Hallo und Nabend allerseits ,
ich hätte hier mal eine Frage zu meinem Fall. Ich bin Vater einer unehelichen Tochter, die ich jede Woche sehen kann und die jetzt (im Juli) drei wird. Meine Ex-Freundin und ich haben uns im Okotber letzten Jahres getrennt und seitdem zahle ich ihr neben dem Unterhalt für meine Tochter über 550 € BU. Sie hatte kurz vor der Trennung eine Ausbildung begonnen, obwohl ihr Studium (Psychologie) kur vor dem Abschluss stand (Bachelor). Dies geschah ohne Absprache, ich habe davon im Nachhinein erfahren. Ihr Brutto liegt nochmal etwa in derselben Höhe.
Sie sagt, dass sie das Studium neben der Ausbildung weiter betreibt und Ende September einen Abschluss hätte. Die Ausbildung würde angeblich bis Juli nächsten Jahres dauern. Das Kind wird von Ihrer Oma betreut und soll jetzt bald in den Kindergarten. Es besteht kein Titel. Da das Kind jetzt im Juli drei wird, wollte ich fragen, welche Optionen es da gibt und was sie zur Folge hätten.
- Kann Ihr Ausbildungsgehalt beim BU jetzt voll zum Abzug gebracht werden? Wie sieht es mit der Erhöhung im zweiten Lehrjahr aus? Eventuell kannn sie ja mit KG Kosten auf mich zukommen... Sollte, darf, kann man warten, bis sowas kommt?
- Was wäre, wenn ich Ihr bis Oktober weiter voll das Geld zahle und dann aufhöre, da sie einen Abschluss hat, der Ihren Bedarf decken könnte. Man könnte warten, bis keine weitere Immatrikulation mehr vorliegt.
Dass keine kindsbezogenen Gründe vorliegen, die das Arbeiten verhindern, müsste sie ja mittlerweile dargelegt haben. Mann muss auch dazu sagen, dass sie vor dem Kind bereits dreimal die Studiengänge gewechselt hatte, so dass ein Unterhaltsanspruch an Ihren Vater deswegen verneint wurde. Deswegen habe ich Angst, das ganze fortzusetzen, wer weiss, was noch so passiert...
- Wenn ich weiter zahlen würde, bis sie auch den Abschluss der Ausbildung in der Tasche hat, würden Ihr daraus im Falle eines Falles ein automatischer Rechtsanspruch auf Weiterzahlung erwachsen? Also, wie riskant ist eine Einigung in diese Richtung?
- Was sollte man bei den Einkommensverhältnissen steuerlich machen?
- Ich rede übrigens nur vom BU. Was würdet Ihr mir als Profis raten? Es wäre schön, das ganze gütlich regeln zu können, aber ich müsste dafür wissen, wie der Verhandlungsspielraum ist, denn ich habe die Erfahrung gemacht, das sie in dieser Hinsicht gut informiert ist...
Um noch eine Frage hinzuzufügen, sagen wir mal, ich würde freiwillig weiterzahlen und jetzt bekäme sie mit Ihrem neuen Freund zufällig auch ein Kind und der hätte ein Gehalt, welches knapp über dem Selbstbehalt liegt. Was würde dann auf mich zukommen?
Hallo dantes
Soweit ich weis endet deine Unterhaltspflicht für die KM mit dem dritten Geburtstag eurer Tochter
aber die "Profis " hier bei VS werden dir da bestimmt mehr sagen können
Gruss Roselladady
Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen
Moin,
Soweit ich weis endet deine Unterhaltspflicht für die KM mit dem dritten Geburtstag eurer Tochter
Genau genommen, besteht gar keine, solange kein Titel existiert.
Diesen würde sie aber natürlich vor dem 3. Geburtstag auf jeden Fall bekommen und danach vielleicht.
Je nach Billigkeit und den Umständen des Einzelfalles.
In deinem Falle sehe ich aber keine so große Gefahr, denn du bist nur für die Folgen der Kindesbetreuung zuständig und nicht für ihre Ausbildung, zumal, wenn sie die immer wieder gerne abbricht und zurück auf LOS geht.
Im Gegenteil:
Dadurch dass sie in der Lage ist, eine Ausbildung und ein Studium zu absolvieren zeigt sie ja, dass sie auch in der Lage ist, für ihren Broterwerb selbst zu sorgen.
Wenn sie das dann nicht tut, ist das nicht dein Problem.
Wenn du nett sein willst, dann schreibst du sie kurz nach dem Geburtstag an, dass du nun nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet bist, dass du aber, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, freiwillig bereit bist, bis zum Abschluss ihres Studiums im September weiter zu bezahlen, damit sie sich auf die neue Situation einstellen kann.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
Da es sich wohl um eine Erstausbildung handelt werden mit dem 3. Geburtstag des Kindes die Eltern der KM ebenfalls UH-pflichtig. Selbst falls es zuvor eine abgebrochene berufsqualifizierende Ausbildung gab ändert sich daran nichts. Solange keine Kind- oder KM-bezogenen Gründe existieren sind die Eltern der KM alleine für den UH verantwortlich.
Wenn also nichts kommt an Forderungen seitens der KM bist Du lediglich dem Kind UH-verpflichtet.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
danke für die Antworten. Kann man letzteres irgendwo nachlesen und sich drauf berufen? Das ihre Eltern raus sind, dazu gibts ein Urteil. Und das keine kindsbezogenen Gründe vorliegen, müsste sie ja mit der Ausbildung bewiesen haben, ich meine, dazu gäbe es ein Urteil...
mfg
Mirko
Hallo,
nochmal zu meinem Fall
Hab mit meiner Freundin 3 1/2 Jahre zusammengelebt, sie ist nach einem Jahr ungewollt (zumindest von mir) schwanger geworden. Jetzt, wo das Kind drei Jahre alt ist und sie vollzeitig eine Ausbildung macht ist die Frage inwieweit ich weiterhin BU zahlen muss. Ich war diesbezüglich jetzt mal bei einer Rechtsberatung und der Rechtsanwalt sagte, dass ich zwar prinzipiell keinen zahlen müsste, aber eine Ausnahme gelten kann, wenn man wie ein Ehepaar zusammmengelebt hat und das Kind einem gemeinsamen Wunsch entsprungen ist. Das mit dem Wunsch war so nicht, aber ab wann geht man davon aus, das man wie in einer Ehe zusammengelebt hat? Ab wann gilt das? Wenn einfaches Zusammenleben schon ausreicht, hat man in der Praxis hat man damit ja alle unverheirateten Väter auf Dauer am Wickel, sofern sie nicht direkt keine Verantwortung übernommen haben und die Frau abgeschossen haben, die Ihrerseits jederzeit gehen kann und dann einen dauerhaften Versorgungsanspruch hat. Weiss jemand das Urteil?
Danke schonmal!
Moin dantes,
in einem Satz: Der Anwalt erzählt Stuss. Du solltest ihm kein Mandat erteilen, denn er hat vom Familienrecht keine Ahnung.
Wie sollte man im Nachhinein auch beweisen und gewichten, wer welche Verantwortung übernommen und wie lange wer mit wem zusammengelebt hat, wer sich ein Kind gewünscht hat und wer nicht? Es gibt keine "Ehe light", die besondere Unterhalts-Sachverhalte auslöst. Deine BU-Pflicht ist dieselbe; egal ob Du eine Frau bei einem ONS schwängerst oder ob Ihr Euch unverheiratet einen gemeinsamen Kinderwunsch erfüllt habt.
Der BU endet in vielen Fällen am 3. Geburtstag des Kindes; es sei denn, es werden besondere Gründe für eine Verlängerung vorgetragen (besondere Betreuungsbedürftigkeit des Kindes etc.). Es gibt daher kein Urteil für Deinen Fall.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Irgendwo habe ich das aber auch mal gelesen, was dantes_79 schreibt, dass angeblich der BU desto länger gezahlt wird, je "eheähnlicher" die Beziehung war. Wobei ich mich frage, wie das nachzuweisen sein soll. Mietvertrag? Gemeinsame Urlaube? Man kann ja auch in einer WG zusammen leben, ohne überhaupt zusammen zu sein. Ich denke, in der Praxis wird das nicht nachweisbar und nicht relevant sein.
Moin.
BU über das 3. Lebensjahr des Kindes hinaus, wird "nach Billigkeit" ausgeurteilt.
Das kann man auch übersetzen mit "nach Belieben des Richters" oder schlicht Willkür übersetzen.
Vom Wortsinn Betreuungsunterhalt ausgehend, hat der Bedarf des Kindes auf erhöhte Betreuung durch die Mutter aber absolut nichts mit der dauer der Beziehung.
Das heißt aber nicht, dass ein gieriger Anwalt sich da nicht etwas zusammen stottern oder ein unterhaltsgeiler Richter nicht doch eine BU-Verlängerung durch winkt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
Irgendwo habe ich das aber auch mal gelesen, was dantes_79 schreibt, dass angeblich der BU desto länger gezahlt wird, je "eheähnlicher" die Beziehung war.
das halte ich für mehr als ein Gerücht. Der Staat hat auch kein Interesse daran: Wer den "Schutz" der Ehe haben möchte, soll heiraten; man kann sich diesem Status nicht durch "eheähnliches Zusammenleben" oder "Gewohnheitsrechte" annähern. Das merkt man beispielsweise in Erbfällen: Auch nach 10 oder 20 Jahren eheähnlicher Gemeinschaft ändert sich die Erbfolge kein bisschen: Wenn einer von beiden stirbt und kein Testament gemacht hat, geht der andere schlicht leer aus. Gleiches beim Ehegattensplittung und anderen "ehelichen Vorteilen": Sie existieren für Ehepaare und für sonst niemanden.
Was natürlich keinen Richter daran hindert, kraft souveräner Willkür trotzdem BU über den 3. Geburtstag hinaus auszuurteilen. Aber eben nicht mit der Begründung "haben mal zusammengelebt".
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
das halte ich für mehr als ein Gerücht. Der Staat hat auch kein Interesse daran: Wer den "Schutz" der Ehe haben möchte, soll heiraten; man kann sich diesem Status nicht durch "eheähnliches Zusammenleben" oder "Gewohnheitsrechte" annähern.
Nicht ganz. Ich habe gerade die Suchmaschine meiner Wahl befragt, konnte das Urteil aber nicht mehr finden. Muss im letzten Jahr gewesen sein.
Eheähnliche Gemeinschaft über viele Jahre, Kinder, Mutter zuhause. Da hat der Richter bei der Trennung unbefristeten BU ausgeurteilt, obwohl die Kinder schon deutlich über 3 Jahre alt waren, mit der Begründung, die Rollenverteilung sei von beiden Parteien so gewünscht gewesen.
Hat einer das Urteil zufällig parat? :question:
LG WH
edit: natürlich Trennung, nicht Scheidung :knockout:
Ich habe das Urteil auch nicht parat aber es waren natürlich die Schwengel vom BGH, die durchaus auch elternbezogene Gründe für unehelichen Unterhalt heran ziehen.
Das hat aber nichts mit der reinen Dauer der Beziehung zu tun.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
ich denke, Ihr meint die Pressemitteilung des BGH zum Betreuungsunterhalt.
Daraus und aus dem Schutz der Familie in Art. 6 Abs.1 GG lässt sich entnehmen, dass sich
die Möglichkeit zur Verlängerung des Betreuungsunterhalts der Mutter eines nichtehelich
geborenen Kindes aus elternbezogenen Gründen um so mehr der Verlängerungsmöglichkeit
beim nachehelichen Betreuungsunterhalt annähern kann, als die Beziehung der Eltern einer
Ehe vergleichbar war, also bei längerem Zusammenleben oder bei einem gemeinsamen
Kinderwunsch.
Besten Gruß
United
Wenn sie Vermögen hat, muss sie es erst aufbrauchen.
Nein, muss sie nicht.
Sie muss sich nur die Erträge daraus anrechnen lassen.
Nein, muss sie nicht.
Diese Aussage halte ich für gewagt. So sind z.B. höherpreisige PKW oder auch LVs einzusetzen. Zu Immobilien kenne ich zwar keine (relevanten) Urteile, würde aber dem klammen Staat eine gewisse Begehrlichkeit (sprich: Sparsamkeit) zutrauen.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Guten Morgen,
irgendwas ist bei meinem letzten Beitrag verrutscht. Ich habe geschrieben, dass meines Wissens eine Voraussetzung für BU ist, dass die Empfängerin bedürftig ist. Bedürftigkeit bedeutet, dass sie zuerst ihr Vermögen aufbrauchen muss bzw. nachweisen muss, dass sie mittellos ist. Wie gesagt bin mir nicht 100% sicher, aber ich habe das irgendwo gelesen. Das ist ähnlich wie bei Hartz-IV, da darf man ja auch über kein releventes Vermögen verfügen, bzw. das Vermögen erstmal aufbrauchen muss, bevor man Stütze bekommt.
Ich würde die Mutti mal auffordern ihre finanziellen Verhältnisse offen zu legen und dann ähnlich wie beppo argumentiert gönnerhaft noch 2,3 Monate freiwillig BU zahlen. Du willst ihr ja nichts böses 🙂
Gruß,
Lullaby
Nicht ganz. Ich habe gerade die Suchmaschine meiner Wahl befragt, konnte das Urteil aber nicht mehr finden. Muss im letzten Jahr gewesen sein.
Eheähnliche Gemeinschaft über viele Jahre, Kinder, Mutter zuhause. Da hat der Richter bei der Trennung unbefristeten BU ausgeurteilt, obwohl die Kinder schon deutlich über 3 Jahre alt waren, mit der Begründung, die Rollenverteilung sei von beiden Parteien so gewünscht gewesen.
Hat einer das Urteil zufällig parat? :question:
LG WH
edit: natürlich Trennung, nicht Scheidung :knockout:
Das Urteil habe ich auch im Kopf, ich meine mich zu Erinnern es war vom OLG Hamm. Parat habe ich es leider nicht. Die Mutti hat unbefristeten BU erhalten, obwohl es keine kindbezogenen Gründe gab und die Eltern nicht verheiratet waren.
Hallo,
ich hatte meiner EX zwar am Wochenende fernmündlich einen Kompromiss angeboten (330€) bis spätestens Juni 2011, aber sie war wohl am Freitag schon bei einem Anwalt (angeblich bei einer Beratungsstelle...) und der hat mich jetzt zur Auskunft bis zum 31. aufgefordert. Er will die Steuererklärung (insbesondere Anlage VV, die es aber gar nicht gibt, da es sich um eine Erbengemeinschaft handelt), den Steuerbescheid, und die letzten 12 Verdienstabrechnungen. Er fordert Unterhalt für das Kind und die Mutter, weil die Ausbildung angeblich während der Beziehung begonnen wurde, zügig durchgezogen wird und bei nicht Weiterzahlung der Ausbildungsaabruch droht, was grob unbillig wäre. Ich habe schon eine Antwort formuliert, aber habe ein paar Fragen: Sind Schulden berücksichtigungsfähig, wenn sie mit den Einnahmen aus VV in Zusammenhang stehen und sozusagen im Verbund mit den Einnahmen gekommen sind? Es bestehen LVs, mit Laufzeit bis zum Ende des Kredites, die diesen decken sollen. Können sie sich einfach die Sachlage schönrechnen? Müssen diese aufgelööst werden, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass ja eine Erbengemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet, a.h. dies zum Nachteil eines Dritten wäre? Kann eine Auseinandersetzung verlangt werden, die ja wiederum mit Kosten verbunden ist? Wie sieht es mit der Verwaltung aus, muss ich mitwirken, oder könnte ich der Miterben mit einem Teil der Einkünfte dafür abgeben? Das ist für mich ein Zweitjob und der erste lastet mich genügend aus.
Die formulierte Antwort würde ich hier so öffentlich nicht einstellen.