Hallo zusammen,
ich bin neu hier und denke, dass dieses Thema bereits häufig diskutiert wurde.
Ich bin seit 2020 Vater und habe die Vaterschaft anerkannt. Es wurde gemeinsames Sorgerecht vereinbart.
Seit 2021 leben wir getrennt, und ich habe seitdem regelmäßig Unterhalt gezahlt. Nun hat die Kindesmutter eine neue, von ihr selbst errechnete Forderung präsentiert, die ich nicht akzeptiere. Ich habe ihr mitgeteilt, dass ich diese Ablehne und sie gebeten, den Unterhalt vom Jugendamt berechnen zu lassen. Da ich ihre eigene Berechnung nicht akzeptiere, will sie Geld für die letzten 3 Jahre zurückfordern. Ist das rechtens? Ich habe ihr stets gesagt, sie solle den Unterhalt vom Jugendamt berechnen lassen. Nun droht sie sogar mit einem Anwalt. Muss ich mir Sorgen machen?
Ich wollte mich vom Jugendamt beraten lassen, aber man hat mir gesagt, dass nur die Kindesmutter oder die Person, bei der das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, den Unterhalt vom Jugendamt berechnen lassen darf. Mir wurde geraten, einen Anwalt aufzusuchen. Wie kann das sein?
Hallo,
Nach welcher Berechnung zahlst du derzeit?
Sie hat alle 2 Jahre recht auf Auskunft.
Wie sieht die Berechnung aus und was ist aus deiner Sicht falsch?
Sophie
Servus Maddin_LG und willkommen hier!
Ergänzend zu obigen Fragen erst mal dies:
Nun droht sie sogar mit einem Anwalt. Muss ich mir Sorgen machen?
Erst mal keine Angst haben (ist eh´ ein schlecher Berater): Anwälte haben nichts zu sagen oder zu bestimmen, sie vertreten lediglich die Interessen der Mandanten.
Wieso will KM eigentlich nicht das JA hinzuziehen?
Mir wurde geraten, einen Anwalt aufzusuchen.
Den brauchst Du zunächst mal nicht: wenn Du hier deine Zahlen einstellen möchtest, können die Cracks hier im Forum auch helfen...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Wenn sie dich vor 3 Jahren in Verzug gesetzt hat, kann es sein dass auch seit dem nachgezahlt werden muss. Ansonsten gilt der aktuelle Zeitpunkt.
Danke für die bisherigen Antworten.
Wir hatten bislang den Unterhalt immer mit einem Rechner aus dem Internet berechnet und damit war sie immer einverstanden. Dabei habe ich schon immer zu Ihr gesagt, das Sie es beim Jugendamt berechnen lassen soll.
Angeblich dauert Ihr die Berechnung beim Jugendamt zu lange. Aber heute hat Sie es angestoßen.
Sie hat mich erst diesen Monat in Verzug gesetzt, da Sie mit den Unterhalt den ich gezahlt habe einverstanden war.
Hast du ein Eigentum? Bei mir ist das was die Einkommensberechnung ziemlich "killt" trotz abzuzahlenden Kredit
@locutus Verzugsetzung max. für ein Jahr. Und dann muss sie den Zugang beweisen.
Man kann das Jugendamt rechnen lassen, aber die vertun sich auf mal gerne zu Gunsten der Mutter. Oder aber man gerät an eine Beistandschaft, die keine Lust haben. Dann akzeptieren die jeden Posten.
Die Berechnung würde ich mir ganz genau ansehen.
Gruß
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Servus Maddin,
die ERGO bietet eine Rechtsschutzversicherung an, welche Unterhaltsstreitigkeiten abdeckt. Soweit mir bekannt ist, gibt es sonst keine Versicherung die das so anbietet. Die Wartezeit ist 12 Monate, wird sich aber mit Blick in die Zukunft vielleicht lohnen. Ich zahle glaube ich 23€ im Monat für die Versicherung.
Zumindest bist du ihr gegenüber nicht mehr verpflichtet Betreuungsunterhalt zu zahlen 👍🏼
Aus eigener Erfahrung kann ich dir ebenfalls empfehlen, alles schriftlich festzuhalten. Lass dir nicht drohen und lass dich nicht unter Druck setzen. Soll sie das mal alles vom Jugendamt berechnen lassen. Mit der schriftlichen Forderung kannst du dann, wenn es soweit ist, zum Anwalt gehen und dich beraten lassen.
Das Forum, Rechner und Infos im Internet helfen auch sehr.
Hallo, ich kann dir empfehlen, dass du hier (gern auch in einem gesicherten Bereich) den Unterhalt anhand deiner Daten von unseren Profis berechnen lässt. Dann hast du eine Basis, die dir hilft.
Damit solltest du die KM konfrontieren und ihr ebenfalls mitteilen, dass du erst ab der jetzigen Aufforderung in Verzug bist. Und auch nur sofern sich etwas ändert.
Ansonsten habt ihr das vorher gemeinsam ausgemacht und damit sehe ich da wenig Chance auf extra Kohle für Madame.
Habt ihr die Vereinbarung schriftlich gemacht?
Du musst der Berechnung des JA nicht zustimmen, dass ist ein reiner Service, vorwiegend für Mütter.
Angeblich dauert Ihr die Berechnung beim Jugendamt zu lange. Aber heute hat Sie es angestoßen.
Die Mutter wird beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichten und man wird dich zuerst zur Auskunft gemäß 1605 BGB auffordern. Die Auskünfte hast du ordnungsgemäß zu erteilen. Parallel dazu beschäftigst du dich bitte intensiv mit den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des für den Wohnsitz des Kindes zuständigen OLG. Darin findest du auch diverse Hinweise zur Bereinigung deines Einkommens. Die entsprechenden Positionen teilst du dem Beistand ebenfalls mit, denn von allein berücksichtigt er das nicht.
Sobald dir die komplette Berechnung des Beistands vorliegt, stellst du das bitte hier im Forum zur Diskussion. Bis dahin benötigst du weder Anwalt noch Rechtsschutzversicherung. Anwaltszwang besteht erst vor Gericht. Soweit ist es noch lange nicht.
Ps: Bei entsprechend hohem Einkommen der Kindesmutter kann auch für sie eine Barunterhaltsverpflichtung bestehen.
Moin,
in Ergänzung: Die Berechnung des Unterhaltes übernimmt die sog. Beistandschaft, eine Abteilung des Jugendamtes. Die Beistandschaft wird Dir einen Fragebogen zusenden. Dieser ist nicht verbindlich! Es ist ausreichend, Dein Einkommen darzulegen. Und natürlich auch Deine Ausgaben. Es wird auch nach Vermögenswerten gefragt. Die sind aber nicht relevant und geht Beistandschaft nichts an. Also nicht im vorauseilenden Gehorsam alles erklären, sondern Stück für Stück. Bis dahin zahlst Du den mit der Ex ausgemachten Unterhalt und legst zur Sicherheit einen Betrag bei Seite, falls es zu einer Nachzahlung kommt.
(gern auch in einem gesicherten Bereich)Ich kann Dir ein gesondertes Unterforum einrichten, auf das nur sehr wenige und handverlesene User zugreifen können. Wenn Du das möchtest, schick mir bitte eine private Nachricht.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ich habe Eigentum und der Kredit dafür läuft noch eine Weile.
@deepthought - bitte eröffne ein gesondertes Unterforum, dann kann ich auch ein paar Zahlen einstellen.
Welche Ausgaben kann ich alles angeben?
@maddin_lg
Weiter oben findest Du den Hinweis mit den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des für Euer Kind zuständigen OLG; in diesen findest Du dann die Abzugsposten, welche ohne Einwand anerkannt werden.
Bei Deinem Kredit für die Immobilie kannst Du meines Wissens eventuell die Zinsen in Abzug bringen.
Ich kann Dir ein gesondertes Unterforum einrichten, auf das nur sehr wenige und handverlesene User zugreifen können. Wenn Du das möchtest, schick mir bitte eine private Nachricht.
Beachte Fettdruck! 😉
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!