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Unterhaltsfrage Bitte um Rat

 
(@gerdl)
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Hallo Leute

Vorab meine Frage Bezieht sich nicht auf mich sondern für einen Freund,da er selbst kein Internet Besitzt hoffe trotzdem um Hilfe

Also ich werde mal Versuchen es zu Schildern

Der Freund Ist Von seiner Frau schon ca 3 Jahre Geschieden,sie haben eine Gemeinsame Tochter die ist Jetzt 8 Jahre,Der freund muss für Frau und Kind 480€ im Monate Zahlen,so weit so Gut :oops:Die Exfrau Lebt jetzt seit ca 18 monaten wieder mit Einem Partner fest Zusammen besser Gesagt er Lebt bei ihr,Unsere Frage ist Kann mann dagegen was Unternehmen,das kann doch nicht sein das er für den Partner seiner Exfrau auch noch das Essen Mirbezahlen soll wisst hoffentlich was ich meine.Das er für das Kind Bezahlen muss ist in Ordnung das sagt er mir auch ständig aber warum noch für sie u.s.w,,Der Freund ist auch mit dem Nerven Komplett am Ende er weiss nicht wie er alle Monate Über die Runden Kommen soll und sie macht sich ein Schönens Leben,Zum Rechtanwalt kann er zum Momentigen Zeitpunkt auch nicht,da er einfach das Geld für ein Beratungsgespräch nicht Aufbringen Kann,Er Hatt schon damitt zu Kämpfen das er Gerade so Über die Runden Kommt Wie Könnte mann Ihm Helfen,

Ich weiss nicht Ob es Wichtig ist, die Exfrau geht ´soweit ich weiss nicht Arbeiten sagt sie Jedenfalls,andererseit weiss ich selbst, das sie bei ihrem Vater im Büro Arbeitet was sie aber immer wieder Abstreitet,aber Egal der Freund selbst ist im 3 Schichbetrieb

Ich hoffe ich habe mal alles so Beschrieben was er mir so Erzählt hatt

Ich hoffe ihr könnt ihm ein paar Tipps oder so geben

Thx

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.05.2005 01:04
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin gerdl,

allgemein wird von einer gefestigten Lebensgemeinschaft ausgegangen, wenn diese 2 Jahre andauert. Eine Verkürzung greift, wenn z.B. gemeinsam Investitionsgüter angeschafft werden, bei Erscheinen beider in Familienanzeigen, usw.

Dein Freund soll zu seinem Amtsgericht gehen und sich einen Beratungsschein holen. Dann sucht er sich einen guten RA und bekommt die außergerichtlichen Kosten vom Staat bezahlt. Sollte es zum Prozess kommen, bekommt er evtl. PKH und hat somit auch keine Kosten.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2005 01:13
(@gerdl)
Schon was gesagt Registriert

Hallo 😀

Hmm so Richtig Verstehe ich das Nicht kann mann einfach so ins amtsgericht und so etwas beantragen,dachte es kommt auf den Verdienst auch an,oder ist das egal 😮

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.05.2005 18:05
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Gerd,

es kommt nicht nru auf den Verdienst an sondern auch auf die Ausgaben. Selbst wenn er später PKH benötigt und auch bekommt, so kann diese in komfortablen Raten zurück gezahlt werden. Also einfach mal hingehen. Wer nicht fragt, bekommt keine Antworten.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2005 18:33
(@schumacher)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Gerdl,

den Unterhalt für die Exfrau wird er unter Umständen nicht ganz weg bekommen. Aber er hat auch die Möglichkeit die Leistungen die seine Exfrau für ihren "Neuen" erbringt anrechnen zu lassen. Dazu zählen der Mietanteil genauso wie das Kochen, Bügeln, Waschen usw.

Je nach dem werden von den Gerichten unterschiedlich hohe Sätze für diese Tätigkeit der Frau so angerechnet, als würde dies der "Neue" tatsächlich bezahlen. Über den Daumen gepeilt kann das etwa 250 Euro im Monat sein.

Gruß
Ingrid

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2005 19:01
(@gerdl)
Schon was gesagt Registriert

Moin Gerd,

es kommt nicht nru auf den Verdienst an sondern auch auf die Ausgaben. Selbst wenn er später PKH

😀 was heist pkh :redhead: bei mir dauerds immer ein wenig länger 😮

gruss gerdl

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.05.2005 20:42
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Gerd,

guckst du >hier<.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2005 21:51
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, zusammen,

@gerdl: pkh = prozesskostenhilfe. bedeutet ganz grob, dass dein freund, wenn er nicht genug einkommen hat, die kosten für rechtsanwalt und gericht (?) vorgestreckt bekommt, damit er nicht wegen 'kein geld da' auf sein recht verzichten muss. wie deep schon sagt: fragen lohnt auf jeden fall!

@ingrid: das, was du mit 'kochen, waschen, bügeln' ansprichst, heisst 'fiktives haushaltsführungseinkommen' und kann vom gericht durchaus noch höher (bei mir: 450,-- !) angesetzt werden.

...und was das angebliche arbeiten der ex deines freundes bei ihrem vater betrifft, so würde ich einfach erstmal alles aufschreiben, wann, wo, wie lange etc. vielleicht hilft's ja irgendwann!

gruss
ulli

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2005 23:09
(@schumacher)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ulli,

hast ja Recht. Aber wenn Gerdls Freund "nur" 485 Euro für Kind und Mutter bezahlt wird der Unterhalt für die Frau kaum um 450 Euro gekürzt werden.

Es kommt schon stark auf die Höhe der Zahlungen und des verbleibenden Restes beim Zahler an. Gerdls Freund sollte durchaus auch mit seiner Notlage argumentieren.

Eine Rechnung aufmachen, dass die Ex durch das billiger Wirtschaften mit dem LG (so genannte Eintopfwirtschaft - Großpackung ist billiger) und durch seine zu erbringenden Zahlungen für ihre Arbeit mindestens genauso viel zur Verfügung hat, wie ihm übrig bleibt.

Ich hatte schon mal Urteile gefunden, da wurden die erbrachten Leistungen für den LG nicht angerechnet, da ja die Mutter auch einen Mindestbedarf hat und der bei Wegfall des Ehegattenunterhaltes (trotz der Leistungen des LG) nicht erreicht wird. Also durchaus mit der eigenen Armut kokettieren.

Noch etwas ist zu beachten: Richter nehmen den Exfrauen sehr ungern ihre ganzen Unterhaltseinkommen weg. Da es sich ja noch nicht um eine gefestigte LG handelt werden sie meist nur in seltenen Fällen die Leistungen der Ehefrau in der Höhe des bisher bezahlten Ehegattenunterhaltes bewerten.

Hier ist wirklich ein guter Anwalt gefragt. Alleine bekommt man das kaum hin, auch wenn man viel Übung im Unterhaltsrecht hat.

Gruß
Ingrid

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2005 05:24