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Unterhaltshöhe - was ist abziebar an eigenen Unkosten

 
(@baldrian)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, ich bin neu hier und hätte mal eine Frage.
Ansich war das Thema Unterhalt nie besonders relevant für mich und kenn mich deshalb nicht so aus.

Ich hab eine Tochter 3 Jahre. Bis vor kurzem hat sie noch genau so viel Zeit bei mir verbracht wie bei ihrer Mutter, so das ich eh nichts zahlen musste bzw. die Unkosten direkt hatte. Seit zwei Monaten muss ich jetzt mehr arbeiten, weil es sonst einfach zu wenig zum leben ist. Dadurch hab ich natürlich auch nicht mehr soviel Zeit. Meine Tochter kann jetzt leider immer nur noch am Wochenende zu mir kommen. Das heißt von Freitag Abend bis Montag morgen ist sie bei mir. Unter der Woche ist sie Vormittags in der Kita und ansonsten bei ihrer Mutter.

Meine Frage ist jetzt, entsteht dadurch jetzt gleich eine Unterhaltspflicht im Sinne von Geld? Nach dieser Tabelle wäre das ja gleich fast 300€. Meine Tochter ist ja schon noch recht viel bei mir. Die Mutter bekommt das Gesamte Kindergeld und ich bezahle die Kita. Klamotten und alsowas bezahle ich schon von je her zu 50% und will daran auch nichts ändern.
Wäre ich jetzt trotzdem zu 300€ verpflichtet? Ich meine, wäre meine Tochternur einen Tag mehr bei mir in der Woche, würde ich ja das Geld bekommen. 300€ für einen Tag in der Woche ist ja schon ein stolzes Sümmchen.

Hinzu kommt noch, das die Mutter ansich auch gar kein Geld von mir haben will (Kita und Kindergeld ist ja auch schon was), nur ist sie Arbeitslos und die ARGE will natürlich alles eintreiben was geht.

Versteht mich also bitte nicht falsch. Ich geb gerne Geld für meine Tochter aus nur würde ich es doch recht radikal finden, wenn es gleich soviel wäre, nur weil ich meine Tochter vier fünf Tage weniger im Monat hab und wenn das Geld dann noch nichtmals meiner Tochter zu gute kommt, sondern nur einfach weg ist und bei der ARGE landet.

Wäre super wenn mir da jemand helfen könnte oder mich beraten der vielleicht in einer ähnlichen Situation ist / war. Ich bedanke mich schon mal.

Achso, irgendwelche Urteile , Titel oder sonst irgendwas zum Unterhalt gibt es nicht. Wir haben das bisher einfach immer so unter uns geregelt.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.05.2008 17:07
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Schön das ihr das so bisher regeln konntet bezüglich Kindesunterhalt und auch das deine Tocher so oft bei dir sein konnte..ihr alos letztendlich demnach fast ein Wechselmodell hatte (was heißt fast) ..

Jetzt aber ist die Situation wohl eine andere..

Die Zeiten die du nennst sind aber ansich in der Woche ca. 2 1/2 Tage von 7 Tagen ..würde heißen das 4 1/2 Tage das Kind bei der KM ist, jetzt..!

Wenn ihr euch da weiterhin einig wärd wäre das auch kein Problem...

ABER !!

Hier ist nunmal wohl offensichtlich die Allgemeinheit, in Form der ARGE mit im Boot ...

U da ist der Haken .. auch der Haken das du da ein wenig etwas falsch siehst..

Die ARGE wird nämlich die Km u euer Kind als Bedarfsgemeinschaft wohl ansehen u für das Kind entsprechend ALG2 leisten u Miete u Nebenkosten übernehmen ..
Dem wird aber verständlicherweise Einkommen gegengerechnet..u das wäre hier nunmal KU fürs Kind ..

Das geht hier nunmal nicht anders...du leistest zwar schon eine "Art" von KU in Form das du die Kita bezahlst..wobei wenn die KM ALG2 Empfängerin ist die Kosten für eine Kita ansich gleich Null sein müßten .. u du leistest geldwerte Vorteile in Form von Bekleidung..
Letztendlich ist das schwer anzurechenen, muß hier aber sein, da eben Gelder aus öffentlichen Kassen für da sKind fließen..

Beides geht nurnal nicht, ALG2 u extra noch KU-Leistungen..

Entweder habt ihr ein Wechselmodell, dann würde bei beiden eine KU Pflicht emtfallen, allerdings würde auch die ARGE nicht für das Kind leisten, zumindest nicht voll, wenn überhaupt..
Oder aber, das Kind lebt eben bei der KM u gehört so mit zur BG u erhält von dir KU der natürlich auf den Bedarf des Kindes angerechnet wird..
Ansonsten wäre es eine Bevorteiligung ..

Hier geht also nur entweder oder..u es ist völlig rechtens das die ARGE hier fordert...!!

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2008 19:14
(@baldrian)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Jens, vielen Dank für deine Antwort.

Aber dann scheint das ganze ja daran zu scheitern das ein Wechselmodell mit der ARGE ansich nicht möglich ist oder wie soll ich das verstehen?

Denn sagen wir mal so, auch wenn meine Tochter vielleicht zeitlich nicht mehr genau 50% bei mir ist, ist es ja immer noch so ziemlich ein Wechselmodell. Oder je nachdem wie man das definiert, denn in Punkten wie Bezugsperson, Lebensmittelpunkt, Erziehung, Sozialesumfeld hat sich für meine Tochter eigentlich nichts geändert. Ein Tag mehr oder weniger in der Woche entscheidet das so gesehen für uns und für sie nicht unbedingt.
Die ca. 120€ die ich mehr an Ausgaben hab, da ich auf meinen Anteil des Kindergelds verzichte und die KiTa bezahle (ja, sind 45€ im Monat), sorgt unter uns zumindest auch für den finanziellen Ausgleich.

Ich versteh ja auch deine Argumentation, das natürlich die Mutter von meiner Tochter auch für sie Geld vom Staat kriegt, aber so ein Wechselmodell ist ja nunmal auch nicht möglich, wenn nicht beide Eltern nen Kinderzimmer usw. haben. Es gibt ja Kosten die werden nicht weniger, nur weil das Kind nicht jeden Tag da ist. Würde die mutter jetzt nur einen Anteil von sagen wir mal 50% des Bezugs im Anteil von dem was sie für meine Tochter an Geld für Nahrung und klamotten bekommt, bekommen, dann wäre das ja auch vollkommen ok. Aber das sind ja keine Hundert Euro. Laut Tabelle könnte ich aber dann fast 300€ abdrücken die die ARGE dann einstreicht. Das kanns ja wohl nicht sein.
Damit würde die ARGE ja ein Wechselmodell vollkommen ausserkraft setzen, denn so dicke hab ich es jetzt nicht. Ich kann nicht auf der einen Seite 300€ zahlen und dann noch nebenbei alle weiteren Unkosten tragen, die ich ja auch so schon hab (wohnung, klamotten, nahrung, etc.).

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.05.2008 21:57
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Baldrian,

ein Wechselmodell im klassischen Sinn wäre z.B. eine Wo bei Mama, eine Wo bei Papa usw.. Sobald keine 50/50 Betreuung stattfindet ist es halt kein Wechselmodell. Das ist nicht meine Ansicht sondern die vom Gesetzgeber, welcher schonmal das Wechselmodell als solches gar nicht vorgesehen hat in seiner Rechtssprechung und Anwendung. Ganz schlimm wird es wenn die Arge mit im Boot ist, die stellt gerne den Lebensmittelpunkt des Kindes auf seinen Hauptwohnsitz ab und damit ist der andere ET automatisch zum UH verpflichtet.

Das KG wird übrigens bei der UH-Berechnung seit 01.01.2008 wieder hälftig dem UH-Zahler angerechnet (siehe Anhang A der UH-Tabelle = Zahlbetrag). Was Du und die KM alles so vereinbaren und aushandeln oder sonstwas interessiert weder die Arge noch sonstwen, das ist eure eigene Sache. Seht also zu, dass das was ihr untereinander ausmacht bei den Behörden und  Ämtern auch anerkannt wird.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2008 22:15
(@baldrian)
Schon was gesagt Registriert

Was Du und die KM alles so vereinbaren und aushandeln oder sonstwas interessiert weder die Arge noch sonstwen, das ist eure eigene Sache. Seht also zu, dass das was ihr untereinander ausmacht bei den Behörden und  Ämtern auch anerkannt wird.

Und wie soll sowas funktionieren?
Gibt es nicht sowas wie Elternautonomie?
Bedeutet das, das man zwangsläufig irgendwo vor Gericht muss, um jetzt den Unterhalt festlegen zu lassen? Wer bezahlt denn in dem Fall den Spaß denn wir wollen das ja gar nicht Gerichtlich geregelt haben. Kann man auch vor Gericht gehen, sagen das man nichts vom anderen will und sich das dann irgendwie bestätigen lassen? Wäre dann auch die ARGE daran gebunden?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.05.2008 22:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Baldrian,

die Methode "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass" funktioniert da nicht. Wenn Du oder Deine Ex oder auch Ihr beide Geld aus öffentlichen Töpfen haben wollt, müsst Ihr Euch auch den "öffentlichen Spielregeln" beugen. Und in denen ist ein Wechselmodell nun einmal nicht vorgesehen (mal abgesehen davon dass Eure Tochter sich zu zwei Dritteln bei ihrer Mutter aufhält, was Meilen von einem Wechselmodell entfernt ist).

Dass die ARGE nicht für jeden Einzelfall und jede Privatkonstellation neue Spielregeln aufstellen kann, sollte verständlich sein, oder?

Grüssles
Martin

PS: Es gibt keine Unkosten, nur Kosten...

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2008 23:02
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,
solange ihr euch ausschlisslich nur an das BGB halten müsst ist einer privatrechtlichen Einigung kein Riegel vorgeschoben sprich Elternautonomie. Sobald aber das SGB ins Spiel kommt und damit der Steuerzahler für irgendwelche Beträge oberhalb der staatl. Förderung aufkommen muss kann ja wohl eine private Absprache nicht das SGB ersetzen oder aushebeln. Entweder man bezieht Sozialleistung oder man regelt das Privat - also ohne öffentliche Gelder. Ich denke mal das ist einleuchtend.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2008 23:14
(@baldrian)
Schon was gesagt Registriert

Ja aber was soll das dann konkret heißen? Weil meine Tochter vier Tage weniger im Monat ist, soll ich jetzt 276€ zahlen? Und wer unterhaltspflichtig ist und sich trotzdem um sein Kind kümmert ist schön blöd und bleibt auf den Kosten die er hat sitzen?
Das kanns jawohl nicht sein.
Da wäre es für mich ja viel billiger alleinerziehend zu sein und meiner Tochter nen ganz Tags Kindergartenplatz zu besorgen. Nur will ich das natürlich nicht, weil sie nunmal was von beiden Elternteilen haben soll. Das ist doch total verrückt.

Um also zu meiner ursprünglichen Frage zurück zu kommen. Wenn mich die ARGE jetzt zur Kasse bitten sollte, kann ich denn dann wenigstens die Kosten die ich selbst hab und ja auch bereitwillig trage geltend machen? Ansonsten kann ich mich gleich mit beim Sozialamt anstellen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.05.2008 23:40
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

Weil meine Tochter vier Tage weniger im Monat ist, soll ich jetzt 276€ zahlen?

Ja, so sieht es der Gesetzgeber vor.

Und wer unterhaltspflichtig ist und sich trotzdem um sein Kind kümmert ist schön blöd und bleibt auf den Kosten die er hat sitzen?

Hier kommt es darauf an was Du konkret meinst. Umgangskosten sind i.d.R. im hälftigen KG enthalten. Falls nicht so muss das festgestellt werden.

... und ich bezahle die Kita. Klamotten und alsowas bezahle ich schon von je her zu 50% und will daran auch nichts ändern.

Das wiederum musst Du erstmal nicht. Da Du das aber nicht ändern möchtest ist es wiederum Dein privates Problem.

Wäre ich jetzt trotzdem zu 300€ verpflichtet?

Ja.

Hinzu kommt noch, das die Mutter ansich auch gar kein Geld von mir haben will (Kita und Kindergeld ist ja auch schon was), nur ist sie Arbeitslos und die ARGE will natürlich alles eintreiben was geht

Und hier genau ist der Knackpunkt. schön für die KM und Dich, dass sie kein geld von Dir haben möchte. Aber warum möchte sie z.B das Geld von mir (natürlich nur zum ganz kleinen Teil)?. Wenn dann möchte sie doch auch bitte auf das Geld der Arge verzichten. Dann könnt ihr auch alles was ihr wollt zw. euch regeln.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2008 00:00
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

  Weil meine Tochter vier Tage weniger im Monat ist

Also bei 30 Tagen im Monat sind das bei knapp 2 1/2 Tagen die Woche,  etwa 10 Tage bei dir u 20 bei der KM, das ist nunmal nicht annähernd ein Wechselmodell..

Und wer unterhaltspflichtig ist und sich trotzdem um sein Kind kümmert ist schön blöd und bleibt auf den Kosten die er hat sitzen?

Wieso ist der blöd??
Es ist sein Recht u gar seine Pflicht!!

U weiterhin sind im SB auch diese Kosten berücksichtig...

Da wäre es für mich ja viel billiger alleinerziehend zu sein und meiner Tochter nen ganz Tags Kindergartenplatz zu besorgen

Ähm..dir ist aber schon bewußt was ein Kind so im Monat "kostet" ?..Wo wäre das dann bitte billiger???

Wenn mich die ARGE jetzt zur Kasse bitten sollte, kann ich denn dann wenigstens die Kosten die ich selbst hab und ja auch bereitwillig trage geltend machen?

Bei wem willst du die Kosten denn geltend machen?
Wie oben schon erwähnt..Umgangskosten sind ansich im SB mit eingerechnet..u mit dem SB mußt du dann klar kommen..wobei z.B. berufsbedingte Aufwendungen vom Netto vorher noch abgezogen werden können..

Und es steht nirgendswo, das der Staat dir die Kosten deienes Kindes "ersetzt" ..

Denke du verstehst da ein wenig nochzu immer falsch..
Nicht der Staat muß für dein Kind aufkomen, weil ihr euch getrennt habt, nein, das müssen auch bei einer Trenung weitehin die Eltern..können die das aber nicht, dann kann der Staat helfend miteinspringen..gefordert bleiben dennoch die Eltener weiterhin. .
Sehe es vielleicht auch mal anders, würdet ihr noch zusammenleben, wäre das Geld genauso verplant u gäbe es die gleichen Kosten u das Geld wäre genauso knapp ..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2008 00:14




(@baldrian)
Schon was gesagt Registriert

Zitat
  Weil meine Tochter vier Tage weniger im Monat ist

Also bei 30 Tagen im Monat sind das bei knapp 2 1/2 Tagen die Woche,  etwa 10 Tage bei dir u 20 bei der KM, das ist nunmal nicht annähernd ein Wechselmodell..

Ist doch ganz klar. Hätte ich sie 3 1/2 Tage in der woche dann wäre es 50/50.
Also scheitert es an vier Tagen, die ich sie jetzt weniger hab als vorher.

Zitat
Wenn mich die ARGE jetzt zur Kasse bitten sollte, kann ich denn dann wenigstens die Kosten die ich selbst hab und ja auch bereitwillig trage geltend machen?
Bei wem willst du die Kosten denn geltend machen?
Wie oben schon erwähnt..Umgangskosten sind ansich im SB mit eingerechnet..u mit dem SB mußt du dann klar kommen..wobei z.B. berufsbedingte Aufwendungen vom Netto vorher noch abgezogen werden können..

Es ist doch wohl einfach ein Unterschied, ob man sich um sein Kind nie oder einmal im Monat kümmert und das dann vielleicht bei sich auf dem Klappsofa parkt oder ob es jedes Wochenende bei einem ist und drei Nächte die Woche verbringt. Da braucht es nunmal genauso ein eigenes Zimmer, Spielsachen und alles was dazu gehört.
Unterhalt bedeutet jawohl vorallem das man sich um sein Kind kümmert und nicht das man Geld auf den Tisch legt. Kümmert man sich aber soviel wie möglich, kostet einen das auch mehr Geld. Logischerweise sollte das doch auch bei einem Unterhaltsanspruch berücksichtigt werden.
Ansonsten würde doch jeder der sich möglichst wenig um sein Kind kümmert, finanziell besser da stehen und das ist jawohl kaum im Intresse des Erfinders sein.

Ähm..dir ist aber schon bewußt was ein Kind so im Monat "kostet" ?..Wo wäre das dann bitte billiger???

Weil ich eh eine Wohnung mit eigenem Zimmer für meine Tochter hab, schon Geld für die Kita bezahle und natürlich auch die Klamotten im Schrank. Mein Tochter verfutter jetzt keine 300 €  inerhalb von 20 Tagen die ich sie dann mehr hätte.

Nicht der Staat muß für dein Kind aufkomen, weil ihr euch getrennt habt, nein, das müssen auch bei einer Trenung weitehin die Eltern..können die das aber nicht, dann kann der Staat helfend miteinspringen..gefordert bleiben dennoch die Eltener weiterhin. .

Ich komme für mein Kind auf und ich kümmere mich auch um mein Kind. Ich bin aber nicht schuld daran, das die Mutter des Kindes jetzt krankheitsbedingt nicht arbeiten kann. Aber ich soll dafür bezahlen, das ist doch der springende Punkt.
Das käme jawohl eher der Situation gleich, das ich der Mutte unterhaltsverpflichtet wäre, aber das bin ich nicht. Aber weil sie krank ist, wird mir jetzt finanziell das Wasser abgegraben so das meine Tochter dann vermutlich mehr bei ihrer mutter sein muss, die wie gesagt krank ist und dadurch die Situation nicht besser wird. Aber ich muss dann mehr arbeiten weil ich mir das ganze auch nicht aus den Rippen schneiden kann.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.05.2008 00:51
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Nun bleib ruhig, es nutzt nichts das du dich mit uns anfeindest, wir zeigen dir ja nur auf wie es nunmal ist, die Gesetze haben wir nicht gemacht ... (wenn auch indirekt, das aber alle dann)

Fakt ist es nunmal so wie geschildert..

Du gehts mehr arbeiten u kannst eurer Kind nicht mehr so betreuen..die KM erhält ALG2 für sich u für das Kind...sie kann darauf verzichten oder aber du nimmst das Kind zu dir, das steht euch ja frei..

Aber wenn es so ist wie du es beschreibst ist es nunmal so..daran kannst weder du noch wir etwas drehen..

Faktist das das Kind in der BG der KM jetzt ist u offensichtlich auch bein ihr gemeldet ist u die KM bei der ARGE als Alleinerziehende gilt, entsprechend eine AE Zuschlag erhält u Bezüge fürs Kind..

Das das ganze nunmal anders bei einem Wechselmodell ist ist klar, aber das ist es ja nunmal derzeit nicht, ihr könnt das natürlich weiterpraktizieren, aber dan eben nicht entsprechend noch staatliche hilfen in Anspruch nehmen..

Das ist auch richtig u rechtens so..
Was dir vorschwebt wäre derzeit eben nunmal so das ihr euch einen finaziellen Vorteil verschaffen würdet, in Bezug auf staatliche Hilfen...

Hier heißt es nunmal entweder oder...

Das nächste was noch kommen kann, ist das man an dich herantritt von Seiten der ARGE, bezüglich Unterhalt für die KM..

  Zitat
Zitat
Wenn mich die ARGE jetzt zur Kasse bitten sollte, kann ich denn dann wenigstens die Kosten die ich selbst hab und ja auch bereitwillig trage geltend machen?
Bei wem willst du die Kosten denn geltend machen?
Wie oben schon erwähnt..Umgangskosten sind ansich im SB mit eingerechnet..u mit dem SB mußt du dann klar kommen..wobei z.B. berufsbedingte Aufwendungen vom Netto vorher noch abgezogen werden können..
Es ist doch wohl einfach ein Unterschied, ob man sich um sein Kind nie oder einmal im Monat kümmert und das dann vielleicht bei sich auf dem Klappsofa parkt oder ob es jedes Wochenende bei einem ist und drei Nächte die Woche verbringt.

Und wie gesagt, hier ist die ARGE mit im Boot, da ist das nunmal eine völlig andere Sache...

Und letztendlich ist das ganze doch ansich weil:

Seit zwei Monaten muss ich jetzt mehr arbeiten, weil es sonst einfach zu wenig zum leben ist.

..es für DICH eben zu wenig Geld ist..klar ein zweischneidiges Messer..aber so ist das wenn staatliche Hilfen da mit im Spiel sind..
U wenn die KM krank ist u dadurch erwerbsgemindert ist, dann ist das so, das hat auch sie sich nicht ausgesucht..aber der Staat wird ersmal zusehen die zu Unterhalt verpflichteten hier heranzuziehen..

An der Sachlage wirst du nicht wirklich viel ändern können...

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2008 01:46