Hi,
ob und wieviel deine Ehfrau verdient ist völlig irrelevant.
Denn sie ist dem nichtleiblichen, in ihrem Haushalt mitlebenden Kind nicht zu Unterhalt verpflichtet.
Es käme höchstens eine Prüfung von Sozialleistungen, also Wohngeld oder aufstockendes Hartz IV inBetracht.
Ja, hört sich nicht gerecht an, ist auch nicht fair, ist aber so.
UVS gibt es nur, wenn der Elternteil, der das Kind betreut, nicht wieder verheiratet ist und selbst nicht genug verdient, um den Unterhalt für das betreute Kindsicherzustellen.
Ein Ehepartner ist dem Stiefkind nicht zu Unterhalt verpflichtet, laut Gesetzgebung. Indirekt wird er dann aber doch in die Pflicht genommen. Entweder durch den Wegfall vom UVS oder über die Bedarfsgemeinschaft, die Zusammenlebende unabhängig von ihrem tatsächlichen Verwandtschaftsverhältnis oder irgendwelchen Familienrechtlichen Konsequenzen in einen Topf werfen und durchaus "Querfinanzierungen" in Anspruch nehmen, um die staatlichen Kassen zu entlasten.
Patchworkfamilien werden ganz gerne zwischen dem Famlienrecht und dem Sozialrecht aufgerieben bzw. hängen gelassen.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ja, hört sich nicht gerecht an, ist auch nicht fair, ist aber so.
Patchworkfamilien werden ganz gerne zwischen dem Famlienrecht und dem Sozialrecht aufgerieben bzw. hängen gelassen.
Gruß Tina
Dem kann ich dir absolut nur zustimmen, wenn ich das alles lese. Und es ist ja an sich schon ein Widerspruch, wenn meine Frau meiner Großen nicht zu Unterhalt verpflichtet ist und der UHV doch bei Heirat wegfällt.
Jepp, der UHV ist auch so eine absurde Spezialität des deutschen Familienrechts.
Reiche AE's bekommen ihn, arme Verheiratete aber nicht.
Und Leute, die tatsächlich bedürftig sind, haben sowieso Anspruch auf H4, somit ist der UHV nichts anderes als eine Subvention der nicht Bedürftigen und der JA-Bürokratie.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.