Vom Gericht wurde 2007 festgelegt das mein Mann von seinem Gehalt in Höhe von 795€ an seine beiden bei der Mutter lebenden Söhne Unterhalt in Höhe von 72,89€ und 62,01€ zahlen soll.Was er auch tat. Unser gemeinsamer Sohn wurde mit Naturalunterhalt bedacht. 😡
Meinem Mann wurde ein Wohnvorteil angerechnet, da er bei mir in meinem Haus mit wohnt (dabei haben wir doch auch Kosten, so wie andere Miete zahlen 🙁 )
Jetzt befinden sich die Jungs in einer anderen Altersstufe und mein Mann hat andere Arbeit.
Mein Mann verdient jetzt monatlich zwischen 1250€ und 1320€ (je nach Anzahl der Überstunden) hat jedoch einen täglichen Arbeitsweg von einfache Strecke 129km. Was mächtig ins Geld geht 🙁
Seine Jungs sind 14 und 17. Unser gemeinsamer Sohn ist 12.
Vom Amt bekommen wir aufstockend Alg2 wegen der hohen Fahrtkosten.
Jetzt hatten wir von Mai 2012 bis April 2013 seinen 14 jährigen Sohn bei uns. Da bei jedem Elternteil ein Kind lebte verzichteten mein Mann und seine EX gegenseitig auf Unterhalt für die Jungs.
Jetzt ist der Sohn wieder bei Mama. Wir bekamen heute einen Brief ihrer Arge. In der wir für den Sohn der bei ihr blieb Unterhalt rückwirkend ab Juni 2012 zahlen sollen. Da die Mutter nicht einfach auf Unterhalt verzichten kann. Wobei wir ja jeder ein Kind hatten und unsere ARGE hier diesen Verzicht anerkannte.Das heißt mal eben 844,24€. Woher wir das Geld nehmen sollen wissen wir auch nicht :exclam:
Der nächste Schock war der, das wir wirklich nicht wußten das der Titel meines Mannes dynamisch ist und er an den großen 41% und an den kleinen 38% vom Regelsatz zahlen sollen. Kann mein Mann gegen dieses dynamik was machen???
Moin Zicke.
Wenn der Unterhalt tituliert ist, ist der Unterhalt auch zu bezahlen.
Ohne wenn und aber und auch wenn es dafür überhaupt keine Grundlage gibt.
Nur dürfte die Arge Probleme haben, den geforderten Betrag bei ihm einzutreiben, bei dem was er verdient und angesichts des laufenden Unterhalts.
Ihr solltet allerdings getrennte Konten haben und sein Konto als P-Konto führen damit da nicht doch was weg gepfändet wird.
Aber ne andere Frage:
Habt ihr bei seinem Antrag auf aufstockendes H4 seine Unterhaltszahlungen angegeben?
Diese mindern sein eigenes Einkommen und steigern seinen H4-Anspruch.
Da kann man auch Umgangskosten geltend machen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Nur dürfte die Arge Probleme haben, den geforderten Betrag bei ihm einzutreiben, bei dem was er verdient und angesichts des laufenden Unterhalts.
Ich würde das noch ein wenig weiterspinnen und für die Vergangenheit einen Verweis auf § 33 II 3 SGB II versuchen:
Der Anspruch geht nur über, soweit das Einkommen und Vermögen der unterhaltsverpflichteten Person das nach den §§ 11 bis 12 zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen übersteigt.
Für die Zukunft dann den Unterhalt bezahlen und bei den Leistungen nach SGB II anrechnen lassen.
Gruss von der Insel
🙂 Ok, dann werde ich erstmal in Widerspruch gehen.
Wobei ich eben gesehen habe das im Brief der Arge keine Rechtsfolgebelehrung drin steht. Bzw das man in Widerspruch gehen kann.