Hallo @All,
ich habe eine Frage. Meine Frau will sich von mir Trennen. Sie hat auch schon einen Neuen. Der höchstwahrscheinlich sobald ich weg bin sehr Oft in der Wohnung sein wird oder sogar einzieht. Aber das ist noch nicht Thema.
Wir haben 3 Kinder 6, 3 und 1 1/2 Jahre. Das mit dem Kindesunterhalt ist klar dafür gibt es ja die DDT. Meine Frau hat sich ja noch nicht offiziell getrennt hat aber schon ihren neuen dieser war auch schon eine Woche mit meinen Kindern und Frau zusammen und gegen meinen Willen in der Wohnung (mit Hausverbot). Sie hatte mich im Juni 09 schon mit einem Fremden betrogen und seit Oktober 2009 bahnt sich das mit dem jetzigen Neuen an. Seit Februar sind sie zusammen.
Ich verdiene derzeit in Lst.KL 3 2200 € Netto. Meine Frau hat nach der Geburt unseres mittleren Sohnes wieder gearbeitet (teils 400€ teils Teilzeit) und nach der Geburt und Elternzeit unserer Tochter arbeitet sie jetzt wieder Teilzeit im Schichtbetrieb und verdient zwischen 650 und 1100 € je nach Zulagen (Sonntag, Nachtdienst usw) Wir geben die kleine zur Tagesmutter wenn die KM arbeitet die der AG meiner Frau bezahlt. Der große ist in der Ganztagesbetreuung bis 16.30 und der mittlere hat einen Kita Platz bis 16.00 Uhr.
Wie sieht es da mit dem Trennungsunterhalt aus? Denn eigentlich hab ich keine Lust nur einen Pfennig zu bezahlen. Werd ich aber müssen, oder?
Gilt der Selbstbehalt von 1000 € nur für den KU? oder wird alles zusammengerechnet? Wie kann ich mich wehren und kann ich Erfolg haben?
Besten Dank für Antworten
Grüße
wurzelchen
Ich verdiene derzeit in Lst.KL 3 2200 € Netto. Meine Frau .. arbeitet jetzt wieder Teilzeit im Schichtbetrieb und verdient zwischen 650 und 1100 €
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Wie sieht es da mit dem Trennungsunterhalt aus? Denn eigentlich hab ich keine Lust nur einen Pfennig zu bezahlen. Werd ich aber müssen, oder?
Nein.
Ändere die Lohnsteuerkarten auf IV/IV, und das Thema ist vom Tisch.
Mindestunterhalt für die 3 Kinder sind 722€. Aus 2200€ netto in Steuerklasse III werden 1920€ in Steuerklasse IV. Mit der Beteiligung am Kindergarten und den üblichen Abzügen für Werbungskosten und private Altersvorsorge solltest Du da unter die 1000€ Selbstbehalt kommen. Und selbst wenn nicht ist ja nicht so klar, wer dann wem TU zahlen muss, denn aus 1100€ in Steuerklasse V werden ja auch immehin 1400€ in Steuerklasse II.
denn aus 1100 in Steuerklasse V werden ja auch immehin 1400 in Steuerklasse II.
Hi pappasorglos, grundsätzlich ist dein Tipp toll, die Steuerklassen zu ändern.
Aber Stkl II bekommt sie erst wenn er ausgezogen ist (was ja wohl noch nicht so weit ist) und deine Umrechnung in Netto funktioniert so nicht, weil in den 1.100 anscheinend Schichtzuschäge enthalten sind (für gewöhnlich steuerfrei). Das nur als Hinweis.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hallo ginnie
die diverenz Steuerklasse II und IV sind nur ein paar € und die meisten Schichtzulagen müssen Versteuert werden
Grüsse roselladady
Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen
Hallo Wurzelchen,
um vom Thema "Lohnsteuerklasse II und Schichtzulagen" wieder wegzukommen und das vorzubereiten, was im Moment wirklich wichtig ist: Sieh' zu, dass du schleunigst in Lohnsteuerklasse IV kommst, dein derzeitiges Netto weckt bei deiner Ex nur Begehrlichkeiten, die auf Dauer nicht befriedigt werden können. Besser, sie gewöhnt sich von Anfang an daran, dass Trennung auch finanzielle Trennung bedeutet, und dass das für sie kein Selbstläufer werden wird.
Das mit dem Kindesunterhalt ist klar dafür gibt es ja die DDT.
Nur um sicherzustellen, dass du die Düsseldorfer Tabelle in ihrer vollen Schönheit verstanden hast: Du weißt, wie dein Nettoeinkommen korrekt bereinigt wird? Du weißt, welche OLG-Leitlinien am Wohnort der Kinder gelten, und damit gewisse Regeln der DT für dich außer Kraft setzen bzw. verändern? Dir ist klar, dass du bei drei Kindern um eine Zeile in der DT herabgestuft wirst, bzw. sogar um zwei Zeilen, wenn die Ex für sich selber auch noch Unterhalt fordert? Falls irgendwas davon nicht klar sein sollte: bitte, bitte schleunigst hier nachfragen!
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.