Hallo zusammen!
Ich bräuchte mal ein wenig sachliche "Orientierung" zu meiner Situation, die ich versuche kurz in Stichworten darzustellen. Mir ist unklar, was die Situation "wirklich" bedeutet und welche Möglichkeiten ich habe/und welche nicht. Ich verzichte auf Hintergrund Informationen, um nicht abzulenken.
Beide meiner Kinder sind volljährig. Eines davon steht voll im Berufsleben.
Trennung meiner Ex-Frau in 2018. Scheidung durch mich 2022.
Meine Tochter (wird 20) lebt seit der Trennung mit und bei der Mutter. Hat letztes Jahr die Schule beendet und ist von "Beruf" aktuell mehr oder weniger "Tochter, Kind...". Arbeitet hin und wieder. Beginnt aber ihre Ausbildung im Oktober 2023.
Unterhaltszahlungen von ihr an uns Eltern macht sie nicht geltend. Dafür wird ihr Leben mehr oder weniger von uns als Eltern finanziert. Sie erhält monatlich "Taschengeld" von mir, mit dem sie auskommt. Wie die genaue finanzielle Lage zwischen ihr und ihrer Mutter geregelt ist (Kindergeld usw.), weiß ich nicht, da ich keine Antworten bekomme.
Auch ein Gespräch mit meiner Tochter über diese finanziellen Begebenheiten ist aus vielerlei Gründen einfach nicht möglich.
Meine Ex-Frau erwartet aber, das ich Versicherungen für unsere Tochter bezahle. Es kommen "aus dem Nichts" Nachrichten mit diesen Forderungen. Laut Scheidungsbeschluss darf sie keinerlei Forderungen mehr an mich stellen. Auch nicht, wenn es es sich um unsere Tochter handelt und diese bei ihr wohnt?
Ein normaler Dialog mit meiner Ex-Frau ist leider ebenfalls aus vielen Gründen nicht möglich. (Ist war ein Albtraum und Irrsinn diese Trennung von ihr.). Am Ende würde es nur unserer Tochter schaden und wie es dann so ist, mir als Vater ebenso.
Ich brauche bitte Meinungen und Sichtweisen zu meiner Situation.
Mir ist rechtlich bewusst, das diese Situation bis zum 25. Lebensjahr andauern kann bzw. bis zum Ausbildungsende. Nur, da meine Tochter volljährig ist, muss sie doch auf mich zukommen und nicht mehr ihre Mutter, oder gibt es Ausnahmen? Weshalb mich auch Sichtweisen von euch interessieren würden, die den Umgang mit meiner Ex-Frau (die sehr manipulativ auch gegenüber unserer Tochter ist) betreffen. Wie gehe ich mit ihr um?
Freue mich auf Meinungen und Sichtweisen.
Hallo,
deine Tochter hat nur Anspruch auf Unterhalt und ggf. Kosten der Krankenversicherung,wenn sie in Ausbildung oder Studium ist.
wenn du ihr über ein Taschengeld das Leben finanzierst, dann ist das so. Aber du bist dazu nicht verp.
und ja, ab Volljährigkeit ist deine Tochter diejenige. Die Mutter kann keine Ansprüche stellen.
ich würde also der Mutter antworten, dass nur noch die Tochter, bei vorliegen bestimmter Voraussetzungen von beiden Elternteilen fordernkann. Und damit all ihre bitten von dir irgnoriert werden.
sophie
Hallo Sophie.
Vielen Dank für dein Feedback. Klar und deutlich. Verstehe ich!
Es ist eine erste Tendenz für die Richtung und Art, wohin und vor allem wie ich mit wem kommunizieren sollte und muss.
Nochmals, Danke!!!
Du könntest die Anforderungen auch einfach ignorieren und gar nicht erst in Diskussionen einsteigen.
Manchmal kann das der bessere Weg sein. Ich würde aber mit der Tochter versuchen ins Gespräch zu kommen. Ihr muss bewusst werden, dass bisher die Zuwendungen freiwillig sind (solange nicht in Ausbildung) und dass deine Unterstützung während der Ausbildung davon abhängig ist, wie sie ihre Bedürftigkeit nachweist.
Weißt du, was sie in Ausbildung verdient? Kennst du das Einkommen der Ex?
Gesprächspartnerin ist nur noch deine Tochter.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Wie gehe ich mit ihr um?
Gar nicht beachten oder Kurznachricht.
Liebe ..., ab Eintritt der Volljährigkeit gelten Menschen hierzulande als voll geschäftsfähig. Gleichzeitig entfällt die Vertretungsbefugnis (§ 1629 BGB) der Eltern.
Hallo LBM.
Danke für diese Sichtweise. Du triffst einen sensiblen Punkt.
Ich habe "Angst" davor, das sich meine Tochter (aus Gründen) doch entscheidet, den ihr zustehenden Unterhalt von mir und ihrer Mutter einzufordern. Ihr ist bewusst, das alle Zuwendungen freiwillig sind; deshalb hat sie auch bisher keine Forderungen an mich/uns direkt in großer Form gestellt. Zudem geht sie arbeiten und verdient dann auch ziemlich gut.
Die Ausbildungsvergütung beginnt mit zirka 1100Euro. Wohnen wird sie, Stand heute, weiterhin bei ihrer Mutter und Lebenspartner im Haus. Ob ich dann "belangt" werden kann, ist mir noch unklar. Erst Töne in Richtung Auto, Spritgeld kamen bereits von meiner Tochter. Das Einkommen meiner Ex kenne ich vom letzten Jahr noch. Gibt es Quellen zur Berechnung bzw. wo man Online eine Tendenz herausfinden kann, ob sie überhaupt berechtigt ist oder nicht?
Ich muss an dieser Stelle erwähnen, das ich mich noch vor Zahlungen gedrückt habe und drücke. Im Gegenteil. Ich habe seit der Trennung die meisten Kosten übernommen; aus Liebe zu meiner Tochter. Nun ist es nur so, das es Gesetze und vor allem Verantwortlichkeiten gibt. Meine Tochter muss noch einiges in diesem Punkt lernen; auch, weil sie im "falschen" Umfeld für dieses Thema lebt.
Nur zum Verständnis @lausebackesmama, Gesprächspartner ist aufgrund des Alters nur noch meine Tochter? Entsprechend haben Forderungen meiner Ex, wie og. Übernahme von Kosten für eine Versicherung, keine Relevanz?
Richtig, wenn Ex Versicherungen abschließt, ihr Ding. Anders wäre es moralisch, wenn ihr das gemeinsam vereinbart hättet.
Wenn deine Tochter 1100 brutto hat bleiben ca 880 netto. Minus Werbungskostenpauschale also 780. Dazu "gehört" das KG zu ihrem Einkommen. Sie liegt also bei 1030 Euro. Da sehe ich nach DDT Spalte 4 keinen Spielraum mehr für Unterhalt, es sei denn, Ex und du verdienen zusammen bombastisch.
Rechne das mal überschlägig aus. Dann kannst du es deiner Tochter erklären, dass sie vermutlich nix mehr einfordern kann, du sie aber gerne in Form von "xxx" unterstützen würdest. Sie kann es sich dann in Ruhe überlegen und dir bei Gelegenheit sagen, wie sie dazu steht.
Rechne euer jeweiliges Jahresdurchschnittsnetto aus, addiere beides, schau nach welcher Stufe der DDT eure Tochter einen Anspruch hat und subtrahiere bereinigtes Einkommen der Tochter und das Kindergeld. Bleibt ein Restanspruch größer 0, wird der Betrag nach Quote eurer Einkünfte verteilt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ganz ganz vielen Dank für die Auflistung deiner Informationen zu meinem Thema!! Das weiß ich sehr zu schätzen und kann damit arbeiten.
Eine Frage habe ich dennoch zu deiner Beschreibung "bombastisch". Gibt es ab einem bestimmten Einkommen bei gemeinsamer Veranlagung eine neue Bemessungsgrenze zur Berechnung ... und somit zur möglichen Unterhaltsforderung? Wie berechnet sich dies? Wie nennt sich diese Situation in der Fachsprache, so dass ich danach suchen kann?
Eine Frage habe ich dennoch zu deiner Beschreibung "bombastisch".
Möglicherweise beantwortet das deine Fragen:
https://www.familienrecht-ratgeber.com/de/konkreter-bedarf-kindesunterhalt.html
Ich habe "Angst" davor, das sich meine Tochter (aus Gründen) doch entscheidet, den ihr zustehenden Unterhalt von mir und ihrer Mutter einzufordern. Ihr ist bewusst, das alle Zuwendungen freiwillig sind; deshalb hat sie auch bisher keine Forderungen an mich/uns direkt in großer Form gestellt. Zudem geht sie arbeiten und verdient dann auch ziemlich gut.
Aus meiner Sicht ist Deine Angst völlig unbegründet. Wenn das addierte bereinigte Einkommen der Eltern nicht über 11000 Euro liegt, dann gilt erst einmal die DDT. Zu beachten wäre auch, dass der Unterhaltsanspruch pauschal 930 Euro beträgt, wenn die Tochter nicht mehr zu Hause wohnt.
Prinzipiell muss Deine Tochter, da volljährig, nachweisen, dass sie bedürftig ist. Also eine Ausbildung macht, studiert oder arbeitet und das Einkommen nicht zur Deckung des Unterhalts reicht. Dabei ist das volle Kindergeld und das Einkommen Deiner Tochter (abzüglich 100 Euro berufsbedingte Aufwendungen) auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen.
Dein Ansprechpartner hinsichtlich Unterhalt ist einzig und alleine Deine Tochter, da volljährig. Nur das minderjährige Kind wird vom Betreuungselternteil vertreten.
Prinzipiell deckt der Unterhalt alle Zahlungen für den Lebensunterhalt des Kindes ab. Ausnahmen wären Mehr- und Sonderbedarf.
Ein sogenannter Mehrbedarf liegt vor bei regelmäßig anfallenden Kosten, die die üblichen Kosten zum Lebensbedarf übersteigen und deshalb nicht von den Regelsätzen der Düsseldorfer Tabelle erfasst sind.
Ein Sonderbedarf hingegen ist ein unregelmäßiger, außerordentlich hoher Bedarf, der überraschend und der Höhe nach nicht vorhersehbar war.
Eine private Krankenversicherung ist Mehrbedarf. Diverse mögliche sonstige Versicherungen sind kein Mehrbedarf. Auch wäre Mehrbedarf gequotelt nach Einkommen der Eltern zu tragen.
VG Susi
Ich habe "Angst" davor, das sich meine Tochter (aus Gründen) doch entscheidet, den ihr zustehenden Unterhalt von mir und ihrer Mutter einzufordern. Ihr ist bewusst, das alle Zuwendungen freiwillig sind; deshalb hat sie auch bisher keine Forderungen an mich/uns direkt in großer Form gestellt. Zudem geht sie arbeiten und verdient dann auch ziemlich gut.
Prinzipiell deckt der Unterhalt alle Zahlungen für den Lebensunterhalt des Kindes ab. Ausnahmen wären Mehr- und Sonderbedarf.
Ein sogenannter Mehrbedarf liegt vor bei regelmäßig anfallenden Kosten, die die üblichen Kosten zum Lebensbedarf übersteigen und deshalb nicht von den Regelsätzen der Düsseldorfer Tabelle erfasst sind.
Wie ist das eigentlich mit Nachhilfe? Wir werden demnächst einen Halbjahresvertrag dazu abschließen, der voraussichtlich verlängert wird. Wer zahlt das? BET oder UET? Und im WM (unser Fall).
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Aber doch auch nur, wenn der andere Elternteil vorab mit ins Boot geholt wurde und beide damit d'accord sind. Es muß auch sicher gestellt werdem, dass die Kids da auch hingehen und dort nicht nur 'geparkt' werden. Es gibt da ja leider oft unterschiedliche Ansichten der Elternteile bzgl. Lernpensum, konsequentes Lernen, Hausaufgabenhilfe in der Schule, einfache Hausaufgabenkontrolle daheim, usw.
Aber ja, generell Mehrbedarf und durch Quotelung aufzuteilen.
Danke für die Beantwortung der Frage !
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.