Unterhaltsforderung...
 
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Unterhaltsforderung aufgr. Lesitungsgewährung SGB II

 
(@toprak)
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Hallo an Alle,

bin neu hier und brauche eure Hilfe.
Habe aus einer Beziehung einen 13 Jährigen Sohn und habe bzgl. Sorgerecht + Ungang die Hölle durchgemacht.
Gemeinsames Sorgerecht hat nichts gebracht.
Meinen Sohn sehe ich trotzdem nicht. Lange Geschichte!

Bis 2006 bin ich meinen Unterhaltsverplichtungen nachgekommen.
Meine EX ist seit Jahren  Hart IV Empfängerin und somit leistet die ARGE das Unterhalt vor.
Durch meine vorangegangener Selbständigkeit bin ich seit einem Jahr Insolvenz und kann die Unterhaltsforderungen nicht nachkommen.
Die Zahlungsforderungen von 2006 bis jetzt sind in der Insolvenzmasse und somit derzeit nicht forderungsfähig

Bin mitlerweile seit 2006 verheiratet und habe ein 20 monatiges junges Baby.
Meine Ehefrau arbeitet nicht, da wir unser 2. Kind erwarten.

Verdiene durch eine Teilzeitbeschäftigung
1300 € Netto.
+184 € Kindergeld
+140 € Kinderzuschlag
+39 € Wohngeld = 1663€

Die Arge will ab April 2010 bis August 2010 5 x 356 € = 1780 €
und den laufenden Unterhalt ab September 2010 in Höhe von 356 €.

Jetzt zu meiner Frage.
1. Wie wird der Unterhalts berechnet?
2. Muss ich nicht meinem jetzigen Sohn aus meiner Ehe und meiner schwangeren Frau Sorge tragen?
3. Mit dem Selbstunterhalt in Höhe von 900 € kann ich doch nicht meine Familie und mich ernähren.
4. Sollte ich einen RA einschalten oder reicht es wenn ich selbst ein Schreiben aufsetze  und die Situation schildere?
5. Die finanzielle Leistungsfähigkeit endet jedenfalls dort, wo der Unterhaltspflichtige nicht mehr in der Lage ist, seine eigene Existenz zu sichern (BVerfG FamRZ 2001, 1685 f.; zur Höhe vgl. Klinkhammer FamRZ 2004, 1909, 1910 ff. und Schürmann FamRZ 2005, 148 f.).

Kann ich mich drauf berufen?

Bedanke mich für eure Beiträge bereits im voraus.

Toprak
 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2010 03:17
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Toprak,

du wirst es nicht gerne höre. aber alle deine Kinder sind unterhaltsmäßig völlig gleichberechtigt. Wenn dann nichts mehr für deine Ehefrau übrigblibt wird diese eben schnell wieder arbeiten gehen müssen oder Sozialleistungen beziehen müssen.

Du unterliegst auch einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit, die besagt, das du alles möglihe zu utnernehmen hast, um wenigstens den Mindestunterhalt sicherzustellen.

Bei 1300 € und der Bereinigung des Einkommens bleibt über deinem SB nicht mehr allzuviel übrig, um es auf 2 bzw. später 3 Kinder zu verteilen. Zur Berechung wird m.E. nur dein Einkommen herangezogen, das KG auf keinen Fall und das WG IMO auch nicht.

Von deinem SB mußt du in erster Linie dich versorgen. Deine Kinder werden jeweils ca. 50 € KU von dir zustehe (dem nicht beidir lebenden aufgrund des Alters allerdings etwas mehr). Deine Fau muß sich selsbt versorgen.

Was hier immer wieder geschrieben wird und ich kanns mir nicht verkneifen: Kinder muß man sich leisten können.
Was um Himmels willen treibt eine Familie, dessen Hauptversorger sich in Insolvenz befindet, der bereits für ein Kind nicht ausreichend sorgenkann, noch 2 weite Kinder zu bekommen? Und wenn man sich schon dafür entscheidet, muß die Frau eben entsprechend bereit sein den Lebensunterhalt für diese familie zu erwirtschaften.

Der ARGE wird es sicher nicht reichen, wenn du ein nettes Schreiben aufesetzt. Noch eine Frage zu deiner Inso. Wie ist das dort mit dem KU geregelt? Dieser geht ja eigentlich vor Tilgung aller anderen Schulden. U.U. könnte deine Restschuldbefreiung auch scheitern, wenn der laufende KU nicht mehr bedient wird.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2010 08:49
(@toprak)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina,

ertsmal danke für deine Informationen, vieles von dem ist mir bereits bekannt.
Ku bedeutet noch lange nicht dass ich kein Anrecht auf ein Familienleben habe.

Die Hintergründe sind dir nicht bekannt, deswegen kann ich deine kleine Aufregung  über 2 weitere Kinder nur ein wenig verstehen.

Meine Insolvenz ist auch kein Schandfleck, war Selbständig und habe genug Steuern bezahlt.
Die Insolvenz war nicht mein Verschulden.

Ich lebe seit 1998 getrennt von meinen 1. Kind und bin für ihn durch die Hölle gegangen.
Ihm fehlt an gar Nichts.  Die Mutter ist in Ihrem Leben noch nie arbeiten gegangen und lebt von dem Geld was ich an Steuern zahle und lässt die ARGE für sich arbeiten.
Die Väter werden in Deutschland richtig dran genommem. Vieles hier verstösst gegen das Gleichbehandlungs Gesetzt. Dies ist auch vom OLG ten neurdings wieder bestätigt worden.

Meine Ex Freundin kann mein Sohn zu mir schicken und ich komme für ihn auf und verzichte auf den KU!
Ausser Ausgehen und Party feiern kann sie ja NICHTS.
Dann spart die ARGE wieder mal  ca.450 €. Sorge schon seit mein 18 Lebensjahr für mich und habe kein Cent von der Arge erhalten und habe es auch nicht vor.

Das Gericht hat mir das Umgangsrecht und vieles zugesprochen, jedoch  wollte ich nicht  mit der psyche meines Kindes spielen, weil die Mutter immer Ausreden hatte um Ihn nicht zu mir zu schicken, weil ich dann einen geminderten KU bezahlt hätte. Und dies hat Ihr nicht geschmeckt.

Bin seit 2006 verheiratet und das kann mir auch keiner verbieten.

Mein Anliegen war hier nicht eine erneute Debatte über Unterhaltzahlungen zu beginnen.

- Mit dem Geld was ich derzeit verdiene komme ich noch nicht mal selber um die Runden
- Versuche wieder mich Sebständig zu machen.
- wird mein jetziges Kind und meine schwangere Frau nicht einberechnet?

Wie es aussieht werde ich einen RA kontaktieren und den Unterhalt runter rechen lassen.

Danke für deinen Beitrag

Toprak

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2010 15:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ku bedeutet noch lange nicht dass ich kein Anrecht auf ein Familienleben habe.

das hat auch niemand behauptet. Es bedeutet lediglich, dass Du Dir nicht alles leisten kannst. Keinen Porsche, keine Nur-Hausfrau als Ehefrau und keine weiteren Kinder.

Das Gericht hat mir das Umgangsrecht und vieles zugesprochen, jedoch  wollte ich nicht  mit der psyche meines Kindes spielen, weil die Mutter immer Ausreden hatte um Ihn nicht zu mir zu schicken,

warum hört sich das eher nach Ausrede als nach Problemlösung an? Falls man tatsächlich "mit der Psyche eines Kindes spielt", wenn man ein Umgangsrecht einklagt und hinterher auch mit Leben erfüllt, besteht dieses Forum nämlich zu 80 Prozent aus Psycho-Terroristen. Aber wenn man sich gleich gar nicht um den Umgang kümmert, kann man das natürlich schick bemänteln. Ansonsten müsste man sich - vielleicht - mal drei Gedanken darüber machen, was mit der Psyche eines Kindes passiert, das keine Antwort auf die Frage hat "Wer ist mein Vater - und warum kümmert der sich nicht um mich?"

- Mit dem Geld was ich derzeit verdiene komme ich noch nicht mal selber um die Runden

eben. Warum dann noch eine Frau und zwei weitere Kinder davon ernähren wollen? Es gibt nun mal kein Grundrecht auf fremdfinanzierte Fortpflanzung.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2010 15:59
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

ut, dann beantworte ich eben nochmal, denn die gegeben Antworten hast du offensichtlichnicht gelesen

- Mit dem Geld was ich derzeit verdiene komme ich noch nicht mal selber um die Runden

Dir persönlich werden nach Abzug aller Unterhaltspflichten 900 € bleiben

- Versuche wieder mich Sebständig zu machen.

Das bleibt dir sicher unbenommen. Allerdings kann es sein, das du totz allem für jdes Kind den Mindestunterhalt zahlen sollst.

- wird mein jetziges Kind und meine schwangere Frau nicht einberechnet?

Dein jetztiges Kind und auch das zukünftige, wenn es geboren ist, hat den gleichen Unterhaltsanspruch gegen dich wie das älteste. Sie sind alle gleichrangig. Unterschiedlich Unterhaltshöhen ergeben sich dann alleine aus dem Alter der Kinder.
Deine Frau wird nur dann mit Unterhalt berücksichtigt und bedacht, wenn du für die 2 bzw. 3 Kinder jeweils den Mindestunterhalt leistest. Kinder stehen im Rang vor den Müttern. Deine Ehefrau wrd entweder sehr sparsam leben müssen (wobei sie ja dann erstmal etwas Elterngeld bekommt) oder eben schnell wieder in Brufsleben eisnteigen müssen.
 

Wie es aussieht werde ich einen RA kontaktieren und den Unterhalt runter rechen lassen.

Das wäre sicher ne gute Lösung. Allerdings kann es dir durchaus passieren ,das du trotzdem nicht vom Mindestunterhalt runterkommst.

Ich wollte auch deine persönliche Lebensplanung nicht kritisieren. Das bleibt dir überlassen, nur dann rumzujamern oder meinen, das die Allgemeinheit dafür aufkommen soll, finde ich auch nicht gut.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2010 17:17