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Unterhaltsfrage nach Ablauf Elterngeld

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(@feuerwehrmann84)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

als Erstes nur kurz zur Info. Meine Exfrau und ich sind seit Anfang 2011 getrennt, unsere gemeinsame Tochter (jetzt 7 Jahre alt) lebt bei mir und meiner jetzigen Frau.

Meine Exfrau hat letztes Jahr im Dezember eine zweite Tochter bekommen, hat seitdem auch keinen Unterhalt mehr gezahlt, da sie Elterngeld bezogen hat( was allerdings sogar weit über ihrem Selbstbehalt lag). Ich war zur Berechnung beim Jugendamt, dort wurde mir "nett" gesagt, dass ich doch der armen Frau nicht noch das Elterngeld aus der Tasche ziehen kann. Ich war nicht wirklich zufrieden, da das Elterngeld immer noch mehr war, als was ich selbst in Vollzeit verdiene (Exfrau verdient sehr gut). Nun gut, somit habe ich für das Jahr Unterhaltsvorschuss beantragt und auch bekommen.

Nun ist es so, dass meine Exfrau seit Dezember eben wieder arbeiten geht (noch nicht den ganzen Dezember, da das Kind erst Ende Dezember geboren ist). Dementsprechend hat sie natürlich auch keinen vollen Lohn für Dezember erhalten (kommt immer rückwirkend Ende des Monats). Das anteilige Elterngeld für Dezember wurde aber ja schon im Voraus Ende November gezahlt, was sie nicht mitbeachtet hat. Folge ist nun, dass sie kein Geld hat, mir den Unterhalt für Januar zu zahlen.

Soweit die Rahmenbedingungen. Nun meine Frage. Sie ist nun der Meinung, da sie im januar so wenig Lohn bekommen hat, dass sie da noch keinen Unterhalt zahlen muss. Auf dem Lohnzettel steht allerdings sehr deutlich, dass es eben nicht der Lohn für Januar sondern für Dezember war, da ja rückwirkend gezahlt. Ich wäre ja damit einverstanden, dass sie mir den Unterhalt im Februar zusätzlich nachzahlen kann, damit sie jetzt im Januar Geld zum Leben hat. Das sieht sie aber eben gar nicht ein. Sie will für Januar gar nichts zahlen.
Und auch über den Betrag gibt es Streitpunkte. Da unsere Tochter nun eben über 6 Jahre alt ist, müsste ihr ja mehr Unterhalt zustehen, oder? Sie zahlte vor Elterngeld den Mindestunterhalt von 225€. Nun müsste sie ja 272€ zahlen, oder? Wie wird da das zweite Kind von ihr rein gerechnet?

Leider versteht sie nicht, dass sie den Unterhalt ja nicht für mich sondern unsere Tochter zahlt. Wie gesagt, dabei verdient sie weit mehr als ich und der Hortplatz, Essen in der Schule, Schulsachen, Kleidung etc. wollen ja auch bezahlt werden.

Einen Termin beim Jugendamt habe ich schon für Anfang nächster Woche bekommen. Bevor ich nun wieder etwas enttäuscht werde, wollte ich hier kurz über Erfahrungen nachfragen.

Danke!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2015 11:40
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Feuerwehrmann,

Einen Termin beim Jugendamt habe ich schon für Anfang nächster Woche bekommen. Bevor ich nun wieder etwas enttäuscht werde, wollte ich hier kurz über Erfahrungen nachfragen.

Ein bißchen Erfahrung durftest Du ja schon selber sammeln.

Grundsätzlich scheint Madame ja leistungsfähig zu sein.
Unterhalt ist monatlich im voraus zu leisten, Gehalt wird häufig (wie bei ihr) zum Monatsende (oder im Folgemonat) für den abgelaufenen Monat rückwirkend gezahlt.
Dieses (nur einmal auftretende Problem) hat jeder Unterhaltspflichtige.

Was passieren könnte:
Da ihr jüngstes Kind noch keine drei Jahre alt ist, hat sie aufgrund des Alters keinerlei Erwerbsobliegenheit.
Dieses steht einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit für die Unterhaltung Eurer gemeinsamen Tochter gegenüber.
Insofern könnte jemand auf die Idee kommen, Teile ihres Einkommens als überobligatorisch außer Acht zu lassen.
Lebt sie mit Kind alleine ?

Nun müsste sie ja 272€ zahlen, oder? Wie wird da das zweite Kind von ihr rein gerechnet?

Die 272 EUR wären der Mindestunterhalt in dieser Altersstufe.
Ihr zweites Kind wird insofern berücksichtigt, dass man bei lediglich einem Unterhaltsberechtigten ein Hochstufung um eine Einkommensstufe vornehmen könnte.

Wird für die 7jährige aktuell noch Unterhaltsvorschuß geleistet ?

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2015 12:37
(@feuerwehrmann84)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

danke für die ausführliche Antwort.

Ich bekomme noch UV, so lange bis sie eben wieder einen Unterhalt gezahlt hat. Eventuell muss ich eben dann den UV wieder zurückzahlen, da doppelt Unterhalt ja nicht möglich ist.
Die Jugendamsmitarbeiterin hatte mir letztes Jahr erklärt, dass sie aber auch kontrollieren, ob die Kindsmutter wieder arbeiten geht, sprich sie muss Lohnzettel nachweisen. Sobald dies der Fall ist, fällt dann natürlich der UV für meine Große weg und der Unterhalt müsste wieder normal gezahlt werden.

Sie geht auf jeden Fall wieder voll arbeiten, konnte ich ja an Hand des Lohnzettels vom Dezember sehen (40 Stunden / Woche), also genauso wieder volles Gehalt wie vor der Geburt ihrer zweiten Tochter. Sie lebt mit dem Kindsvater in einem Haushalt zusammen, hat also nicht alle Kosten für ihr zweites Kind allein zu tragen.

Gefühlsmäßig denke ich schon, dass es wohl das Beste ist, wenn wir das Ganze über das Jugendamt klären lassen. Dann hat sie es ja schwarz auf weiß, was sie zahlen sollte. Außerdem kann ich ja nix für ihr Problem, wenn sie eben einen Monat ohne großes Einkommen da hängt, weil der Unterhalt im Voraus gezahlt wird und das Gehalt aber erst im Nachhinein. Wie du ja sagtest, es ist ein einmaliges Problem und ich würde ihr da entgegen kommen, indem ich den Unterhalt vom Januar auch erst mit im Februar zahlen lassen würde.

Zumindest bin ich mit den 272€ schon mal schlauer. Es sind ja immerhin fast 50€ pro Monat mehr, was ich zur Verfügung hätte.

Danke nochmals!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2015 12:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Ist der Unterhalt denn tituliert?
Wenn nicht solltest du sie einfach mal dazu auffordern, einen Titel zu erstellen.

Auf dieses JA würde ich jedenfalls nicht setzen.
Die scheinen ihre Hauptaufgabe darin zu sehen, die Mutter vor deinen Belästigungen durch Unterhaltsforderungen zu schützen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2015 13:23
(@feuerwehrmann84)
Schon was gesagt Registriert

Gilt ein Unterhalt als tituliert, wenn er per Gerichtsbeschluss erst durchgesetzt wurde?
Dann ist er tituliert. Nach der Trennung habe ich nämlich trotz Aufforderung vom Jugendamt nix gesehen und musste erst vor Gericht ziehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2015 13:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, dann ist er tituliert.
Dann könntest du den Unterhalt auch per Gerichtsvollzieher eintreiben lassen.
Auch wenn das JA dann traurig ist, weil es der Meinung ist, dass man so was bei Frauen nicht macht.

In welcher Höhe ist er ausgestellt?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2015 13:34
(@feuerwehrmann84)
Schon was gesagt Registriert

Das Szenario hatten wir auch schon mit Gerichtsvollzieher. Der Unterhalt musste bereits mehrfach gefändet werden, da sie nicht gezahlt hatte. Damals hat es mein Anwalt für mich in die Wege geleitet. Das lief aber noch über Gerichtskostenbeihilfe.
Wie kann ich das also zur Not in die Wege leiten? Ich hoffe ja nicht, dass es wieder so weit kommen muss.

Der Titel ist zwar "nur" über 225€, aber das ist ja besser als nix. Traurig ist nur, dass meine Exfrau nicht versteht, dass sie den Unterhalt nicht mir sondern unserer Tochter zahlt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2015 13:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Über den Gerichtsvollzieher.
Wie das im Detail funktioniert, weiß ich aber auch nicht.

Aber wenn du so wenig Geld hast, müsstest du doch auch weiterhin VKH bekommen, insofern müsstest du das auch wieder über einen RA machen können.

Was ist denn bei der letzten Pfändung raus gekommen?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2015 13:43
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Feuerwehrmann,

Der Titel ist zwar "nur" über 225€, aber das ist ja besser als nix.

statische Titel sind eigentlich inzwischen sehr selten geworden. Lies nochmal genau im Urteil. Vieleicht steht da auch sowas wie: ...  "100% nach der jeweils gültigen Düsseldorfer Tabelle, z.Zt. 225 EUR" ...
Dann waren es damals 225 EUR, wäre aber heute, wg. der neuen Altersstufe 272 EUR.

Gruß + viel Erfolg,

Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2015 14:22
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal,

in Ergänzung:
Wenn Du seinerzeit beim JA nicht zusätzlich zur Vertröstung noch zu irgendeiner Unterschrift von wegen Vollstreckungsverzicht genötigt wurdest, dann könntest Du theoretisch auch noch 12 Monate rückwirkend pfänden ...
... das soll keine Aufforderung sein, dieses auch zu tun, aber ein kleiner Hinweis an KM steigert eventuell ihre Kooperationsbereitschaft.

Wenn ihr Neuer auch leistungsfähig ist, dann ist die seinerzeitige JA-Vertröstung schon ne ziemliche Veräppelung (soll durchaus vorkommen) ...

Den Gang zum JA kannst Du Dir wegen des vorhandenen Titels, so er denn dynamisch ist - siehe Krümelmonster- , eigentlich auch sparen (wenn, dann müsste sie eine Abänderung beantragen).

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2015 15:30




(@feuerwehrmann84)
Schon was gesagt Registriert

Über den Gerichtsvollzieher.
Wie das im Detail funktioniert, weiß ich aber auch nicht.

Aber wenn du so wenig Geld hast, müsstest du doch auch weiterhin VKH bekommen, insofern müsstest du das auch wieder über einen RA machen können.

Was ist denn bei der letzten Pfändung raus gekommen?

Die letzte Pfändung ist durchgesetzt und ich hab da den ausständigen Betrag voll gezahlt bekommen (inklusive der von mir vorgestreckten Kosten für den Gerichtsvollzieher.

VKH bekomme ich keine mehr, denke ich, ich bin neu verheiratet und da zählt doch dann meine Frau auch rein, oder?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2015 15:59
(@feuerwehrmann84)
Schon was gesagt Registriert

Moin Feuerwehrmann,

statische Titel sind eigentlich inzwischen sehr selten geworden. Lies nochmal genau im Urteil. Vieleicht steht da auch sowas wie: ...  "100% nach der jeweils gültigen Düsseldorfer Tabelle, z.Zt. 225 EUR" ...
Dann waren es damals 225 EUR, wäre aber heute, wg. der neuen Altersstufe 272 EUR.

Gruß + viel Erfolg,

Krümelmonster

Da ich noch auf Arbeit sitze, kann ich erst am Abend nachlesen. Aber danke für den Hinweis. Im Grunde ärgert es mich doppelt, da es eben nicht mein Geld sondern das meiner Tochter ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2015 16:01
(@feuerwehrmann84)
Schon was gesagt Registriert

Moin nochmal,

in Ergänzung:
Wenn Du seinerzeit beim JA nicht zusätzlich zur Vertröstung noch zu irgendeiner Unterschrift von wegen Vollstreckungsverzicht genötigt wurdest, dann könntest Du theoretisch auch noch 12 Monate rückwirkend pfänden ...
... das soll keine Aufforderung sein, dieses auch zu tun, aber ein kleiner Hinweis an KM steigert eventuell ihre Kooperationsbereitschaft.

Wenn ihr Neuer auch leistungsfähig ist, dann ist die seinerzeitige JA-Vertröstung schon ne ziemliche Veräppelung (soll durchaus vorkommen) ...

Den Gang zum JA kannst Du Dir wegen des vorhandenen Titels, so er denn dynamisch ist - siehe Krümelmonster- , eigentlich auch sparen (wenn, dann müsste sie eine Abänderung beantragen).

Gruß
United

Danke auch für deine Antwort.
Ja ihr Neuer ist leistungsfähig, da voll arbeitend und nicht so schlecht verdienend. Immerhin bauen sie ab Februar gemeinsam ein Haus...
Unterschrieben habe ich beim letzten Mal beim Jugdamt nix. Mir wurde nur gesagt, dass die arme Frau nicht unterhaltsfähig ist, da sie eben Elterngeld bezieht. Dabei habe ich zwei verschiedene Elterngeldbeträge (vo JA meinten sie knappe 1300€ und zu mir meinte sie 1100€, wobei ich eher dem JABetrag da glaube). Hätte sie in beiden Fällen Unterhalt zahlen müssen, da ein Titel da ist, obwohl sie unter die 1050€ Selbstbehalt fällt oder  zählt nicht eh ein anderer Selbstbehalt, da sie mit Partner im selben Haushalt lebt?

Ich versteh nicht, wieso das JA nicht mal was nachfordert von ihr und das nochmal prüft, weil es ja auch Staatsgelder sind, die unnötigerweise ausgegeben wurden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2015 16:12
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal,

Im Grunde ärgert es mich doppelt, da es eben nicht mein Geld sondern das meiner Tochter ist.

Da Du diesen Satz nunmehr zum dritten Male wiederholst, will ich ihn dann doch nicht mehr ignorieren:
Neben "ich will nur, was mir zusteht" gehört eben dieser Satz nach dem Motto "denke doch auch mal ein Dein Kind" zu den viel geäußerten Standardsprüchen, die mir unheimlich auf den Senkel gehen.

Warum das so ist, will ich gar nicht im Detail ausführen, weil das Thema "Bedarf des Kindes" verbunden mit "Anrechnung Kindergeld" sowie "Kosten des Umgangs" auf der anderen Seite in diesem Forum schon in einhundertdreiundvierzig Endlosdiskussionen ausgeartet ist ...

... lasse diesen wiederholten Hinweis einfach weg. Geholfen wird Dir auch so (und ja: unabhängig davon, ob Du Mama oder Papa bist).

Fakt ist:
Durch Unterhaltsvorschuß und Kindergeld ist das Existenzminimum (= familienrechtlicher Mindestbedarf) Eurer Tochter von staatlicher Seite gedeckt.
Verhungern muß hier keiner.

Hätte sie in beiden Fällen Unterhalt zahlen müssen, da ein Titel da ist

Zunächst mal: Ja.
Wenn sie sich auf mangelnde Leistungsfähigkeit hätte berufen wollen, dann hätte sie aktiv werden müssen.
Ob sie damit durchgekommen wäre ? Vielleicht.
Aufgrund des vorhandenen leistungsfähigen Partners und durch das Zusammenleben mit diesem, wäre das aber kein so leichtes Spiel gewesen.
Wenn die Unterhaltsvorschußkasse hier aber keinen Handlungsbedarf gesehen hat (eventuell haben die mit ihr auch eine Stundung vereinbart), ist das jetzt egal.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2015 16:24
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

beim Bezug von Elterngeld gilt sie m.E. nicht als Erwerbstätige und hat somit einen Selbstbehalt von 800 Euro. Somit wäre sie in meinen Augen voll zahlungsfähig für den Mindest-KU.

Sofern sich das bestätigt würde ich die Differenz in Raten nachfordern und sie den Rest mit dem JA abkaspern lassen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2015 18:51
(@pinkus)
Nicht wegzudenken Registriert

....Nun gut, somit habe ich für das Jahr Unterhaltsvorschuss beantragt und auch bekommen....

... VKH bekomme ich keine mehr, denke ich, ich bin neu verheiratet und da zählt doch dann meine Frau auch rein, oder?

Ähm, seit wann bist Du verheiratet?
UHV gibt es keinen, wenn man (neu) verheiratet ist.
LG Pinkus

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2015 20:24
(@feuerwehrmann84)
Schon was gesagt Registriert

Nachdem ich nun hier noch mehr neue Blicke auf die ganze Sache bekommen habe, werde ich michh noch an den Anwalt wenden. Ich glaube, dass ich sonst auf keinen grünen Zweig mehr komme.

Was die neue Heirat angeht, ist erst seit September 2014, die Mitarbeiterin vom Jugendamt, bei der der UHV beantragt wurde, weiß das sogar. Deswegen wundert es mich noch mehr, dass ich dennoch UHV bekommen habe, obwohl ich neu verheiratet bin.
Sollte ich also den UHV zurückzahlen müssen, werde ich auf jeden Fall prüfen lassen, ob meine Exfrau nicht doch hätte zahlen müssen und den Unterhalt doch noch für das Jahr ihrer Elternzeit einfordern.

Danke für eure Hilfe!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2015 08:42
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Pinkus:

UHV gibt es keinen, wenn man (neu) verheiratet ist.

Kannst Du das bitte belegen? Mir ist das bei Ehegatten-Unterhalt bekannt, nicht aber bei KU...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2015 10:36
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Marco,

steht :

hier

Punkt 3:

bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt,

oder anders formuliert. Der Staat springt nur so lange ein, bis ein anderer Trottel gefunden ist, dem man dann mal kurz und schnell die finanzielle Verantwortung auf Auge drücken kann, die eigentlich die leibliche Mutter und der leibliche Vater haben.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2015 11:15
(@feuerwehrmann84)
Schon was gesagt Registriert

Und da tut sich doch glatt ne neue Frage auf.
Was ist, wenn man zwar neu verheiratet ist, aber die Frau dann unverschuldet von erbwerbstätig arbeitslos wird und ALG1 empfängt. Hintergrund: Meine jetzige Frau ist im August betriebsbedingt gekündigt wurden, da der Standort zugemacht wurde. Sie hat dann ALG1 empfangen und hat jetzt am 01. Januar erst ne neue Arbeit angefangen. Ist sie dann immer noch für den Unterhalt meiner ersten (nicht ihrer leiblichen Tochter) zu Rate zu ziehen? Sie ist ja nicht selbstverschuldet bedürftig geworden.

Da hilft echt nur der Gang zum Anwalt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2015 11:40




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