltshöhe festgelegt und das ist ihr zu wenig weshalb sie eine Neuberechnjng wünscht und dies auch Rückwirkend bzw. seit Antragstellung wünscht.
Meines Wissens ist es nicht legitim, "zweigleisig" KU zu fordern: entweder ist das JA im Rahmen einer Beistandschaft involviert oder es wird ein RA beauftragt, wenn die Eltern sich nicht einigen können.
Ist die bisherige Regelung des JA tituliert?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Kurze Anmerkung: geht es bei der Abfrage ab Januar vielleicht um die Erhöhung der Düsseldofer Tabelle zum 1.1.2020?
Weil ich dann schon verstehen kann, dass bereits ab Januar zurückgefordert wird.
Hast du die Zahlbeträge analog DDT zum 1.1. angepasst?`
edit: hat Susi64 ja schon geschrieben, sorry.....
Hallo,
@madmatl Doppelt hält besser und ist manchmal auch verständlicher (liegt an der Wiederholung).
@all Die Düsseldorfer Tabelle mit dem aktuellen Unterhalt wird jedes Jahr veröffentlicht, <a href="https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2020/Duesseldorfer-Tabelle-2020.pdf>hier</a>" für 2020.
Unter A. Kindesunterhalt steht der Unterhalt in Abhängigkeit von Einkommensstufe und Altersstufe. Da beim KU aber das halbe Kindergeld dem Unterhaltszahler zusteht, werden diese Beträge um das halbe Kindergeld gekürzt und ergeben die Zahlbeträge. Scollt man weiter runter findest man im Anhang die Zahlbeträge.
Also z.B. Einkommensstufe 2 (1901 - 2300 Euro bereinigtes Einkommen) und ein Kind zwischen 6 und 11 ergibt den Zahlbetrag 344 Euro. In der Einkommensstufe 1 (1160 bis 1900 Euro) sind es bei einem Kind zwischen 6 und 11 nur 322 Euro.
Im Jahr 2017 war die Einkommensstufe 2 bei 1501 bis 1900 Euro und der KU für ein Kind zwischen 6 und 11: 413 Euro - 91 Euro (KG 2017) = 321 Euro Zahlbetrag.
Zu beachten ist also, dass sich die Einkommensstufen geändert haben, die Stufe 1 geht jetzt von 1160 bis 1900 Euro und die Stufe 2 1901 bis 2300, alle anderen Stufen sind gleich.
Sollte der aktuelle Überweisungsbetrag vom tatsächlich zu zahlenden Unterhalt abweichen, dann hast Du nur die Differenz ab Januar nachzuzahlen.
Wenn Du die Daten (Alter des Kindes, Dein bereinigtes Einkommen oder die 2017 festgelegte Einkommensstufe), dann können wir Dir sagen, wie es aussieht.
VG Susi
Hallo diesdas,
Als die Anwältin jedoch beim Gerichtsverfahren (...)
Das JA hat damals die Unterhaltshöhe festgelegt (...)
Sorry, ich blicke gerade nicht mehr durch: Woher stammt deine derzeit gültige Unterhaltsregelung - aus dem Beschluss aufgrund dieses Gerichtsverfahrens, oder aus einer Unterhaltsberechnung bzw. aus einem Titel beim Jugendamt?
Und vor allen Dingen, was steht in dieser Regelung genau drin? Häufig wird dort eine Formulierung gewählt in der Art "1xx Prozent des Mindestunterhaltes", also z.B. "110 Prozent des Mindestunterhaltes" - kannst du uns bitte mal diese Prozentzahl verraten sowie die Altersgruppe, in die das Kind demnächst kommt?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Also das Jugendamt hat die bisherige Höhe des Unterhaltes festgelegt (160€ im Monat). Da steht auch kein prozentualer Satz drin. Einen Titel gab es bisher nicht.
Moin
160€ an tituliertem Kindesunterhalt sind definitiv eine Mangelfallberechnung (von daher ist eine gerichtl. Festlegung verständlich). Mit dieser gelten dynamische Anpassungen der DT nicht, ebenso nicht irgendwelche Aufforderungen seitens von Vetretern wie JA oder RA. Denen ist lediglich per Auskunftsersuchen nachzukommen. Ebenso dürfte hier die Unterhaltsvorschusskasse (UVK) aktiv werden. Das bedeutet zwangsläufig, dass auf diese der Unterhaltsanspruch übergegangen ist, zumindest in Teilen.
Kannst Du dazu mehr sagen?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.