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Unterhaltsforderung und -berechnung und Nutzungsentschädigung

 
(@laflo)
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Hallo zusammen,

 

ich bin neu hier, freue mich auf den gemeinsamen Austausch und komme auch gleich mit meiner aktuellen Situation, um eure Meinung/Rat einzuholen.

 

Folgende Situation:

Meine Partnerin und ich haben uns vor wenigen Monaten getrennt. Wir machen zwar eine Paartherapie, um nochmal die Kurve zu kriegen, aber wer weiß wann und ob.. Bis dahin - juhu Unterhalt 🙁 

Ich bin Angestellter und Sie Beamtin (Lebenszeit)

Wir haben zusammen 3 Kinder (1 Jahr, 3 Jahre, 7 Jahre) und ein gemeinsames Wohneigentum (jeder besitzt 50%), wo der Kredit noch nicht abbezahlt ist.

 

Seit der Trennung habe ich den Kredit und alle Nebenkosten des Hauses getragen. Meine Ex Partnerin möchte nun Unterhalt und die finanziellen Angelegenheiten geregelt haben.

Ein großer Punkt, der noch nicht geklärt ist bzw. den wir beide unterschiedlich sehen, bezieht sich auf unser Wohneigentum (meine Ex bleibt mit den Kindern dort wohnen - nutzt es also zu 100%). 

Hier ist es meiner Ex am liebsten, wenn ich zukünftig 50% der Kredit/Tilgungsrate trage - ich dagegen sehe den kompletten Kredit/Tilgungsbetrag bei Ihr oder werde Alternativ Nutzungsentschädigung für meine 50% Eigentum einfordern (vergleichbarer Wohnraum wäre teurer, als die gesamte Kredit/Tilgungsrate). 

 

Aufgrund dessen habe ich eine Online Unterhaltsberechnung vornehmen lassen und diese meiner Ex vorgelegt (Tipps aus dem Forum zu abziehbaren Positionen habe ich einfließen lassen). 
Mit den Ergebnissen ist Sie nicht zufrieden und hat nun eine Anwältin beauftragt.

 

Meine Fragen an euch, bevor ich die nackten Zahlen darstelle:

- Muss ich der Anwältin alle Gehaltsnachweise senden oder genügen auch Kontoauszüge?
- Ebenso soll ich die zuletzt abgegebene Einkommenssteuererklärung mitsamt aller Belege/Bescheide sowie folgend die Steuerbelege einreichen. Ist hier der finale Steuerbescheid nicht ausreichend?
- es wird auch nach Einkommensteuerrückerstattung gefragt. Hier habe ich Anfang des Jahres ca. 2.500€ Steuerrückzahlung erhalten, da es im Jahr 2022 zu Sondersituationen kam. Die Steuerrückzahlung für 2023 wird bei weitem niedriger sein, allerdings ist diese noch nicht final bearbeitet (Finanzamt hat kürzlich die letzten geforderten Belege erhalten). Kann ich den Anwalt insofern hinhalten, bis die aktuelle Einkommenssteuererklärung da ist? Oder werden dann beide Zahlungen für die Unterhaltsberechnung herangezogen?
- bei den abziehbaren Positionen habe ich auch meine beruflichen Fahrtkosten entsprechend der letzten Steuererklärung dargelegt. Da ich nur ca. 60 Tage im Jahr im Büro und sonst vom Homeoffice arbeite - muss ich entsprechende Nachweise vorlegen, dass ich tatsächlich im Büro war? 
- Berechnungsgrundlage für die zusätzliche Altersvorsorge (Privat) ist ja das Bruttojahresgehalt. Aber welches? Das Bruttofixum 2024 lt. Vertrag + erhaltene Bonuszahlung 2024? Oder muss ich das tatsächliche Brutto der letzten 12 Monate verwenden (hier waren auch zwei Monate Elternzeit dabei?) 
- gehe ich recht in der Annahme, dass das Nettogehalt vor Abzug einer betr. Altersvorsorge (bAV) zählt? Somit nur über die zusätzliche Altersvorsorge (inkl. Höchstgrenze) abziehbar?

 

Thema Unterhaltsberechnung:
Durchschnittliches Netto die letzten 12 Monate: 4.067€ 
Einkünfte aus Kapital 1.080€ Jahr / 90€ mtl.
Bruttojahresgehalt (Fixum 2024 lt. Vertrag + Bonuszahlung 2024)  79.286€
- abzgl. Altersvorsorge (lt. Online Anwalt 5,4% vom Jahresbrutto) 4.281,44€ Jahr / 356,79€ mtl.
- berufsbedingte Fahrtkosten mtl. 294€
- mtl. Beitrag Krankenversicherungen (private Zusatz für mich und die Kinder) 142€
- mtl. Beitrag Risikolebensversicherung 17€
- mtl. Beitrag Unfallversicherung Kinder und ich 41€
- mtl. Kreditrate gemeinsames Wohneigentum (50% Anteil) 500,50€

Ergibt aus meiner Sicht ein mtl. anrechenbares Einkommen von 2.805,71€ und Einkommensstufe 3.
Aufgrund der drei Kinder komme ich eine Stufe runter - somit Stufe 2?

Dann steht ist noch die Position mtl. Nutzungsentschädigung offen. Hier könnte ich theoretisch bis 700€ gehen, wegen Vergleichsmieten. Muss aber wegen Einkommensstufen Düsseldorfer Tabelle aufpassen (und Nutzungsentschädigung wird versteuert; aber voll bei Unterhalt berücksichtigt (Zinsen sind sehr gering) - ergo weniger Netto)

Ist das so korrekt?

Mein ersten Gedanke war nun, dass ich nun eine freiwillige Unterhaltsverpflichtung bei einem Notar erstellen lasse (um evtl. Anwaltskosten gering zu halten).
Zweitens die Frist verlängern lasse, wegen Steuererklärung (oder alles ohne Steuererklärung abzugeben)
Habt Ihr weitere Tipps, wie ich vor gehen könnte?
Macht es bereits jetzt Sinn einen eigenen Anwalt zu nehmen?

Ein anderer Gedanke ist, auf volle Nutzungsentschädigung zu verzichten, wenn Sie dafür auf einen Teil des Unterhalts verzichtet.
Was haltet ihr davon?

Kennt jemand Möglichkeiten, sein Gehalt in Sachleistungen umzuwandeln (kein Firmenwagen) und so das Unterhaltsrelevante Netto zu schmälern?

Und zum Schluss noch was persönliches:
Bitte nicht falsch verstehen, ich liebe meine Kinder über alles und werde weiterhin für Sie da sein und mich beim Unterhalt beteiligen. Allerdings stehe ich, genauso wie viele, vor dem Problem Unterhalt für 3 Kinder zu zahlen. Das merkst du finanziell einfach gewaltig... und wenn ich dann seh, was meine Ex mit wenigen Stunden Arbeit als Beamtin (allein die Kinderzuschläge sind ohne zutun mehrere 100€/Monat), Unterhalt, Kindergeld etc. monatlich Geld zur Verfügung hat, da wird mir ganz anders (auch weil "Geld unnötig raus schmeissen" in unserer Beziehung ein immer größerer Streitpunkt war). 

 

Wow ist ganz schön viel geworden.... 

Schon mal vielen Dank fürs lesen, euren Input und den konstuktiven Austausch!

Liebe Grüße 
Florian

 

 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.08.2024 23:12
(@locutus)
Zeigt sich öfters Registriert

Sie will also drin wohnen bleiben, du zahlst weiterhin Kredit und oben drauf Unterhalt? Die Paartherapie kannst du als gescheitert betrachten. Wenn sie einen Anwalt beauftragt hat wird es auch für dich Zeit einen zu suchen.

Ein ähnliches Thema gab es auch am Wochenende.

Tenor: nichts miteinander vergleichen oder verrechnen. Jedes Thema einzeln für sich betrachten und klären. Sie kann dich nicht vom Unterhalt für die Kinder freistellen,auch wenn du um Gegenzug auf das Haus verzichtest.

Meinung: wenn sie dort wohnen bleiben will, muss sie die Kosten auch alleine tragen. Zu deutsch sie zahlt dich aus.

 

Bei der Unterhaltsberechnung werden alle wiederkehrenden Einnahmen der letzten 12 Monate addiert und dann durch 12 genommen. Abzüglich berufsbedingter Aufwendungen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2024 07:05
(@lortaro)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen!

Ich schließe mich an (so leid es mir tut). Eure Paartherapie ist vermutlich leider gescheitert, denn wenn Deine Ex jetzt bereits Immobilie und KU klären will und sogar schon einen Anwalt zu Rate zieht, ist für sie m.E. die Trennung fix.

Schau mal im vorherigen Thread, da gabs eine ähnlich gelagerte Frage zu Verrechnung von KU mit der Überlassung einer Immobilie. Kurz gesagt: Es gibt keine rechtssichere Möglichkeit, zumindest meines Wissens nicht, KU mit irgendwas zu verrechnen. Der KU steht Deinen Kindern zu, darauf darf die KM gar nicht verzichten bzw. kannst Du Dich nie auf diesen Verzicht verlassen und das Damoklesschwert schwebt ständig über Dir (siehe mein Beispiel im anderen Thread zu meinem Bekannten). Also, unbedingt sauber trennen und unabhängig voneinander KU und Immoblie klären. Dazu wirst Du vermutlich auch einen guten Anwalt brauchen, zumindest für die Immobilie.

Zum Thema Unterhaltsberechnung (KU) gibts hier Experten, da halte ich mich zurück bis auf eins: M.E. hast Du nicht 3, sondern sogar 4 Unterhaltsberechtigte, denn die KM zählt bis zum 3. Lebensjahr des jüngsten Kindes auch dazu (sogar dann, wenn Du ihr tatsächlich gar keinen Betreuungsunterhalt zahlst oder zahlen musst). Heißt beim KU, dass es möglicherweise sogar 2 Stufen in DDT runter gehen könnte.

Viele Grüße und alles Gute!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2024 07:23